Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Prozesse für Mitarbeiterkündigung und Abfindung in Kasachstan
In Kasachstan legt das Arbeitsgesetzbuch die gesetzlichen Anforderungen für Kündigungsfristen bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fest. Diese Anforderungen variieren je nach der Partei, die die Kündigung einleitet, und dem Grund dafür.
In den meisten Fällen muss ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mindestens einen Monat im Voraus schriftlich kündigen, bevor er den Arbeitsvertrag beendet. Dies gilt für Situationen wie Leistungsprobleme des Arbeitnehmers (außer während der Probezeit) und Entlassungen aufgrund von Unternehmensumstrukturierungen oder -abbau.
Es kann Ausnahmen von der einmonatigen Kündigungsfrist geben:
Kürzere Kündigungsfrist mit Zustimmung des Arbeitnehmers: Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer können sich einvernehmlich auf eine kürzere Kündigungsfrist einigen, indem sie dies schriftlich festhalten.
Keine Kündigungsfrist in bestimmten Fällen: Das Arbeitsgesetzbuch erlaubt eine Kündigung ohne Kündigungsfrist unter bestimmten, im Arbeitsvertrag festgelegten Umständen.
Wichtiger Hinweis: Der Arbeitgeber muss die Arbeitsbehörde mindestens einen Monat im Voraus benachrichtigen, wenn die Kündigung aufgrund einer Unternehmensliquidation oder eines groß angelegten Personalabbaus erfolgt.
Arbeitnehmer in Kasachstan haben in der Regel keine gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist. Sie können ihren Arbeitsvertrag in der Regel jederzeit mit schriftlicher Kündigung beenden.
Für die Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt es keine festgelegte Kündigungsfrist. Die Vereinbarung kann jedes beliebige Kündigungsdatum festlegen.
In Kasachstan wird eine Abfindung unter bestimmten Umständen gewährt, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Anspruch auf Abfindung möglicherweise nicht in allen Fällen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gilt. Für eine genaue Bestimmung ist es unerlässlich, auf den spezifischen Arbeitsvertrag, Tarifverträge und relevante Arbeitsgesetze zu verweisen.
In Kasachstan kann der Kündigungsprozess für Mitarbeiter entweder vom Arbeitgeber oder vom Mitarbeiter oder im gegenseitigen Einvernehmen eingeleitet werden.
Der Arbeitgeber muss dem Mitarbeiter in der Regel mindestens einen Monat im Voraus eine schriftliche Kündigungsmitteilung zukommen lassen, wie in Artikel 25 des Arbeitsgesetzbuches festgelegt. Dieser Zeitraum kann durch eine Tarifvereinbarung oder eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter geändert werden.
Der Arbeitgeber muss die Gründe für die Kündigung in der schriftlichen Mitteilung angeben (Artikel 50 des Arbeitsgesetzbuches). Gültige Gründe umfassen die Liquidation oder Verkleinerung des Unternehmens, das Versäumnis des Mitarbeiters, seine Arbeitsaufgaben zu erfüllen, die Reduzierung von Arbeitsplätzen aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten oder einen Vertragsbruch durch den Mitarbeiter.
Der Arbeitgeber muss die Arbeitsbehörde mindestens einen Monat im Voraus benachrichtigen, wenn mehrere Mitarbeiter aufgrund der Liquidation des Unternehmens oder des Personalabbaus gekündigt werden.
Der Mitarbeiter muss eine schriftliche Mitteilung über seine Absicht, den Arbeitsvertrag zu kündigen, vorlegen. Es gibt in der Regel keine gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist, es sei denn, dies ist im Arbeitsvertrag oder in einer Tarifvereinbarung festgelegt.
Beide Parteien müssen eine schriftliche Vereinbarung unterzeichnen, in der die Kündigungsbedingungen und das Datum festgelegt sind. In diesem Fall gibt es keine vorgeschriebene Kündigungsfrist.
Überprüfen Sie immer den Arbeitsvertrag auf spezifische Bedingungen und Verfahren im Zusammenhang mit der Kündigung. Tarifverträge können zusätzliche Bestimmungen zu Kündigungsverfahren enthalten.
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