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Steuern in Slowakei

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Learn about tax regulations for employers and employees in Slowakei

Updated on April 23, 2025

Arbeitgebersteuerpflichten

In der Slowakei stehen Arbeitgeber vor verschiedenen steuerlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit Gehaltsabrechnungen, Körperschaftsteuer und anderen Abgaben.

Arbeitgeber-Payroll-Steuerpflichten

  • Einkommensteuerabzug: Arbeitgeber ziehen die Einkommensteuer von den Gehältern der Mitarbeiter ab. Der Steuersatz beträgt 19% für Einkommen bis zu €38.553,01 und 25% für Einkommen, die diesen Schwellenwert übersteigen (2022-Sätze, Überprüfung auf Updates für 2025). Der Abzug erfolgt monatlich, und die Zahlung ist innerhalb von fünf Tagen nach Gehaltszahlung an die Steuerbehörde zu leisten. Eine monatliche Lohnsteuererklärung ist bis zum Ende des folgenden Monats fällig. Zusätzlich ist bis Ende April des Vorjahres ein Jahresbericht einzureichen.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeber leisten Beiträge zur Sozialversicherung, die Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung umfasst. Der Gesamtbeitrag des Arbeitgebers zur Sozialversicherung liegt in der Regel bei etwa 35,2%. Die spezifischen Sätze für jeden Bestandteil sollten für 2025 bei offiziellen Quellen bestätigt werden.
  • Krankenversicherung: Arbeitgeber melden sich bei der vom Mitarbeiter gewählten Krankenversicherungsgesellschaft an und leisten Beiträge zur Krankenversicherung. Der Anteil des Mitarbeiters wird in der Regel vom Gehalt abgezogen.

Körperschaftsteuer (CIT)

  • CIT-Satz und Schwellenwerte: Ab 2025 gibt es mehrere wichtige Änderungen, die die CIT betreffen. Der allgemeine CIT-Satz beträgt 21%. Für Unternehmen mit steuerpflichtigem Einkommen bis zu €100.000 gilt jedoch ein ermäßigter Satz von 10%. Für Einkommen über €5.000.000 erhöht sich der Satz auf 24%.
  • Dividendenabzugsteuer: Für Dividenden, die ab 2025 aus Gewinnen gezahlt werden, beträgt die Abzugsteuer 7% für Privatpersonen.
  • Fälligkeit der Steuererklärung: Die CIT-Erklärungen sind innerhalb von drei Monaten nach Ende des Geschäftsjahres fällig, in der Regel am 31. März. Verlängerungen um bis zu sechs Monate sind möglich.
  • Vorauszahlungen: Die CIT-Vorauszahlungen werden in der Regel monatlich oder vierteljährlich geleistet. Endzahlungen sind innerhalb von fünf Tagen nach den Meldefristen für jedes Quartal, Halbjahr, neun Monate und das volle Steuerjahr fällig.
  • Änderungen bei Abschreibungsmethoden (2025): Neue Regeln erfordern Anpassungen bei der Abschreibung von Vermögenswerten für Perioden vor 2025, um sich an die neuen Abschreibungsmethoden anzupassen, ohne rückwirkende Neuberechnungen der vergangenen Abschreibungen.

Weitere Steuerpflichten

  • Mehrwertsteuer (MwSt): Die Slowakei hat einen Standard-Mehrwertsteuersatz von 20%. Ermäßigte Sätze gelten für bestimmte Waren und Dienstleistungen.
  • Grundsteuer: Wird von den Gemeinden auf Eigentümer erhoben.
  • Sonderabgabe: Gilt für Unternehmen in regulierten Sektoren.
  • Registrierungsanforderungen: Unternehmen müssen sich innerhalb von 30 Tagen nach Gründung oder Etablierung bei der Finanzverwaltung der Slowakischen Republik registrieren. Die Registrierung bei der Sozialversicherungsanstalt ist ebenfalls vor dem Beginn der Beschäftigung eines Mitarbeiters erforderlich.

Wichtige Termine und Fristen (2025)

  • 31. Januar: Frist für verschiedene jährliche Meldungen, einschließlich der jährlichen Steuerabrechnung des Arbeitgebers für Mitarbeiter auf Anfrage.
  • 31. März: Allgemeine Frist für die Einreichung der jährlichen CIT-Erklärung.
  • 30. April: Frist für die Einreichung des jährlichen Lohnsteuerberichts für das Vorjahr.

Diese Informationen bieten einen allgemeinen Überblick. Spezifische Details und aktualisierte Zahlen für 2025 sollten bei den offiziellen slowakischen Steuerbehörden oder einem qualifizierten Steuerberater bestätigt werden. Steuerrecht und -vorschriften können komplex sein und Änderungen unterliegen, daher ist professionelle Beratung für eine korrekte Einhaltung unerlässlich.

Arbeitnehmersteuerabzüge

In der Slowakei umfassen die Steuerabzüge für Arbeitnehmer hauptsächlich obligatorische Beiträge zur Kranken- und Sozialversicherung, mit einigen persönlichen Freibeträgen und Steuervergünstigungen, die unter bestimmten Bedingungen verfügbar sind.

Beiträge zur Kranken- und Sozialversicherung

  • Krankenversicherung: Arbeitnehmer zahlen 4 % ihres Bruttogehalts zur Krankenversicherung. Der Arbeitgeber leistet ebenfalls einen Beitrag von 10 %.
  • Sozialversicherung: Arbeitnehmer zahlen 13,4 % ihres Bruttogehalts zur Sozialversicherung, die Bereiche wie Renten, Krankheit und Arbeitslosigkeit abdeckt. Der Arbeitgeber leistet einen zusätzlichen Beitrag von 25,2 %. Diese Beiträge sind auf eine maximale Bemessungsgrundlage begrenzt, die jährlich angepasst wird. Im Jahr 2025 beträgt diese Grenze €15.730.

Persönliche Freibeträge

  • Grundfreibetrag: Ein Grundfreibetrag steht zur Verfügung, der das zu versteuernde Einkommen reduziert. Für 2024 betrug dieser Freibetrag €5.646,48, der bei Einkommen über €24.952,06 schrittweise abnimmt und bei €47.537,98 vollständig wegfällt. Der Betrag ist an das Mindestlebensniveau gekoppelt und wird jährlich aktualisiert; der Wert für 2025 wird auf Grundlage des Standes vom 1. Januar 2025 festgelegt.
  • Ehegattenfreibetrag: Ein abhängiger Ehegattenfreibetrag kann von slowakischen Steueransässigen geltend gemacht werden, wenn das Einkommen des Ehepartners unter einer bestimmten Grenze liegt. Der Freibetrag hängt sowohl vom Einkommen des Steuerpflichtigen als auch vom Einkommen des Ehepartners ab. Ähnlich wie beim Grundfreibetrag werden die konkreten Beträge für 2025 vom Mindestlebensniveau abhängen, das zu Beginn des Jahres bekannt gegeben wird.

Steuervergünstigungen und Boni

  • Kindersteuerbonus: Für 2025 beträgt der Bonus €100 monatlich für Kinder unter 15 Jahren und €50 monatlich für Kinder im Alter von 15-18 Jahren. Dieser Bonus ist grundsätzlich für slowakische Steueransässige verfügbar, deren Einkommen hauptsächlich aus slowakischen Quellen stammt, mit bestimmten Einkommensgrenzen. Es gelten die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen.
  • 2 % Steuer-Spende an Eltern: Ab 2025 können Arbeitnehmer 2 % ihrer gezahlten Einkommensteuer an einen oder beide Elternteile spenden, wenn die Eltern bestimmte Kriterien erfüllen, einschließlich des Rentenalters und des Bezugs einer Rente.
  • Nicht-monetäre Vorteile: Einige nicht-monetäre Vorteile, die vom Arbeitgeber gewährt werden, bis zu €500 jährlich, sind für den Arbeitnehmer steuerfrei.

Steuersätze und Fristen

  • Steuersätze: Die allgemeinen Einkommensteuersätze für 2025 sind 19 % für Einkommen bis €48.441,43 und 25 % für Einkommen über diesem Schwellenwert.
  • Steuerjahr: Das Steuerjahr in der Slowakei ist das Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).
  • Steuererklärung: Arbeitgeber ziehen die Einkommensteuer monatlich ein und überweisen sie innerhalb von fünf Tagen nach Gehaltszahlung an die Steuerbehörde. Ein jährlicher Steuerabschluss und eine Abrechnungsphase finden in der Regel im folgenden Jahr statt.

Diese Informationen sind aktuell per 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Es wird empfohlen, einen Steuerberater zu konsultieren oder die offiziellen Ressourcen der slowakischen Steuerbehörde zu Rate zu ziehen, um die genauesten und aktuellsten Details zu erhalten.

Mehrwertsteuer

In der Slowakei ist die Mehrwertsteuer (MwSt) eine allgemeine, indirekte Steuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben wird, mit einem Standardsatz von 23%, einem ermäßigten Satz von 19% und einem superermäßigten Satz von 5% ab dem 1. Januar 2025.

MwSt-Sätze

  • Standardrate: 23% (erhöht von 20% im Jahr 2024). Dieser Satz gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen, die nicht ausdrücklich unter die ermäßigten oder superermäßigten Sätze fallen. Catering-Dienstleistungen fallen ab 2025 unter diese Standardrate.
  • Ermäßigter Satz: 19% (erhöht von 10% im Jahr 2024). Dieser Satz gilt für bestimmte Waren und Dienstleistungen, einschließlich bestimmter Lebensmittel, Haushaltsstrom und alkoholfreier Getränke, die in Restaurants serviert werden.
  • Superermäßigter Satz: 5%. Dieser Satz gilt für wesentliche Waren und Dienstleistungen wie bestimmte Lebensmittel (z.B. Brot, Milch, Obst, Gemüse, Fleisch), Medikamente, Kinderprodukte und ausgewählte Bücher.

MwSt-Registrierung

  • Grenzwert: Die verpflichtende MwSt-Registrierungsschwelle für Unternehmen mit Sitz in der Slowakei beträgt €75.000 ab dem 1. Januar 2025. Nichtansässige Unternehmen müssen möglicherweise ab ihrer ersten steuerpflichtigen Lieferung registrieren, unabhängig vom Umsatz. Eine freiwillige Registrierung ist ebenfalls möglich.
  • Fernverkauf von Waren an Verbraucher in der Slowakei hat eine Schwelle von €35.000.
  • Prozess: Unternehmen melden sich beim Finanzamt Bratislava an.

MwSt-Meldung und -Zahlung

  • Häufigkeit: Monatliche Meldungen sind Standard, obwohl Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter €100.000 im vorherigen Kalenderjahr nach den ersten 12 Monaten monatlicher MwSt-Meldungen auf vierteljährliche Meldungen umstellen können.
  • Frist: MwSt-Meldungen und Zahlungen sind bis zum 25. Tag des Monats nach dem Berichtszeitraum fällig.
  • Methode: Meldungen müssen elektronisch eingereicht werden.

MwSt-Befreiungen

  • Befreit mit Vorsteuerabzug: Beinhaltet innergemeinschaftliche Lieferungen von Waren an einen anderen EU-Mitgliedstaat und internationale Passagierbeförderungsdienste.
  • Befreit ohne Vorsteuerabzug: Beinhaltet Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, die Lieferung und Vermietung von unbeweglichem Eigentum (mit einigen Ausnahmen), sowie Bildungs-, Gesundheits- und Wohlfahrtsdienste.

Intrastat-Erklärungen

Intrastat-Erklärungen sind für Unternehmen verpflichtend, die Waren über EU-Grenzen transportieren, wenn ihr jährliches Handelsvolumen bestimmte Schwellenwerte überschreitet.

Weitere Überlegungen

  • Die Slowakei erlaubt die Bildung von MwSt-Gruppen unter bestimmten Bedingungen.
  • Ausländische Unternehmen können MwSt zurückfordern, obwohl für Nicht-EU-Unternehmen Gegenseitigkeit erforderlich sein könnte.
  • Ein Steuervertreter ist für Nichtansässige in der Regel nicht verpflichtend.
  • Es gibt Strafen für verspätete Meldungen, verspätete Zahlungen oder die Nichtregistrierung für MwSt. Die spezifischen Strafen variieren je nach Schwere des Verstoßes. Auch auf unbezahlte MwSt werden Zinsen erhoben.

Diese Informationen sind aktuell bis zum 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Es wird empfohlen, einen Steuerberater zu konsultieren, um die neuesten Vorschriften und spezifische Anleitungen für Ihre Situation zu erhalten.

Steuervorteile

Slowakei bietet verschiedene Steueranreize für Unternehmen und Einzelpersonen. Ab dem 5. Februar 2025 zielen diese Anreize darauf ab, das Wirtschaftswachstum zu fördern, Investitionen zu ermutigen und bestimmte Sektoren wie Forschung und Entwicklung zu unterstützen. Bitte beachten Sie, dass sich Steuergesetze ändern können, daher ist es wichtig, die aktuellen Vorschriften zu überprüfen.

Unternehmenssteuerliche Anreize

  • Investitionsanreize: Slowakei gewährt Körperschaftsteuererleichterungen für Investitionen in bestimmten Bereichen, einschließlich Industrie, Technologiezentren, Shared Services Centers und Tourismus. Diese Anreize erfolgen häufig in Form von Steuergutschriften, Abschreibungen auf Immobilien oder finanzieller Unterstützung bei der Schaffung von Arbeitsplätzen. Die Anspruchsberechtigung hängt von Faktoren wie Investitionshöhe und Projektstandort ab. Eine Genehmigung durch die slowakischen Behörden ist erforderlich, und bei Bewilligung kann die Erleichterung für zehn Jahre nach der Gewährung beantragt werden. Eine zusätzliche Abschreibung für Investitionen mit höherem Mehrwert (Industry 4.0) kann ebenfalls möglich sein.

  • Forschung & Entwicklung (F&E) Anreize: Unternehmen, die in F&E tätig sind, können von einer Super-Abschreibung profitieren, die es ihnen erlaubt, 125% der qualifizierten F&E-Kosten abzusetzen. Eine zusätzliche Abschreibung von 150% ist möglich, wenn die aktuellen qualifizierten F&E-Ausgaben die des Vorjahres übersteigen. Nicht genutzte Abschreibungen können bis zu vier Jahre vorgetragen werden, dürfen jedoch nicht mit anderen Anreizen kombiniert werden. Ein spezielles Programm gewährt eine Befreiung von 50% auf Einkünfte aus der kommerziellen Nutzung selbstentwickelter immaterieller Vermögenswerte.

  • Steuererleichterung für Technologische Zentren: Steuergutschriften im Bereich von 25% bis 35% der qualifizierten Kosten (Kapitalinvestitionen oder zweijährige Arbeitskosten) werden Unternehmen gewährt, die in weniger entwickelten Regionen ansässig sind oder expandieren. Die Höhe der Gutschrift hängt von der jeweiligen Region ab und wird gegen die jährliche Einkommensteuer verrechnet, bis sie vollständig genutzt oder abgelaufen ist (10 Jahre). Alternativ kann auch eine Barzuschuss gewährt werden.

Individuelle Steueranreize

  • Steuerbonus für abhängige Kinder: Ein monatlicher Steuerbonus steht für abhängige Kinder zur Verfügung. Der Bonus beträgt €100 für Kinder unter 15 Jahren und €50 für Kinder im Alter von 15-18 Jahren. Anspruchsvoraussetzungen sind ein steuerpflichtiges Einkommen aus Beschäftigung oder Unternehmertum, slowakische Steuerresidenz (oder bei Nicht-Residenzen mindestens 90% des weltweiten Einkommens aus slowakischen Quellen).

  • Persönliche Freibeträge: Freibeträge sind für den Steuerpflichtigen, den Ehepartner, Kinder und Angehörige, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, verfügbar. Ein Freibetrag von bis zu €1.200 pro Jahr ist für Hypothekenzinsen unter bestimmten Bedingungen möglich. Ein zusätzlicher Freibetrag von bis zu €1.800 gilt für bestehende Hypothekendarlehen, vorbehaltlich der Bedingungen. Ausländische Steuererleichterungen sind ebenfalls durch Steuergutschriften für im Ausland gezahlte Steuern möglich. Ein persönlicher Freibetrag, derzeit €5.646,48 für 2024, ist ebenfalls für Einkommen bis zu einem bestimmten Limit verfügbar und wird dann nach einer Formel schrittweise reduziert.

Weitere Steuerliche Überlegungen

  • Mindeststeuer: Unternehmen unterliegen nun einer neuen Mindeststeuer, die auf dem Umsatz basiert. Diese Mindeststeuer kann als Vorauszahlung für die nächsten drei Jahre behandelt werden.

  • Steuerliche/Akkounting-Abschreibung: Die Abschreibung im Rechnungswesen basiert auf der erwarteten Lebensdauer der materiellen Anlagegüter oder der voraussichtlichen Nutzung immaterieller Vermögenswerte.

Es wird empfohlen, einen Steuerberater oder die zuständigen slowakischen Behörden zu konsultieren, um die aktuellsten und umfassendsten Informationen zu diesen Anreizen, Anspruchskriterien und Antragsverfahren zu erhalten.

Martijn
Daan
Harvey

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