Kostenrechner für Beschäftigungskosten in Slowakei
Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Slowakei-Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert genaue Schätzungen der Arbeitgeberkosten für fundierte Einstellungsentscheidungen.
Personalkosten berechnen
Aufschlüsselung der Beschäftigungskosten
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Arbeitgebersteuerbeiträge
| Steuerart | Satz | Basis |
|---|---|---|
| Sozialversicherung | 26,6 % (Arbeitgeberanteil) | Bruttogehalt des Mitarbeiters (bis zu EUR 16.764 monatlich begrenzt) |
| Krankenversicherung | 11 % (Arbeitgeberanteil) | Bruttogehalt des Mitarbeiters (nicht begrenzt) |
| Einkommensteuerabzug | 19 % oder 26 % | Bruttogehalt des Mitarbeiters minus verpflichtende Beiträge und Freibeträge |
Anmeldung & Compliance
- Monatlich: Berichte einreichen und Sozialversicherungs- sowie Krankenversicherungsbeiträge bis zum 8. Tag des folgenden Monats zahlen.
- Monatlich: Einkommensteuer einbehalten und bis zum 6. Tag des Monats nach der Lohnzahlung abführen.
- Jährlich: Jahreslohnsteuerbescheinigungen an die Mitarbeiter bis zum 31. Januar des Folgejahres ausstellen, falls der Arbeitgeber keine jährliche Steuerabrechnung durchgeführt hat.
In der Slowakei umfassen die Steuerminderungen für Arbeitnehmer hauptsächlich obligatorische Beiträge zur Kranken- und Sozialversicherung, mit einigen persönlichen Freibeträgen und Steuergutschriften unter bestimmten Bedingungen.
Beiträge zur Kranken- und Sozialversicherung
- Krankenversicherung: Arbeitnehmer zahlen 5 % ihres Bruttoeinkommens als Beitrag zur Krankenversicherung. Der Arbeitgeber leistet ebenfalls einen Beitrag von 11 %. (danovy-poradca.sk)
- Sozialversicherung: Arbeitnehmer zahlen 9,4 % ihres Bruttoeinkommens in die Sozialversicherung, die Bereiche wie Renten, Krankheit und Arbeitslosigkeit abdeckt. Der Arbeitgeber leistet zusätzlich einen Beitrag von 25,2 %. Diese Beiträge sind auf eine maximale Bemessungsgrundlage begrenzt, die jährlich angepasst wird. Im Jahr 2026 beträgt dieses Limit €16.764. (danovy-poradca.sk)
Persönliche Freibeträge
- Grundfreibetrag: Ein Grundfreibetrag steht zur Verfügung und reduziert das zu versteuernde Einkommen. Für das Jahr 2026 beträgt dieser €5.966,73, und er sinkt bei Einkommen über €26.083,13 allmählich ab und entfällt vollständig bei €47.537,98. Der Betrag ist an das Mindestlebens subsistenzniveau gekoppelt und wird jährlich aktualisiert; die Zahl für 2026 basiert auf dem Wert vom 1. Januar 2026. (grantthornton.sk)
- Ehegattensplitting: Ein Absetzbetrag für den/die Angehörige(n) kann von slowakischen Steueransässigen geltend gemacht werden, wenn das Einkommen des/der Ehegatten/-in unter einer bestimmten Grenze liegt. Der Freibetrag hängt sowohl vom Einkommen des/der Steuerpflichtigen als auch vom Einkommen des/der Ehepartners/-in ab. Ähnlich wie beim Grundfreibetrag hängen die genauen Zahlen für 2026 vom im Jahresbeginn bekannt gegebenen Mindesteinkommen ab.
Steuergutschriften und Boni
- Kindersteuergutschein: Für das Jahr 2026 beträgt der Bonus €100 monatlich für Kinder unter 15 Jahren und €50 monatlich für Kinder im Alter von 15-18 Jahren. Dieser Bonus ist grundsätzlich für slowakische Steueransässige verfügbar, deren Einkommen hauptsächlich aus slowakischen Quellen stammt, mit bestimmten Einkommensgrenzen. Es gelten Anspruchsvoraussetzungen. (leitnerleitner.sk)
- 2% Steuer-Spende an Eltern: Ab 2026 können Arbeitnehmer 2 % ihrer gezahlten Einkommenssteuer an ein oder beide Elternteile spenden, sofern die Eltern(s) bestimmte Kriterien erfüllen, darunter das Rentenalter und eine Pension.
- Sachleistungen: Einige vom Arbeitgeber gewährte Sachleistungen, bis zu €500 jährlich, sind für den Arbeitnehmer steuerfrei.
Steuersätze und Fristen
- Steuersätze: Die allgemeinen Einkommensteuersätze für 2026 sind:
- 19 % für Einkommen bis €43.983,32
- 25 % für Einkommen zwischen €43.983,33 und €60.349,21
- 30 % für Einkommen zwischen €60.349,22 und €75.010,32
- 35 % für Einkommen über €75.010,32 (danovy-poradca.sk)
- Steuerjahr: Das Steuerjahr in der Slowakei ist das Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).
- Steuererklärung: Arbeitgeber führen die Einkommensteuer monatlich ab und überweisen sie innerhalb von fünf Tagen nach Gehaltszahlung an die Steuerbehörde. Ein jährlicher Steuerabschluss und Abgleich erfolgen üblicherweise im Folgejahr.
Diese Information ist Stand Februar 17, 2026, und kann sich ändern. Es wird empfohlen, einen Steuerberater zu konsultieren oder die offiziellen Ressourcen der slowakischen Steuerbehörde für die genauesten und aktuellsten Angaben zu prüfen.



