Greeces Lage als Brücke zwischen Südeuropa, dem Balkan und dem östlichen Mittelmeer macht es zu einem attraktiven Standort für Geschäftsaktivitäten. Seine Wirtschaft hat sich in den letzten Jahren verstärkt, wobei die EU ein reales BIP-Wachstum von rund 2,3 % im Jahr 2025 prognostiziert, dank lebendiger Tourismus-, Schiffs-, Energie- und Technologiesektoren. Als Mitglied der EU (und des Schengen-Raums) verlangt Griechenland von Arbeitgebern die Einhaltung strenger Einwanderungsregeln.
Griechenland pflegt ein strukturiertes System für Nicht-EU/EEA/Schweizer Arbeitskräfte und fordert, dass Arbeitgeber geeignete Visa und Aufenthaltserlaubnisse sponsern. Laut EU-Recht können Bürger der EU/EEA (und der Schweiz) in Griechenland ohne spezielles Permit arbeiten, aber Staatsangehörige aus Drittländern (alle anderen) müssen vorDer Beschäftigung ein griechisches Arbeitsvisum und eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Arbeitgeber sollten sorgfältig planen: Frühzeitige Einhaltung der Einwanderungsvorschriften vermeidet rechtliche Strafen und erleichtert die Umgestaltung.
Wer benötigt ein griechisches Visum oder eine Arbeitserlaubnis?
Europäische (EU/EEA/Schweizer) Staatsbürger genießen freie Bewegung und benötigen grundsätzlich kein Visum, um in Griechenland zu arbeiten. Im Gegensatz dazu muss jeder Nicht-EU/EEA/Schweizer Kandidat eine griechische Arbeitsgenehmigung sichern. Konkret erwirbt der Arbeitgeber in der Regel ein griechisches Langzeit-"National (Typ D) Visum für Beschäftigung" für den einkommenden Arbeitnehmer. Dieses Visum erlaubt dem ausländischen Arbeitnehmer, länger als 90 Tage in Griechenland für einen Job einzureisen.
Nach Ankunft in Griechenland muss der Nicht-EU-Mitarbeiter die entsprechende Beschäftigungsaufenthaltserlaubnis (oft als "Aufenthaltserlaubnis für abhängige Beschäftigung" bezeichnet) beantragen. Kurz gesagt: EU/EEA/Schweizer Beschäftigte können sofort mit der Arbeit beginnen, während alle anderen ausländischen Beschäftigten sowohl das griechische Typ-D-Visum als auch eine Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis benötigen.
Relevante griechische Visumtypen für Arbeitgeber
Griechenland bietet verschiedene Visa- und Aufenthaltserlaubnistypen für Beschäftigung. Die häufigsten für vom Arbeitgeber gesponserte Einstellungen sind:
National (Typ D) Visum für Beschäftigung in Griechenland
Dies ist das Standard-Langzeitvisum für die Arbeit in Griechenland. Es wird normalerweise für bis zu einem Jahr für einen bestimmten Arbeitsvertrag ausgestellt und kann bei Bedarf verlängert werden. Das Typ D Visum ist Voraussetzung für eine griechische Aufenthaltserlaubnis. Es deckt alle Kategorien bezahlter Beschäftigung ab, einschließlich Fachkräfte, Saisoniers und Forscher.
Nach Erhalt eines Typ D Visums und Ankunft in Griechenland beantragen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber gemeinsam die Aufenthaltserlaubnis für abhängige Beschäftigung (Artikel 15 des Einwanderungsgesetzes). Diese Lizenz umfasst effektiv die Arbeitserlaubnis und autorisiert den Ausländer zur Arbeit. Um sie zu erhalten, muss der Arbeitsvertrag in der Regel Mindestanforderungen erfüllen, wie z.B. ein Gehalt, das mindestens dem nationalen Mindestlohn entspricht.
Aufenthaltserlaubnis für abhängige Beschäftigung (Artikel 15) in Griechenland
Technisch gesehen ist dies die tatsächliche Arbeitserlaubnis für Arbeitnehmer in Griechenland. Nach Ankunft des Inhabers des Typ D Visums beantragen sie eine griechische Aufenthaltserlaubnis "für abhängige Beschäftigung". Das griechische Gesetz (Gesetz 4251/2014, Artikel 15) legt fest, dass einem Drittstaatsbürger mit gültigem Beschäftigungsvisum diese Erlaubnis gewährt wird, wenn sie einen verbindlichen Arbeitsvertrag haben und die Gehaltsanforderungen erfüllen (mindestens der nationale Mindestlohn).
Diese griechische Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für bis zu einem Jahr ausgestellt, entsprechend der Visumdauer, und ist verlängerbar, solange die Beschäftigung fortbesteht. Die Aufenthaltserlaubnis dient als Arbeitserlaubnis; ein separates "Arbeitserlaubnis"-Dokument existiert nicht darüber hinaus.
EU Blue Card für Griechenland
Für hochqualifizierte Positionen beteiligt sich Griechenland am EU Blue Card-Programm. Die Blue Card ist eine spezielle Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU-Bürger mit fortgeschrittenen Qualifikationen. Um in Griechenland zu qualifizieren, benötigt der Antragsteller einen Arbeitsvertrag von mindestens einem Jahr, dessen Gehalt mindestens 1,5-mal so hoch ist wie der durchschnittliche Bruttolohn in Griechenland.
Blue Cards in Griechenland sind typischerweise für zwei Jahre gültig (plus drei zusätzliche Monate, wenn der Vertrag kürzer ist), und Familienmitglieder können unter bestimmten Bedingungen den Karteninhaber begleiten. Blue Card-Inhaber genießen im Wesentlichen die gleichen Beschäftigungsrechte wie andere Permit-Inhaber und können ohne zusätzliche Genehmigungen in Griechenland leben und arbeiten, sobald sie genehmigt sind. Arbeitgeber müssen weiterhin die Blue Card über die griechische Einwanderung beantragen und sicherstellen, dass das angebotene Gehalt den Anforderungen für Hochqualifizierte entspricht.
Intra-Unternehmen-Transfers (ICT) Aufenthaltserlaubnis für Griechenland
Griechenland stellt ebenfalls eine Erlaubnis für Mitarbeiter multinationaler Unternehmen aus, die an eine griechische Niederlassung versetzt werden. Die ICT-Aufenthaltserlaubnis, oft als Typ E.2 in griechischem Recht bezeichnet, folgt der EU-Richtlinie 2014/66. Laut griechischem Recht (seit Änderung durch Gesetz 5038/2023) ist diese Erlaubnis für bis zu 3 Jahre für Manager und Spezialisten gültig, oder bis zu 1 Jahr für Trainees.
Der Prozess besteht aus zwei Hauptschritten: Zunächst beantragt der Arbeitgeber (die griechische Niederlassung) beim One-Stop-Service des Migrationsministeriums die Genehmigung für die unternehmensinterne Versetzung, indem er den Nachweis erbringt, dass der Arbeitnehmer mindestens 12 Monate bei demselben Unternehmen/Gruppe im Ausland beschäftigt war (bei Managern/Spezialisten) bzw. 6 Monate bei Trainees, und die Qualifikationen erfüllt. Nach Genehmigung kann der Arbeitnehmer in seinem Heimatland ein griechisches Typ-D-Visum für ICT beantragen, und nach Einreise die E.2 Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Digital Nomad Visum für Griechenland
Seit 2021 bietet Griechenland ein Digital Nomad Visum für remote arbeitende Personen an. Obwohl es normalerweise ein persönliches Visum (nicht vom Arbeitgeber gesponsert) ist, kann es relevant sein, wenn ein Unternehmen remote Mitarbeiter in Griechenland hat. Nicht-EU-Bürger, die remote für ein Nicht-griechisches Unternehmen arbeiten, können dieses Visum beantragen, indem sie den Nachweis der Remote-Arbeit erbringen und finanziell nachweisen.
Konkret müssen Antragsteller ein stabiles Einkommen über einem festgelegten Schwellenwert haben (derzeit etwa €3.500 netto pro Monat für eine einzelne Person). Sie reichen übliche Dokumente ein wie Reisepass, Krankenversicherung, polizeiliches Führungszeugnis, und zahlen Behördengebühren. Bei Genehmigung erhalten sie eine einjährige Aufenthaltserlaubnis für Digital Nomads. Wichtig ist, dass Digital Nomads weiterhin den allgemeinen griechischen Einwanderungsregeln folgen, mit dem richtigen Visum einreisen, die Aufenthaltserlaubnis beantragen und ihre finanzielle Selbstversorgung nachweisen. Arbeitgeber, die einen Remote-Mitarbeiter in dieser Kategorie "sponsern", müssen beachten, dass das Unternehmen weiterhin im Ausland bleibt und der Mitarbeiter nicht auf einer griechischen Gehaltsliste stehen darf.
Sponsoring-Prozess und Verantwortlichkeiten für Arbeitgeber in Griechenland
Wenn ein Arbeitgeber sich entscheidet, einen ausländischen Staatsangehörigen in Griechenland einzustellen oder zu versetzen, wird der Prozess größtenteils vom Arbeitgeber initiiert. Zuerst erhält der Arbeitgeber in der Regel die griechische Steuer-Identifikationsnummer (AFM) und die Sozialversicherungsnummer (AMKA) des Mitarbeiters, die vor der Anstellung erforderlich sind. Dann bereitet der Arbeitgeber den Antrag auf Arbeitserlaubnis vor.
Dieser Antrag wird im Namen des Arbeitnehmers bei der zuständigen Dezentrale Verwaltung in Griechenland eingereicht (lokales Büro des Migrationsministeriums). Im Antrag muss der Arbeitgeber das Stellenangebot, die Aufgaben, den Standort und das vorgeschlagene Gehalt detailliert angeben. Entscheidend ist, dass nachgewiesen wird, dass die Stelle nicht durch einen Griechen oder EU-Bürger besetzt werden kann und dass das Angebot den Mindestlohn erfüllt. Dieser Nachweis über die „Arbeitsmarktnachfrage“ ist obligatorisch.
Nach Genehmigung durch die Dezentrale Verwaltung unterstützt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei den nächsten Schritten. Der Arbeitnehmer kann bei einer griechischen Botschaft oder Konsulat im Ausland das Typ-D-Visum unter Vorlage des genehmigten Bescheids beantragen. Erforderliche Visadokumente sind das ausgefüllte Typ-D-Formular, ein Reisepass, der noch mindestens 3 Monate über die Visumlaufzeit gültig ist, aktuelle Fotos, der unterschriebene Arbeitsvertrag, Nachweis einer Reise-Krankenversicherung, ein medizinisches Attest und ein polizeiliches Führungszeugnis.
Der Arbeitgeber muss währenddessen sicherstellen, dass der Arbeitsvertrag und die Arbeitsbedingungen den griechischen Arbeitsgesetzen entsprechen, einschließlich des vorgeschriebenen Gehalts, der Leistungen und Arbeitsstunden. Kurz gesagt: Der Arbeitgeber sponsert den Visumantrag, stellt die erforderlichen Dokumente und Begründungen bereit und unterstützt den Arbeitnehmer beim Einleben in Griechenland auf Basis eines rechtskonformen Vertrags.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Einstellen oder Umziehen in Griechenland
Bestätigung des Visastatus in Griechenland
Feststellen, ob der Kandidat Bürger eines EU/EEA/Schweizer Staates ist (kein Visum erforderlich) oder eines Drittstaats ist (griechisches Visum erforderlich). Sicherstellen, dass die Stelle und Vertragsbedingungen den Anforderungen Griechenlands entsprechen, z.B. Gehalt und Qualifikationen, bevor weitergeplant wird.
Erhalt griechischer IDs
Der Arbeitgeber sollte den zukünftigen Mitarbeiter bei den griechischen Behörden anmelden, um eine AFM (Steuernummer) und eine AMKA (Sozialversicherungsnummer) zu erhalten. Dies kann oft beim örtlichen Finanzamt und der Sozialversicherungsanstalt erfolgen, sobald der Mitarbeiter angekommen ist oder eine griechische Adresse hat.
Antrag auf Genehmigung des griechischen Arbeitserlaubnis
Der Arbeitgeber reicht den formellen Antrag auf griechische Arbeitserlaubnis bei der Dezentrale Verwaltung ein und legt den Arbeitsvertrag, die Stellenbeschreibung, das Gehalt und alle unterstützenden Dokumente bei. Dabei muss nachgewiesen werden, warum eine Nicht-EU-Einstellung notwendig ist.
Antrag auf Typ-D-Visum für Griechenland
Nach Genehmigung durch die griechische Behörde beantragt der Arbeitnehmer in seinem Heimatland bei der griechischen Botschaft oder dem Konsulat das Nationale D-Visum. Termin vereinbaren, Antragsformular und alle erforderlichen Dokumente (Reisepass, Fotos, Krankenversicherung, Vertrag, Führungszeugnis etc.) einreichen und Visumgebühr zahlen. Das Konsulat bearbeitet das Visum in der Regel innerhalb einiger Wochen.
Reise nach Griechenland
Nach Erteilung des Typ D-Visums kann der Arbeitnehmer nach Griechenland einreisen und die Beschäftigung aufnehmen. Der Arbeitgeber sollte den Arbeitsvertrag bereitstellen und alle lokalen Anmeldungen abschließen, z.B. Eröffnung eines Bankkontos.
Erteilung der griechischen Aufenthaltserlaubnis
Innerhalb der Gültigkeit des Typ D-Visums (normalerweise 30 Tage nach Ankunft) muss der Arbeitnehmer die griechische Aufenthaltserlaubnis für Beschäftigung beantragen. Das erfolgt bei der Ausländer- und Einwanderungsbehörde oder der Dezentrale Verwaltung in seiner Region. Der Antrag umfasst den genehmigten Bescheid aus Schritt 3, den Reisepass, das Visum, den Arbeitsvertrag, Nachweis des Eintritts, Unterkunft, finanzielle Mittel, Krankenversicherung, biometrische Daten (Fingerabdrücke/Foto) sowie die AFM- und AMKA-Zertifikate.
Anmeldung für Gehaltsabrechnung und Sozialleistungen in Griechenland
Nach Erteilung der griechischen Aufenthaltserlaubnis meldet der Arbeitgeber den Mitarbeiter beim griechischen Gehaltsabrechnungssystem (EFKA) an. Dies sorgt für korrekte Sozialversicherungsbeiträge und Steuern. Während der Beschäftigung muss der Arbeitgeber continual die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherstellen, einschließlich der Zahlung vereinbarter Löhne, Abführung von Steuern und Einhaltung der griechischen Arbeitsregeln.
Compliance und Dokumentation durch Arbeitgeber in Griechenland
Arbeitgeber in Griechenland müssen die Gesetze bei jedem Schritt sorgfältig einhalten. Zentrale Punkte der Compliance sind:
Anforderungen des griechischen Arbeitsmarktes
Der Antrag muss nachweisen, dass kein geeigneter griechischer oder EU-Kandidat für den Job verfügbar war. In der Praxis erfordert das das Bereitstellen von Stellenanzeigen oder eine Erklärung des Rekrutierungsprozesses. Ohne Nachweis kann die Erlaubnis versagt werden.
Gehaltsgrenzen in Griechenland
Gehälter müssen die gesetzlichen Mindestlöhne in Griechenland erreichen oder übersteigen. Für einen standardmäßigen Arbeitnehmerstatus muss der Vertrag mindestens den nationalen Mindestlohn garantieren (“ungelernter Arbeiter”). Für Blue-Card-Bewerber muss das Angebot mindestens 1,5-mal so hoch sein wie der nationale Durchschnittslohn. Arbeitgeber sollten die aktuellen griechischen Mindest- und Durchschnittslöhne jährlich prüfen und die Verträge entsprechend anpassen.
Rechtliche Arbeitsbedingungen in Griechenland
Alle Arbeitnehmer, ob ausländisch oder lokal, haben Anspruch auf den Schutz des griechischen Arbeitsrechts. Arbeitgeber müssen Regeln zu Arbeitsstunden, Überstunden, bezahltem Urlaub, Sozialversicherungsbeiträgen usw. einhalten. Verträge sollten schriftlich festgehalten und, wo erforderlich, registriert werden.
Dokumentationspflichten in Griechenland
Der Antrag des Arbeitgebers sowie der Antrag des Mitarbeiters auf eine Erlaubnis für Griechenland erfordern umfangreiche Unterlagen. Die Checkliste für die Aufenthaltserlaubnis umfasst den genehmigten Arbeitsantrag, Reisepass und Visum, Arbeitsvertrag, Nachweis ausreichender Mittel, Unterkunft in Griechenland, Krankenversicherung, sowie die AFM- und AMKA-Dokumente des Mitarbeiters. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass alle Dokumente korrekt und aktuell sind. Zudem müssen sie die Ablaufdaten der Erlaubnisse und Fristen für Verlängerungen im Blick behalten, meist etwa zwei Monate vor Ablauf.
Anmeldung des Mitarbeiters in Griechenland
Bei der Anstellung meldet der Arbeitgeber den ausländischen Mitarbeiter bei den griechischen Steuer- und Sozialbehörden an. Das umfasst das Einbehalten und Abführen von Lohnsteuern sowie Sozialversicherungsbeiträgen an EFKA. Der Arbeitgeber muss auch Gehaltsabrechnungen und jährliche Steuerformulare für jeden Mitarbeiter ausstellen. Durch diese Pflichten hilft der Arbeitgeber, die Arbeitsgenehmigung des Mitarbeiters aufrechtzuerhalten und rechtliche Risiken zu minimieren.
Häufige Herausforderungen und Lösungen im Visumprozess in Griechenland
Die griechische Einwanderung kann komplex sein. Häufige Herausforderungen sind bürokratische Verzögerungen und sich ändernde Vorschriften. In der Praxis kann die Bearbeitung der Aufenthaltserlaubnis mehrere Monate dauern, oft 6–12 Monate. Arbeitgeber sollten frühzeitig beantragen und Zeitpuffer für schleppenden Service einplanen.
Ein weiteres Hindernis ist die Notwendigkeit, eine griechische Niederlassung zu betreiben: Ohne Nutzung eines Employer of Record (EOR) muss ein Unternehmen oft eine lokale Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft einrichten, um Visa zu sponsern, was zeitaufwändig und teuer sein kann. Arbeitgeber sollten die Gründungseinheiten planen oder einen EOR engagieren, um die Formalitäten zu erledigen. Zudem werden die Einwanderungsgesetze in Griechenland regelmäßig aktualisiert, z.B. durch neue Gesetzgebungen, die EU-Regelungen für ICT und Hochqualifizierte integrieren und die Zugehörigkeit oder Verfahren beeinflussen können. Es ist wichtig, über solche Änderungen informiert zu bleiben.
Sprache und administrative Komplexität stellen ebenfalls Herausforderungen dar: Viele Formulare sind auf Griechisch und erfordern notariell beglaubigte Übersetzungen oder lokale eidesstattliche Versicherungen. Um diese Hürden zu überwinden, greifen Unternehmen oft auf lokale Anwälte oder internationale Mobilitätspartner zurück. Klare Kommunikation über Zeitpläne und Dokumentenanforderungen hilft zudem, Last-Minute-Probleme zu vermeiden.
Greeces hoher Lebensstandard kann bei der Mitarbeiterbindung helfen. Um eine reibungslose Einführung zu ermöglichen, sollten Arbeitgeber neben Visa-Angelegenheiten auch die Relocation-Logistik unterstützen. Die Organisation von Unterkunftsmöglichkeiten in Athen, Thessaloniki oder sogar auf den Inseln, Hilfe bei Bankkontoeröffnung oder Telefonanschlüssen sowie Orientierungshilfen zu Kultur und Alltag erleichtern den Übergang. Die Förderung von Sprachkursen (oder Grundkenntnissen in Griechisch) und die Verbindung des Mitarbeiters mit einem lokalen Mentor oder Teammitglied können die Integration beschleunigen.
Arbeitgeber können auch neue Mitarbeiter über die Arbeitsumgebung in Griechenland informieren, z.B. dass Griechen oft lange Mittagspausen oder nationale Feiertage einlegen, um Überraschungen zu vermeiden. Schließlich demonstriert praktische Unterstützung, z.B. ein Ankunftspaket mit Transitkarten, Visakopien und Steuerformularen, dass das Unternehmen vorbereitet und regelkonform ist. Proaktive Unterstützung bei der Relocation reduziert den Stress für den Mitarbeiter und fördert eine schnellere Produktivität.
Fazit
Die Einstellung ausländischer Arbeitnehmer in Griechenland erfordert eine sorgfältige Beachtung der rechtlichen Details, aber die Vorteile, Zugang zu neuen Talenten zu bekommen, können den Aufwand lohnenswert machen. Durch die Befolgung der oben beschriebenen Schritte, die Sicherstellung der richtigen Visa, die vollständige Dokumentation und laufende Compliance schaffen Arbeitgeber die Voraussetzungen für eine reibungslose Umsiedlung. Im Zweifelsfall kann die Hinzuziehung von Experten Zeit und Ärger sparen. Für individuelle Beratung und Unterstützung bei griechischen Arbeitsvisa und -erlaubnissen wenden Sie sich an Rivermate. Unsere Visumspezialisten unterstützen Ihr
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