Pflichtleistungen
In Liechtenstein sorgen eine Reihe von obligatorischen Arbeitnehmerleistungen für ein Mindestmaß an Sicherheit und Entschädigung für die Arbeiter. Diese Leistungen sind gesetzlich festgelegt, und Arbeitgeber sind verpflichtet, sie ihren Arbeitnehmern anzubieten.
Obligatorische Sozialversicherung
Das Sozialversicherungssystem Liechtensteins bietet finanzielle Unterstützung für Arbeitnehmer in verschiedenen Situationen, einschließlich Alter, Behinderung, Mutterschaft und Arbeitslosigkeit. Es ist ein Mehrsäulensystem mit obligatorischen Beiträgen sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern.
- Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV): Dies ist die erste Säule des Systems und bietet Grundrentenleistungen im Ruhestand oder im Todesfall. Alle Arbeitnehmer und Selbstständigen über 17 Jahre tragen zur AHV bei. Die Beiträge betragen 8,1 % des Einkommens und werden gleichmäßig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.
- Berufliche Vorsorge: Liechtenstein verfügt auch über eine obligatorische berufliche Vorsorge für Arbeitnehmer, die eine bestimmte jährliche Gehaltsgrenze überschreiten. Dieses System bietet zusätzliche Rentenleistungen zusätzlich zur AHV.
Bezahlter Urlaub
Liechtenstein schreibt verschiedene bezahlte Urlaubsansprüche für Arbeitnehmer vor:
- Jahresurlaub: Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlten Jahresurlaub pro Jahr.
- Feiertage: Arbeitnehmer haben auch Anspruch auf bezahlten Urlaub an allen liechtensteinischen Feiertagen.
- Mutterschaftsurlaub: Mütter haben Anspruch auf 20 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub, mit Leistungen in Höhe von mindestens 80 % ihres verlorenen Einkommens.
- Krankheitsurlaub: Arbeitnehmer mit Krankenversicherung erhalten einkommensabhängige Krankengeldleistungen während der Krankheit. Diese betragen mindestens 80 % des verlorenen Lohns, einschließlich regulärer Nebenleistungen.
Zusätzliche Hinweise:
- Probezeiten sind erlaubt, aber ihre Dauer ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
- Es gibt keinen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn in Liechtenstein.
Optionale Leistungen
In Liechtenstein bieten viele Arbeitgeber zusätzliche Vergünstigungen und Vorteile an, um Talente anzuziehen und zu binden, über die umfassende Palette an Mitarbeitervorteilen hinaus, die gesetzlich vorgeschrieben sind.
Salary Extras
Arbeitgeber in Liechtenstein können verschiedene Salary Extras zusätzlich zum Grundgehalt anbieten. Diese können leistungsbezogene Boni umfassen, die an die individuelle oder Unternehmensleistung gekoppelt sind, Umzugskostenbeihilfen, um Umzugskosten für Neueinstellungen von außerhalb Liechtensteins zu decken, sowie Essensgutscheine, um Mitarbeitern bei den Mahlzeitenkosten zu helfen.
Flexible Work Arrangements
Um den Bedürfnissen und Vorlieben der Mitarbeitenden gerecht zu werden, könnten Arbeitgeber in Liechtenstein flexible Arbeitszeitmodelle anbieten. Dies könnte Teilzeitoptionen, Möglichkeiten für Remote-Arbeit und flexible Arbeitszeiten umfassen, um eine bessere Work-Life-Balance zu ermöglichen.
Family-Friendly Benefits
Einige Arbeitgeber bieten familienfreundliche Vorteile an, um Mitarbeitende mit Kinderbetreuungs- oder Altenpflegeverantwortung zu unterstützen. Diese können firmeneigene Kinderbetreuungseinrichtungen oder Kinderbetreuungssubventionen sowie Altenpflegeunterstützungsdienste oder -zulagen umfassen.
Other Benefits
Zusätzliche Vorteile, die von einigen Arbeitgebern in Liechtenstein angeboten werden, könnten ein Firmenwagen oder -zulage, kostenlose oder subventionierte Fitnessstudio-Mitgliedschaften oder andere Wellness-Programme sowie Sprachkurse oder andere berufliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten sein.
Die spezifischen optionalen Vorteile, die Arbeitgeber in Liechtenstein anbieten, variieren je nach Unternehmensgröße, Branche und Gesamtstrategie für Benefits.
Anforderungen an die Krankenversicherung
In Liechtenstein ist ein umfassendes Gesundheitssystem eingerichtet, das eine Krankenversicherung für alle Einwohner, einschließlich Arbeitnehmer, vorschreibt.
Krankenversicherungspflichten
Die Krankenversicherung ist für alle Einwohner Liechtensteins obligatorisch, einschließlich Arbeitnehmer, Selbstständige und nichterwerbstätige Einwohner. Einwohner haben die Freiheit, aus mehreren Krankenkassen (health insurance funds) zu wählen, die grundlegende Krankenversicherungspläne anbieten, die die vom Staat festgelegten Mindestanforderungen erfüllen. Die Kosten für die Grundkrankenversicherung werden zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgeteilt. Die übliche Aufteilung beträgt meist 50/50, wobei jede Partei etwa die Hälfte des Beitrags bezahlt.
Wichtige Punkte zum Merken:
Grundkrankenversicherungspläne decken ein breites Spektrum an medizinischen Leistungen ab, einschließlich Krankenhausaufenthalte, Arztbesuche, Medikamente und Mutterschaftsleistungen. Während die Grundpläne einen erheblichen Teil abdecken, können für bestimmte Leistungen oder Medikamente Selbstbeteiligungen anfallen.
Altersvorsorgepläne
Liechtenstein bietet ein Zwei-Säulen-Rentensystem, das Einkommenssicherheit für Arbeitnehmer nach der Pensionierung gewährleistet. Dieses System kombiniert eine obligatorische staatliche Rente mit einer verpflichtenden beruflichen Altersvorsorge.
Staatliche Rente (AHV)
Alle Arbeitnehmer und Selbstständigen in Liechtenstein über 17 Jahre tragen zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) bei. Die AHV bietet grundlegende Rentenleistungen im Ruhestand, bei Invalidität oder im Todesfall. Die genaue Höhe der Leistung hängt von den geleisteten Beiträgen und der Anzahl der Beitragsjahre ab. Mindestens ein Jahr Beitragszahlung ist erforderlich, um Anspruch auf AHV-Leistungen zu haben.
Berufliche Altersvorsorge (BVG)
Arbeitnehmer, die eine bestimmte jährliche Gehaltsgrenze überschreiten, sind verpflichtet, an einem BVG (Berufliches Vorsorgegesetz) teilzunehmen. Diese Grenze wird regelmäßig überprüft und angepasst. BVG-Pläne können von einzelnen Unternehmen (Inhouse-Pläne) oder durch kollektive Stiftungen, die mehreren Unternehmen dienen, angeboten werden. BVG-Beiträge werden in der Regel zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgeteilt, wobei eine übliche Aufteilung 50/50 ist. Abweichungen von dieser Aufteilung sind je nach spezifischem Plan möglich. BVG-Pläne bieten zusätzliche Rentenleistungen zusätzlich zur AHV-Rente. Die Höhe der Leistung hängt von Faktoren wie geleisteten Beiträgen, Gehaltsverlauf und gewähltem Rentenalter ab.
Rentenalter
Das gesetzliche Rentenalter für sowohl AHV- als auch BVG-Leistungen beträgt derzeit 64 Jahre für Männer und Frauen. Flexible Rentenregelungen sind ebenfalls möglich, sodass Personen zwischen 60 (Frühpensionierung) und 70 (verzögerte Pensionierung) in Rente gehen können, wobei die Rentenleistungen entsprechend angepasst werden.
Zusätzliche Überlegungen
Personen können freiwillig in private Pensionspläne einzahlen, um weitere Altersvorsorge über die obligatorischen Schemen hinaus zu betreiben. Grenzüberschreitende Arbeitnehmer können je nach ihrer spezifischen Situation und dem Land, in dem sie wohnen, besondere Sozialversicherungsregelungen haben.