Die Verwaltung von Mitarbeiterurlauben und Urlaubsansprüchen ist ein entscheidender Aspekt der Compliance und der Mitarbeitermotivation bei der Tätigkeit in jedem Land. In Somalia legt das Arbeitsgesetz besondere Bestimmungen zu verschiedenen Arten von Urlaub fest, einschließlich Jahresurlaub, öffentlichen Feiertagen, Krankheitsurlaub und Elternzeit. Das Verständnis dieser Regelungen ist für Arbeitgeber unerlässlich, um ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen und faire Arbeitspraktiken aufrechtzuerhalten.
Arbeitgeber in Somalia müssen die vom Gesetz vorgegebenen Mindeststandards bezüglich der freien Zeit der Mitarbeiter einhalten. Diese Ansprüche sind darauf ausgelegt, den Mitarbeitern ausreichend Ruhe, Zeit für persönliche Angelegenheiten sowie Unterstützung bei bedeutenden Lebensereignissen oder Krankheit zu gewähren. Die korrekte Handhabung dieser Anforderungen ist entscheidend für einen reibungslosen Ablauf und die Einhaltung der Vorschriften.
Jahresurlaub
Mitarbeiter in Somalia haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nach Abschluss einer bestimmten Dienstzeit. Der Mindestanspruch steigt mit der Dauer der Beschäftigung. Dieser Urlaub ist für Erholung und Freizeit gedacht und muss vom Arbeitgeber gewährt werden.
Der Mindestanspruch auf Jahresurlaub beträgt in der Regel:
| Dauer der Dienstzeit | Anspruch auf Jahresurlaub |
|---|---|
| Nach 1 Jahr | 15 Arbeitstage |
| Nach 5 Jahren | 20 Arbeitstage |
| Nach 10 Jahren | 25 Arbeitstage |
Der Urlaub sollte grundsätzlich innerhalb des Jahres genommen werden, in dem er angesammelt wurde, obwohl manchmal zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer spezielle Absprachen getroffen werden können.
Öffentliche Feiertage
Somalia beobachtet im Laufe des Jahres mehrere öffentliche Feiertage. Arbeitnehmer haben in der Regel Anspruch auf einen bezahlten freien Tag an diesen Anlässen. Falls ein Arbeitnehmer an einem öffentlichen Feiertag arbeiten muss, steht ihm in der Regel eine Prämienvergütung zu, oft doppelt so hoch wie der normale Lohn. Die genauen Termine einiger Feiertage, insbesondere islamischer Feiertage, hängen vom Mondkalender ab und können sich jährlich leicht verschieben.
Zu den in Somalia beobachteten Standard-öffentlichen Feiertagen gehören:
- Neujahrstag (1. Januar)
- Tag der Arbeit (1. Mai)
- Unabhängigkeitstag (26. Juni)
- Tag der Republik (1. Juli)
- Eid al-Fitr (Ende des Ramadan)
- Eid al-Adha (Opferfest)
- Islamisches Neujahr
- Mawlid (Geburt des Propheten Muhammad)
Hinweis: Die genauen Daten der islamischen Feiertage im Jahr 2026 hängen vom Mondschein ab.
Krankheitsurlaub
Mitarbeiter in Somalia haben Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub, wenn sie wegen Krankheit oder Verletzung arbeitsunfähig sind. Die Dauer und Vergütung für Krankheitsurlaub sind in der Regel gesetzlich geregelt, wobei oft ein ärztliches Attest erforderlich ist, um die Abwesenheit zu belegen, insbesondere bei längeren Zeitraum.
Die allgemeinen Regelungen für Krankheitsurlaub sind:
| Dauer der Erkrankung | Anspruch auf Vergütung |
|---|---|
| Erste 30 Tage | Voller Lohn (100 % des regulären Gehalts) |
| Nächste 30 Tage | Halber Lohn (50 % des regulären Gehalts) |
| Über 60 Tage | Unbezahlt, vorbehaltlich ärztlicher Überprüfung der Erkrankung |
Der Mitarbeiter muss den Arbeitgeber so früh wie möglich über seine Krankheit informieren und bei Abwesenheit von mehr als einer festgelegten Anzahl von Tagen (oft 2-3 Tage) ein ärztliches Attest vorlegen.
Elternzeit
Das somalische Arbeitsrecht gewährt Ansprüche auf Elternzeit, hauptsächlich im Hinblick auf Mutterschaftsurlaub für weibliche Mitarbeiter. Ansprüche auf Vaterschafts- und Adoptionen werden möglicherweise durch Unternehmensrichtlinien oder spezielle Vereinbarungen geregelt.
Mutterschaftsurlaub: Weibliche Mitarbeiter haben Anspruch auf Mutterschaftsurlaub.
| Art des Urlaubs | Dauer | Anspruch auf Vergütung |
|---|---|---|
| Mutterschaftsurlaub | Typischerweise 14 Wochen (98 Tage) | Voller Lohn (100 % des regulären Gehalts) |
| (In der Regel 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) | ||
| Nachgeburtsversorgung | Bei medizinischer Notwendigkeit kann zusätzliche Zeit gewährt werden | Abhängig vom Gesundheitszustand und Arbeitgeberpolitik |
Vaterschaftsurlaub: Spezifische gesetzliche Vaterschaftsansprüche sind nicht in allen Fällen so klar geregelt wie der Mutterschaftsurlaub, aber einige Bestimmungen oder Unternehmensrichtlinien können eine kurze Freistellung für Väter vorsehen.
Adoptionsurlaub: Gesetzliche Regelungen für Adoptionsurlaub können variieren oder weniger explizit im Vergleich zum Mutterschaftsurlaub sein. Unternehmensrichtlinien bestimmen oft die Bedingungen für Arbeitnehmer, die ein Kind adoptieren.
Weitere Urlaubsarten
Neben den Hauptkategorien können Arbeitnehmer in Somalia je nach konkreten Umständen Anspruch auf andere Urlaubsarten haben, wobei diese möglicherweise nicht immer ausdrücklich gesetzlich geregelt oder vorgeschrieben sind und kollektiven Vereinbarungen oder Unternehmensrichtlinien unterliegen.
- Trauerurlaub: Urlaub, der einem Arbeitnehmer nach dem Tod eines nahen Familienmitglieds gewährt wird. Die Dauer ist in der Regel kurz, oftmals nur einige Tage.
- Studienurlaub: Urlaub für Arbeitnehmer, die eine Weiterbildung oder Ausbildung verfolgen, die relevant für ihre Tätigkeit ist. Dies liegt oft im Ermessen des Arbeitgebers und hängt von der Unternehmenspolitik ab.
- Sabbatical: Längerer Urlaub, der nach einer langen Beschäftigungszeit gewährt wird, häufig für persönliche Entwicklung oder Erholung. Dies ist kein gesetzlicher Anspruch, kann aber von einigen Arbeitgebern angeboten werden.
- Urlaub für den Wehrdienst/eine staatsbürgerliche Pflicht: Arbeitnehmer können Anspruch auf Urlaub für verpflichtenden Wehrdienst oder andere staatsbürgerliche Pflichten haben, soweit gesetzlich vorgeschrieben.
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