Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Liechtenstein
In Liechtenstein stehen Arbeitgeber vor verschiedenen Steuerverpflichtungen und Sozialversicherungsbeiträgen für ihre Arbeitnehmer. Ab heute, dem 5. Februar 2025, gilt die folgende Übersicht, wobei zu beachten ist, dass sich Steuerregelungen und Vorschriften ändern können.
Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, die Lohnsteuer direkt vom Gehalt ihrer Mitarbeiter abzuziehen und an die Steuerbehörden abzuführen. Der Steuersatz wird durch ein progressives System bestimmt, das von 2,5% bis 22,4% reicht und auf Basis des gesamten zu versteuernden Einkommens des Arbeitnehmers berechnet wird.
Arbeitgeber sind verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge für ihre Mitarbeiter zu leisten. Diese Beiträge umfassen verschiedene Programme, darunter:
Zusätzlich dazu ist der Arbeitgeber auch verpflichtet, für seine Vollzeitbeschäftigten einen Beitrag zur privaten Krankenversicherung zu leisten, zu einem Pauschalbetrag pro Mitarbeiter, dessen Höhe für 2025 mit den zuständigen Behörden bestätigt werden muss.
Für multinationale Unternehmen (MNEs), die bestimmte Schwellenwerte erfüllen, hat Liechtenstein das GloBE-Gesetz eingeführt, das seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist. Dies beinhaltet eine Qualifizierte Inlands-Mindestauffüllungssteuer (QDMTT) und eine Einkommenseinbeziehungsregel (IIR) von 15%. Die Regel zur Besteuerung unterbesteuerter Gewinne (UTPR) wird voraussichtlich nicht vor dem 1. Januar 2025 in Kraft treten, aber das genaue Implementierungsdatum muss noch festgelegt werden.
Am 1. Januar 2025 trat ein überarbeitetes Mehrwertsteuergesetz in Kraft. Details zur praktischen Umsetzung werden noch geklärt. Unternehmen sollten fachkundigen Rat einholen, um die Einhaltung der neuen Vorschriften sicherzustellen.
Weitere für Arbeitgeber relevante Steuern umfassen:
Es ist wichtig, stets über die neuesten Vorschriften informiert zu sein und sich mit lokalen Steuerberatern zu beraten, um die genauesten und aktuellsten Informationen zu den Arbeitgeberpflichten in Liechtenstein zu erhalten.
In Liechtenstein unterliegen Arbeitnehmer der Einkommensteuer, Vermögenssteuer und Sozialversicherungsbeiträgen, wobei verschiedene Abzüge und Freibeträge verfügbar sind, um die Gesamtsteuerlast zu verringern.
Progressive Steuersätze: Die Einkommensteuersätze sind progressiv und reichen von 1% bis 8%, zuzüglich eines Gemeindezuschlags (150% bis 250% der nationalen Steuer), der je nach Gemeinde variiert. Innerhalb dieser Struktur gibt es acht Steuerklassen. Beispielsweise könnte ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von CHF 200.000 nach Abzügen und einem Gemeindezuschlag von 160% einen effektiven Steuersatz von etwa 6,5% haben. Ein alleinstehender Steuerzahler mit demselben Einkommen könnte unter ähnlichen Bedingungen einen effektiven Steuersatz von etwa 10,1% sehen. Ab 2025 wird die teilweise ausländische Steuerpflicht abgeschafft, was sich auf Expats auswirkt, die zuvor unter die 30%-Regelung fielen, obwohl Übergangsrechte bis Ende 2026 bestehen.
Quellensteuer: Arbeitgeber führen die Einkommensteuer direkt vom Gehalt der Arbeitnehmer ab und überweisen sie an die Steuerbehörden.
Jahressteuererklärung: Arbeitnehmer müssen eine jährliche Steuererklärung einreichen, um die abgeführte Steuer mit der endgültigen Steuerpflicht abzugleichen, die auf dem Einkommen des Vorjahres basiert.
Berufsausgaben: Ein Pauschalabzug von CHF 1.500 (€1.500, ab dem 05.02.2025) steht für berufsbedingte Aufwendungen zur Verfügung (CHF 1.000 für Reisekosten und CHF 500 für Bildung). Darüber hinausgehende Ausgaben können mit entsprechender Dokumentation ebenfalls abziehbar sein.
Versicherungsprämien: Prämien für Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung sind bis zu CHF 3.500 für Einzelpersonen, CHF 7.000 für verheiratete Paare und CHF 2.100 pro Kind abziehbar.
Rentenbeiträge: Beiträge zu Pensionskassen sind bis zu 18% des Jahreseinkommens des Arbeitnehmers abziehbar.
Kinderfreibetrag: Ein Abzug von CHF 12.000 pro Kind ist verfügbar. Beachten Sie, dass Änderungen in Italien bezüglich Abzügen für unterhaltsberechtigte Kinder nicht für Liechtenstein gelten. Überprüfen Sie stets die aktuellen liechtensteinischen Regelungen zu Kinderfreibeträgen.
Weitere Abzüge: Zusätzliche Abzüge könnten für Bildungsausgaben, Krankheitskosten über CHF 6.000 pro Person und Spenden bis zu 10% des steuerpflichtigen Einkommens verfügbar sein.
Einwohner Liechtensteins unterliegen einer jährlichen Vermögenssteuer, die auf das Nettovermögen aller Vermögenswerte berechnet wird. Die meisten Einkünfte aus Vermögenswerten, die der Vermögenssteuer unterliegen, sind von der Einkommensteuer befreit, was ein gewisses Maß an "Entscheidungsneutralität" schafft.
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zahlen Beiträge zur Sozialversicherung, die Alters-, Invaliditäts- und Arbeitslosenversicherung abdecken. Der Beitrag des Arbeitnehmers beträgt 4,7% für die Alters- und Hinterlassenenrente sowie die Invalidenversicherung (bis zu einem Maximum von 18% des Einkommens für Angestellte und Selbständige). Zusätzlich gilt ein Beitrag von 0,5% für die Arbeitslosenversicherung auf die ersten CHF 126.000 der Vergütung.
Es ist entscheidend, offizielle Regierungsquellen oder einen qualifizierten Steuerberater für die aktuellsten und genauesten Informationen zu Steuerverpflichtungen in Liechtenstein zu konsultieren, da Regelungen Änderungen unterliegen können. Diese Informationen sind aktuell bis zum 5. Februar 2025 und spiegeln möglicherweise keine zukünftigen Anpassungen wider.
Liechtensteins Mehrwertsteuersystem, das eng an das der Schweiz angelehnt ist, erhebt einen Standardsatz von 8,1% auf die meisten Waren und Dienstleistungen.
Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit, darunter:
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen ab dem 5. Februar 2025 aktuell sind und Änderungen unterliegen können. Die Konsultation eines Steuerberaters wird für spezifische Situationen empfohlen.
Liechtenstein bietet ein wettbewerbsfähiges Steuerumfeld mit einem einheitlichen Körperschaftsteuersatz und mehreren Anreizen, die in erster Linie auf Holdinggesellschaften und private Vermögensstrukturen abzielen.
Stand: Heute, 5. Februar 2025, können Informationen Änderungen unterliegen.
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