Kostenrechner für Beschäftigungskosten in Griechenland
Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Griechenland-Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert genaue Schätzungen der Arbeitgeberkosten für fundierte Einstellungsentscheidungen.
Personalkosten berechnen
Aufschlüsselung der Beschäftigungskosten
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Arbeitgebersteuerbeiträge
| Steuerart | Satz | Bemessungsgrundlage |
|---|---|---|
| Sozialversicherung | 21,29% | Bruttogehalt des Arbeitnehmers (bis zu €7.572,62 monatlich) |
| Einkommenssteuerabzug | 9%-44% | Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers (progressive Tarife) |
| Arbeitslosenversicherung | 1,41% | Löhne des Arbeitnehmers |
Meldung & Einhaltung der Vorschriften
- Arbeitgeber müssen Mitarbeiter beim EFKA am ersten Arbeitstag anmelden.
- Die analytische Periodenmeldung (APD) einreichen und die Sozialversicherungsbeiträge bis zum letzten Arbeitstag des Monats nach dem Gehaltsabrechnungszeitraum zahlen.
- Die einbehaltene Einkommenssteuer muss monatlich gemeldet und an die Steuerbehörde gezahlt werden, fällig bis zum letzten Arbeitstag des zweiten Monats nach der Gehaltsabrechnung.
In Griechenland umfassen die Steuerabzüge für Arbeitnehmer die Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge und andere Abgaben, die sich auf das Nettoeinkommen auswirken. Das Verständnis dieser Abzüge ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer von entscheidender Bedeutung.
Einkommensteuer
- Steuersätze: Die Einkommensteuersätze sind progressiv und reichen von 9 % bis 44 %. Der Höchstsatz gilt für ein Jahreseinkommen von mehr als €60.000.
- Steuerfreibeträge: Für Arbeitnehmer mit einem Einkommen von weniger als €12.000 steht ein persönlicher Freibetrag von €777 zur Verfügung, der bei höherem Einkommen schrittweise abnimmt. Zusätzliche Freibeträge gibt es für abhängige Kinder.
- Steueransässigkeit: Steueransässige werden auf weltweites Einkommen besteuert, während Nicht-Steueransässige nur auf in Griechenland erzieltes Einkommen besteuert werden. Die Ansässigkeit wird durch physischen Aufenthalt (über 183 Tage innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums) oder den Mittelpunkt der lebenswichtigen Interessen bestimmt. Neue Steueransässige, die bestimmte Kriterien erfüllen, können für ein Sonderregime qualifizieren, das nur 50 % des in Griechenland erzielten Einkommens für bis zu sieben Jahre besteuert.
- Steuererklärung: Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Steuererklärungen sind bis zum 15. Juli des Folgejahres einzureichen, mit möglichen Frühbucherrabatten bei frühzeitiger Einreichung und vollständiger Zahlung bis zum 31. Juli (4 % Rabatt bei Einreichung zwischen dem 15. März und dem 30. April, 3 % bei Einreichung zwischen dem 1. Mai und dem 15. Juni sowie 2 % bei Einreichung zwischen dem 16. Juni und dem 15. Juli). Die Steuern sind in acht gleichen Monatsraten zu zahlen, beginnend Ende Juli.
Sozialversicherungsbeiträge
- Arbeitnehmerbeiträge: Arbeitnehmer tragen einen Prozentsatz ihres Gehalts zur Sozialversicherung bei, welche Bereiche wie Gesundheitsversorgung, Renten und Arbeitslosigkeit abdeckt. Der Gesamtbeitrag beträgt ab dem 1. Januar 2025 13,87 %. Der Anteil des Arbeitgebers liegt bei 22,29 % plus eine feste Jahresgebühr von €20 pro Arbeitnehmer, ebenfalls ab dem 1. Januar 2025.
- Abzugsfähigkeit: Sozialversicherungsbeiträge sind von der steuerpflichtigen Einkünften abziehbar.
Andere Abzüge und Steuern
- Spezielle Solidaritätsabgabe: Einkommen, das jährlich €12.000 übersteigt, war einer besonderen Solidaritätsabgabe unterworfen, wurde jedoch vorübergehend für bestimmte Jahre ausgesetzt.
- Geschäftssteuer (Abschaffung): Die Geschäftssteuer, die für Freelancer und Selbstständige galt, wurde im Jahr 2025 für natürliche Personen abgeschafft.
- Verbrauchssteuer (Imputed Income) (Freelancers): Freiberufler, die auf Basis des Imputed Income besteuert werden, werden Anpassungen bei der Mindeststeuerbemessungsgrundlage, den Berechnungsmethoden und den Umsatzschwellen feststellen.
Allgemeine Informationen
- Steueranreize: Es bestehen verschiedene Steueranreize, wie Abzüge für Spenden, bestimmte Ausgaben im Zusammenhang mit medizinischen Kosten, Kindern sowie eine Steuerermäßigung für Ausgaben, die elektronisch bezahlt werden. Neue Anreize stehen für Angel-Investoren in Start-ups zur Verfügung.
- Steuerjahr und -erklärung: Das Steuerjahr folgt dem Kalenderjahr. Im Jahr 2025 wurden mehrere Änderungen bei den Steuererklärungsverfahren umgesetzt, um Prozesse zu vereinfachen und die Einhaltung zu verbessern.
- Arbeitgebermeldepflicht: Arbeitgeber müssen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge vom Gehalt der Arbeitnehmer einbehalten und an die zuständigen Behörden abführen. Es bestehen verschiedene Meldepflichten, wie die jährliche Einkommensbescheinigung für Arbeitnehmer bis Ende Februar sowie die Übermittlung von Lohnabrechnungen bis zum letzten Arbeitstag des zweiten Monats nach dem Lohnzahlungszeitraum.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen Stand vom 17. Februar 2026 sind und Änderungen unterliegen können. Für eine individuelle Beratung wird empfohlen, einen Steuerberater zu konsultieren.



