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Arbeitsrechte in Griechenland

Mitarbeiterrechte und -schutz

Entdecken Sie die Rechte der Arbeitnehmer und den Schutz gemäß dem Arbeitsrecht von Griechenland.

Griechenland rights overview

Griechenland verfügt über einen robusten rechtlichen Rahmen, der dazu dient, die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und eine faire Behandlung in verschiedenen Sektoren sicherzustellen. Diese Schutzmaßnahmen sind im nationalen Recht verankert, orientieren sich an den Vorgaben der Europäischen Union und decken eine Vielzahl von Beschäftigungsaspekten ab, vom Moment der Unterzeichnung eines employment contract bis zu dessen Beendigung. Das Verständnis dieser Rechte ist sowohl für in Griechenland tätige Arbeitgeber als auch für die von ihnen Beschäftigten unerlässlich, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und ein positives Arbeitsumfeld zu fördern.

Die rechtlichen Schutzmaßnahmen zielen darauf ab, klare Standards für Arbeitsbedingungen festzulegen, unlautere Kündigungen zu verhindern, Diskriminierung zu bekämpfen und Mechanismen zur Lösung von Arbeitsplatzkonflikten bereitzustellen. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist verpflichtend und unterliegt der Überwachung durch die zuständigen Behörden.

Kündigungsrechte und -verfahren

Die Kündigung eines Arbeitsvertrags in Griechenland unterliegt bestimmten gesetzlichen Vorgaben, insbesondere bei unbefristeten Verträgen. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben Rechte und Pflichten hinsichtlich Kündigungsfristen und Abfindungen. Eine rechtswidrige Kündigung ohne triftigen Grund kann für den Arbeitgeber erhebliche Haftungen nach sich ziehen.

Bei Arbeitnehmern mit unbefristetem Vertrag hängen die erforderliche Kündigungsfrist und die Abfindung von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab.

Dauer der Betriebszugehörigkeit Kündigungsfrist (Arbeitgeber gegenüber Arbeitnehmer) Abfindung (Arbeitgeber gegenüber Arbeitnehmer)
Bis 1 Jahr 1 Monat 1 Monatsgehalt
1 bis 4 Jahre 2 Monate 2 Monatsgehälter
4 bis 6 Jahre 3 Monate 3 Monatsgehälter
6 bis 8 Jahre 4 Monate 4 Monatsgehälter
8 bis 10 Jahre 5 Monate 5 Monatsgehälter
10 bis 15 Jahre 6 Monate 6 Monatsgehälter
15 bis 20 Jahre 7 Monate 7 Monatsgehälter
Mehr als 20 Jahre 8 Monate 8 Monatsgehälter

Hinweis: Die Berechnung der Abfindung kann komplex sein und durch Faktoren wie das Gehalt des Arbeitnehmers und die besonderen Umstände der Kündigung beeinflusst werden.

Arbeitgeber müssen eine schriftliche Kündigung aussprechen. Im Fall einer fristlosen Kündigung (summary dismissal) ist der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, das Doppelte der gesetzlichen Abfindung zu zahlen, sofern kein triftiger Grund vorliegt, der schwerwiegendes Fehlverhalten des Arbeitnehmers darstellt. Arbeitnehmer haben ebenfalls das Recht, ihren Vertrag zu kündigen, wobei meist eine kürzere Kündigungsfrist erforderlich ist, abhängig von den vertraglichen oder tariflichen Vereinbarungen.

Antidiskriminierungsgesetze und -durchsetzung

Das griechische Recht verbietet strikt Diskriminierung im Arbeitsleben aufgrund mehrerer geschützter Merkmale. Dies gilt für alle Phasen des Arbeitsverhältnisses, einschließlich Rekrutierung, Arbeitsbedingungen, Beförderungen, Schulungen und Kündigungen.

Wesentliche geschützte Gruppen sind:

  • Rasse oder ethnische Herkunft
  • Religion oder Überzeugung
  • Behinderung
  • Alter
  • sexuelle Orientierung
  • Geschlechtsidentität
  • Geschlecht (inklusive Schwangerschaft und Mutterschaft)
  • Familienstand
  • politische Überzeugungen
  • Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft

Arbeitnehmer, die der Ansicht sind, Opfer von Diskriminierung geworden zu sein, können sich an verschiedene Stellen wenden, darunter interne Unternehmensverfahren, Arbeitsinspektionen und Gerichte. Der griechische Ombudsmann und die Hellenic Authority for Equality sind ebenfalls zentrale Institutionen, die die Gleichstellung fördern und Diskriminierungsbeschwerden untersuchen.

Standards und Vorschriften zu Arbeitsbedingungen

Das griechische Recht legt klare Standards für Arbeitszeiten, Ruhepausen, Feiertage und den Mindestlohn fest, um faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.

  • Arbeitszeiten: Die gesetzliche Regelarbeitswoche beträgt 40 Stunden, die üblicherweise über fünf Tage (8 Stunden pro Tag) oder sechs Tage (6 Stunden und 40 Minuten pro Tag) verteilt werden. Maximale tägliche und wöchentliche Arbeitszeiten, einschließlich Überstunden, sind geregelt.
  • Überstunden: Überstunden sind unter bestimmten Bedingungen erlaubt und werden mit erhöhten Lohnsätzen vergütet, die je nach Überstundenanzahl und ob sie genehmigt sind, variieren.
  • Ruhepausen: Arbeitnehmer haben Anspruch auf tägliche Ruhezeiten zwischen Arbeitstagen und auf wöchentliche Ruhezeiten.
  • Jahresurlaub: Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, dessen Dauer mit der Betriebszugehörigkeit zunimmt.
  • Feiertage: Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Urlaub an offiziellen Feiertagen.
  • Mindestlohn: Griechenland verfügt über einen gesetzlichen Mindestlohn, der regelmäßig überprüft wird. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Löhne der Arbeitnehmer diesen Mindestlohn oder höhere tarifliche Vereinbarungen oder individuelle Verträge einhalten.

Diese Standards werden durch die Arbeitsinspektion (SEPE) überwacht, die Kontrollen durchführt und bei Verstößen Bußgelder verhängen kann.

Anforderungen an Arbeitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz

Arbeitgeber in Griechenland sind rechtlich verpflichtet, eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung für ihre Mitarbeiter zu gewährleisten. Dazu gehören Maßnahmen zur Prävention, Risikobewertung sowie die Bereitstellung notwendiger Schulungen und Ausrüstungen.

Wichtige Arbeitgeberpflichten umfassen:

  • Durchführung von Risikoanalysen, die speziell auf den Arbeitsplatz und die jeweiligen Tätigkeiten abgestimmt sind.
  • Umsetzung von Maßnahmen zur Beseitigung oder Minimierung identifizierter Risiken.
  • Unterrichtung und Schulung der Beschäftigten zu gesundheits- und sicherheitsspezifischen Verfahren.
  • Bereitstellung notwendiger persönlicher Schutzausrüstungen (PSA) kostenlos.
  • Sicherstellung, dass Arbeitsplätze den Mindestanforderungen an Sicherheit hinsichtlich Brandschutz, Belüftung, Beleuchtung und sanitäre Einrichtungen entsprechen.
  • Einrichtung von Notfall- und Erste-Hilfe-Verfahren.
  • Ernennung eines Sicherheitsbeauftragten und bei größeren Unternehmen eines Betriebsarztes.

Arbeitnehmer haben ebenfalls Pflichten, wie die Befolgung der Sicherheitsanweisungen und die Meldung von Gefahren. Die Arbeitsinspektion ist zuständig für die Durchsetzung der Vorschriften zum Arbeitsschutz und die Untersuchung von Arbeitsunfällen.

Verfahren zur Streitbeilegung

Wenn am Arbeitsplatz Probleme oder Streitigkeiten auftreten, haben Arbeitnehmer in Griechenland Zugriff auf mehrere Mechanismen zur Lösung.

  • Interne Verfahren: Viele Unternehmen verfügen über interne Beschwerdeverfahren, die Arbeitnehmer nutzen können, um Anliegen bei Management oder Personalabteilung vorzubringen.
  • Arbeitsinspektion (SEPE): Arbeitnehmer können Beschwerden bei der Arbeitsinspektion hinsichtlich Verstöße gegen das Arbeitsrecht einreichen, z.B. in Bezug auf Löhne, Arbeitszeiten, Kündigungen und Arbeitssicherheit. Die Inspektion kann Streitigkeiten schlichten, Untersuchungen durchführen und die Einhaltung der Vorschriften durchsetzen.
  • Mediation und Schiedsverfahren: Kollektive Arbeitsstreitigkeiten können an Mediations- oder Schiedsstellen verwiesen werden, z.B. an die Organization for Mediation and Arbitration (OMED).
  • Gewerkschaften: Arbeitnehmer, die Mitglied in Gewerkschaften sind, können Unterstützung und Vertretung durch ihre Gewerkschaft bei der Beilegung von Konflikten mit ihrem Arbeitgeber suchen.
  • Rechtliche Schritte: Arbeitnehmer haben das Recht, Klagen bei Zivilgerichten einzureichen, um Schadensersatz bei Verstößen gegen ihre Arbeitsrechte zu erwirken, z.B. bei ungerechtfertigter Kündigung, Diskriminierung oder unbezahlten Löhnen.

Diese Mechanismen bieten Wege, um Konflikte zu lösen und die Rechte der Arbeitnehmer zu wahren.

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