Kasachstans wachsende Wirtschaft und strategische Lage machen es zu einem attraktiven Ziel für ausländische Arbeitskräfte. Das Verständnis der Visa- und Arbeitserlaubnisregelungen des Landes ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer entscheidend, um die gesetzliche Einhaltung und eine reibungslose Beschäftigungserfahrung zu gewährleisten. Der Prozess umfasst mehrere Schritte, von der anfänglichen Bewerbung bis zum Erhalt der erforderlichen Genehmigungen und der Einhaltung fortlaufender Anforderungen.
Die Navigation durch das Einwanderungssystem Kasachstans erfordert sorgfältige Aufmerksamkeit für Details. Änderungen in den Vorschriften können auftreten, daher ist es wichtig, über die neuesten Aktualisierungen des Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz und anderer relevanter Behörden informiert zu bleiben. Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über die wichtigsten Aspekte des Arbeitsgenehmigungs- und Visasystems Kasachstans für 2025.
Häufige Visatypen für ausländische Arbeitskräfte
Kasachstan bietet verschiedene Visatypen, die auf unterschiedliche Zwecke und Aufenthaltsdauern zugeschnitten sind. Für ausländische Arbeitskräfte sind die häufigsten Typen:
- Geschäftsvisum (B1, B2, B3): Ausgestellt für kurzfristige Geschäftsreisen, Verhandlungen und die Teilnahme an Konferenzen oder Seminaren. In der Regel gültig für bis zu 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums. Erlaubt keine formelle Beschäftigung.
- Arbeitsvisum (A3): Erforderlich für ausländische Staatsangehörige, die in Kasachstan Arbeitsaktivitäten ausüben. Dieses Visum wird auf der Grundlage einer vom Arbeitgeber erhaltenen Arbeitserlaubnis ausgestellt. Die Gültigkeit entspricht der Dauer der Arbeitserlaubnis.
- Investorenvisum (A5): Gewährt an Personen, die erhebliche Investitionen in die kasachische Wirtschaft getätigt haben. Bietet verlängerten Aufenthalt und erleichtert Geschäftstätigkeiten.
Visumtyp | Zweck | Maximale Gültigkeit |
---|---|---|
Geschäftsvisum | Kurzfristige Geschäftsreisen, Verhandlungen, Konferenzen | 90 Tage in 180 |
Arbeitsvisum | Beschäftigung unter einer Arbeitserlaubnis | Dauer der Arbeitserlaubnis |
Investorenvisum | Erhebliche Investitionen in die kasachische Wirtschaft | Variiert |
Anforderungen und Verfahren zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis
Der Erhalt einer Arbeitserlaubnis in Kasachstan ist ein mehrstufiger Prozess. Der Arbeitgeber muss zuerst eine Genehmigung einholen, bevor der ausländische Arbeitnehmer ein Arbeitsvisum beantragen kann.
- Arbeitgeberanforderungen: Der Arbeitgeber muss registriert und legal in Kasachstan tätig sein. Sie müssen nachweisen, dass die Einstellung eines ausländischen Arbeitnehmers keine qualifizierten kasachischen Bürger verdrängt.
- Quotensystem: Arbeitserlaubnisse unterliegen Quoten, die von der Regierung je nach Branche und Region festgelegt werden.
- Antragsverfahren: Der Arbeitgeber beantragt die Arbeitserlaubnis über das E-Lizenz-Portal. Sie müssen detaillierte Informationen über die Arbeitsstelle, die Qualifikationen des ausländischen Arbeitnehmers und die Begründung für die Einstellung eines ausländischen Staatsangehörigen bereitstellen.
- Erforderliche Dokumente: Dazu gehören in der Regel Unternehmensregistrierungsdokumente, Stellenbeschreibung, Passkopie des Arbeitnehmers, Bildungsnachweise und ein Gesundheitszeugnis.
- Bearbeitungszeit: In der Regel dauert der Antragsprozess für die Arbeitserlaubnis etwa 15-30 Werktage.
Schritt | Beschreibung |
---|---|
1. Arbeitgeberbewertung | Bestimmen der Notwendigkeit der Einstellung eines ausländischen Arbeitnehmers und Sicherstellung der Einhaltung der Quotenanforderungen. |
2. Dokumentenvorbereitung | Sammeln aller erforderlichen Dokumente, einschließlich Unternehmensregistrierungspapiere, Mitarbeiterqualifikationen und Stellenbeschreibung. |
3. Antragseinreichung | Einreichung des Antrags auf Arbeitserlaubnis über das E-Lizenz-Portal. |
4. Überprüfung und Genehmigung | Das Ministerium für Arbeit überprüft den Antrag. |
5. Ausstellung der Arbeitserlaubnis | Nach Genehmigung wird die Arbeitserlaubnis an den Arbeitgeber ausgestellt. |
6. Antrag auf Arbeitsvisum | Der Arbeitnehmer beantragt ein Arbeitsvisum (A3) auf Grundlage der ausgestellten Arbeitserlaubnis. |
Wege zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung
Ausländische Staatsangehörige, die legal in Kasachstan gelebt und gearbeitet haben, können nach einer bestimmten Zeit eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
- Zulassungskriterien: Erfordert in der Regel einen kontinuierlichen legalen Aufenthalt von mindestens fünf Jahren.
- Antragsverfahren: Der Antrag wird bei den Migrationsbehörden mit Nachweisen über den Aufenthalt, die Beschäftigung und ausreichende finanzielle Mittel eingereicht.
- Erforderliche Dokumente: Dazu gehören Passkopien, Nachweis über legales Einkommen, ein Führungszeugnis und ein Gesundheitszeugnis.
- Vorteile: Dauerhafte Einwohner haben das Recht, in Kasachstan zu leben, zu arbeiten und zu studieren, ohne eine Arbeitserlaubnis zu benötigen. Sie können auch die Staatsbürgerschaft beantragen, nachdem sie weitere Anforderungen erfüllt haben.
Optionen für Abhängigkeitsvisa
Familienmitglieder von ausländischen Arbeitskräften mit einem gültigen Arbeitsvisum können ein Abhängigkeitsvisum beantragen.
- Berechtigte Angehörige: Dazu gehören in der Regel Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren (oder Kinder über 18, wenn sie arbeitsunfähig und abhängig sind).
- Antragsverfahren: Der Antrag auf ein Abhängigkeitsvisum ist mit dem Arbeitsvisum des Hauptantragstellers verknüpft. Es erfordert den Nachweis der familiären Beziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden).
- Rechte und Einschränkungen: Inhaber eines Abhängigkeitsvisums dürfen in der Regel in Kasachstan wohnen, aber nicht arbeiten, es sei denn, sie erhalten eine eigene Arbeitserlaubnis.
Abhängiger | Berechtigung | Erforderliche Dokumente |
---|---|---|
Ehepartner | Gesetzlich mit dem Inhaber des Arbeitsvisums verheiratet | Heiratsurkunde, Passkopie |
Kind (unter 18) | Biologisches oder rechtlich adoptiertes Kind des Inhabers des Arbeitsvisums | Geburtsurkunde, Passkopie (falls zutreffend) |
Abhängiges Kind | Kind über 18, das arbeitsunfähig und finanziell abhängig vom Inhaber des Arbeitsvisums ist | Geburtsurkunde, Nachweis der Abhängigkeit, ärztliches Zeugnis der Behinderung (falls zutreffend) |
Visakomplianzpflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben die Verantwortung, die Einhaltung der Visaregelungen Kasachstans sicherzustellen.
- Registrierung: Ausländische Arbeitskräfte müssen ihren Aufenthalt innerhalb von drei Arbeitstagen nach Ankunft bei den Migrationsbehörden registrieren.
- Rechtzeitige Erneuerungen: Arbeitserlaubnisse und Visa müssen vor Ablauf ihrer Gültigkeit erneuert werden. Andernfalls können Geldstrafen und Abschiebung drohen.
- Einhaltung der Beschäftigungsbedingungen: Ausländische Arbeitskräfte dürfen nur die im Arbeitsvisum angegebene Tätigkeit ausüben.
- Meldung von Änderungen: Änderungen des Beschäftigungsstatus, der Adresse oder des Familienstands müssen umgehend den Migrationsbehörden gemeldet werden.
- Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers: Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ausländische Arbeitskräfte legal beschäftigt sind und alle relevanten Vorschriften eingehalten werden. Sie sind auch verantwortlich für die Überwachung der Ablaufdaten von Arbeitserlaubnissen und Visa und die Einleitung von Erneuerungsverfahren.
- Strafen bei Nichteinhaltung: Nichteinhaltung kann zu Geldstrafen, Aussetzung der Geschäftstätigkeit und Abschiebung ausländischer Arbeitskräfte führen.
Durch das Verständnis und die Einhaltung dieser Vorschriften können Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsgenehmigungs- und Visasystem Kasachstans effektiv navigieren und ein konformes und produktives Arbeitsumfeld sicherstellen.