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Liechtenstein

Überblick über Leistungen und Ansprüche

Erfahren Sie mehr über obligatorische und optionale Mitarbeiterleistungen in Liechtenstein

Pflichtleistungen

In Liechtenstein sorgt eine Reihe von obligatorischen Arbeitnehmerleistungen für ein Mindestmaß an Sicherheit und Entschädigung für die Arbeitnehmer. Diese Leistungen sind gesetzlich festgelegt und Arbeitgeber sind verpflichtet, sie ihren Arbeitnehmern zu gewähren.

Obligatorische Sozialversicherung

Das Sozialversicherungssystem Liechtensteins bietet finanzielle Unterstützung für Arbeitnehmer in verschiedenen Situationen, einschließlich Alter, Invalidität, Mutterschaft und Arbeitslosigkeit. Es handelt sich um ein Mehrsäulensystem mit obligatorischen Beiträgen sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern.

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV): Dies ist die erste Säule des Systems und bietet grundlegende Rentenleistungen im Falle des Ruhestands oder Todes. Alle Arbeitnehmer und Selbstständigen über 17 Jahre zahlen Beiträge zur AHV. Die Beiträge betragen 8,1% des Einkommens und werden gleichmäßig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.
  • Berufliche Vorsorge: Liechtenstein hat auch ein obligatorisches berufliches Vorsorgesystem für Arbeitnehmer, die eine bestimmte jährliche Gehaltsgrenze überschreiten. Dieses System bietet zusätzliche Rentenleistungen zusätzlich zur AHV.

Bezahlter Urlaub

Liechtenstein gewährt Arbeitnehmern verschiedene bezahlte Urlaubsansprüche:

  • Jahresurlaub: Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlten Jahresurlaub pro Jahr.
  • Feiertage: Arbeitnehmer haben auch Anspruch auf bezahlten Urlaub an allen gesetzlichen Feiertagen in Liechtenstein.
  • Mutterschaftsurlaub: Mütter haben Anspruch auf 20 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub, wobei die Leistungen mindestens 80% ihres entgangenen Lohns betragen.
  • Krankheitsurlaub: Arbeitnehmer mit Krankenversicherung erhalten einkommensabhängige Krankheitsleistungen während einer Krankheit. Diese betragen mindestens 80% des entgangenen Lohns, einschließlich regelmäßiger Nebenleistungen.

Zusätzliche Hinweise:

  • Probezeiten sind erlaubt, aber ihre Dauer ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
  • Es gibt keinen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn in Liechtenstein.

Optionale Leistungen

In Liechtenstein bieten viele Arbeitgeber zusätzliche Vergünstigungen und Vorteile an, um Talente anzuziehen und zu halten, die über das umfassende Paket an Mitarbeiterleistungen hinausgehen, das gesetzlich vorgeschrieben ist.

Gehaltszusätze

Arbeitgeber in Liechtenstein können verschiedene Gehaltszusätze zusätzlich zum Grundgehalt anbieten. Diese können leistungsbezogene Boni umfassen, die an die individuelle oder Unternehmensleistung gebunden sind, Umzugsbeihilfen zur Deckung der Umzugskosten für neue Mitarbeiter von außerhalb Liechtensteins und Essensgutscheine, um den Mitarbeitern zu helfen, bei den Mahlzeiten zu sparen.

Flexible Arbeitsregelungen

Um den Bedürfnissen und Vorlieben der Mitarbeiter gerecht zu werden, könnten Arbeitgeber in Liechtenstein flexible Arbeitsregelungen anbieten. Dies könnte Teilzeitarbeitsoptionen, Möglichkeiten für Remote-Arbeit und flexible Arbeitszeiten umfassen, um eine bessere Work-Life-Balance zu ermöglichen.

Familienfreundliche Leistungen

Einige Arbeitgeber bieten familienfreundliche Leistungen an, um Mitarbeiter mit Kinderbetreuungs- oder Pflegeverantwortung zu unterstützen. Diese können betriebliche Kinderbetreuungseinrichtungen oder Kinderbetreuungszuschüsse sowie Unterstützung oder Zuschüsse für die Altenpflege umfassen.

Weitere Vorteile

Zusätzliche Vorteile, die von einigen Arbeitgebern in Liechtenstein angeboten werden, könnten ein Firmenwagen oder eine Autopauschale, kostenlose oder subventionierte Fitnessstudio-Mitgliedschaften oder andere Wellness-Programme sowie Sprachkurse oder andere berufliche Weiterbildungsangebote umfassen.

Die spezifischen optionalen Leistungen, die von Arbeitgebern in Liechtenstein angeboten werden, variieren je nach Unternehmensgröße, Branche und der allgemeinen Leistungsstrategie.

Anforderungen an die Krankenversicherung

In Liechtenstein gibt es ein umfassendes Gesundheitssystem, das eine Krankenversicherung für alle Einwohner, einschließlich der Arbeitnehmer, vorschreibt.

Krankenversicherungspflichten

Die Krankenversicherung ist für alle Einwohner Liechtensteins verpflichtend und umfasst Arbeitnehmer, Selbstständige und nicht erwerbstätige Einwohner. Die Einwohner haben die Freiheit, aus mehreren Krankenkassen zu wählen, die Grundversicherungspläne anbieten, die den Mindestanforderungen der Regierung entsprechen. Die Kosten der Grundversicherung werden zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgeteilt. Die übliche Aufteilung beträgt in der Regel 50/50, wobei jede Partei etwa die Hälfte des Prämienbetrags beiträgt.

Wichtige Punkte:

Grundversicherungspläne decken ein breites Spektrum an medizinischen Leistungen ab, einschließlich Krankenhausaufenthalten, Arztbesuchen, Medikamenten und Mutterschaftsversorgung. Während die Grundpläne einen erheblichen Teil abdecken, können für bestimmte Leistungen oder Medikamente einige Selbstkosten anfallen.

Rentenpläne

Liechtenstein bietet ein Zwei-Säulen-Rentensystem, das Einkommenssicherheit für Arbeitnehmer nach dem Ruhestand gewährleistet. Dieses System kombiniert eine obligatorische staatliche Rente mit einer obligatorischen beruflichen Vorsorge.

Staatliche Rente (AHV)

Alle Arbeitnehmer und Selbstständigen in Liechtenstein über 17 Jahren zahlen in das Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)-Programm ein. Die AHV bietet grundlegende Rentenleistungen bei Ruhestand, Invalidität oder Tod. Die genaue Höhe der Leistungen hängt von den geleisteten Beiträgen und der Anzahl der Beitragsjahre ab. Es ist mindestens ein Beitragsjahr erforderlich, um Anspruch auf AHV-Leistungen zu haben.

Berufliche Vorsorge (BVG)

Arbeitnehmer, die eine bestimmte jährliche Gehaltsgrenze überschreiten, sind verpflichtet, an einem BVG (Berufliche Vorsorgegesetz)-Plan teilzunehmen. Diese Grenze wird regelmäßig überprüft und angepasst. BVG-Pläne können von einzelnen Unternehmen (interne Pläne) oder durch Sammelstiftungen, die mehreren Unternehmen dienen, angeboten werden. Die BVG-Beiträge werden typischerweise zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgeteilt, wobei eine übliche Aufteilung 50/50 beträgt. Abweichungen von dieser Aufteilung sind je nach spezifischem Plan möglich. BVG-Pläne bieten zusätzliche Rentenleistungen zusätzlich zur AHV-Rente. Die Höhe der Leistungen hängt von Faktoren wie geleisteten Beiträgen, Gehaltsverlauf und gewähltem Rentenalter ab.

Rentenalter

Das gesetzliche Rentenalter für AHV- und BVG-Leistungen beträgt derzeit 64 Jahre für Männer und Frauen. Flexible Ruhestandsregelungen sind ebenfalls verfügbar, die es Einzelpersonen ermöglichen, zwischen 60 (Frühpensionierung) und 70 (aufschiebender Ruhestand) in den Ruhestand zu treten, wobei die Rentenleistungen entsprechend angepasst werden.

Zusätzliche Überlegungen

Einzelpersonen können freiwillig in private Rentenpläne einzahlen, um über die obligatorischen Systeme hinaus weitere Altersvorsorge zu betreiben. Grenzgänger können je nach ihrer spezifischen Situation und dem Land, in dem sie wohnen, besondere Sozialversicherungsregelungen haben.

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