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Arbeitsgenehmigungen und Visa in Griechenland

Anforderungen für Arbeitsgenehmigungen und Visa

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Arbeitnehmer in Griechenland sponsern.

Griechenland work-permits-and-visas overview

Greeces Lage als Brücke zwischen Südeuropa, den Balkanländern und dem östlichen Mittelmeer macht es zu einer attraktiven Basis für Geschäfte. Seine Wirtschaft hat sich in den letzten Jahren gestärkt, wobei die EU für 2025 ein reales BIP-Wachstum von etwa 2,3 % prognostiziert, dank lebendiger Sektoren wie Tourismus, Schifffahrt, Energie und Technologie. Als Mitglied der EU (und des Schengen-Raums) verlangt Griechenland von Arbeitgebern die Einhaltung strenger Einwanderungsregeln.

Griechenland unterhält ein strukturiertes System für Nicht-EU/EEA/Schweizer Arbeitnehmer und verlangt, dass Arbeitgeber geeignete Visa und Aufenthaltstitel sponsern. Nach EU-Recht können Bürger der EU/EEA (und der Schweiz) in Griechenland ohne spezielle Genehmigung arbeiten, aber Staatsangehörige aus Drittländern (alle anderen) müssen vor der Beschäftigung ein griechisches Arbeitsvisum und eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Arbeitgeber sollten sorgfältig planen: Frühzeitige Einhaltung der Einwanderungsvorschriften verhindert rechtliche Strafen und sorgt für einen reibungslosen Umzug.

Wer benötigt ein griechisches Visum oder eine Arbeitserlaubnis?

Europäische (EU/EEA/Schweizer) Staatsbürger genießen Freizügigkeit und benötigen in der Regel kein Visum, um in Griechenland zu arbeiten. Im Gegensatz dazu muss jeder Nicht-EU/EEA/Schweizer Kandidat eine griechische Arbeitserlaubnis sichern. Konkret beantragt der Arbeitgeber in der Regel ein griechisches Langzeit-„National (Typ D) Visum für Beschäftigung“ für den ankommenden Arbeitnehmer. Dieses Visum erlaubt dem ausländischen Arbeitnehmer, länger als 90 Tage in Griechenland zu arbeiten.

Nach Ankunft in Griechenland muss der Nicht-EU-Mitarbeiter dann die entsprechende Beschäftigungs-Aufenthaltserlaubnis (oft „Aufenthaltserlaubnis für abhängige Beschäftigung“) beantragen. Kurz gesagt: EU/EEA/Schweizer Beschäftigte können sofort mit der Arbeit beginnen, während alle anderen ausländischen Beschäftigten sowohl das griechische Typ D Visum als auch eine Aufenthalt- und Arbeitserlaubnis benötigen.

Relevante griechische Arbeitserlaubnisarten für Arbeitgeber

Griechenland bietet mehrere Visa- und Erlaubnistypen für Beschäftigung an. Die häufigsten für vom Arbeitgeber gesponserte Einstellungen sind:

Nationales (Typ D) Visum für Beschäftigung in Griechenland

Dies ist das Standard-Langzeitvisum für die Arbeit in Griechenland. Es wird typischerweise für bis zu ein Jahr für einen bestimmten Arbeitsvertrag ausgestellt und kann bei Bedarf verlängert werden. Das Typ D Visum ist eine Voraussetzung für eine griechische Aufenthalt- und Arbeitserlaubnis. Es deckt alle Kategorien bezahlter Beschäftigung ab, einschließlich Fachkräfte, Saisonarbeiter und Forscher.

Nach Erhalt eines Typ D Visums und Ankunft in Griechenland beantragen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber gemeinsam die Aufenthaltserlaubnis für abhängige Beschäftigung (Artikel 15 des Einwanderungsgesetzes). Diese Erlaubnis umfasst effektiv die Arbeitserlaubnis und berechtigt den Ausländer zur Arbeit. Für die Erteilung muss der Arbeitsvertrag in der Regel Mindestanforderungen erfüllen, wie z.B. ein Gehalt, das mindestens dem nationalen Mindestlohn entspricht.

Aufenthaltserlaubnis für abhängige Beschäftigung (Artikel 15) in Griechenland

Technisch gesehen ist dies die eigentliche Arbeitserlaubnis für Arbeitnehmer in Griechenland. Nach Ankunft des Inhabers eines Typ D Visums beantragen sie eine griechische Aufenthaltserlaubnis „für abhängige Beschäftigung“. Das griechische Recht (Gesetz 4251/2014, Artikel 15) sieht vor, dass einem Drittstaatsangehörigen mit gültigem Beschäftigungsvisum diese Erlaubnis erteilt wird, wenn sie einen verbindlichen Arbeitsvertrag haben und die Gehaltsgrenze (mindestens der nationale Mindestlohn) erfüllen.

Diese griechische Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für bis zu ein Jahr ausgestellt, entsprechend der Visadauer, und ist verlängerbar, solange die Beschäftigung besteht. Die Aufenthaltserlaubnis dient als Arbeitserlaubnis; ein separates „Arbeitserlaubnis“-Dokument existiert darüber hinaus nicht.

EU Blue Card für Griechenland

Für hochqualifizierte Positionen beteiligt sich Griechenland am EU Blue Card Programm. Die Blue Card ist eine spezielle Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU-Staatsangehörige mit fortgeschrittenen Qualifikationen. Um in Griechenland zu qualifizieren, benötigt der Antragsteller einen Arbeitsvertrag von mindestens einem Jahr, dessen Gehalt mindestens 1,5-mal so hoch ist wie der durchschnittliche Bruttolohn in Griechenland.

Blue Cards in Griechenland sind typischerweise für zwei Jahre gültig (plus drei zusätzliche Monate, falls der Vertrag kürzer ist), und Familienmitglieder können unter bestimmten Bedingungen den Karteninhaber begleiten. Blue Card-Inhaber genießen im Wesentlichen die gleichen Beschäftigungsrechte wie andere Inhaber und können in Griechenland leben und arbeiten, ohne zusätzliche Genehmigungen, sobald sie genehmigt sind. Arbeitgeber müssen weiterhin die Blue Card über die griechische Einwanderungsbehörde beantragen und sicherstellen, dass das angebotene Gehalt die Anforderungen für Hochqualifizierte erfüllt.

Intra-Unternehmen-Transfer (ICT) Permit für Griechenland

Griechenland erteilt auch eine Erlaubnis für Mitarbeiter multinationaler Unternehmen, die in eine griechische Niederlassung versetzt werden. Das ICT-Aufenthaltserlaubnis, oft als Typ E.2 in griechischem Recht bezeichnet, folgt der EU-Richtlinie 2014/66. Nach griechischem Recht (aktualisiert durch Gesetz 5038/2023) ist diese Erlaubnis für bis zu 3 Jahre für Manager und Spezialisten oder bis zu 1 Jahr für Trainees gültig.

Der Prozess umfasst zwei Hauptschritte: Zuerst beantragt der Arbeitgeber (die griechische Niederlassung) beim One-Stop-Service des Migrationsministeriums die Genehmigung für den intra-Unternehmen-Transfer, wobei nachgewiesen wird, dass der Arbeitnehmer mindestens 12 Monate bei derselben Firma/Gruppe im Ausland beschäftigt war (bei Managern/Spezialisten) bzw. 6 Monate bei Trainees, und die Qualifikationen erfüllt. Nach Genehmigung kann der Arbeitnehmer in seinem Heimatland ein griechisches Typ D Visum für ICT beantragen und nach Einreise die E.2 Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Digital Nomad Visum für Griechenland

Seit 2021 bietet Griechenland ein Digital Nomad Visum für Remote-Arbeiter an. Während es sich in der Regel um ein persönliches Visum (nicht vom Arbeitgeber gesponsert) handelt, kann es relevant sein, wenn ein Unternehmen Remote-Mitarbeiter in Griechenland beschäftigt. Nicht-EU-Staatsangehörige, die remote für ein Nicht-griechisches Unternehmen arbeiten, können dieses Visum beantragen, indem sie Nachweise über ihre Remote-Tätigkeit und die Erfüllung finanzieller Kriterien vorlegen.

Konkret müssen Antragsteller ein stabiles Einkommen über einem festgelegten Schwellenwert nachweisen (derzeit etwa €3.500 netto pro Monat für eine Einzelperson). Sie reichen übliche Dokumente ein, wie Reisepass, Krankenversicherung, Führungszeugnis, und zahlen Verwaltungsgebühren. Nach Genehmigung erhalten sie eine einjährige Aufenthaltserlaubnis für Digital Nomads. Wichtig ist, dass Digital Nomads weiterhin die allgemeinen griechischen Einwanderungsregeln befolgen, mit dem richtigen Visum einreisen, die Aufenthaltserlaubnis beantragen und ihre finanzielle Selbstständigkeit nachweisen. Arbeitgeber, die einen Remote-Mitarbeiter in dieser Kategorie „sponsern“, müssen beachten, dass das Unternehmen weiterhin im Ausland ansässig bleibt und der Mitarbeiter nicht auf einer griechischen Gehaltsliste stehen darf.

Sponsoring-Prozess und Verantwortlichkeiten der Arbeitgeber in Griechenland

Wenn ein Arbeitgeber entscheidet, einen ausländischen Staatsbürger zu beschäftigen oder nach Griechenland zu transferieren, wird der Prozess größtenteils vom Arbeitgeber initiiert. Zuerst erhält der Arbeitgeber in der Regel die griechische Steuer-Identifikationsnummer (AFM) und die Sozialversicherungsnummer (AMKA) des Mitarbeiters, die vor der Einstellung erforderlich sind. Dann bereitet der Arbeitgeber den Antrag auf Arbeitserlaubnis vor.

Dieser Antrag wird im Namen des Arbeitnehmers bei der zuständigen Dezentrale Verwaltung in Griechenland eingereicht. Im Antrag muss der Arbeitgeber das Stellenangebot, die Aufgaben, den Standort und das vorgeschlagene Gehalt detailliert angeben. Entscheidend ist, dass der Antrag nachweist, dass die Stelle nicht von einem griechischen oder EU-Bürger besetzt werden kann und dass das angebotene Gehalt das gesetzliche Minimum erfüllt. Dieses Nachweisen des „Arbeitsmarktnachweises“ ist verpflichtend.

Nach Genehmigung durch die Dezentrale Verwaltung unterstützt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei den nächsten Schritten. Der Arbeitnehmer kann in seinem Heimatland beim griechischen Konsulat das Typ D Visum anhand der genehmigten Erlaubnis beantragen. Erforderliche Visadokumente sind das ausgefüllte Typ D Formular, ein mindestens 3 Monate über das Ablaufdatum hinaus gültiger Reisepass, aktuelle Fotos, der unterschriebene Arbeitsvertrag, Nachweis einer Reise-Krankenversicherung, ein medizinisches Attest und ein Führungszeugnis.

Der Arbeitgeber muss während des gesamten Prozesses sicherstellen, dass der Arbeitsvertrag und die Arbeitsbedingungen den griechischen Arbeitsgesetzen entsprechen, einschließlich des vorgeschriebenen Gehalts, der Leistungen und der Arbeitszeiten. Kurz gesagt: Der Arbeitgeber sponsert den Visumantrag, stellt die erforderlichen Unterlagen und Nachweise bereit und hilft dem Arbeitnehmer nach Ausstellung des Visums bei der Integration in Griechenland unter einem konformen Vertrag.

Schritt-für-Schritt-Anleitung für Einstellung oder Umzug in Griechenland

Bestätigung des Visastatus in Griechenland

Feststellen, ob der Kandidat EU/EEA/Schweizer Bürger ist (kein Visum erforderlich) oder ein Drittstaatsangehöriger (griechisches Visum notwendig). Sicherstellen, dass die Stelle und die Vertragsbedingungen griechischen Anforderungen entsprechen, z.B. Gehalt und Qualifikationen, bevor fortgefahren wird.

Erhalt griechischer IDs

Der Arbeitgeber sollte den zukünftigen Mitarbeiter bei den griechischen Behörden anmelden, um eine AFM (Steuernummer) und eine AMKA (Sozialversicherungsnummer) zu erhalten. Dies kann oft über ein lokales Finanzamt und das Sozialversicherungsinstitut erfolgen, sobald der Mitarbeiter angekommen ist oder eine griechische Adresse hat.

Antrag auf Genehmigung des griechischen Arbeitserlaubnis

Der Arbeitgeber reicht den formellen Antrag auf griechische Arbeitserlaubnis bei der Dezentrale Verwaltung ein, inklusive Arbeitsvertrag, Stellenbeschreibung, Gehalt und aller angeforderten Nachweise. Dieser Antrag muss die Details der Stelle nachweisen und rechtfertigen, warum eine Einstellung aus einem Nicht-EU-Land notwendig ist.

Antrag auf Typ D Visum für Griechenland

Nach Genehmigung durch die griechische Behörde beantragt der Arbeitnehmer beim griechischen Konsulat oder Botschaft im Heimatland das nationale D-Visum. Er vereinbart einen Termin, reicht das Antragsformular und alle erforderlichen Dokumente (Reisepass, Fotos, Krankenversicherung, Vertrag, Hintergrundprüfungen etc.) ein und zahlt die Visagebühr. Das Konsulat bearbeitet das Visum in der Regel innerhalb weniger Wochen.

Reise nach Griechenland

Nach Erteilung des Typ D Visums kann der Arbeitnehmer nach Griechenland einreisen und die Beschäftigung aufnehmen. Der Arbeitgeber sollte den Arbeitsvertrag bereit haben und alle lokalen Registrierungen abschließen, z.B. ein Bankkonto eröffnen.

Erhalt der griechischen Aufenthaltserlaubnis

Innerhalb der Gültigkeit des Typ D Visums (typischerweise 30 Tage nach Ankunft) muss der Arbeitnehmer die griechische Aufenthaltserlaubnis für Beschäftigung beantragen. Dies erfolgt bei der Ausländer- und Einwanderungsbehörde oder der Dezentrale Verwaltung in seiner Region. Der Antrag umfasst die genehmigte Erlaubnis aus Schritt 3, Reisepass, Visum, Arbeitsvertrag, Nachweis der Einreise, Unterkunft und Finanzen, Krankenversicherung, biometrische Daten (Fingerabdrücke/Foto) sowie AFM/AMKA-Zertifikate.

Anmeldung für Gehaltsabrechnung und Sozialleistungen in Griechenland

Nach Erhalt der griechischen Aufenthaltserlaubnis meldet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer beim griechischen Gehaltsabrechnungssystem (EFKA) an. Dies stellt sicher, dass Sozialversicherungsbeiträge und Steuern korrekt abgeführt werden. Während der Beschäftigung muss der Arbeitgeber die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben sicherstellen, einschließlich der Zahlung vereinbarter Löhne, Steuerabgaben und Einhaltung der griechischen Arbeitsregeln.

Einhaltung der Arbeitgeberpflichten und Dokumentation in Griechenland

Arbeitgeber in Griechenland müssen die Gesetze in jeder Phase sorgfältig befolgen. Wichtige Punkte der Compliance sind:

Anforderungen des griechischen Arbeitsmarktes

Der Antrag auf Erlaubnis muss nachweisen, dass kein geeigneter griechischer oder EU-Kandidat für die Stelle verfügbar war. In der Praxis erfordert dies die Vorlage von Stellenanzeigen oder eine Erklärung des Rekrutierungsprozesses. Das Fehlen einer Dokumentation kann zur Ablehnung der Erlaubnis führen.

Gehaltsgrenzen in Griechenland

Gehälter müssen die gesetzlichen Mindestlöhne in Griechenland erfüllen oder übersteigen. Für eine Standard-Arbeitserlaubnis muss der Vertrag mindestens den nationalen Mindestlohn garantieren (den „ungelernter Arbeiter“-Satz). Für eine Blue Card muss das Angebot mindestens 1,5-mal so hoch sein wie der nationale Durchschnittslohn. Arbeitgeber sollten jährlich die aktuellen Mindest- und Durchschnittslöhne in Griechenland prüfen und die Verträge entsprechend anpassen.

Rechtliche Arbeitsbedingungen in Griechenland

Alle Arbeitnehmer, ausländisch oder lokal, haben Anspruch auf den Schutz des griechischen Arbeitsrechts. Arbeitgeber müssen die Vorschriften zu Arbeitszeiten, Überstunden, bezahltem Urlaub, Sozialversicherungsbeiträgen usw. einhalten. Verträge sollten schriftlich festgehalten und, falls erforderlich, registriert werden.

Dokumentationspflichten in Griechenland

Der Antrag des Arbeitgebers und der Antrag des Mitarbeiters auf eine Aufenthaltserlaubnis in Griechenland erfordern umfangreiche Unterlagen. Die Checkliste für die Aufenthaltserlaubnis umfasst den genehmigten Arbeitsgenehmigungsantrag, Reisepass und Visum, Arbeitsvertrag, Nachweis ausreichender Mittel, Nachweis der Unterkunft in Griechenland, Krankenversicherung sowie die AFM- und AMKA-Dokumente des Mitarbeiters. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass alle Dokumente korrekt und aktuell sind. Zudem sollten sie die Ablaufdaten der Erlaubnisse und Verlängerungsfristen im Blick behalten, in der Regel etwa zwei Monate vor Ablauf einen Verlängerungsantrag stellen.

Mitarbeitereinschreibung in Griechenland

Bei Einstellung meldet der Arbeitgeber den ausländischen Mitarbeiter bei den griechischen Steuer- und Sozialversicherungsbehörden an. Dies umfasst die Einbehaltung und Abführung von Lohnsteuer und Sozialbeiträgen an EFKA. Der Arbeitgeber muss auch Gehaltsabrechnungen und jährliche Steuerformulare ausstellen, wie bei jedem anderen Arbeitnehmer. Durch die Erfüllung dieser Pflichten sichern Arbeitgeber die legale Beschäftigung des ausländischen Mitarbeiters und minimieren rechtliche Risiken.

Häufige Herausforderungen und Lösungen für Arbeitgeber im Visumprozess in Griechenland

Die griechische Einwanderung kann komplex sein. Häufige Herausforderungen sind bürokratische Verzögerungen und sich ändernde Vorschriften. In der Praxis kann die Bearbeitung der Aufenthaltserlaubnis mehrere Monate dauern, oft 6–12 Monate. Arbeitgeber sollten frühzeitig beantragen und Zeit für langsamen Service einplanen.

Ein weiteres Hindernis ist die Notwendigkeit, eine griechische Einheit zu betreiben: Ohne Einsatz eines Employer of Record (EOR) muss ein Einstellungsunternehmen oft eine lokale Niederlassung oder Tochtergesellschaft gründen, um Visa zu sponsern, was zeitaufwendig und teuer sein kann. Arbeitgeber sollten eine Entity-Registrierung planen oder einen EOR beauftragen, der die Formalitäten übernimmt. Zudem wird das griechische Einwanderungsrecht regelmäßig aktualisiert. Beispielsweise wurden kürzlich Gesetze zur Integration der EU-Regeln für ICT und Hochqualifizierte geändert, was die Anspruchsberechtigung oder Verfahren beeinflussen kann. Es ist entscheidend, über solche Änderungen informiert zu bleiben.

Sprachliche und administrative Komplexität können ebenfalls Schwierigkeiten bereiten: Viele Formulare sind auf Griechisch und erfordern notariell beglaubigte Übersetzungen oder lokale eidesstattliche Erklärungen. Um diese Herausforderungen zu meistern, greifen Unternehmen oft auf lokale Rechtsberater oder internationale Mobilitätspartner zurück. Klare Kommunikation mit dem Mitarbeiter bezüglich Zeitplan und erforderlicher Dokumente hilft ebenfalls, Last-Minute-Probleme zu vermeiden.

Griechenlands hohe Lebensqualität kann bei der Mitarbeiterbindung helfen. Für einen reibungslosen Einstieg sollten Arbeitgeber nicht nur Visa regeln, sondern auch bei der Umzugslogistik unterstützen. Die Organisation von Wohnmöglichkeiten in Athen, Thessaloniki oder sogar auf den Inseln, Hilfe bei der Eröffnung eines Bankkontos oder einer SIM-Karte sowie Orientierung zu griechischer Kultur und Alltag erleichtern den Übergang. Das Fördern von Sprachkenntnissen (oder das Anbieten von Grundkursen in Griechisch) und die Verbindung des Mitarbeiters mit einem lokalen Mentor oder Teamkollegen können die Integration beschleunigen.

Arbeitgeber können auch neue Mitarbeiter über die Arbeitsumgebung in Griechenland informieren, z.B. dass Griechen oft eine lange Mittagspause oder nationale Feiertage einhalten, um Überraschungen zu vermeiden. Schließlich zeigt praktische Unterstützung, z.B. ein Ankunftspaket mit Transitkarten, Visakopien und Steuerformularen, dass das Unternehmen vorbereitet und regelkonform ist. Proaktive Unterstützung beim Umzug reduziert den Stress für den Mitarbeiter und hilft ihm, schneller produktiv zu werden.

Fazit

Die Einstellung ausländischer Arbeitnehmer in Griechenland erfordert sorgfältige Beachtung der rechtlichen Details, aber die Vorteile, neue Talente zu gewinnen, können den Aufwand lohnenswert machen. Durch die Befolgung der oben genannten Schritte, die Sicherung der richtigen Visa, die vollständige Dokumentation und die kontinuierliche Einhaltung der Vorschriften schaffen Arbeitgeber die Grundlage für einen reibungslosen Umzug. Bei Unsicherheiten kann die Hinzuziehung von Experten Zeit und Ärger sparen. Für individuelle Beratung und Unterstützung bei

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