Greeces Lage als Brücke zwischen Südeuropa, den Balkanländern und dem östlichen Mittelmeer macht es zu einer attraktiven Basis für Geschäfte. Ihre Wirtschaft hat sich in den letzten Jahren gestärkt, wobei die EU für 2025 ein reales BIP-Wachstum von etwa 2,3 % prognostiziert, dank lebendiger Sektoren wie Tourismus, Schifffahrt, Energie und Technologie. Als Mitglied der EU (und des Schengen-Raums) verlangt Griechenland von Arbeitgebern die Einhaltung strenger Einwanderungsregeln.
Griechenland unterhält ein strukturiertes System für Nicht-EU/EEA/Schweizer Arbeitnehmer und verlangt von Arbeitgebern, geeignete Visa und Aufenthaltstitel zu sponsern. Nach EU-Recht können Bürger der EU/EEA (und der Schweiz) in Griechenland ohne spezielle Genehmigung arbeiten, aber Staatsangehörige von Drittländern (alle anderen) müssen vor der Beschäftigung ein griechisches Arbeitsvisum und eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Arbeitgeber sollten sorgfältig planen: Frühzeitige Einhaltung der Einwanderungsvorschriften verhindert rechtliche Sanktionen und erleichtert die Umsiedlung.
Wer benötigt ein griechisches Visum oder eine Arbeitserlaubnis?
Europäische (EU/EEA/Schweizer) Staatsangehörige genießen Freizügigkeit und benötigen in der Regel kein Visum, um in Griechenland zu arbeiten. Im Gegensatz dazu muss jeder Nicht-EU/EEA/Schweizer Kandidat eine griechische Arbeitserlaubnis sichern. Konkret erhält der Arbeitgeber in der Regel ein griechisches Langzeit-„National (Typ D) Visum für Beschäftigung“ für den ankommenden Arbeitnehmer. Dieses Visum erlaubt dem ausländischen Arbeitnehmer, länger als 90 Tage in Griechenland zu arbeiten.
Nach Ankunft in Griechenland muss der Nicht-EU-Mitarbeiter dann die entsprechende Beschäftigungs-Aufenthaltserlaubnis (oft „Aufenthaltserlaubnis für abhängige Beschäftigung“) beantragen. Kurz gesagt: EU/EEA/Schweizer Beschäftigte können sofort mit der Arbeit beginnen, während alle anderen ausländischen Beschäftigten sowohl das griechische Typ D Visum als auch eine Aufenthalt- und Arbeitserlaubnis benötigen.
Relevante griechische Visumtypen für Arbeitgeber
Griechenland bietet verschiedene Visa- und Aufenthaltstitel für Beschäftigung an. Die häufigsten für durch den Arbeitgeber gesponserte Einstellungen sind:
Nationales (Typ D) Visum für Beschäftigung in Griechenland
Dies ist das Standard-Langzeitvisum für die Arbeit in Griechenland. Es wird typischerweise für bis zu ein Jahr für einen bestimmten Arbeitsvertrag ausgestellt und kann bei Bedarf verlängert werden. Das Typ D Visum ist eine Voraussetzung für eine griechische Aufenthalt- und Arbeitserlaubnis. Es deckt alle Kategorien bezahlter Beschäftigung ab, einschließlich Fachkräfte, Saisonarbeiter und Forscher.
Nach Erhalt eines Typ D Visums und Ankunft in Griechenland beantragen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber gemeinsam die Aufenthaltserlaubnis für abhängige Beschäftigung (Artikel 15 des Einwanderungsgesetzes). Diese Erlaubnis integriert effektiv die Arbeitserlaubnis und berechtigt den Ausländer zur Arbeit. Um sie zu erhalten, muss der Arbeitsvertrag in der Regel Mindestanforderungen erfüllen, wie z.B. ein Gehalt, das mindestens dem nationalen Mindestlohn entspricht.
Aufenthaltserlaubnis für abhängige Beschäftigung (Artikel 15) in Griechenland
Technisch gesehen ist dies die eigentliche Arbeitserlaubnis für Arbeitnehmer in Griechenland. Nach Ankunft des Inhabers eines Typ D Visums beantragen sie eine griechische Aufenthaltserlaubnis „für abhängige Beschäftigung“. Das griechische Recht (Gesetz 4251/2014, Artikel 15) legt fest, dass einem Drittstaatsangehörigen mit gültigem Beschäftigungsvisum diese Erlaubnis erteilt wird, wenn sie einen verbindlichen Arbeitsvertrag haben und die Gehaltsgrenze (mindestens der nationale Mindestlohn) erfüllen.
Diese griechische Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für bis zu ein Jahr ausgestellt, entsprechend der Visadauer, und ist verlängerbar, solange die Beschäftigung besteht. Die Aufenthaltserlaubnis dient als Arbeitserlaubnis; ein separates „Arbeitserlaubnis“-Dokument existiert darüber hinaus nicht.
EU Blue Card für Griechenland
Für hochqualifizierte Positionen beteiligt sich Griechenland am EU Blue Card Programm. Die Blue Card ist eine spezielle Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU-Staatsangehörige mit fortgeschrittenen Qualifikationen. Um in Griechenland zu qualifizieren, benötigt der Antragsteller einen Arbeitsvertrag von mindestens einem Jahr, dessen Gehalt mindestens 1,5-mal so hoch ist wie der durchschnittliche Bruttolohn in Griechenland.
Blue Cards in Griechenland sind typischerweise für zwei Jahre gültig (plus drei zusätzliche Monate, falls der Vertrag kürzer ist), und Familienmitglieder können unter bestimmten Bedingungen den Karteninhaber begleiten. Blue Card-Inhaber genießen im Wesentlichen die gleichen Beschäftigungsrechte wie andere Inhaber und können nach Genehmigung in Griechenland leben und arbeiten, ohne zusätzliche Genehmigungen. Arbeitgeber müssen dennoch die Blue Card über die griechische Einwanderungsbehörde beantragen und sicherstellen, dass das angebotene Gehalt die Anforderungen für Hochqualifizierte erfüllt.
Intra-Unternehmen-Transfer (ICT) Permit für Griechenland
Griechenland stellt auch eine Erlaubnis für Mitarbeiter multinationaler Unternehmen aus, die in eine griechische Niederlassung versetzt werden. Das ICT-Aufenthaltserlaubnis, oft als Typ E.2 in griechischem Recht bezeichnet, folgt der EU-Richtlinie 2014/66. Nach griechischem Recht (aktualisiert durch Gesetz 5038/2023) ist diese Erlaubnis für bis zu 3 Jahre für Manager und Spezialisten oder bis zu 1 Jahr für Trainees gültig.
Der Prozess umfasst zwei Hauptschritte: Zuerst beantragt der Arbeitgeber (die griechische Niederlassung) beim One-Stop-Service des Migrationsministeriums die Genehmigung für den intra-Unternehmen-Transfer, wobei nachgewiesen wird, dass der Arbeitnehmer mindestens 12 Monate bei derselben Firma/Gruppe im Ausland beschäftigt war (mindestens 12 Monate für Manager/Spezialisten, 6 Monate für Trainees) und die Qualifikationsanforderungen erfüllt. Nach Genehmigung kann der Arbeitnehmer in seinem Heimatland ein griechisches Typ D Visum für ICT beantragen und nach Einreise die E.2 Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Digital Nomad Visum für Griechenland
Seit 2021 bietet Griechenland ein Digital Nomad Visum für Remote-Arbeiter an. Während es sich in der Regel um ein persönliches Visum (nicht durch den Arbeitgeber gesponsert) handelt, kann es relevant sein, wenn ein Unternehmen Remote-Mitarbeiter in Griechenland beschäftigt. Nicht-EU-Staatsangehörige, die remote für ein Nicht-griechisches Unternehmen arbeiten, können dieses Visum beantragen, indem sie Nachweise über Remote-Arbeit und die Erfüllung finanzieller Kriterien vorlegen.
Konkret müssen Antragsteller ein stabiles Einkommen über einem festgelegten Schwellenwert nachweisen (derzeit etwa €3.500 netto pro Monat für eine Einzelperson). Sie reichen übliche Dokumente wie Reisepass, Krankenversicherung, Führungszeugnis ein und zahlen Verwaltungsgebühren. Nach Genehmigung erhalten sie eine einjährige Aufenthaltserlaubnis für Digital Nomads. Wichtig ist, dass Digital Nomads weiterhin die allgemeinen griechischen Einwanderungsregeln befolgen, mit dem richtigen Visum einreisen, die Aufenthaltserlaubnis beantragen und ihre finanzielle Selbstständigkeit nachweisen. Arbeitgeber, die einen Remote-Mitarbeiter in dieser Kategorie „sponsern“, müssen beachten, dass das Unternehmen weiterhin ausländisch bleibt und der Mitarbeiter nicht auf einer griechischen Gehaltsliste stehen darf.
Sponsoring-Prozess und Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers in Griechenland
Wenn ein Arbeitgeber entscheidet, einen ausländischen Staatsangehörigen zu beschäftigen oder zu versetzen, wird der Prozess größtenteils vom Arbeitgeber initiiert. Zuerst erhält der Arbeitgeber typischerweise die griechische Steuer-Identifikationsnummer (AFM) und die Sozialversicherungsnummer (AMKA) des Mitarbeiters, die vor der Einstellung erforderlich sind. Dann bereitet der Arbeitgeber den Antrag auf Arbeitserlaubnis vor.
Dieser Antrag wird im Namen des Arbeitnehmers bei der zuständigen Dezentrale Verwaltung in Griechenland eingereicht (ein lokales Büro des Migrationsministeriums). Im Antrag muss der Arbeitgeber das Stellenangebot, die Aufgaben, den Arbeitsort und das vorgeschlagene Gehalt detailliert angeben. Entscheidend ist, nachzuweisen, dass die Stelle nicht durch einen griechischen oder EU-Bürger besetzt werden kann und dass das angebotene Gehalt das gesetzliche Minimum erfüllt. Dieser Nachweis der „Arbeitsmarktnachfrage“ ist verpflichtend.
Nach Genehmigung durch die Dezentrale Verwaltung unterstützt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei den nächsten Schritten. Der Arbeitnehmer kann in seinem Heimatland beim griechischen Konsulat das Typ D Visum mit dem genehmigten Zulassungsbescheid beantragen. Erforderliche Visadokumente sind das ausgefüllte Typ D Formular, ein mindestens 3 Monate über das Ablaufdatum des Visums gültiger Reisepass, aktuelle Fotos, der unterschriebene Arbeitsvertrag, Nachweis einer Reise-Krankenversicherung, ein medizinisches Attest und ein Führungszeugnis.
Der Arbeitgeber muss währenddessen sicherstellen, dass der Arbeitsvertrag und die Arbeitsbedingungen den griechischen Arbeitsgesetzen entsprechen, einschließlich des vorgeschriebenen Gehalts, der Leistungen und der Arbeitszeiten. Kurz gesagt: Der Arbeitgeber sponsert den Visumantrag, stellt die erforderlichen Unterlagen und Begründungen bereit und hilft dem Arbeitnehmer nach Ausstellung des Visums bei der Integration in Griechenland unter einem konformen Vertrag.
Schritt-für-Schritt-Anleitung für Einstellung oder Umsiedlung in Griechenland
Bestätigung des Visastatus in Griechenland
Feststellen, ob der Kandidat EU/EEA/Schweizer Bürger ist (kein Visum erforderlich) oder ein Drittstaatsangehöriger (griechisches Visum erforderlich). Sicherstellen, dass die Stelle und die Vertragsbedingungen die griechischen Anforderungen erfüllen, z.B. Gehalt und Qualifikationen, bevor man fortfährt.
Beantragung griechischer IDs
Der Arbeitgeber sollte den zukünftigen Mitarbeiter bei den griechischen Behörden anmelden, um eine AFM (Steuernummer) und eine AMKA (Sozialversicherungsnummer) zu erhalten. Dies kann oft über ein örtliches Finanzamt und das Sozialversicherungsinstitut erfolgen, sobald der Mitarbeiter angekommen ist oder eine griechische Adresse hat.
Beantragung der Genehmigung für das griechische Arbeitserlaubnis
Der Arbeitgeber reicht den formellen Antrag auf griechische Arbeitserlaubnis bei der Dezentrale Verwaltung ein, inklusive Arbeitsvertrag, Stellenbeschreibung, Gehalt und aller angeforderten Nachweise. Dieser Antrag muss die Details der Stelle nachweisen und rechtfertigen, warum eine Nicht-EU-Beschäftigung notwendig ist.
Beantragung des Typ D Visums für Griechenland
Nach Genehmigung durch die griechische Behörde beantragt der Arbeitnehmer beim griechischen Konsulat oder Botschaft im Heimatland das nationale D Visum. Er vereinbart einen Termin, reicht das ausgefüllte Formular und alle erforderlichen Dokumente (Reisepass, Fotos, Krankenversicherung, Vertrag, Hintergrundprüfungen usw.) ein und zahlt die Visagebühr. Das Konsulat bearbeitet das Visum in der Regel innerhalb weniger Wochen.
Reise nach Griechenland
Nach Erteilung des Typ D Visums kann der Arbeitnehmer nach Griechenland einreisen und die Beschäftigung aufnehmen. Der Arbeitgeber sollte den Arbeitsvertrag bereit haben und alle lokalen Anmeldungen abschließen, z.B. die Eröffnung eines Bankkontos.
Erhalt der griechischen Aufenthaltserlaubnis
Innerhalb der Gültigkeit des Typ D Visums (typischerweise 30 Tage nach Ankunft) muss der Arbeitnehmer die griechische Aufenthaltserlaubnis für Beschäftigung beantragen. Dies erfolgt bei der Ausländer- und Einwanderungsbehörde oder der Dezentrale Verwaltung in seiner Region. Der Antrag umfasst die genehmigte Erlaubnis aus Schritt 3, Reisepass, Visum, Arbeitsvertrag, Nachweis des Eintritts, Unterkunft und Mittel, Krankenversicherung, biometrische Daten (Fingerabdrücke/Foto) sowie AFM/AMKA-Zertifikate.
Anmeldung für Gehaltsabrechnung und Sozialleistungen in Griechenland
Nach Erhalt der griechischen Aufenthaltserlaubnis meldet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer im griechischen Gehaltsabrechnungssystem (EFKA) an. Dies stellt sicher, dass Sozialversicherungsbeiträge und Steuern korrekt abgeführt werden. Während der Beschäftigung muss der Arbeitgeber die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherstellen, einschließlich der Zahlung des vereinbarten Gehalts, der Steuerabführung und der Einhaltung der griechischen Arbeitsregeln.
Einhaltung der Arbeitgeberpflichten und Dokumentation in Griechenland
Arbeitgeber in Griechenland müssen die Gesetze in jeder Phase sorgfältig befolgen. Wichtige Compliance-Punkte sind:
Anforderungen des griechischen Arbeitsmarktes
Der Antrag auf Erlaubnis muss nachweisen, dass kein geeigneter griechischer oder EU-Kandidat für die Stelle verfügbar war. In der Praxis bedeutet dies, Stellenanzeigen oder eine Erklärung des Rekrutierungsprozesses vorzulegen. Das Fehlen eines Nachweises kann zur Ablehnung der Erlaubnis führen.
Gehaltsgrenzen in Griechenland
Gehälter müssen die gesetzlichen Mindestlöhne in Griechenland erfüllen oder übersteigen. Für eine Standard-Arbeitserlaubnis muss der Vertrag mindestens den nationalen Mindestlohn garantieren (den „ungelernter Arbeiter“-Satz). Für eine Blue Card muss das Angebot mindestens 1,5-mal so hoch sein wie der nationale Durchschnittslohn. Arbeitgeber sollten die aktuellen griechischen Mindestlöhne und Durchschnittsgehälter jährlich prüfen und Verträge entsprechend anpassen.
Rechtliche Arbeitsbedingungen in Griechenland
Alle Arbeitnehmer, ausländisch oder lokal, haben Anspruch auf den Schutz des griechischen Arbeitsrechts. Arbeitgeber müssen die Vorschriften zu Arbeitszeiten, Überstunden, bezahltem Urlaub, Sozialversicherungsbeiträgen usw. einhalten. Verträge sollten schriftlich festgehalten und, falls erforderlich, registriert werden.
Dokumentationspflichten in Griechenland
Der Antrag des Arbeitgebers und der Antrag des Mitarbeiters auf Aufenthaltserlaubnis in Griechenland erfordern umfangreiche Unterlagen. Die Checkliste für die Aufenthaltserlaubnis umfasst den genehmigten Arbeitsgenehmigungsantrag, Reisepass und Visum, Arbeitsvertrag, Nachweis ausreichender Mittel, Nachweis der Unterkunft in Griechenland, Krankenversicherung sowie die AFM- und AMKA-Dokumente des Mitarbeiters. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass jedes Dokument korrekt und aktuell ist. Sie sollten auch die Ablaufdaten der Erlaubnis und die Verlängerungsfristen im Blick behalten, in der Regel etwa zwei Monate vor Ablauf beantragen.
Mitarbeitereinschreibung in Griechenland
Bei Einstellung meldet der Arbeitgeber den ausländischen Mitarbeiter bei den griechischen Steuer- und Sozialversicherungsbehörden an. Dies umfasst die Einbehaltung und Abführung von Lohnsteuer und Sozialbeiträgen an EFKA. Der Arbeitgeber muss auch Gehaltsabrechnungen und jährliche Steuerformulare ausstellen, wie bei jedem anderen Arbeitnehmer. Durch die Erfüllung dieser Pflichten stellen Arbeitgeber sicher, dass der ausländische Mitarbeiter weiterhin berechtigt ist, in Griechenland zu arbeiten, und minimieren rechtliche Risiken.
Häufige Herausforderungen und Lösungen für Arbeitgeber im Visumprozess in Griechenland
Die griechische Einwanderung kann komplex sein. Häufige Herausforderungen sind bürokratische Verzögerungen und sich ändernde Vorschriften. In der Praxis kann die Bearbeitung der Aufenthaltserlaubnis mehrere Monate dauern, oft 6–12 Monate. Arbeitgeber sollten frühzeitig beantragen und Zeit für langsamen Service einplanen.
Ein weiteres Hindernis ist die Notwendigkeit, eine griechische Einheit zu betreiben: Es sei denn, man nutzt ein Employer of Record (EOR), muss ein einstellendes Unternehmen oft eine lokale Niederlassung oder Tochtergesellschaft gründen, um Visa zu sponsern, was zeitaufwendig und teuer sein kann. Arbeitgeber sollten die Gründung einer Einheit planen oder einen EOR beauftragen, der die Formalitäten übernimmt. Zudem wird das griechische Einwanderungsrecht regelmäßig aktualisiert. Beispielsweise wurden kürzlich Gesetze verabschiedet, die EU-Regeln für ICT und Hochqualifizierte integrieren, was die Anspruchsberechtigung oder Verfahren ändern kann. Es ist entscheidend, über solche Änderungen informiert zu bleiben.
Sprachliche und administrative Komplexität können ebenfalls Schwierigkeiten bereiten: Viele Formulare sind auf Griechisch und erfordern notariell beglaubigte Übersetzungen oder lokale eidesstattliche Erklärungen. Um diese Herausforderungen zu bewältigen, greifen Unternehmen oft auf lokale Rechtsberater oder internationale Mobilitätspartner zurück. Klare Kommunikation mit dem Mitarbeiter bezüglich Zeitrahmen und erforderlicher Dokumente hilft ebenfalls, Last-Minute-Probleme zu vermeiden.
Griechenlands hohe Lebensqualität kann bei der Mitarbeiterbindung helfen. Für einen reibungslosen Einstieg sollten Arbeitgeber nicht nur Visa regeln, sondern auch bei der Umsiedlung unterstützen. Die Organisation von Wohnmöglichkeiten in Athen, Thessaloniki oder sogar auf den Inseln, die Unterstützung bei der Eröffnung eines Bankkontos oder einer SIM-Karte sowie eine Orientierung zu griechischer Kultur und Alltag erleichtern den Übergang. Das Fördern von Sprachkenntnissen (oder das Angebot von Grundkursen in Griechisch) und die Verbindung des Mitarbeiters mit einem lokalen Mentor oder Teamkollegen können die Integration beschleunigen.
Arbeitgeber können auch neue Mitarbeiter über das griechische Arbeitsumfeld informieren, z.B. dass Griechen oft eine lange Mittagspause oder nationale Feiertage einhalten, um Überraschungen zu vermeiden. Schließlich zeigt praktische Unterstützung, z.B. ein Ankunftspaket mit Transitkarten, Visakopien und Steuerformularen, dass das Unternehmen vorbereitet und regelkonform ist. Proaktive Umsiedlungsunterstützung reduziert den Stress für den Mitarbeiter und hilft ihm, schneller produktiv zu werden.
Fazit
Die Einstellung ausländischer Arbeitnehmer in Griechenland erfordert sorgfältige Beachtung der rechtlichen Details, aber die Vorteile, neue Talente zu gewinnen, können den Aufwand lohnenswert machen. Durch die Befolgung der oben genannten Schritte, die Sicherstellung der richtigen Visa, die vollständige Dokumentation und die laufende Einhaltung der Vorschriften schaffen Arbeitgeber die Grundlage für eine reibungslose Umsiedlung. Bei
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