Greece betreibt ein umfassendes Steuersystem, das sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer betrifft. Das Verständnis dieser Verpflichtungen ist entscheidend für Unternehmen, die im Land tätig sind, sowie für Einzelpersonen, die dort Einkommen erzielen. Das System umfasst die Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge und verschiedene andere Abgaben, mit spezifischen Regeln für Quellensteuer, Berichterstattung und Einhaltung.
Für Unternehmen Arbeitnehmer in Griechenland beschäftigen ist die Navigation durch Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge eine wichtige Verantwortung. Ebenso unterliegen Arbeitnehmer der Einkommensteuer auf ihre Einkünfte, mit Bestimmungen für verschiedene Abzüge und Freibeträge, die ihre endgültige Steuerbelastung beeinflussen können. Es ist unerlässlich, über die relevanten Sätze, Schwellenwerte und Fristen informiert zu bleiben, um die Einhaltung sicherzustellen und potenzielle Strafen zu vermeiden.
Verpflichtungen des Employer of Record für Sozialversicherung und Lohnsteuer
Arbeitgeber in Griechenland sind hauptsächlich dafür verantwortlich, Beiträge zum Sozialsystem im Namen ihrer Contractors, Freelancers und Contractor of Record (COR) zu leisten. Diese Beiträge decken verschiedene Leistungen ab, einschließlich Renten, Gesundheitsversorgung, Arbeitslosigkeit und andere soziale Wohlfahrtsprogramme. Die Beiträge werden als Prozentsatz des Bruttogehalts des Arbeitnehmers berechnet, bis zu einer bestimmten Obergrenze. Sowohl der Employer of Record als auch die Contractors leisten Beiträge, wobei der Employer of Record einen größeren Anteil zahlt.
Der wichtigste Sozialversicherungsträger ist der Hellenic Social Security Fund (EFKA). Beitragssätze können je nach Branche oder Beruf leicht variieren, aber allgemeine Sätze gelten für die meisten Arbeitnehmer im Privatsektor.
| Beitragstyp | Arbeitgeberrate | Arbeitnehmerrate | Gesamtrate |
|---|---|---|---|
| Hauptpension | 13,33% | 6,67% | 20,00% |
| Ergänzungspension | 3,25% | 3,25% | 6,50% |
| Gesundheitsversorgung (bar) | 4,30% | 2,15% | 6,45% |
| Gesundheitsversorgung (nicht in bar) | 2,55% | 1,27% | 3,82% |
| Arbeitslosigkeit | 2,49% | 1,00% | 3,49% |
| Berufsrisiko | 1,00% | 0,00% | 1,00% |
| Gesamt (ungefähr) | 26,92% | 14,34% | 41,26% |
Hinweis: Die Sätze können variieren und sind abhängig von Umständen oder Tarifverträgen. Es gilt eine maximale versicherungsfähige Einkommensobergrenze, die jährlich gilt.
Neben der Sozialversicherung könnten Employer of Record auch für andere geringfügige Beiträge oder Abgaben je nach Branche oder besonderen Umständen verantwortlich sein. Die Lohnsteuer wird vor allem durch die Mechanismen der Quellensteuer auf die Gehälter der Contractors, Freelancers und Contractor of Record abgeführt.
Anforderungen an die Quellensteuer auf Einkommen
Arbeitgeber in Griechenland sind verpflichtet, die Einkommensteuer monatlich von den Gehältern und Löhnen ihrer Contractors, Freelancers und Contractor of Record einzubehalten. Dieser einbehaltene Betrag ist eine Vorauszahlung auf die jährliche Einkommensteuerpflicht des Arbeitnehmers. Der einzubehaltende Betrag wird auf Basis des Bruttoeinkommens des Arbeitnehmers berechnet, unter Berücksichtigung der geltenden Einkommensteuerklassen und etwaiger Steuerfreibeträge oder Abzüge.
Griechenland hat ein progressives Einkommensteuersystem, das bedeutet, höheres Einkommen wird mit höheren Sätzen besteuert. Die an die Beschäftigung angepassten Steuersätze und -klassen sind typischerweise wie folgt:
| Jährliches zu versteuerndes Einkommen (€) | Steuersatz (%) |
|---|---|
| 0 - 10.000 | 9 |
| 10.001 - 20.000 | 19 |
| 20.001 - 30.000 | 28 |
| 30.001 - 40.000 | 36 |
| 40.001+ | 44 |
Hinweis: Diese Klassen und Sätze gelten für Einkommen aus Beschäftigung und Renten.
Die Quellensteuerberechnung berücksichtigt auch den steuerfreien Freibetrag, der durch eine Steuergutschrift gewährt wird. Diese Gutschrift ist bei Steuerpflichtigen mit abhängigen Kindern höher. Der jährliche Steuerfreibetrag wird in der Regel durch 12 dividiert, um den monatlichen Betrag zu ermitteln, der die berechnete monatliche Steuerlast reduziert.
Steuerliche Abzüge und Freibeträge für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer in Griechenland können von bestimmten Steuerabzügen und Freibeträgen profitieren, die ihr steuerpflichtiges Einkommen oder die Steuerlast reduzieren. Das primäre Instrument zur Reduzierung der Steuerbelastung für geringere Einkommen ist das Steuergutschriftssystem in Verbindung mit dem steuerfreien Freibetrag.
Der jährliche Steuerfreibetrag wird anhand der Anzahl der dependenten Kinder berechnet:
- Keine dependenten Kinder: Grundfreibetrag, der einen steuerfreien Freibetrag gewährt.
- 1 dependentes Kind: Erhöhter Steuerfreibetrag.
- 2 dependente Kinder: Weiter erhöhter Steuerfreibetrag.
- 3 oder mehr dependente Kinder: Höchster Steuerfreibetrag.
Dieser Steuerfreibetrag wird auf die berechnete jährliche Steuerlast angerechnet. Übersteigt der Steuerfreibetrag die Steuerlast, fällt keine Einkommensteuer an, und der Überhang an Gutschrift ist nicht rückzahlbar.
Bestimmte Ausgaben können ebenfalls absetzbar sein oder steuerliche Entlastungen bieten, wenngleich der Umfang der abzugsfähigen Kosten in den letzten Jahren eingeschränkt wurde. Gängige Bereiche, die eine Steuervergünstigung bieten könnten, umfassen:
- Spezifische Arten von Versicherungsprämien.
- Spenden an zugelassene Wohltätigkeitsorganisationen.
- Bestimmte medizinische Ausgaben (oft mit Schwellenwerten oder Bedingungen verbunden).
- Ausgaben im Zusammenhang mit Energieupgrades für Immobilien.
Arbeitnehmer sind im Allgemeinen verpflichtet, Nachweise für Ausgaben zu führen, die sie als Abzüge oder für Steuervergünstigungen außerhalb der Standardfreibeträge geltend machen möchten.
Steuerliche Einhaltung und Fristen für Berichte
Arbeitgeber in Griechenland haben umfangreiche Meldepflichten im Zusammenhang mit Payroll und employee taxes. Die wichtigste monatliche Verpflichtung ist die Einreichung der Analytischen Periodischen Erklärung (APD) bei EFKA, welche die Einkünfte der Contractors, Freelancers und Contractor of Record sowie die Sozialversicherungsbeiträge umfasst. Diese Erklärung ist typischerweise bis zum Ende des Monats nach der Gehaltsabrechnung fällig.
Arbeitgeber müssen auch monatliche Quellensteuererklärungen (Formular F24) für die einbehaltene Einkommensteuer der Contractors, Freelancers und Contractor of Record einreichen. Die Frist für diese Einreichung und Zahlung ist in der Regel der letzte Arbeitstag des Monats nach der Auszahlung der Gehälter.
Jährlich müssen Arbeitgeber den Contractors, Freelancers und Contractor of Record eine Einkommensbescheinigung (ähnlich wie ein W-2 oder P60) ausstellen, in der ihr Bruttoeinkommen, die einbehaltene Einkommensteuer und die Sozialversicherungsbeiträge des vorherigen Steuerjahres aufgeführt sind. Diese Bescheinigung ist unerlässlich für die Steuererklärung der Arbeitnehmer.
Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihre jährliche Einkommensteuererklärung (Formular E1) elektronisch über das AADE-Portal (Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen) einzureichen. Die Frist hierfür liegt typischerweise im Juni oder Juli des Folgejahres, obwohl manchmal Verlängerungen gewährt werden. Steuerzahlungen, die sich aus der Jahreserklärung ergeben, können in mehreren Raten geleistet werden.
Besondere steuerliche Überlegungen für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen
Ausländische Personen, die in Griechenland arbeiten, unterliegen der griechischen Einkommensteuer auf in Griechenland erzieltes Einkommen, sofern sie keine Steueransässigen sind. Sind sie steuerlich in Griechenland ansässig, werden sie auf weltweit erzieltes Einkommen besteuert. Die Steueransässigkeit wird grundsätzlich durch Faktoren wie die physische Anwesenheit (mehr als 183 Tage im Kalenderjahr) oder das Zentrum der wichtigsten Interessen in Griechenland bestimmt.
Griechenland hat ein Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen (DTTs) mit vielen Ländern. Diese Abkommen sollen verhindern, dass Einzelpersonen und Unternehmen auf dasselbe Einkommen doppelt besteuert werden, und legen fest, welches Land das primäre Recht zur Besteuerung bestimmter Einkommensarten, einschließlich employment income, hat. Die Bestimmungen eines entsprechenden DTT können die Steuerpflichten ausländischer Contractors und ihrer employers beeinflussen.
Für ausländische Unternehmen, die Contractors in Griechenland beschäftigen, kann die Einrichtung einer permanent establishment (PE) Steuerpflichten in Griechenland auslösen. Auch ohne eine PE könnten ausländische employers verpflichtet sein, Payroll-Pflichten (Sozialversicherung und Quellensteuer) zu erfüllen, wenn sie direkt in Griechenland ansässige und arbeitende Personen beschäftigen. Die Nutzung eines Employer of Record-Service ist eine gängige Strategie für foreign Unternehmen, um legal Contractors in Griechenland zu beschäftigen, ohne eine eigene lokale Einheit oder PE zu gründen, und die Payroll, Steuer- und Compliance-Verpflichtungen an den EOR zu übertragen.
Griechenland bietet außerdem bestimmte spezielle Steuerregime, wie das non-domicile-Steuerregime für vermögende Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen, sowie potenzielle Anreize zur Gewinnung ausländischer Talente, wobei die Anwendbarkeit auf employment income und payroll-Verpflichtungen sorgfältig geprüft werden muss.
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