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Liechtenstein

Streitbeilegung und Rechtliche Compliance

Verstehen Sie die Mechanismen zur Streitbeilegung und die rechtliche Compliance in Liechtenstein

Arbeitsgerichte und Schiedsstellen

Arbeitsgerichte und Schiedsstellen spielen eine entscheidende Rolle bei der Lösung von Arbeitskonflikten. In Liechtenstein ist das spezialisierte Arbeitsgericht, das als Teil des Landgerichts fungiert, die primäre Instanz für die Beurteilung individueller Arbeitsstreitigkeiten. Entscheidungen des Arbeitsgerichts können potenziell beim Obergericht und weiter beim Obersten Gerichtshof angefochten werden.

Zuständigkeit des Arbeitsgerichts

Das Arbeitsgericht in Liechtenstein ist zuständig für individuelle Arbeitsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Häufige Fälle betreffen Streitigkeiten über die Auslegung von Verträgen, die Zahlung von Löhnen und Leistungen, Arbeitszeiten, Urlaub, Kündigungen und andere vertragliche Verpflichtungen. Es behandelt auch Vorwürfe der Diskriminierung aus Gründen, die durch das liechtensteinische Recht geschützt sind, wie Geschlecht, Religion, Behinderung usw., oder Ansprüche wegen Belästigung am Arbeitsplatz. Anfechtungen von Kündigungen, die möglicherweise gegen das Arbeitsgesetz oder Arbeitsverträge verstoßen, und Streitigkeiten in Fällen, in denen Tarifverträge gelten, fallen ebenfalls in seine Zuständigkeit.

Verfahren vor dem Arbeitsgericht

Das Verfahren beginnt mit der Einreichung einer Klage durch die betroffene Partei (Arbeitnehmer oder Arbeitgeber) beim Arbeitsgericht. Zu Beginn versucht das Gericht oft, den Streit durch Mediation gütlich und schnell zu lösen. Scheitert die Mediation, wird eine formelle Gerichtsverhandlung durchgeführt, bei der Beweise, Zeugen und rechtliche Argumente von beiden Seiten vorgebracht werden. Das Arbeitsgericht erlässt dann ein Urteil zur Beilegung des Streits. Urteile können potenziell bei höheren Gerichten angefochten werden.

Schiedsstellen

Schiedsverfahren spielen in Liechtenstein bei der Lösung von Arbeitskonflikten im Vergleich zu Arbeitsgerichten eine geringere Rolle. Sie werden hauptsächlich genutzt, wenn die Parteien dem einvernehmlich zustimmen, oft im Kontext von Tarifverträgen für spezifische Streitigkeiten.

Schiedsverfahren

Das Schiedsverfahren beginnt damit, dass die streitenden Parteien den Umfang des Schiedsverfahrens und die zu befolgenden Verfahren in einer Vereinbarung festlegen. Schiedsrichter werden dann ausgewählt, möglicherweise mit Unterstützung spezialisierter Institutionen oder der Gerichte. Der Schiedsprozess ähnelt oft Gerichtsverfahren, kann jedoch je nach Vereinbarung weniger formell sein. Die Schiedsrichter fällen dann eine endgültige und bindende Entscheidung.

Typische Fälle

Da Arbeitsgerichte der primäre Weg sind, spiegeln die von ihnen behandelten Falltypen die typischen Streitigkeiten wider. Dazu gehören Streitigkeiten über die Bedingungen und Konditionen von Arbeitsverträgen, Ansprüche wegen unrechtmäßiger Kündigung, Lohn- und Leistungsstreitigkeiten sowie Diskriminierungs- und Belästigungsansprüche.

Compliance-Audits und Inspektionen

Compliance-Audits und Inspektionen sind entscheidend für die Einhaltung von Arbeitsstandards, den Schutz der Rechte der Arbeitnehmer, die Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs und die Förderung eines sicheren und gerechten Arbeitsplatzes. Sie sind maßgeblich dafür, dass Unternehmen die Arbeitsgesetze Liechtensteins einhalten, einschließlich des Arbeitsgesetzes und des Arbeitssicherheitsgesetzes sowie anderer arbeitsbezogener Vorschriften. Diese Prozesse schützen die Rechte der Arbeitnehmer in Bereichen wie Löhne, Arbeitszeiten, Gesundheit und Sicherheit, Nichtdiskriminierung und mehr.

Durchführende Stellen

Das Amt für Volkswirtschaft trägt die Hauptverantwortung für Arbeitsinspektionen, insbesondere für die Durchsetzung von Arbeitszeiten, Ruhezeiten und Arbeitssicherheitsvorschriften. Je nach Sektor und Schwerpunkt können andere Regulierungsbehörden Inspektionen in ihren spezifischen Fachgebieten durchführen, wie z.B. im Bereich Gesundheit und Sicherheit.

Arten von Inspektionen

Inspektionen können in geplante Inspektionen, beschwerdeausgelöste Inspektionen, gezielte Inspektionen und Nachinspektionen kategorisiert werden. Geplante Inspektionen basieren typischerweise auf Faktoren wie Unternehmensgröße, Branchenrisiko oder früherer Compliance-Historie. Beschwerdeausgelöste Inspektionen werden als Reaktion auf formelle Beschwerden von Arbeitnehmern, Gewerkschaften oder anderen betroffenen Parteien eingeleitet. Gezielte Inspektionen konzentrieren sich auf bestimmte Branchen oder Sektoren, die für potenzielle Risiken bekannt sind oder wiederkehrende Arten von Arbeitsrechtsverletzungen untersuchen. Nachinspektionen überprüfen, ob Unternehmen die bei früheren Inspektionen festgestellten Verstöße angemessen behoben haben.

Folgen der Nichteinhaltung

Die Gesetze Liechtensteins sehen Strafen für Unternehmen vor, die gegen Arbeitsvorschriften verstoßen. Die Schwere der Konsequenzen hängt von der Art und Häufigkeit der Verstöße ab. Mögliche Folgen umfassen Verwarnungen und Korrekturanordnungen bei geringfügigen oder erstmaligen Verstößen, erhebliche Verwaltungsgeldstrafen bei wiederholten Verstößen oder schwerwiegenden Verletzungen der Arbeitsvorschriften, betriebliche Einschränkungen bei schwerwiegenden Verstößen oder unmittelbarer Gefahr für die Sicherheit der Arbeitnehmer und strafrechtliche Haftung bei vorsätzlichen Verstößen gegen Arbeitsgesetze, insbesondere wenn diese die Arbeitnehmer gefährden.

Meldung und Schutz von Whistleblowern

Arbeiter in Liechtenstein haben mehrere Möglichkeiten, um Verstöße gegen Arbeitsrechte zu melden. Der primäre Kanal ist das Amt für Volkswirtschaft, wo Arbeitsschutzteams mutmaßliche Verstöße untersuchen. Gewerkschaften, sofern vorhanden, können ebenfalls Unterstützung für Arbeiter bieten, indem sie bei der Meldung und Einleitung formeller Beschwerden helfen. Je nach Art des Verstoßes können sich Arbeiter an die zuständigen Fachstellen wenden. Bei schweren Verstößen mit potenziellen strafrechtlichen Implikationen, wie Zwangsarbeit, können Arbeiter eine Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft einreichen.

Schutz für Whistleblower

Obwohl Liechtenstein kein umfassendes Gesetz speziell zum Schutz von Whistleblowern hat, gibt es Bestimmungen in verschiedenen Gesetzen, die einige Schutzmaßnahmen bieten. Das Arbeitsgesetz bietet Schutz vor vergeltungsbedingter Kündigung für Arbeitnehmer, die mutmaßliche Verstöße melden oder in gutem Glauben Bedenken äußern. Das Datenschutzgesetz bietet einen gewissen Schutz hinsichtlich der Vertraulichkeit der Identität eines Whistleblowers und schützt vor dem Missbrauch personenbezogener Daten während der Untersuchungen. Bestimmungen im liechtensteinischen Zivilgesetzbuch und Strafgesetzbuch könnten weiteren Rechtsschutz bieten in Fällen von Verleumdung, Drohungen oder anderen schädlichen Handlungen, die als Vergeltung gegen einen Whistleblower unternommen werden.

Der Umfang dieses Schutzes ist jedoch begrenzt und bietet möglicherweise keinen vollständigen Schutz vor allen Formen der Vergeltung. Trotz potenzieller rechtlicher Schritte könnten Arbeiter zögern, Verstöße zu melden, aus Angst vor Arbeitsplatzverlust oder anderen sozialen oder beruflichen Konsequenzen.

Stärkung des Schutzes für Whistleblower

Liechtenstein könnte seinen Rahmen zum Schutz von Whistleblowern verbessern, indem es ein umfassendes Whistleblower-Schutzgesetz verabschiedet, das geschützte Offenlegungen, verbotene Vergeltungsmaßnahmen und zugängliche Mechanismen für Meldung und Abhilfe klar definiert. Aufklärungskampagnen könnten Arbeiter, Arbeitgeber und die Öffentlichkeit über das Recht auf Meldung von Fehlverhalten und die Bedeutung des Whistleblowings informieren. Sichere und vertrauliche Meldemechanismen innerhalb des Amtes für Volkswirtschaft oder bei einer unabhängigen Agentur würden mehr Meldungen ermutigen. Die Einbindung von Gewerkschaften, NGOs und Rechtsberatungsorganisationen, um Whistleblower vor, während und nach der Offenlegung zu unterstützen und zu beraten, könnte ebenfalls von Vorteil sein.

Einhaltung internationaler Arbeitsstandards

Liechtenstein, ein Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), hat im Vergleich zu anderen europäischen Ländern eine begrenzte Anzahl von ILO-Konventionen ratifiziert. Dennoch bleibt es dem Schutz grundlegender Arbeitsrechte verpflichtet.

Wichtige ratifizierte Konventionen

Liechtenstein hat mehrere ILO-Konventionen ratifiziert, darunter:

  • Übereinkommen über Zwangsarbeit, 1930 (Nr. 29)
  • Übereinkommen über das Vereinigungsrecht und das Recht zu Kollektivverhandlungen, 1949 (Nr. 98)
  • Übereinkommen über das Mindestalter, 1973 (Nr. 138)
  • Übereinkommen über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit, 1999 (Nr. 182)
  • Übereinkommen über Diskriminierung (Beschäftigung und Beruf), 1958 (Nr. 111)

Auswirkungen auf die nationale Gesetzgebung

Liechtensteins nationale Arbeitsgesetze spiegeln den Einfluss der ratifizierten internationalen Arbeitsnormen wider. Wichtige Bereiche der Übereinstimmung umfassen:

  • Verbot von Zwangsarbeit: Das Arbeitsgesetz verbietet ausdrücklich Zwangs- oder Pflichtarbeit in all ihren Formen.
  • Vereinigungsfreiheit: Das liechtensteinische Recht erkennt das Recht der Arbeitnehmer an, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten, obwohl die praktische Umsetzung Einschränkungen aufweist.
  • Regulierung der Kinderarbeit: Liechtenstein setzt Mindestarbeitsalter fest und verbietet die schlimmsten Formen der Kinderarbeit, mit laufenden Bemühungen zur vollständigen Einhaltung.
  • Nichtdiskriminierung: Das Arbeitsgesetz sowie andere Gesetze enthalten Bestimmungen zur Verhinderung von Diskriminierung am Arbeitsplatz und zum Schutz der Gleichbehandlung der Arbeitnehmer.

Herausforderungen und Verbesserungsbereiche

Liechtenstein steht vor Herausforderungen bei der vollständigen Einhaltung internationaler Arbeitsnormen. Dazu gehören:

  • Begrenzte Ratifizierungen: Liechtenstein hat nicht alle Kernkonventionen der ILO ratifiziert, insbesondere jene über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechts, 1948 (Nr. 87), sowie einige Protokolle zur Arbeitsinspektion.
  • Lücken in der Durchsetzung: Die Umsetzung und Durchsetzung der Arbeitsgesetze erfordert kontinuierliche Verbesserungen, insbesondere in bestimmten Sektoren oder in Bezug auf gefährdete Arbeitnehmergruppen.

Laufende Bemühungen

Um diese Probleme anzugehen, unternimmt die liechtensteinische Regierung mehrere Schritte:

  • Gesetzesaktualisierungen: Überarbeitungen des liechtensteinischen Rechts erfolgen kontinuierlich, um eine bessere Übereinstimmung mit internationalen Arbeitsnormen zu gewährleisten.
  • Kapazitätsaufbau: Initiativen konzentrieren sich darauf, die Kapazitäten von Beamten, Sozialpartnern und der Justiz in der Auslegung und Umsetzung internationaler Arbeitsnormen zu stärken.
  • Zusammenarbeit mit der ILO: Liechtenstein arbeitet mit der ILO zusammen, um technische Unterstützung und Beratung bei der Stärkung seiner nationalen Arbeitsgesetzgebung und Implementierungsmechanismen zu erhalten.
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