Rivermate Logo
Flag of Liechtenstein

Vorteile in Liechtenstein

Übersicht über Leistungen und Ansprüche

Entdecken Sie gesetzlich vorgeschriebene und optionale Leistungen für Mitarbeitende in Liechtenstein.

Liechtenstein benefits overview

Liechtenstein bietet einen robusten Rahmen für Mitarbeitervorteile und Ansprüche, geprägt durch sein starkes Sozialsystem und enge Verbindungen zu Schweizer und europäischen Standards. Arbeitgeber, die im Fürstentum tätig sind, müssen sich an klare gesetzliche Vorgaben halten und gleichzeitig die üblichen Erwartungen der lokalen Belegschaft bezüglich zusätzlicher Vorteile berücksichtigen. Das Verständnis dieses Umfelds ist entscheidend, um Talente in einem wettbewerbsintensiven Markt zu gewinnen und zu halten.

Die Einhaltung der liechtensteinischen Arbeitsgesetze und der sozialen Sicherheit ist für alle Arbeitgeber unerlässlich. Neben den gesetzlichen Mindestanforderungen ist die Bereitstellung eines wettbewerbsfähigen Benefits-Pakets oft notwendig, um den Erwartungen der Mitarbeitenden gerecht zu werden und das Unternehmen im Vergleich zu anderen Arbeitgebern in der Region positiv zu positionieren. Dabei ist es wichtig, sowohl die gesetzlichen Verpflichtungen als auch die gängigen Marktpraktiken zu verstehen.

Gesetzlich vorgeschriebene Leistungen

Das liechtensteinische Recht schreibt mehrere zentrale Leistungen und Ansprüche für Mitarbeitende vor, um ein Grundniveau an Schutz und Sicherheit zu gewährleisten. Dazu gehören spezifische Vorgaben bezüglich Arbeitszeiten, Urlaub und Sozialversicherungsbeiträge. Arbeitgeber sind rechtlich verpflichtet, diese Standards einzuhalten; Nichteinhaltung kann zu Strafen führen.

Zu den wichtigsten gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen gehören:

  • Arbeitszeiten: Die regulären Arbeitszeiten sind in der Regel begrenzt, mit Regelungen zu Überstunden und Ruhepausen.
  • Jahresurlaub: Mitarbeitende haben Anspruch auf eine Mindestanzahl an bezahltem Urlaub pro Jahr, die mit zunehmendem Alter oder Dienstzeit steigen kann.
  • Sonntags- und Feiertage: Anspruch auf bezahlte Freistellung an offiziellen Feiertagen.
  • Krankheitsurlaub: Das Recht auf Fortzahlung des Gehalts im Krankheitsfall ist gesetzlich geschützt; die Dauer hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab.
  • Mutterschafts/Vaterschafts: Es bestehen spezielle Regelungen für bezahlten Urlaub im Zusammenhang mit Geburt und Kinderbetreuung.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeitende sind verpflichtet, an verschiedene sozialversicherungsrechtliche Systeme beizutragen, die Bereiche wie Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV/IV), Arbeitslosenversicherung (ALV) und Familienzulagen (FAK) abdecken.

Die Einhaltung umfasst die korrekte Berechnung und pünktliche Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge, die sorgfältige Dokumentation der Arbeitszeiten und Urlaubsansprüche sowie die Beachtung aller Bestimmungen im Arbeitsvertrag und gesetzlicher Vorgaben.

Beitragstyp Sozialversicherung Anteil Arbeitgeber Anteil Arbeitnehmer
Alters- und Hinterlassenenversicherung % des Gehalts % des Gehalts
Invalidenversicherung % des Gehalts % des Gehalts
Arbeitslosenversicherung % des Gehalts % des Gehalts
Familienzulagen % des Gehalts Nicht zutreffend
Unfallversicherung (Berufsunfall) % des Gehalts Nicht zutreffend
Unfallversicherung (Nicht-Berufsunfall) % des Gehalts % des Gehalts

Hinweis: Die spezifischen Prozentsätze können sich jährlich ändern.

Übliche freiwillige Zusatzleistungen

Obwohl gesetzlich nicht vorgeschrieben, bieten viele Arbeitgeber in Liechtenstein zusätzliche Vorteile an, um ihre Vergütungspakete aufzuwerten, qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und die Zufriedenheit sowie Bindung der Mitarbeitenden zu verbessern. Diese optionalen Vorteile übersteigen oft die gesetzlichen Mindestanforderungen und sind ein bedeutender Faktor bei den Erwartungen der Mitarbeitenden sowie bei der Wettbewerbsfähigkeit eines Arbeitsplatzes.

Häufige freiwillige Zusatzleistungen sind:

  • Zusätzliche Urlaubstage: Mehr Urlaub als das gesetzliche Minimum.
  • Leistungsprämien: Discretionary- oder leistungsbezogene Zahlungen.
  • 13. Monatsgehalt: Übliche Praxis, bei der ein zusätzliches Gehalt ausgezahlt wird, meist aufgeteilt zwischen Juni und Dezember.
  • Firmenwagen oder Mobilitätszuschuss: Besonders für Positionen mit Reisetätigkeit.
  • Weiterbildungs- und Entwicklungsprogramme: Investition in die Fähigkeiten und Karriereentwicklung der Mitarbeitenden.
  • Essensgutscheine oder Subventionen: Beiträge zu den Kosten der Mitarbeitendenverpflegung.
  • Zusätzliche Pensionsbeiträge: Mehr als die gesetzliche Mindestbeiträge in die betriebliche Altersvorsorge.
  • Private Krankenversicherungszusätze: Abdeckung von Kosten, die von der obligatorischen Krankenversicherung nicht vollständig gedeckt sind.
  • Flexible Arbeitsmodelle: Angebot von Heimarbeit oder flexiblen Arbeitszeiten, wo möglich.

Die Entscheidung, diese Vorteile anzubieten, hängt oft vom Budget des Unternehmens, Branchenstandards und der Notwendigkeit ab, im Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig zu bleiben. Mitarbeitende in Liechtenstein erwarten häufig ein umfassendes Paket, das über die grundlegenden gesetzlichen Anforderungen hinausgeht, insbesondere in bestimmten Branchen oder für Führungspositionen.

Vorgaben und Praktiken bei Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist für alle Einwohner Liechtensteins verpflichtend, inklusive Mitarbeitender. Das System basiert auf einer obligatorischen Grundversicherung. Arbeitgeber sind daran beteiligt, die Absicherung ihrer Mitarbeitenden sicherzustellen und die administrativen Aspekte der Beiträge zu verwalten.

  • Obligatorische Grundversicherung: Jede Person muss einen Vertrag bei einer anerkannten Krankenversicherung abschließen. Dieser deckt wesentliche medizinische Leistungen ab.
  • Rolle des Arbeitgebers: Während Mitarbeitende für die Wahl ihres Versicherers und die Zahlung der Prämien verantwortlich sind, erledigen Arbeitgeber häufig die Abzüge direkt vom Gehalt im Rahmen der Lohnabrechnung.
  • Unfallversicherung: Berufsunfall- und Nicht-Berufsunfallversicherung sind obligatorisch und werden in der Regel über die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers verwaltet.
  • Zusatzversicherung: Viele Einzelpersonen schließen zusätzliche private Krankenversicherungen ab, um Leistungen abzudecken, die im Grundtarif nicht enthalten sind (z.B. Privatabteilungen im Spital, bestimmte zahnärztliche Behandlungen). Arbeitgeber können hiermit manchmal als optionalen Vorteil beitragen oder den Zugang erleichtern.

Die Einhaltung erfordert die korrekte Abführung und Überweisung der Prämien sowie die Registrierung der Mitarbeitenden bei den entsprechenden Unfallversicherungen.

Renten- und Pensionspläne

Liechtenstein verfügt über ein Mehrsäulen-Rentensystem, das auf die finanzielle Absicherung im Alter ausgelegt ist. Dieses System umfasst eine staatliche Rente, obligatorische berufliche Vorsorge sowie freiwillige private Ersparnisse.

  • Erste Säule (Staatliche Rente - AHV/IV): Obligatorische staatliche Alters- und Invalidenversicherung, finanziert durch Beiträge von Arbeitgebern und Mitarbeitenden. Sie bietet eine Grundsicherung im Alter oder bei Invalidität.
  • Zweite Säule (Berufliche Vorsorge): Obligatorisch für Mitarbeitende mit einem Einkommen über einem bestimmten Schwellenwert. Arbeitgeber müssen registrierte Pensionskassen für geeignete Mitarbeitende einschalten. Beiträge werden vom Arbeitgeber und Mitarbeitenden basierend auf dem Gehalt geleistet; die Beitragssätze und Leistungen sind durch die Pensionskasse geregelt, gesetzliche Mindeststandards sind zu beachten. Diese Säule ist wesentlich für eine deutlich höhere Altersrente als nur die staatliche Rente.
  • Dritte Säule (Private Ersparnisse): Freiwillige Sparform, bei der Einzelpersonen private Beiträge in Sparpläne oder Versicherungen leisten, um die Rente aufzustocken. Arbeitgeber können gelegentlich den Zugang zu Dritten Säule-Plänen erleichtern oder Beiträge dazu leisten, als optionaler Vorteil.

Die Compliance der Arbeitgeber umfasst vor allem die korrekte Berechnung und Abführung der Beiträge an die gewählte Pensionskasse sowie die Sicherstellung, dass alle geeigneten Mitarbeitenden registriert sind. Die Kosten für die zweite Säule werden zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitenden aufgeteilt, wobei der Arbeitgeber meist mindestens ebenso viel beiträgt wie der Mitarbeitende, oft sogar mehr.

Typische Benefits nach Branche oder Unternehmensgröße

Die Zusammenstellung und Großzügigkeit der Benefits in Liechtenstein können je nach Branche und Unternehmensgröße erheblich variieren.

  • Branchenspezifische Unterschiede:
    • Finanzdienstleistungen: Bieten häufig sehr wettbewerbsfähige Pakete, inklusive bedeutender Boni, großzügiger Pensionsbeiträge, zusätzlicher Gesundheitsleistungen und Weiterbildungsmöglichkeiten, was die hohe Wertigkeit des Sektors und den internationalen Wettbewerb um Talente widerspiegelt.
    • Produktion/Industrie: Bieten meist solide obligatorische Leistungen plus übliche freiwillige Benefits wie 13. Monatsgehalt, Unfallversicherung über das Minimum hinaus und eventuell Verpflegungszuschüsse.
    • Tourismus/Hospitality: Haben möglicherweise variablere Pakete, oftmals inklusive gesetzlicher Leistungen und in einigen Fällen Sachleistungen im Zusammenhang mit den angebotenen Dienstleistungen.
  • Unternehmensgrößenunterschiede:
    • Große Unternehmen: Verfügen in der Regel über strukturierte und umfassende Benefit-Programme. Sie bieten wahrscheinlich eine größere Bandbreite an freiwilligen Vorteilen, einschließlich ausgedehnter Weiterbildungsprogramme, Wellnessinitiativen und großzügigerer Zusatzpensionsbeitäg. Häufig verfügen sie über spezialisierte HR-Abteilungen zur Verwaltung komplexer Benefits.
    • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Während sie die obligatorischen Leistungen vollständig erfüllen, bieten KMU oft weniger freiwillige Benefits, da Kosten eine Rolle spielen. Dennoch versuchen viele, durch Flexibilität oder individuelle Angebote attraktiv zu bleiben. Wettbewerbsfähige KMU bemühen sich um attraktive Pakete, etwa durch zusätzliche Urlaubstage oder das 13. Monatsgehalt.

Das Verständnis dieser typischen Pakete unterstützt Arbeitgeber beim Benchmarking ihrer Angebote gegen Wettbewerber und bei der effizienten Steuerung der Mitarbeitenden-Erwartungen. Die Kosten der Benefits sind ein wesentlicher Bestandteil der Gesamtvergütung und müssen sowohl die obligatorischen Beiträge als auch die Ausgaben für freiwillige Benefits abdecken. Attraktive Pakete sind entscheidend, um qualifizierte Arbeitskräfte in Liechtensteins engem Arbeitsmarkt zu gewinnen.

Gewinnen Sie Top-Talente in Liechtenstein durch unsere Employer of Record-Dienstleistung.

Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren EOR-Experten, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen in Liechtenstein helfen können.

martijn
terry
lucas
sonia
james
harvey
daan

Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren EOR-Experten, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen in Liechtenstein helfen können.

Von mehr als 1.000 Unternehmen weltweit geschätzt

G24.9/5 on G2
Trustpilot4.8/5 on Trustpilot
Capterra4.8/5 on Capterra
Google4.6/5 on Google
Martijn
Daan
Harvey

Bereit, Ihr globales Team zu erweitern?

Demo buchen