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Personalkostenrechner in Venezuela

Arbeitskostenrechner für Venezuela

Einstellung in Venezuela? Berechnen Sie sofort Ihre Gesamtkosten für die Beschäftigung — Steuern, Leistungen und mehr

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Kostenrechner für Beschäftigungskosten in Venezuela

Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Venezuela-Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert genaue Schätzungen der Arbeitgeberkosten für fundierte Einstellungsentscheidungen.

Personalkosten berechnen

Venezuela

Aufschlüsselung der Beschäftigungskosten

Wählen Sie ein Land aus und geben Sie ein Gehalt ein, um die Kostenaufstellung der Beschäftigung anzuzeigen.

Arbeitgebersteuerbeiträge

Steuerart Rate Basis
Venezuelanisches Institut für Sozialversicherung (IVSS) 9%-11% (variiert nach Risiko) Arbeitnehmergehalt (bis zu 5-mal der nationalen Mindestlohn)
Nationaler Wohnungs- und Habitatfonds (FAOV) 2% Gesamtgehalt des Arbeitnehmers
Nationales Institut für sozialistische Ausbildung und Bildung (INCES) 2% Gesamte Lohnsumme (für Unternehmen mit 5 oder mehr Mitarbeitern)
Arbeitslosenversicherung (Paro Forzoso) 2% Arbeitnehmergehalt (bis zu 10-facher nationaler Mindestlohn)

Einreichung & Compliance

  • Sozialversicherungs-, Wohnungs- und Arbeitslosenbeiträge sind in der Regel innerhalb der ersten Tage des Monats fällig, der auf den Gehaltszettel folgt.
  • Die Überweisungen der Einkommenssteuer (ISLR) sind in der Regel monatlich fällig, oft innerhalb der ersten Tage des folgenden Monats.
  • Arbeitgeber müssen den Arbeitnehmern eine Einkommens- und Quellensteuerbescheinigung (Certificado de Ingresos y Retenciones) für ihre jährliche Einkommensteuererklärung bereitstellen, in der Regel bis zum 31. März.

In Venezuela ziehen Arbeitgeber Steuern und Sozialversicherungsbeiträge von den Gehältern der Arbeitnehmer ab und überweisen sie an die entsprechenden Behörden.

Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers

  • Lohnsteuerabzug und -überweisung: Arbeitgeber ziehen die Einkommenssteuer, Sozialversicherungsbeiträge und andere anwendbare Steuern von den Gehältern der Arbeitnehmer ab. Diese Gelder werden dann an die venezolanischen Steuerbehörden (SENIAT) und die sozialen Sicherungsinstitutionen überwiesen.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeber leisten Beiträge zu den Programmen der sozialen Sicherheit, die Bereiche wie Gesundheit, Renten und Arbeitslosengeld abdecken. Der Beitrag des Arbeitgebers kann je nach Risiko der Tätigkeit zwischen 10 % und 12 % des Gehalts des Arbeitnehmers liegen. Diese Beiträge sind auf das Fünffache des Mindestlohns begrenzt.
  • Lohn-Compliance: Arbeitgeber müssen die venezolanischen Lohnvorschriften und -gesetze einhalten, einschließlich der genauen Berechnung und rechtzeitigen Zahlung der Gehälter. Sie müssen auch ordnungsgemäße Aufzeichnungen über alle Lohntransaktionen führen.
  • Jahresabschlussbericht: Arbeitgeber sind für die steuerliche Jahresabschlussmeldung verantwortlich, in der die Einkünfte der Mitarbeiter und die einbehaltenen Steuern zusammengefasst werden. Diese Informationen werden den Steuerbehörden vorgelegt.

Arbeitnehmerabzüge

  • Einkommensteuer (ISLR): Die Einkommensteuer wird vom Gehalt des Arbeitnehmers gemäß einem progressiven Steuersystem abgezogen. Der anwendbare Steuersatz hängt vom gesamten steuerpflichtigen Einkommen des Arbeitnehmers ab und liegt zwischen 6 % und 34 %. Die Einkommenssteuersätze sind in Steuerpflichtigen (UT) festgelegt.
  • Sozialversicherungsbeiträge (SSO): Arbeitnehmer leisten Beiträge zu den Programmen der sozialen Sicherheit durch Abzüge vom Gehalt. Der Beitragssatz des Arbeitnehmers variiert je nach Faktoren wie Gehalt und dem spezifischen Sozialversicherungsprogramm.
  • Sonstige Abzüge: Weitere Abzüge können Gewerkschaftsbeiträge, Versicherungsprämien oder gerichtlich angeordnete Abzüge umfassen, soweit zutreffend.

Steuerjahr und Fristen für die Einreichung

  • Steuerjahr: Das Steuerjahr in Venezuela entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).
  • Frist für die Steuererklärung: Die Frist für die Einreichung der jährlichen Einkommenssteuererklärung für Arbeitnehmer beträgt in der Regel drei Monate nach Ende des Steuerjahres (31. März). Für Personen mit bestimmten Einkommensniveaus oder Selbstständige, die Einkommen über bestimmte Grenzen hinaus erzielen, können die Anforderungen und Fristen variieren. Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, den Arbeitnehmern die erforderlichen Unterlagen für die Steuererklärung bereitzustellen.

Bitte beachten Sie: Diese Informationen basieren auf den verfügbaren Daten und sind aktuell bis zum 5. Februar 2025. Steuergesetze und -vorschriften können sich ändern, daher wird stets empfohlen, einen Steuerberater für die neuesten Informationen zu konsultieren.

Martijn
Daan
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