Erfahren Sie mehr über obligatorische und optionale Mitarbeiterleistungen in Liechtenstein
In Liechtenstein sorgt eine Reihe von obligatorischen Arbeitnehmerleistungen für ein Mindestmaß an Sicherheit und Entschädigung für die Arbeitnehmer. Diese Leistungen sind gesetzlich festgelegt und Arbeitgeber sind verpflichtet, sie ihren Arbeitnehmern zu gewähren.
Das Sozialversicherungssystem Liechtensteins bietet finanzielle Unterstützung für Arbeitnehmer in verschiedenen Situationen, einschließlich Alter, Invalidität, Mutterschaft und Arbeitslosigkeit. Es handelt sich um ein Mehrsäulensystem mit obligatorischen Beiträgen sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern.
Liechtenstein gewährt Arbeitnehmern verschiedene bezahlte Urlaubsansprüche:
In Liechtenstein bieten viele Arbeitgeber zusätzliche Vergünstigungen und Vorteile an, um Talente anzuziehen und zu halten, die über das umfassende Paket an Mitarbeiterleistungen hinausgehen, das gesetzlich vorgeschrieben ist.
Arbeitgeber in Liechtenstein können verschiedene Gehaltszusätze zusätzlich zum Grundgehalt anbieten. Diese können leistungsbezogene Boni umfassen, die an die individuelle oder Unternehmensleistung gebunden sind, Umzugsbeihilfen zur Deckung der Umzugskosten für neue Mitarbeiter von außerhalb Liechtensteins und Essensgutscheine, um den Mitarbeitern zu helfen, bei den Mahlzeiten zu sparen.
Um den Bedürfnissen und Vorlieben der Mitarbeiter gerecht zu werden, könnten Arbeitgeber in Liechtenstein flexible Arbeitsregelungen anbieten. Dies könnte Teilzeitarbeitsoptionen, Möglichkeiten für Remote-Arbeit und flexible Arbeitszeiten umfassen, um eine bessere Work-Life-Balance zu ermöglichen.
Einige Arbeitgeber bieten familienfreundliche Leistungen an, um Mitarbeiter mit Kinderbetreuungs- oder Pflegeverantwortung zu unterstützen. Diese können betriebliche Kinderbetreuungseinrichtungen oder Kinderbetreuungszuschüsse sowie Unterstützung oder Zuschüsse für die Altenpflege umfassen.
Zusätzliche Vorteile, die von einigen Arbeitgebern in Liechtenstein angeboten werden, könnten ein Firmenwagen oder eine Autopauschale, kostenlose oder subventionierte Fitnessstudio-Mitgliedschaften oder andere Wellness-Programme sowie Sprachkurse oder andere berufliche Weiterbildungsangebote umfassen.
Die spezifischen optionalen Leistungen, die von Arbeitgebern in Liechtenstein angeboten werden, variieren je nach Unternehmensgröße, Branche und der allgemeinen Leistungsstrategie.
In Liechtenstein gibt es ein umfassendes Gesundheitssystem, das eine Krankenversicherung für alle Einwohner, einschließlich der Arbeitnehmer, vorschreibt.
Die Krankenversicherung ist für alle Einwohner Liechtensteins verpflichtend und umfasst Arbeitnehmer, Selbstständige und nicht erwerbstätige Einwohner. Die Einwohner haben die Freiheit, aus mehreren Krankenkassen zu wählen, die Grundversicherungspläne anbieten, die den Mindestanforderungen der Regierung entsprechen. Die Kosten der Grundversicherung werden zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgeteilt. Die übliche Aufteilung beträgt in der Regel 50/50, wobei jede Partei etwa die Hälfte des Prämienbetrags beiträgt.
Grundversicherungspläne decken ein breites Spektrum an medizinischen Leistungen ab, einschließlich Krankenhausaufenthalten, Arztbesuchen, Medikamenten und Mutterschaftsversorgung. Während die Grundpläne einen erheblichen Teil abdecken, können für bestimmte Leistungen oder Medikamente einige Selbstkosten anfallen.
Liechtenstein bietet ein Zwei-Säulen-Rentensystem, das Einkommenssicherheit für Arbeitnehmer nach dem Ruhestand gewährleistet. Dieses System kombiniert eine obligatorische staatliche Rente mit einer obligatorischen beruflichen Vorsorge.
Alle Arbeitnehmer und Selbstständigen in Liechtenstein über 17 Jahren zahlen in das Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)-Programm ein. Die AHV bietet grundlegende Rentenleistungen bei Ruhestand, Invalidität oder Tod. Die genaue Höhe der Leistungen hängt von den geleisteten Beiträgen und der Anzahl der Beitragsjahre ab. Es ist mindestens ein Beitragsjahr erforderlich, um Anspruch auf AHV-Leistungen zu haben.
Arbeitnehmer, die eine bestimmte jährliche Gehaltsgrenze überschreiten, sind verpflichtet, an einem BVG (Berufliche Vorsorgegesetz)-Plan teilzunehmen. Diese Grenze wird regelmäßig überprüft und angepasst. BVG-Pläne können von einzelnen Unternehmen (interne Pläne) oder durch Sammelstiftungen, die mehreren Unternehmen dienen, angeboten werden. Die BVG-Beiträge werden typischerweise zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgeteilt, wobei eine übliche Aufteilung 50/50 beträgt. Abweichungen von dieser Aufteilung sind je nach spezifischem Plan möglich. BVG-Pläne bieten zusätzliche Rentenleistungen zusätzlich zur AHV-Rente. Die Höhe der Leistungen hängt von Faktoren wie geleisteten Beiträgen, Gehaltsverlauf und gewähltem Rentenalter ab.
Das gesetzliche Rentenalter für AHV- und BVG-Leistungen beträgt derzeit 64 Jahre für Männer und Frauen. Flexible Ruhestandsregelungen sind ebenfalls verfügbar, die es Einzelpersonen ermöglichen, zwischen 60 (Frühpensionierung) und 70 (aufschiebender Ruhestand) in den Ruhestand zu treten, wobei die Rentenleistungen entsprechend angepasst werden.
Einzelpersonen können freiwillig in private Rentenpläne einzahlen, um über die obligatorischen Systeme hinaus weitere Altersvorsorge zu betreiben. Grenzgänger können je nach ihrer spezifischen Situation und dem Land, in dem sie wohnen, besondere Sozialversicherungsregelungen haben.
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