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Personalkostenrechner in Liechtenstein

Arbeitskostenrechner für Liechtenstein

Einstellung in Liechtenstein? Berechnen Sie sofort Ihre Gesamtkosten für die Beschäftigung — Steuern, Leistungen und mehr

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Kostenrechner für Beschäftigungskosten in Liechtenstein

Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Liechtenstein-Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert genaue Schätzungen der Arbeitgeberkosten für fundierte Einstellungsentscheidungen.

Personalkosten berechnen

Liechtenstein

Aufschlüsselung der Beschäftigungskosten

Wählen Sie ein Land aus und geben Sie ein Gehalt ein, um die Kostenaufstellung der Beschäftigung anzuzeigen.

Ab 2026 gelten in Liechtenstein die folgenden Arbeitgebersteuerbeiträge:

Arbeitgebersteuerbeiträge

Steuerart Rate (Arbeitgeberanteil) Basis
AHV/IV 4,7 % (Gesamtarbeitgeber/Arbeitnehmer 9,4 %) Bruttolohn
FAK 1,9 % Bruttolohn
ALV 0,5 % (Gesamtarbeitgeber/Arbeitnehmer 1 %) Bruttolohn (bis CHF 126.000 jährlich)
Verwaltungskosten 0,2875 % Gesamte AHV-IV-FAK-Beiträge

Meldungen & Konformität

  • Monatliche/vierteljährliche Meldung und Zahlung der einbehaltenen Steuern und Beiträge sind in der Regel bis zum 10. oder 15. des Folgemonats fällig.
  • Jährliche Lohnabrechnungen müssen den Mitarbeitenden ausgestellt und der Steuerverwaltung eingereicht werden.
  • Körperschaftsteuererklärungen sind in der Regel bis zum 1. Juli des Kalenderjahres nach Abschluss des Geschäftsjahres fällig.

In Liechtenstein unterliegen Arbeitnehmer der Einkommensteuer, Vermögenssteuer und Sozialversicherungsbeiträgen, wobei verschiedene Abzüge und Freibeträge zur Reduzierung der Gesamtsteuerschuld zur Verfügung stehen.

Einkommensteuer

  • Progressive Steuersätze: Die Einkommensteuer ist progressiv, mit Raten zwischen 1 % und 8 %, zuzüglich eines Gemeindezuschlags (150 % bis 250 % der nationalen Steuer), der je nach Gemeinde variiert. Innerhalb dieses Rahmens existieren acht Steuerstufen. Zum Beispiel könnte ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern, das jährlich CHF 200.000 verdient, nach Abzügen und einem Gemeindezuschlag von 160 % eine effektive Steuerbelastung von etwa 6,5 % haben. Ein alleinstehender Steuerzahler mit demselben Einkommen könnte unter ähnlichen Bedingungen eine effektive Rate von rund 10,1 % aufweisen. Ab 2025 entfällt die teilweise ausländische Steuerpflicht, was Auswirkungen auf Expats hat, die zuvor unter der 30 %-Regelung standen, obwohl Übergangsrechte bis Ende 2026 bestehen.

  • Quellensteuer: Arbeitgeber ziehen die Einkommensteuer direkt vom Gehalt der Mitarbeiter ab und überweisen sie an die Steuerbehörden.

  • Jährliche Steuererklärung: Arbeitnehmer müssen eine jährliche Steuererklärung abgeben, um die einbehaltene Steuer mit der endgültigen Steuerschuld basierend auf dem Einkommen des Vorjahres auszugleichen.

Abzüge und Freibeträge

  • Arbeitskosten: Für arbeitsbezogene Ausgaben steht ein Standardabzug von CHF 1.500 (€1.500, Stand 05.02.2025) zur Verfügung (CHF 1.000 für Reisen und CHF 500 für Bildung). Ausgaben, die diesen Betrag übersteigen, können bei entsprechender Dokumentation ebenfalls absetzbar sein.

  • Versicherungsprämien: Prämien für Lebens-, Kranken- und Unfallversicherungen sind bis zu CHF 3.500 für Alleinstehende, CHF 7.000 für Ehepaare und CHF 2.100 pro Kind absetzbar.

  • Pensionsbeiträge: Beiträge zu Pensionsfonds sind bis zu 18 % des Jahresgehalts des Arbeitnehmers absetzbar.

  • Kinderfreibetrag: Es steht ein Abzug von CHF 12.000 pro Kind zur Verfügung. Beachten Sie, dass Änderungen in Italien bezüglich Abzügen für abhängige Kinder nicht für Liechtenstein gelten. Überprüfen Sie stets die aktuellen liechtensteinischen Regelungen zu Kinderfreibeträgen.

  • Weitere Abzüge: Zusätzliche Abzüge können für Bildungskosten, medizinische Ausgaben über CHF 6.000 pro Person sowie wohltätige Spenden bis zu 10 % des steuerpflichtigen Einkommens geltend gemacht werden.

Vermögenssteuer

Liechtensteinische Einwohner zahlen eine jährliche Vermögenssteuer, die auf dem Nettovermögen aller Vermögenswerte berechnet wird. Die meisten Einkünfte aus Vermögenswerten, die der Vermögenssteuer unterliegen, sind von der Einkommensteuer befreit, was eine gewisse Entscheidungsneutralität schafft.

Sozialversicherungsbeiträge

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer leisten Beiträge zur Sozialversicherung, die alte-, krankheits- und arbeitslosenversicherungen abdecken. Der Arbeitnehmeranteil beträgt 4,3 % für die Renten- und Hinterbliebenenversicherung sowie die Invalidenversicherung. Zusätzlich sind 0,5 % Beitrag für die Arbeitslosenversicherung auf die ersten CHF 126.000 des Einkommens zu zahlen.

Weitere Überlegungen

  • Doppelbesteuerungsabkommen: Liechtenstein verfügt über ein Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen, um Doppelbesteuerungen für ansässige Personen, die Einkommen im Ausland erzielen, zu vermeiden. Überprüfen Sie stets die jeweilige treaty-Bestimmung.
  • Fristen: Die Frist für die Einreichung der jährlichen Steuererklärung ist in der Regel der 31. März des Folgejahres.
  • Fachberatung: Eine Beratung durch einen Steuerberater wird empfohlen, um eine persönliche Optimierung zu erzielen.

Es ist unerlässlich, offizielle Regierungsquellen oder einen qualifizierten Steuerberater zu konsultieren, um die neuesten und genauesten Informationen zu steuerlichen Verpflichtungen in Liechtenstein zu erhalten, da sich Vorschriften ändern können. Diese Angaben sind aktuell per 5. Februar 2025 und spiegeln möglicherweise keine zukünftigen Anpassungen wider.

Martijn
Daan
Harvey

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