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GriechenlandSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Griechenland

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In Griechenland navigieren Arbeitgeber durch verschiedene steuerliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit Gehaltsabrechnung, Sozialversicherung und Einkommensteuer, die sowohl ihr Geschäft als auch das Einkommen ihrer Mitarbeiter beeinflussen.

Gehaltsabrechnung und Einkommensteuer

  • Einkommensteuer: Das Einkommen der Mitarbeiter wird progressiv besteuert und reicht von 9 % (bis zu €10.000) bis 44 % (über €40.000). Ein Solidaritätsbeitrag gilt für Einkommen über €12.000 mit Sätzen von 2,2 % bis 10 %. Ab 2022 wurde dieser Beitrag für Mitarbeiter des privaten Sektors vorübergehend ausgesetzt, und die Anwendung für das Steuerjahr 2025 ist noch nicht verfügbar.
  • Quellensteuer: Arbeitgeber arbeiten im Rahmen eines Pay-As-You-Earn (PAYE)-Systems, bei dem die Einkommensteuer direkt von den Gehältern der Mitarbeiter abgezogen wird. Die Quellensteuererklärungen müssen bis zum Ende des zweiten Monats nach dem Zahlungsdatum eingereicht werden, unabhängig vom fälligen Steuerbetrag.
  • Steuerjahr und Einreichungen: Das Steuerjahr stimmt mit dem Kalenderjahr überein. Körperschaftssteuererklärungen für das am 31. Dezember endende Geschäftsjahr müssen zwischen dem 15. März und dem 15. Juli des Folgejahres eingereicht werden, mit Zahlungen in acht gleichen Raten.

Sozialversicherung

  • Beiträge: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer leisten Beiträge zur Sozialversicherung. Ab heute, dem 5. Februar 2025, sind Informationen zu den aktualisierten Beitragsätzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer für das gesamte Jahr noch nicht öffentlich verfügbar. Es wird jedoch erwartet, dass die Sätze ab dem 1. Januar 2025 für Arbeitgeber 21,79 % und für Arbeitnehmer 13,37 % betragen.
  • Beitragsgrundlage: Aktualisierte Daten zur Sozialversicherungs-Beitragsgrundlage ab heute, dem 5. Februar 2025, sind noch nicht zugänglich. Es wird erwartet, dass sie Anfang 2025 veröffentlicht werden. Für 2024 ist die Beitragsgrundlage jedoch auf monatlich EUR 7.373,53 festgelegt.
  • Zahlungen und Berichterstattung: Ähnlich wie bei der Quellensteuer werden die Sozialversicherungsbeiträge monatlich, bis zum letzten Arbeitstag des zweiten Monats nach dem Gehaltsabrechnungszeitraum, eingereicht.

Zusätzliche Arbeitgeberverpflichtungen

  • Jahreseinkommensbescheinigung: Arbeitgeber müssen den Mitarbeitern bis Ende Februar eine Jahreseinkommensbescheinigung zur Verfügung stellen, die die Einkünfte des Vorjahres detailliert aufzeigt.
  • Jahresurlaubsbericht: Arbeitgeber sind zusätzlich dafür verantwortlich, den Steuerbehörden bis Ende Januar einen Jahresurlaubsbericht vorzulegen.
  • Mindestlohn: Griechenland hat einen nationalen Mindestlohn, der eingehalten werden muss. Eine Nichteinhaltung kann zu Sanktionen durch die Behörden führen. Für 2025 werden spezifische Angaben zum Mindestlohn für das neue Jahr vom griechischen Arbeits- und Sozialministerium veröffentlicht.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen ab heute, dem 5. Februar 2025, aktuell sind und sich mit neuen Ankündigungen ändern können.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Griechenland umfassen die Steuerabzüge der Arbeitnehmer Einkommenssteuer, Sozialversicherungsbeiträge und andere Abgaben, die das Nettoeinkommen beeinflussen. Das Verständnis dieser Abzüge ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer entscheidend.

Einkommenssteuer

  • Steuersätze: Die Einkommenssteuersätze sind progressiv und reichen von 9% bis 44%. Der höchste Satz gilt für Jahreseinkommen über 40.000 €.
  • Steuerfreibeträge: Ein persönlicher Freibetrag von 777 € steht Mitarbeitern mit einem Einkommen von unter 12.000 € zur Verfügung und verringert sich progressiv bei höheren Einkommen. Zusätzliche Freibeträge existieren für unterhaltsberechtigte Kinder.
  • Steuerwohnsitz: Steueransässige werden auf ihr Welteinkommen besteuert, während Nichtansässige nur auf griechische Einkünfte besteuert werden. Der Wohnsitz wird durch die physische Anwesenheit (über 183 Tage in einem 12-Monats-Zeitraum) oder dem Mittelpunkt der Lebensinteressen bestimmt. Neue Steueransässige, die bestimmte Kriterien erfüllen, können sich für ein Sonderregime qualifizieren und nur 50% der in Griechenland erzielten Einkünfte für bis zu sieben Jahre besteuern lassen.
  • Steuererklärung: Das Steuerjahr ist das Kalenderjahr. Steuererklärungen sind bis zum 15. Juli des Folgejahres fällig, mit möglichen Rabatten für frühzeitige Einreichung und vollständige Zahlung bis zum 31. Juli (4% Rabatt für Einreichungen zwischen dem 15. März und 30. April, 3% für Einreichungen zwischen dem 1. Mai und 15. Juni und 2% für Einreichungen zwischen dem 16. Juni und 15. Juli). Die Steuern sind in acht gleichen monatlichen Raten zahlbar, beginnend Ende Juli.

Sozialversicherungsbeiträge

  • Arbeitnehmerbeiträge: Arbeitnehmer zahlen einen Prozentsatz ihres Gehalts in die Sozialversicherung ein, der Bereiche wie Gesundheitswesen, Renten und Arbeitslosigkeit abdeckt. Der gesamte Beitrag beträgt 13,87% ab dem 1. Januar 2025. Der Arbeitgeberanteil beträgt 22,29% zuzüglich einer festen jährlichen Gebühr von 20 € pro Arbeitnehmer, ebenfalls ab dem 1. Januar 2025.
  • Abzugsfähigkeit: Sozialversicherungsbeiträge sind von dem zu versteuernden Einkommen abziehbar.

Andere Abzüge und Steuern

  • Sonderbeitrag zur Solidarität: Einkommen, das jährlich 12.000 € übersteigt, unterliegt einem Sonderbeitrag zur Solidarität, obwohl dieser vorübergehend für bestimmte Jahre ausgesetzt wurde.
  • Geschäftsabgabe (abgeschafft): Die Geschäftsabgabe, die für Freiberufler und Selbstständige galt, wurde 2025 für natürliche Personen abgeschafft.
  • Fiktives Einkommen (Freiberufler): Freiberufler, die basierend auf fiktivem Einkommen besteuert werden, werden Anpassungen beim Mindesteinkommen, den Berechnungsmethoden und den Umsatzgrenzen erfahren.

Allgemeine Informationen

  • Steueranreize: Verschiedene Steueranreize existieren, wie Abzüge für Spenden, spezifische Ausgaben im Zusammenhang mit medizinischen Ausgaben, Kindern und eine Steuerermäßigung für elektronisch bezahlte Ausgaben. Neue Anreize sind für Angel-Investoren in Start-ups verfügbar.
  • Steuerjahr und Einreichung: Das Steuerjahr stimmt mit dem Kalenderjahr überein. Verschiedene Änderungen der Steuererklärungsprozesse wurden 2025 eingeführt, um die Abläufe zu optimieren und die Einhaltung der Vorschriften zu verbessern.
  • Arbeitgeberberichterstattung: Arbeitgeber müssen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge von den Gehältern der Mitarbeiter einbehalten und an die zuständigen Behörden abführen. Verschiedene Berichterstattungspflichten bestehen, wie z. B. die Bereitstellung von jährlichen Einkommensbescheinigungen an Mitarbeiter bis Ende Februar und die Einreichung von Gehaltsabrechnungen bis zum letzten Arbeitstag des zweiten Monats nach dem Gehaltsabrechnungszeitraum.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen aktuell bis zum 5. Februar 2025 sind und Änderungen unterliegen können. Die Beratung durch einen Steuerberater wird für eine individuelle Beratung empfohlen.

Mehrwertsteuer

In Griechenland müssen alle Unternehmen, die wirtschaftliche Aktivitäten ausüben, unabhängig von ihrem jährlichen Umsatz eine Registrierung für Mehrwertsteuer (MwSt) durchführen. Es gibt keine Mindestschwelle für die Registrierung.

MwSt-Sätze

  • Standardsatz: 24% (gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen).
  • Ermäßigte Sätze: 13% (z.B. bestimmte Lebensmittel, Hotelunterkünfte, Personenbeförderung, Restaurantservices); 6% (z.B. pharmazeutische Produkte, Bücher, Zeitungen, Versorgungsleistungen wie Gas und Strom).
  • Super-ermäßigter Satz: 4% (Dieser Satz existiert, aber spezifische Beispiele waren in den Quellen nicht verfügbar).
  • Nullsatz: Exporte, innergemeinschaftliche Lieferungen von Waren und einige spezifische Lieferungen (z.B. COVID-19-Impfstoffe).
  • Spezifische Regionale Sätze: Ägäische Inseln (Leros, Chios, Kos, Samos und Lesbos) profitieren von einer 30% Reduzierung des Standard- und der ermäßigten Sätze (17%, 9% und 4% jeweils), unter bestimmten Bedingungen.

Registrierung

  • Verpflichtend: Alle Unternehmen, die eine „wirtschaftliche Tätigkeit“ ausüben, einschließlich Ansässiger und Nicht-Ansässiger, müssen sich für die MwSt registrieren. Es gibt keine Schwelle. Dies gilt für materielle und immaterielle Waren und Dienstleistungen sowie für Unternehmen, die in Produktion, Bergbau, Landwirtschaft und verschiedenen Dienstleistungssektoren tätig sind.
  • Schwelle für den Versandhandel: Für in der EU MwSt-registrierte Unternehmen, die Waren online an Verbraucher in Griechenland verkaufen, liegt die Schwelle für die MwSt-Registrierung bei 35.000 € pro Jahr.
  • Verfahren: Die Registrierung erfolgt über die Steuerbehörden, wo eine einzigartige Steuernummer erhalten wird. Zusätzliche Dokumentation kann für spezifische Fälle erforderlich sein (z.B. EU-Unternehmen können spezielle Formulare bei der zuständigen Steuerbehörde einreichen müssen).

Einreichung und Bezahlung

  • Frequenz: In der Regel vierteljährlich. Eine monatliche Einreichung ist erforderlich, wenn der jährliche Umsatz 1.500.000 € überschreitet.
  • Methode: Elektronisch über die TAXISnet-Plattform.
  • Frist: Letzter Arbeitstag des Monats nach dem Berichtsquartal. Zahlungen sind am selben Datum fällig, mit einigen Optionen für Zahlungen in zwei Raten.
  • Jahreserklärung: Seit 2014 nicht mehr erforderlich.

MwSt-Befreiungen

  • Spezifische Waren und Dienstleistungen: Befreite Waren und Dienstleistungen umfassen medizinische Versorgung und verwandte Waren und Dienstleistungen, einige nicht-kommerzielle Aktivitäten von nationalen Radio- und Fernsehsendern und spezifische Waren für medizinische Zwecke (z.B. menschliche Organe, Blut, Milch). Immobilienvermietungen sind generell befreit, kommerzielle Mietverträge für Einkaufszentren und Logistikzentren können jedoch der MwSt unterliegen, wenn der Vermieter die Besteuerung unter MwSt wählt.
  • Neue Gebäude: Die MwSt auf den Bau neuer Gebäude ist bis zum 31. Dezember 2025 ausgesetzt.
  • Kurzzeitvermietungen: Juristische Personen und Einzelpersonen, die mehr als zwei Immobilien für kurzfristige Unterkünfte (z.B. Airbnb) vermieten, unterliegen ab dem 1. Januar 2024 einer MwSt von 24%.

Sanktionen

  • Verspätete Einreichung: Bußgelder von 100 bis 500 € pro Erklärung.
  • Falschangaben: Eine Geldstrafe von 50% der fälligen MwSt.
  • Verspätete Zahlung: 0,73% Zinsen pro Monat auf den unbezahlten MwSt-Betrag.

Diese Informationen sind aktuell bis zum 5. Februar 2025 und können sich aufgrund potenzieller Änderungen der Steuergesetzgebung ändern. Für spezifische Situationen oder weitere Klarstellungen wird empfohlen, einen Steuerfachmann zu konsultieren.

Steuervergünstigungen

Griechenland bietet verschiedene Steueranreize für sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen. Stand heute, dem 5. Februar 2025, sind dies einige der wichtigsten Anreize. Bitte beachten Sie, dass Steuergesetze Änderungen unterliegen können.

Anreize für Einzelpersonen

  • Neue Steueransässige (Artikel 5A): Personen, die ihren Steuerwohnsitz nach Griechenland verlegen und nicht in sieben der letzten acht Jahre griechische Steueransässige waren, können alternative Besteuerung für ausländische Einkünfte wählen. Dies erfordert eine Mindestinvestition von 500.000 € in griechische Immobilien, Unternehmen oder Wertpapiere innerhalb von drei Jahren nach der Antragstellung.
  • Ausländische Rentner (Artikel 5B): Ausländische Rentner, die ihren Steuerwohnsitz nach Griechenland verlegen, können von einer alternativen Besteuerung ihrer ausländischen Einkünfte profitieren. Sie dürfen in fünf der sechs Jahre vor der Verlegung nicht griechische Steueransässige gewesen sein, und die Verlegung muss aus einem Land mit einem Steuerkooperationsabkommen mit Griechenland erfolgen. Der Antrag muss bis zum 31. März des Steuerjahres gestellt werden.
  • Beschäftigungs-/Geschäftstätigkeit (Artikel 5C): Personen, die ihren Steuerwohnsitz verlegen und in Griechenland einer Beschäftigung oder Geschäftstätigkeit nachgehen, und in fünf der letzten sechs Jahre keine griechischen Steueransässigen waren, können möglicherweise eine 50%ige Befreiung auf griechische Einkünfte in Anspruch nehmen. Dies gilt nur für neue Beschäftigungspositionen. Der Antrag muss bis zum 31. Juli des Jahres gestellt werden, in dem die Beschäftigung beginnt.
  • Business Angels: Personen, die in registrierte griechische Startups oder Geschlossene Fonds (AKES) investieren, können bis zu 50% ihrer Investition (insgesamt bis zu 900.000 € und maximal 300.000 € je Startup/Fonds über drei) von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen.

Anreize für Unternehmen

  • Forschung & Entwicklung (F&E): Aufwendungen für wissenschaftliche und technologische Forschung sind zu 150% absetzbar. Dies erhöht sich auf 215% bei Kooperationen mit registrierten Startups, anerkannten Forschungszentren, unabhängigen Universitäten oder bei Abschreibungen auf Forschungsausrüstung (für KMU unter bestimmten Bedingungen).
  • Arbeitsplatzausbau: Arbeitgeberbeiträge für Neueinstellungen können bis zum 14-fachen des monatlichen Mindestlohns für unverheiratete Arbeitnehmer über 25 Jahre betragen, mit einer 50%ig erhöhten steuerlichen Abzugsfähigkeit unter bestimmten Bedingungen.
  • Unternehmensumwandlungen: Ein neues Rahmenwerk bietet Steueranreize im Zusammenhang mit Unternehmensumwandlungen (Fusionen, Akquisitionen, Abspaltungen usw.). Weitere Details finden sich im Gesetz 5162/2024.
  • Konzerninterne Transaktionen: Eine Steuerbefreiung ist für konzerninterne Dividenden und Kapitalgewinne aus Anteilen von Nicht-EU-Rechtsträgern ab dem Steuerjahr 2025 verfügbar.

Sonstige Steuerbestimmungen

  • Mehrwertsteuerbefreiung auf Neubauten: Die Mehrwertsteuerbefreiung auf Neubauten wurde bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.
  • Aussetzung der Kapitalertragssteuer: Die Kapitalertragssteuer auf die Übertragung von Immobilien bleibt bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt.
  • Abschaffung der Stempelsteuer: Die Stempelsteuer wurde ab dem 1. Dezember 2024 abgeschafft.

Steuerliche Erleichterungen für audiovisuelle Produktionen

  • Eine 30%ige Steuererleichterung auf förderfähige Ausgaben steht für audiovisuelle Produktionen in Griechenland zur Verfügung.

Diese Informationen dienen nur zu allgemeinen Informationszwecken und stellen keine professionelle Steuerberatung dar. Es ist wichtig, sich für spezifische Situationen von einem Steuerberater beraten zu lassen.

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