Erfahren Sie mehr über Richtlinien für Fernarbeit en flexibele werkregelingen in Griechenland
In Griechenland gibt es zwar kein einziges, umfassendes Gesetz, das sich ausschließlich mit Fernarbeit (Telearbeit) befasst, aber jüngste Gesetzgebungen und bestehende Vorschriften bieten einen Rahmen. Das Gesetz 4808/2021 (Neues Arbeitsgesetz) regelt speziell die Telearbeit, indem es Arten von Telearbeitsvereinbarungen, Arbeitgeberpflichten und Arbeitnehmerrechte festlegt. Dies ist eine bedeutende Entwicklung für die Fernarbeit in Griechenland. Da Griechenland Teil der EU ist, gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die vorschreibt, wie Arbeitgeber mit den Daten von Arbeitnehmern in einer Fernarbeitssituation umgehen.
Artikel 67 dieses Gesetzes regelt speziell die Telearbeit, indem er Arten von Telearbeitsvereinbarungen, Arbeitgeberpflichten und Arbeitnehmerrechte festlegt. Dies ist eine bedeutende Entwicklung für die Fernarbeit in Griechenland.
Da Griechenland Teil der EU ist, gilt die DSGVO, die vorschreibt, wie Arbeitgeber mit den Daten von Arbeitnehmern in einer Fernarbeitssituation umgehen.
Dieser Beschluss legt die Verpflichtungen der Arbeitgeber in Bezug auf die Entschädigung für von Telearbeitern entstandene Ausgaben fest, wie z.B. Internetkosten und Wartung der Ausrüstung.
Für eine erfolgreiche Umsetzung der Fernarbeit sollten Arbeitgeber in Griechenland die folgende technologische Infrastruktur berücksichtigen:
Die Bereitstellung eines sicheren Fernzugriffs auf Unternehmenssysteme und -daten ist entscheidend. Dies könnte virtuelle private Netzwerke (VPNs) und Multi-Faktor-Authentifizierungsprotokolle umfassen.
Während der Internetzugang in Griechenland sich verbessert, ist es wichtig, dass die Mitarbeiter zuverlässige und sichere Verbindungen haben, um unterbrechungsfrei arbeiten zu können. Dies könnte die Subventionierung von Internetkosten oder die Einrichtung von Partnerschaften mit Internetdienstanbietern umfassen.
Cloud-basierte Kommunikations- und Kollaborationsplattformen ermöglichen eine effektive Kommunikation zwischen Remote-Teams. Diese Tools können Videokonferenzsoftware, Instant-Messaging-Anwendungen und Projektmanagementlösungen umfassen.
Das neue Arbeitsgesetz verpflichtet die Arbeitgeber nicht, Ausrüstung für die Telearbeit bereitzustellen. Einige Arbeitgeber könnten jedoch Ausrüstung oder Erstattungen im Rahmen einer Telearbeitsvereinbarung anbieten.
Investitionen in die Cybersicherheitsschulung der Mitarbeiter können die Datensicherheit in einer Fernarbeitsumgebung erheblich verbessern.
Das neue Arbeitsgesetz legt klare Arbeitgeberpflichten in Bezug auf die Telearbeit fest:
Eine formelle schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, die die Bedingungen der Telearbeitsvereinbarung festlegt, ist obligatorisch.
Arbeitgeber sind verpflichtet, geeignete Datensicherheitsmaßnahmen zu implementieren, um sensible Informationen zu schützen, die Fernarbeitern anvertraut werden (wie von der DSGVO vorgeschrieben).
Das neue Arbeitsgesetz erkennt das Recht auf Abschalten für Telearbeiter an, was bedeutet, dass Arbeitnehmer außerhalb der vereinbarten Arbeitszeiten nicht verpflichtet sind, Arbeits-E-Mails oder Anrufe zu beantworten.
Arbeitgeber könnten verpflichtet sein, Telearbeiter für einen Teil der durch die Fernarbeit entstandenen Ausgaben zu entschädigen, wie z.B. Internetkosten und Wartung der Ausrüstung (wie im Ministerialbeschluss 98490/03-12-2021 festgelegt).
Die Bereitstellung von Schulungen zu Telearbeitsrichtlinien und Best Practices für sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer kann einen reibungslosen Übergang und eine erfolgreiche Fernarbeitsumgebung fördern.
Arbeitgeber sollten klare Leistungserwartungen und effektive Leistungsmanagementprozesse für Fernarbeiter etablieren.
Flexible Arbeitsregelungen werden immer beliebter und in verschiedenen Formen anerkannt.
Teilzeitarbeit ermöglicht es den Mitarbeitern, eine reduzierte Anzahl von Stunden pro Woche im Vergleich zu einer standardmäßigen Vollzeitstelle zu arbeiten. Die Bedingungen werden typischerweise im Arbeitsvertrag festgelegt, einschließlich der Arbeitszeiten, anteiliger Vergütung basierend auf dem Vollzeitgehalt und der Anspruchsberechtigung auf Leistungen. Das griechische Arbeitsgesetzbuch regelt allgemeine Arbeitsrechte, die auch für Teilzeitbeschäftigte gelten.
Gleitzeit ermöglicht es den Mitarbeitern, ihre Arbeitszeiten innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens flexibel zu gestalten. Beispielsweise könnte ein Mitarbeiter Kernarbeitszeiten im Büro (z.B. 10:00 Uhr - 16:00 Uhr) haben und die Flexibilität, seine Anfangs- und Endzeiten innerhalb vordefinierter Grenzen anzupassen. Das Arbeitszeitgesetz legt Mindestarbeitszeitanforderungen und Überstundenvergütungsregelungen fest, die auch bei Gleitzeitregelungen gelten.
Jobsharing ist eine weitere Form der flexiblen Arbeitsregelung, bei der zwei oder mehr Personen die Verantwortung für eine einzige Vollzeitstelle teilen. Jeder Jobsharer hätte einen definierten Satz von Stunden und Verantwortlichkeiten, die in einem gemeinsamen Arbeitsvertrag festgelegt sind. Es gibt keine spezifischen gesetzlichen Regelungen für Jobsharing, aber allgemeine Vertragsrechtsprinzipien gelten.
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber in Griechenland, Ausrüstung bereitzustellen oder Kosten zu erstatten, die durch flexible Arbeitsregelungen entstehen. Einige Arbeitgeber könnten jedoch diese Leistungen anbieten:
Das neue Arbeitsgesetz verpflichtet Arbeitgeber nicht, Ausrüstung für flexible Arbeit bereitzustellen. Arbeitgeber können jedoch Laptops, Headsets oder andere notwendige Ausrüstung bereitstellen. In diesem Fall sollten die Bedingungen der Ausrüstungsbereitstellung und die Verantwortung des Mitarbeiters für die Ausrüstung klar in einer schriftlichen Vereinbarung festgelegt werden.
Arbeitgeber könnten Erstattungen für Kosten wie Internetverbindung oder erhöhten Stromverbrauch aufgrund flexibler Arbeit anbieten. Eine klare Kostenerstattungspolitik, die erstattungsfähige Kosten, Antragsverfahren und etwaige geltende Grenzen festlegt, wäre sowohl für Arbeitgeber als auch für Mitarbeiter von Vorteil.
In Griechenland wird der Datenschutz für Fernarbeiter durch eine Kombination aus EU-Vorschriften und nationaler Gesetzgebung geregelt. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt, da Griechenland Teil der EU ist. Diese Verordnung legt grundlegende Prinzipien für die Datenverarbeitung fest, einschließlich Transparenz, Verantwortlichkeit und rechtmäßiger Verarbeitung. Sie beeinflusst, wie Arbeitgeber mit Mitarbeiterdaten in einem Remote-Arbeitsumfeld umgehen. Das neue Arbeitsgesetz (Ν. 4808/2021) behandelt den Datenschutz nicht direkt, erkennt jedoch die Verarbeitung von Mitarbeiterdaten an, die in Telearbeitsvereinbarungen inhärent ist.
Die Hellenische Datenschutzbehörde (HDPA) ist eine unabhängige Behörde, die Richtlinien und Empfehlungen zu Best Practices im Datenschutz herausgibt, einschließlich solcher, die für Telearbeit relevant sind. Die Datenschutzvorschriften entwickeln sich ständig weiter, daher sollten Arbeitgeber über neue Vorschriften oder HDPA-Richtlinien zur Telearbeit auf dem Laufenden bleiben.
Arbeitgeber in Griechenland haben spezifische Verantwortlichkeiten in Bezug auf den Datenschutz für Remote-Mitarbeiter. Sie müssen eine rechtmäßige Grundlage für die Verarbeitung von Mitarbeiterdaten gemäß den DSGVO-Vorschriften identifizieren, wie z.B. vertragliche Notwendigkeit oder Einwilligung des Mitarbeiters. Sie sollten nur die minimal notwendige Menge an Mitarbeiterdaten für Arbeitszwecke sammeln und verarbeiten. Arbeitgeber müssen geeignete Datensicherheitsmaßnahmen implementieren, um sensible Informationen zu schützen, die Fernarbeitern anvertraut werden. Dies könnte Verschlüsselung, Zugriffskontrollen mit starken Passwörtern und Multi-Faktor-Authentifizierung sowie sichere Remote-Zugriffsprotokolle wie VPNs umfassen.
Arbeitgeber sollten Remote-Mitarbeitern klare Informationen über die Art der gesammelten Daten, den Zweck der Verarbeitung, ihre Datenschutzrechte und ordnungsgemäße Datenhandhabungsverfahren zur Verfügung stellen. Sie sollten Mitarbeiter auch in Best Practices der Datensicherheit schulen, um Risiken im Zusammenhang mit Phishing-Versuchen oder unsachgemäßer Datenhandhabung zu minimieren. Im Falle einer Datenpanne müssen Arbeitgeber die HDPA und betroffene Personen innerhalb der von der DSGVO festgelegten Zeitrahmen benachrichtigen.
Auch in einem Remote-Arbeitsumfeld behalten Arbeitnehmer bestimmte Rechte in Bezug auf ihre persönlichen Informationen gemäß der DSGVO. Arbeitnehmer haben das Recht, auf ihre persönlichen Daten zuzugreifen, die vom Arbeitgeber gehalten werden, und gegebenenfalls Korrekturen zu verlangen. Unter bestimmten Umständen können Arbeitnehmer die Löschung ihrer persönlichen Daten verlangen.
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können proaktive Schritte unternehmen, um Risiken für die Datensicherheit in einem Remote-Arbeitsumfeld zu minimieren. Sie sollten die Menge an persönlichen und Unternehmensdaten, die elektronisch mit Remote-Mitarbeitern geteilt werden, begrenzen. Es sollten "Need-to-know"-Prinzipien angewendet werden. Verschlüsselte Kommunikationstools sollten für den Austausch sensibler Informationen genutzt werden. Mitarbeiter sollten darin geschult werden, Phishing-Versuche zu erkennen und zu vermeiden, die darauf abzielen, Anmeldedaten oder sensible Daten zu stehlen. Remote-Mitarbeiter sollten ermutigt werden, wichtige Daten regelmäßig an einem sicheren Ort zu sichern. Dies kann helfen, die Auswirkungen von Ransomware-Angriffen zu mindern. Es sollten klare Kanäle eingerichtet werden, damit Mitarbeiter verdächtige Aktivitäten oder potenzielle Datenpannen melden können.
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