Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Liechtenstein
Arbeitgeber in Liechtenstein haben erhebliche Verantwortlichkeiten gegenüber dem Sozialversicherungssystem des Landes. Diese Verantwortlichkeiten umfassen Beiträge zu verschiedenen Versicherungs- und Ausgleichsfonds.
Arbeitgeber leisten Beiträge zu den folgenden Hauptkomponenten:
Arbeitgeber haben auch Verantwortlichkeiten gegenüber der Beruflichen Vorsorge, auch bekannt als 2. Säule. Sie sind im Allgemeinen verpflichtet, im Namen ihrer Arbeitnehmer zu diesem System beizutragen. Die spezifischen Beitragssätze variieren je nach dem vom Unternehmen gewählten Pensionsplan.
In Liechtenstein ist das Einkommensteuersystem progressiv, mit nationalen Steuersätzen von 2,5% bis 8%. Zusätzlich erheben die Gemeinden Zuschläge zwischen 150% und 250% des nationalen Steuersatzes, was zu einem gesamten Einkommensteuersatz von 2,5% bis 22,4% führt.
Arbeitnehmer leisten auch Beiträge zu verschiedenen Sozialversicherungsfonds. Für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV/FAK) zahlen Arbeitnehmer 4,7% ihres Bruttogehalts. Für die Arbeitslosenversicherung (ALV) zahlen Arbeitnehmer 0,5% ihres Bruttogehalts.
Arbeitnehmerbeiträge können je nach vom Arbeitgeber gewähltem Pensionsplan auf die Berufliche Vorsorge (2. Säule) angewendet werden. Es ist wichtig zu beachten, dass die spezifischen Abzüge je nach den individuellen Umständen eines Arbeitnehmers variieren können.
Liechtenstein hat einen Standard-Mehrwertsteuersatz (MwSt) von 7,7%, der auf die meisten im Land erbrachten Dienstleistungen anwendbar ist.
In Liechtenstein qualifizieren sich bestimmte Dienstleistungen für reduzierte Mehrwertsteuersätze. Hotelunterkünfte und andere Beherbergungsdienstleistungen werden mit einem reduzierten Satz von 3,7% besteuert. Bestimmte Notwendigkeiten wie Lebensmittel, Medizin, Zeitungen und Bücher werden mit einem noch niedrigeren Satz von 2,5% besteuert.
Es gibt auch Dienstleistungen in Liechtenstein, die vollständig von der Mehrwertsteuer befreit sind. Dazu gehören Gesundheitsdienstleistungen, Bildungsdienstleistungen, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, kulturelle Dienstleistungen und soziale Betreuungsdienste.
Unternehmen in Liechtenstein, die eine bestimmte Umsatzschwelle überschreiten, sind verpflichtet, sich für die Mehrwertsteuer zu registrieren. Nach der Registrierung sind diese Unternehmen verpflichtet, Mehrwertsteuer auf ihre Verkäufe zu erheben, Mehrwertsteuererklärungen abzugeben und die eingezogene Mehrwertsteuer an die Steuerbehörden abzuführen.
Liechtenstein bietet einen wettbewerbsfähigen Körperschaftsteuersatz von 12,5 % mit einer jährlichen Mindestkörperschaftssteuer von CHF 1.800, was kleineren Unternehmen Erleichterung verschafft.
Dividenden und Kapitalgewinne aus dem Verkauf qualifizierter Beteiligungen sind in der Regel von der Besteuerung befreit. Dies macht Liechtenstein als Standort für Holdinggesellschaften äußerst attraktiv.
Unternehmen können von einem fiktiven Zinsabzug auf ihr angepasstes Eigenkapital (ca. 4 %) profitieren. Dieser Abzug senkt die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage.
Das Liechtensteiner IP-Box-Regime bietet eine deutlich reduzierte Besteuerung von Einkünften aus qualifizierten geistigen Eigentumsrechten (IP). Ein erheblicher Teil solcher Einkünfte (bis zu 80 %) wird als fiktiver Aufwand behandelt, was zu einem sehr niedrigen effektiven Steuersatz führt.
Private Vermögensstrukturen bieten unter bestimmten Bedingungen eine Befreiung von der Einkommensteuer.
Liechtenstein unterhält ein wachsendes Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen (DTTs). Diese Abkommen helfen, eine doppelte Besteuerung von Einkommen zu vermeiden und können zusätzliche Vorteile wie reduzierte Quellensteuersätze auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren bieten.
Neben der bundesstaatlichen Körperschaftssteuer können Unternehmen zusätzlichen kantonalen und kommunalen Steuern unterliegen. Für die optimale Nutzung dieser Anreize und die Gesamtstruktur Ihres Unternehmens in Liechtenstein wird dringend empfohlen, professionellen Steuerberater hinzuzuziehen.
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