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Optionen für Remote- und Flexibles Arbeiten

Erfahren Sie mehr über Richtlinien für Fernarbeit en flexibele werkregelingen in Liechtenstein

Remote-Arbeit

Liechtenstein, ein kleines europäisches Land, hat noch keine spezifische nationale Gesetzgebung für Fernarbeit etabliert. Bestehende Arbeitsgesetze und Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer spielen jedoch eine entscheidende Rolle bei der Festlegung von Richtlinien. Dieser Leitfaden untersucht die Praktiken der Fernarbeit in Liechtenstein und umfasst rechtliche Überlegungen, technologische Infrastruktur und Arbeitgeberpflichten.

Rechtlicher Rahmen

Das Arbeitsgesetz (Arbeitsgesetz - ArG) bildet die Grundlage für Fernarbeitsvereinbarungen. Es betont das Recht des Arbeitnehmers auf gesunde und sichere Arbeitsbedingungen, einschließlich ergonomischer Überlegungen für ein Home-Office-Setup (Art. 18 ArG). Der Arbeitgeber bleibt auch bei Fernarbeit für die Unfallversicherung des Arbeitnehmers verantwortlich (Art. 68 ArG).

Vereinbarungen und Regelungen

In Ermangelung eines speziellen Fernarbeitsgesetzes sind klare Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern unerlässlich. Diese Vereinbarungen sollten Berechtigung, Arbeitszeiten und -plan, Ausrüstung und Kosten, Datensicherheit sowie Kommunikation und Zusammenarbeit regeln.

Technologische Infrastruktur

Liechtenstein verfügt über eine gut entwickelte Telekommunikationsinfrastruktur mit hohen Internetdurchdringungsraten. Dies erleichtert nahtlose Fernarbeit für viele Unternehmen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten jedoch eine zuverlässige Internetverbindung, sicheren Zugang und Kommunikationstools in Betracht ziehen.

Arbeitgeberpflichten

Obwohl Liechtenstein keine spezifische Fernarbeitsgesetzgebung hat, haben Arbeitgeber bestimmte Pflichten. Dazu gehören die Fürsorgepflicht, die Förderung der Work-Life-Balance, die Gewährleistung der Datensicherheit und die Aufrechterhaltung offener Kommunikationskanäle.

Zusätzliche Überlegungen

Fernarbeit über Ländergrenzen hinweg kann steuerliche Auswirkungen haben. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich der potenziellen Steuerverpflichtungen in Liechtenstein und in relevanten ausländischen Ländern bewusst sein. Sozialversicherungsbeiträge bleiben typischerweise die Verantwortung des Arbeitgebers, unabhängig vom Arbeitsort.

Flexible Arbeitsregelungen

Liechtensteins rechtlicher Rahmen für Arbeitsregelungen entwickelt sich weiter, um eine Work-Life-Balance zu ermöglichen. Hier ist eine Übersicht über einige beliebte flexible Arbeitsoptionen:

Teilzeitarbeit

Teilzeitarbeit wird im Gesetz zum Schutz der Arbeitnehmerrechte (Arbeitsgesetz, Art. 18) behandelt. Arbeitnehmer können aus verschiedenen Gründen Teilzeitarbeit beantragen, einschließlich der Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen. Arbeitgeber müssen solche Anträge ernsthaft prüfen und eine Begründung für etwaige Ablehnungen liefern. Teilzeitbeschäftigte haben die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte, mit anteiligen Anpassungen bei Leistungen wie Urlaubszeit.

Gleitzeit

Es gibt kein spezifisches Gesetz, das Gleitzeitregelungen vorschreibt. Das Gesetz zum Schutz der Arbeitnehmerrechte (Arbeitsgesetz) legt jedoch den Grundstein für flexible Arbeitszeiten innerhalb vereinbarter Kernarbeitszeiten. Gleitzeit ermöglicht es den Arbeitnehmern, ihre Anfangs- und Endzeiten innerhalb eines festgelegten täglichen oder wöchentlichen Rahmens zu variieren. Arbeitgeber und Arbeitnehmer legen die Kernarbeitszeiten fest, wenn ein Gleitzeitmodell eingeführt wird. Kernzeiten sind typischerweise die Zeiten, in denen die meisten Kollegen verfügbar sind und wichtige Besprechungen stattfinden.

Jobsharing

Ähnlich wie bei der Gleitzeit ist Jobsharing nicht gesetzlich vorgeschrieben, findet jedoch Unterstützung im Gesetz zum Schutz der Arbeitnehmerrechte (Arbeitsgesetz) hinsichtlich flexibler Arbeitszeitvereinbarungen. Beim Jobsharing teilen sich zwei oder mehr Arbeitnehmer die Verantwortlichkeiten und Arbeitslast einer Vollzeitstelle. Arbeitgeber haben das Ermessen, Jobsharing-Anträge basierend auf Arbeitsbelastung und Abteilungsbedürfnissen zu genehmigen oder abzulehnen. Klare Kommunikation und Aufgabenverteilung sind entscheidend für erfolgreiche Jobsharing-Vereinbarungen.

Während die Arbeitsgesetze Liechtensteins keine spezifischen Anforderungen an Ausrüstung und Kostenerstattungen bei flexiblen Arbeitsregelungen vorschreiben, können einige Arbeitgeber diese Leistungen anbieten. Arbeitgeber können die notwendige Ausrüstung bereitstellen oder den Arbeitnehmern die Nutzung eigener Geräte mit potenzieller Erstattung arbeitsbezogener Ausgaben gestatten. Die Erstattung von Internetverbindungen, Telefongebühren oder ergonomischen Möbeln, die für die Arbeit zu Hause verwendet werden, könnte von einigen Arbeitgebern fallweise angeboten werden.

Datenschutz und Privatsphäre

Liechtenstein, ein europäischer Mikrostaat, hält sich an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese Verordnung legt Datenschutz- und Privatsphäre-Rechte für Einzelpersonen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) fest, zu dem auch Liechtenstein gehört.

Pflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber in Liechtenstein sind dafür verantwortlich, die Datenprivatsphäre ihrer Remote-Mitarbeiter zu gewährleisten. Hier sind einige wichtige Verpflichtungen:

  • Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: Arbeitgeber müssen einen legitimen Grund haben, um Mitarbeiterdaten zu sammeln und zu verarbeiten. Dies könnte Aufgaben wie Gehaltsabrechnung, Leistungsmanagement oder Kommunikation umfassen.
  • Transparenz und Information: Mitarbeiter haben das Recht, darüber informiert zu werden, welche Daten gesammelt werden, warum sie gesammelt werden und mit wem sie geteilt werden. Dies erfordert klare und zugängliche Datenschutzrichtlinien, die der DSGVO entsprechen.
  • Sicherheitsmaßnahmen: Arbeitgeber müssen geeignete technische und organisatorische Schutzmaßnahmen implementieren, um Mitarbeiterdaten vor unbefugtem Zugriff, Offenlegung, Änderung oder Zerstörung zu schützen. Dies kann starke Passwort-Richtlinien, Datenverschlüsselung und Schulungen der Mitarbeiter zu den besten Praktiken der Cybersicherheit umfassen.
  • Datenminimierung: Arbeitgeber sollten nur die minimal notwendige Menge an Mitarbeiterdaten für ihre legitimen Geschäftszwecke sammeln und verarbeiten.

Rechte der Mitarbeiter

Remote-Mitarbeiter in Liechtenstein haben mehrere Datenschutzrechte gemäß der DSGVO:

  • Auskunftsrecht: Mitarbeiter haben das Recht, auf ihre persönlichen Daten zuzugreifen, die vom Arbeitgeber gehalten werden. Dies ermöglicht ihnen, die Richtigkeit der Daten zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie rechtmäßig verarbeitet werden.
  • Recht auf Berichtigung: Mitarbeiter haben das Recht, die Berichtigung ungenauer oder unvollständiger persönlicher Daten zu verlangen.
  • Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden): In bestimmten Situationen können Mitarbeiter verlangen, dass ihre persönlichen Daten gelöscht werden. Dies kann zutreffen, wenn die Daten nicht mehr notwendig sind oder der Mitarbeiter seine Einwilligung zur Verarbeitung widerruft.

Beste Praktiken zur Datensicherung

Hier sind einige bewährte Praktiken, die sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeiter in Liechtenstein berücksichtigen sollten, um die Sicherheit persönlicher und unternehmensbezogener Daten zu gewährleisten:

  • Verwendung sicherer Kommunikationskanäle: Arbeitgeber sollten sichere Kommunikationstools für arbeitsbezogene Austausch bereitstellen. Dies könnte verschlüsselte E-Mail-Dienste oder sichere Messaging-Plattformen umfassen.
  • Zugriffskontrollen für Remote-Zugriffe: Arbeitgeber sollten Zugriffskontrollen für Remote-Geräte implementieren, die für Arbeitszwecke verwendet werden. Dies könnte Multi-Faktor-Authentifizierung und starke Passwort-Richtlinien umfassen.
  • Datenverschlüsselung: Sensible Daten, sowohl Unternehmens- als auch Mitarbeiterdaten, sollten im Ruhezustand und während der Übertragung verschlüsselt werden, um das Risiko unbefugten Zugriffs zu minimieren.
  • Mitarbeiterschulung: Regelmäßige Schulungen zu den besten Praktiken der Datensicherheit für Mitarbeiter sind entscheidend. Dies sollte Themen wie Phishing-Betrug, Passwort-Hygiene und ordnungsgemäße Datenhandhabungsverfahren abdecken.
  • Vorfallreaktionsplan: Ein Plan, der Verfahren zur Reaktion auf Datenverletzungen oder Sicherheitsvorfälle umreißt, ist unerlässlich. Dies gewährleistet eine schnelle und koordinierte Reaktion zur Minderung potenzieller Schäden.
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