Die Verwaltung von Urlaubsansprüchen und Urlaubstagen ist ein entscheidender Aspekt bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und der Zufriedenheit der Mitarbeiter, wenn man in Kasachstan tätig ist. Das Arbeitsgesetz in Kasachstan gibt klare Richtlinien zu verschiedenen Urlaubsarten vor, um sicherzustellen, dass Mitarbeitende ausreichende Auszeiten für Erholung, persönliche Anliegen, Krankheiten und familiäre Verpflichtungen erhalten. Das Verständnis dieser Vorschriften ist essentiell für Arbeitgeber, um die gesetzliche Konformität zu wahren und ein positives Arbeitsumfeld zu fördern.
Der Arbeitskodex Kasachstans legt spezifische Anforderungen für den jährlichen bezahlten Urlaub, Feiertage, Krankheitsurlaub und verschiedene Formen des Elternurlaubs fest, unter anderem. Diese Ansprüche sollen das Wohlergehen der Mitarbeitenden schützen und sind für alle Arbeitgeber im Land verbindlich. Die Interpretation dieser Anforderungen kann komplex sein, insbesondere für ausländische Unternehmen, weshalb es wichtig ist, den lokalen Rechtsrahmen genau zu verstehen.
Jahresurlaub
Mitarbeitende in Kasachstan haben Anspruch auf eine Mindestanzahl an bezahltem Jahresurlaub. Die übliche Mindestdauer des Jahresurlaubs beträgt 24 Kalendertage. Dieser Urlaub wird typischerweise nach Abschluss eines Jahres Dienst beim Arbeitgeber gewährt. Der Urlaub kann jedoch anteilig für die vor dem Abschluss eines ganzen Jahres geleistete Zeit gewährt werden, basierend auf Vereinbarung zwischen Mitarbeitendem und Arbeitgeber.
Spezielle Kategorien von Mitarbeitenden können Anspruch auf längere Jahresurlaubszeiten haben, abhängig von ihrer Berufstätigkeit, Arbeitsbedingungen oder anderen durch Gesetz oder Tarifverträge festgelegten Faktoren. Der Zeitpunkt des Jahresurlaubs wird in der Regel nach einem von beiden Seiten – Arbeitgeber und Mitarbeitende – abgestimmten Zeitplan festgelegt oder individuell vereinbart. Es ist im Allgemeinen möglich, den Jahresurlaub aufzuteilen, wobei mindestens ein Teil mindestens 14 Kalendertage dauern muss. Nicht genutzter Urlaub kann in der Regel übertragen oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgeglichen werden, vorbehaltlich spezifischer Regelungen.
Öffentliche Feiertage
Kasachstan beobachtet im Laufe des Jahres mehrere offizielle Feiertage. Diese gelten meist als arbeitsfreie Tage für Mitarbeitende. Falls ein gesetzlicher Feiertag auf ein Wochenende fällt, wird der freie Tag üblicherweise auf den nächsten Arbeitstag verschoben. Mitarbeitende, die an Feiertagen arbeiten müssen, haben im Allgemeinen Anspruch auf eine erhöhte Vergütung, üblicherweise mindestens eineinhalbmal so hoch wie ihr regulärer Stundenlohn.
Hier sind die wichtigsten öffentlichen Feiertage in Kasachstan:
| Datum | Feiertagsname |
|---|---|
| 1.-2. Januar | Neujahr |
| 7. Januar | Orthodoxes Weihnachten |
| 8. März | Internationaler Frauentag |
| 21.-23. März | Nauryz Meyramy |
| 1. Mai | Tag der Völker der Kasachischen Republik |
| 7. Mai | Tag des Verteidigers des Vaterlandes |
| 9. Mai | Tag des Sieges |
| 6. Juli | Tag der Hauptstadt |
| 30. August | Verfassungstag |
| 25. Oktober | Republikfeiertag |
| 16. Dezember | Unabhängigkeitstag |
Hinweis: Religiöse Feiertage wie Kurban Ait (Eid al-Adha) sind ebenfalls offizielle freie Tage, deren Termine jährlich anhand des Mondkalenders variieren.
Krankheitsurlaub
Mitarbeitende in Kasachstan haben Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit oder Verletzung. Dauer und Vergütung des Krankheitsurlaubs sind gesetzlich geregelt. Mitarbeitende sind im Allgemeinen verpflichtet, ein ärztliches Attest eines zugelassenen Gesundheitsdienstleisters vorzulegen, um ihre Abwesenheit wegen Krankheit zu belegen.
Der Krankheitsurlaub wird in der Regel vom Arbeitgeber für die ersten 15 Kalendertage der Abwesenheit bezahlt. Für längere Phasen vorübergehender Erwerbsunfähigkeit können Sozialversicherungsleistungen die Zahlung abdecken, vorausgesetzt, es wurden Beiträge an den Staatlichen Sozialversicherungsfonds geleistet. Die Höhe des Krankengeldes wird auf Grundlage des durchschnittlichen Monatsgehalts des Mitarbeitenden berechnet, bis zu einem gesetzlich festgelegten Limit.
Elternurlaub
Kasachstan bietet umfassende Ansprüche auf Elternzeit, einschließlich Mutterschafts-, Vaterschafts- und Adoptionsurlaub.
Mutterschaftsurlaub
Schwangere Mitarbeitende haben Anspruch auf Mutterschaftsurlaub, der vor- und nachgeburtliche Perioden umfasst. Die Standarddauer beträgt 126 Kalendertage (70 Tage vor und 56 Tage nach der Geburt). Bei komplizierten Geburten oder der Geburt von zwei oder mehr Kindern wird der nachgeburtliche Urlaub auf 70 Kalendertage verlängert, sodass der gesamte Urlaub 140 Tage beträgt. Für Frauen, die in Gebieten wohnen, die von Nuklearwaffentests betroffen sind, beträgt der Gesamturlaub 160 Kalendertage. Der Mutterschaftsurlaub wird durch Sozialversicherungsleistungen finanziert.
Vaterschaftsurlaub
Väter haben Anspruch auf unbezahlten Urlaub von bis zu 14 Kalendertagen nach der Geburt eines Kindes. Dieser Urlaub kann auf Wunsch des Vaters genommen werden.
Kinderbetreuungsurlaub
Einer der Elternteile (oder eine andere Bezugsperson, die das Kind betreut) hat Anspruch auf unbezahlten Urlaub, um sich um ein Kind bis zu einem Alter von drei Jahren zu kümmern. Dieser Urlaub kann vollständig oder in Teilen genommen werden. Obwohl dieser Urlaub vom Arbeitgeber unbezahlt ist, kann der Elternteil während dieser Zeit Anspruch auf staatliche Sozialleistungen haben, abhängig von den geleisteten Sozialversicherungsbeiträgen.
Adoptionsurlaub
Angestellte, die ein neugeborenes Kind adoptieren, haben Anspruch auf Urlaub vom Tag der Adoption bis zum Erreichen des 56. Lebensdages des Kindes. Dieser Urlaub wird durch Sozialversicherungsleistungen finanziert, ähnlich wie der postnatale Mutterschaftsurlaub.
Andere Urlaubsarten
Der Arbeitskodex Kasachstans sieht auch weitere Urlaubsarten unter bestimmten Umständen vor:
- Trauerurlaub: Mitarbeitende erhalten in der Regel unbezahlten Urlaub beim Tod naher Angehöriger. Die Dauer wird meist mit dem Arbeitgeber abgestimmt.
- Studienurlaub: Mitarbeitende, die eine Ausbildung absolvieren, können bezahlten oder unbezahlten Urlaub erhalten, um an Kursen teilzunehmen, Prüfungen abzulegen oder an Dissertationen zu arbeiten, sofern dies im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in den internen Richtlinien des Arbeitgebers festgelegt ist.
- Unbezahlter Urlaub: Mitarbeitende können unbezahlten Urlaub aus persönlichen Gründen beantragen, vorbehaltlich der Zustimmung des Arbeitgebers.
- Urlaub zur Erfüllung staatlicher Pflichten: Mitarbeitende, die zu staatlichen oder öffentlichen Aufgaben herangezogen werden, werden vom Dienst freigestellt, behalten jedoch ihre Position und ihr durchschnittliches Gehalt, wie gesetzlich vorgesehen.
- Sabbatjahr: Obwohl kein standardmäßiger gesetzlicher Anspruch für alle Mitarbeitenden, kann längerer Urlaub für berufliche Weiterbildung oder Forschung basierend auf internen Unternehmensrichtlinien oder speziellen Arbeitsverträgen gewährt werden, insbesondere in akademischen oder Forschungsinstitutionen.
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