In der Slowakei stehen Arbeitgeber vor verschiedenen steuerlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit Lohnabrechnung, Körperschaftsteuer und anderen Abgaben.
Arbeitgeberpflichten bezüglich Lohnsteuern
- Einkommensteuerabzug: Arbeitgeber ziehen die Einkommensteuer von den Gehältern der Arbeitnehmer ab. Der Steuersatz beträgt 19% für Einkommen bis zu €38.553,01 und 25% für Einkommen, die diese Schwelle überschreiten (2022-Sätze, überprüfen Sie für Aktualisierungen 2025). Der Abzug erfolgt monatlich, und die Zahlung ist innerhalb von fünf Tagen nach dem Zahltag an die Steuerbehörde fällig. Eine monatliche Lohnsteuererklärung ist bis zum Ende des folgenden Monats fällig. Zusätzlich ist bis Ende April ein Jahresbericht für das Vorjahr einzureichen.
- Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeber zahlen Beiträge zur Sozialversicherung, die Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung umfasst. Der gesamte Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung beträgt im Allgemeinen etwa 35,2%. Spezifische Raten für jede Komponente sollten für 2025 mit offiziellen Quellen bestätigt werden.
- Krankenversicherung: Arbeitgeber melden sich bei der vom Mitarbeiter gewählten Krankenversicherungsgesellschaft an und leisten Beiträge zur Krankenversicherung. Der Arbeitnehmeranteil wird in der Regel von seinem Gehalt abgezogen.
Körperschaftsteuer (CIT)
- CIT-Satz und Schwellenwerte: Ab 2025 gibt es mehrere wichtige Änderungen, die die CIT betreffen. Der allgemeine CIT-Satz beträgt 21%. Für Unternehmen mit einem zu versteuernden Einkommen bis zu €100,000 gilt jedoch ein ermäßigter Satz von 10%. Für Einkommen über €5,000,000 steigt der Satz auf 24%.
- Dividendenabzugssteuer: Für Dividenden, die aus Gewinnen gezahlt werden, die ab 2025 erwirtschaftet werden, beträgt der Abzugssatz für Einzelpersonen 7%.
- Fälligkeitsdatum der Steuererklärung: CIT-Erklärungen sind innerhalb von drei Monaten nach Ende des Geschäftsjahres fällig, typischerweise der 31. März. Verlängerungen um bis zu sechs Monate sind möglich.
- Vorauszahlungen: CIT-Vorauszahlungen erfolgen in der Regel monatlich oder vierteljährlich. Endzahlungen sind innerhalb von fünf Tagen nach den Meldefristen für jedes Quartal, Halbjahr, neun Monate und das gesamte Steuerjahr fällig.
- Änderungen der Abschreibungsmethoden (2025): Neue Regeln erfordern Anpassungen der Abschreibung von Vermögenswerten für Zeiträume vor 2025, um neue Abschreibungsmethoden anzupassen, ohne rückwirkende Neuberechnungen früherer Abschreibungen vorzunehmen.
Andere Steuerpflichten
- MwSt (Mehrwertsteuer): Die Slowakei hat einen Standard-MwSt-Satz von 20%. Reduzierte Sätze gelten für bestimmte Waren und Dienstleistungen.
- Grundsteuer: Von den Gemeinden auf Grundstückseigentümer erhoben.
- Sonderabgabe: Gilt für Unternehmen in regulierten Sektoren.
- Registrierungspflichten: Unternehmen müssen sich innerhalb von 30 Tagen nach Gründung oder Errichtung bei der Finanzverwaltung der Slowakischen Republik registrieren. Eine Registrierung bei der Sozialversicherungsagentur ist ebenfalls erforderlich, bevor ein Mitarbeiter beginnt.
Wichtige Daten und Fristen (2025)
- 31. Januar: Frist für verschiedene jährliche Einreichungen, einschließlich der jährlichen Steuerabstimmung des Arbeitgebers für Mitarbeiter auf Anfrage.
- 31. März: Allgemeine Frist für die Einreichung der jährlichen CIT-Erklärung.
- 30. April: Frist für die Einreichung des jährlichen Lohnabrechnungsberichts für das Vorjahr.
Diese Informationen bieten einen allgemeinen Überblick. Spezifische Details und aktualisierte Zahlen für 2025 sollten mit den offiziellen slowakischen Steuerbehörden oder einem qualifizierten Steuerberater bestätigt werden. Steuerrecht und Vorschriften können komplex und Änderungen unterworfen sein, daher ist professionelle Beratung für genaue Einhaltung unerlässlich.
In der Slowakei umfassen die Steuerabzüge für Arbeitnehmer in erster Linie obligatorische Beiträge zur Kranken- und Sozialversicherung, mit einigen persönlichen Freibeträgen und Steuervergünstigungen unter bestimmten Bedingungen.
Beiträge zur Kranken- und Sozialversicherung
- Krankenversicherung: Arbeitnehmer zahlen 4 % ihres Bruttoeinkommens für die Krankenversicherung. Der Arbeitgeber trägt zusätzlich 10 % bei.
- Sozialversicherung: Arbeitnehmer zahlen 13,4 % ihres Bruttoeinkommens für die Sozialversicherung, die Bereiche wie Renten, Krankheit und Arbeitslosigkeit abdeckt. Der Arbeitgeber leistet einen zusätzlichen Beitrag von 25,2 %. Diese Beiträge sind auf eine maximale Bemessungsgrundlage begrenzt, die jährlich angepasst wird. Im Jahr 2025 liegt diese Grenze bei 15.730 €.
Persönliche Freibeträge
- Grundfreibetrag: Ein Grundfreibetrag steht zur Verfügung, der das zu versteuernde Einkommen reduziert. Für 2024 betrug dieser Freibetrag 5.646,48 €, der bei Einkommen über 24.952,06 € progressiv abnimmt und bei 47.537,98 € vollständig entfällt. Der Betrag ist an das Existenzminimum gekoppelt und wird jährlich aktualisiert; die Zahl für 2025 wird basierend auf dem Wert vom 1. Januar 2025 bestimmt.
- Freibetrag für Ehepartner: Ein Freibetrag für einen einkommensabhängigen Ehepartner kann von slowakischen Steueransässigen geltend gemacht werden, wenn das Einkommen des Ehepartners unter einem bestimmten Limit liegt. Der Freibetrag hängt sowohl vom individuellen als auch vom Einkommen des Ehepartners ab. Wie beim persönlichen Freibetrag werden spezifische Zahlen für 2025 vom angekündigten Existenzminimum zu Beginn des Jahres abhängen.
Steuervergünstigungen und Boni
- Kindersteuerbonus: Für 2025 beträgt der Bonus 100 € monatlich für Kinder unter 15 Jahren und 50 € monatlich für Kinder im Alter von 15-18 Jahren. Dieser Bonus steht im Allgemeinen slowakischen Steueransässigen zur Verfügung, deren Einkommen hauptsächlich aus slowakischen Quellen stammt, mit bestimmten Einkommensgrenzen. Berechtigungsregeln gelten.
- 2 % Steuerabgabe an Eltern: Ab 2025 können Arbeitnehmer 2 % ihrer gezahlten Einkommensteuer an einen oder beide Elternteile spenden, wenn die Eltern bestimmte Kriterien erfüllen, einschließlich Rentenalter und Rentenbezug.
- Sachleistungen: Einige vom Arbeitgeber bereitgestellte Sachleistungen bis zu 500 € jährlich sind für den Arbeitnehmer steuerfrei.
Steuersätze und Fristen
- Steuersätze: Die allgemeinen Einkommenssteuersätze für 2025 betragen 19 % für Einkommen bis zu 48.441,43 € und 25 % für Einkommen über diesem Schwellenwert.
- Steuerjahr: Das Steuerjahr in der Slowakei entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).
- Steuererklärung: Arbeitgeber ziehen die Einkommensteuer monatlich ein und führen sie innerhalb von fünf Tagen nach dem Zahltag des Arbeitnehmers an die Steuerbehörde ab. Ein jährliches Steuerveranlagungs- und Abstimmungsverfahren findet in der Regel im folgenden Jahr statt.
Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Es wird empfohlen, einen Steuerberater zu konsultieren oder die offiziellen Ressourcen der slowakischen Steuerbehörde zu nutzen, um die genauesten und aktuellsten Details zu erhalten.
In der Slowakei wird die Mehrwertsteuer (MwSt) als allgemeine indirekte Steuer auf die meisten Waren und Dienstleistungen mit einem Standardsatz von 23 %, einem ermäßigten Satz von 19 % und einem stark ermäßigten Satz von 5 % ab dem 1. Januar 2025 erhoben.
MwSt-Sätze
- Standardsatz: 23 % (erhöht von 20 % im Jahr 2024). Dieser Satz gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen, die nicht spezifisch unter den ermäßigten oder stark ermäßigten Sätzen aufgeführt sind. Catering-Dienstleistungen fallen ab 2025 unter diesen Standardsatz.
- Ermäßigter Satz: 19 % (erhöht von 10 % im Jahr 2024). Dieser Satz gilt für bestimmte Waren und Dienstleistungen, darunter bestimmte Lebensmittel, Haushaltsstrom und alkoholfreie Getränke, die in Restaurants serviert werden.
- Stark ermäßigter Satz: 5 %. Dieser Satz gilt für grundlegende Waren und Dienstleistungen wie bestimmte Lebensmittel (z. B. Brot, Milch, Obst, Gemüse, Fleisch), Medikamente, Kinderprodukte und ausgewählte Bücher.
MwSt-Registrierung
- Schwelle: Die obligatorische MwSt-Registrierungsschwelle für in der Slowakei ansässige Unternehmen beträgt ab dem 1. Januar 2025 €75.000. Nicht ansässige Unternehmen müssen möglicherweise ab ihrer ersten steuerpflichtigen Lieferung registriert werden, unabhängig vom Umsatz. Eine freiwillige Registrierung ist ebenfalls möglich.
- Der Fernabsatz von Waren an Verbraucher in der Slowakei hat eine Schwelle von €35.000.
- Prozess: Unternehmen registrieren sich beim Steueramt Bratislava.
MwSt-Erklärung und Zahlung
- Häufigkeit: Monatliche Erklärungen sind Standard, obwohl Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als €100.000 im vorherigen Kalenderjahr nach den ersten 12 Monaten monatlicher MwSt-Erklärungen zu vierteljährlichen Erklärungen wechseln können.
- Frist: MwSt-Erklärungen und -Zahlungen sind bis zum 25. Tag des Monats, der auf den Berichtszeitraum folgt, fällig.
- Methode: Erklärungen müssen elektronisch eingereicht werden.
MwSt-Befreiungen
- Befreit mit Vorsteuerabzug: Umfasst innergemeinschaftliche Warenlieferungen an einen anderen EU-Mitgliedstaat und internationale Personenbeförderungsdienste.
- Befreit ohne Vorsteuerabzug: Umfasst Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, die Lieferung und Vermietung unbeweglicher Sachen (mit einigen Ausnahmen) sowie Bildungs-, Gesundheits- und Sozialfürsorgedienste.
Intrastat-Meldungen
Intrastat-Meldungen sind für Unternehmen, die Waren über EU-Grenzen transportieren, zwingend erforderlich, wenn ihr jährliches Handelsvolumen festgelegte Schwellenwerte überschreitet.
Weitere Überlegungen
- Die Slowakei erlaubt die Bildung von MwSt-Gruppen unter bestimmten Bedingungen.
- Ausländische Unternehmen können die MwSt zurückfordern, obwohl für Unternehmen außerhalb der EU die Gegenseitigkeit erforderlich sein könnte.
- Ein Steuervertreter ist für nicht ansässige Unternehmen in der Regel nicht erforderlich.
- Für verspätete Einreichung, verspätete Zahlung oder Nichtregistrierung zur MwSt fallen Strafen an. Spezifische Strafen variieren je nach Schwere des Verstoßes. Auch auf unbezahlte MwSt werden Zinsen erhoben.
Diese Informationen sind aktuell ab dem 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Es wird empfohlen, einen Steuerberater zu konsultieren, um die aktuellsten Vorschriften und spezifischen Anleitungen zu erhalten, die für Ihre Situation relevant sind.
Here is the translated text in German while keeping the term 'Employer of Record' untranslated:
Die Slowakei bietet verschiedene Steueranreize für Unternehmen und Einzelpersonen. Ab dem 5. Februar 2025 zielen diese Anreize darauf ab, das Wirtschaftswachstum zu fördern, Investitionen zu ermutigen und bestimmte Sektoren wie Forschung und Entwicklung zu unterstützen. Bitte beachten Sie, dass Steuergesetze Änderungen unterliegen können, daher ist es wichtig, die aktuellen Vorschriften zu überprüfen.
Unternehmenssteueranreize
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Investitionsanreize: Die Slowakei bietet Erleichterungen bei der Körperschaftssteuer für Investitionen in bestimmten Bereichen wie Industrie, Technologiezentren, Shared Services-Centern und Tourismus. Diese Anreize nehmen oft die Form von Steuergutschriften, Abzügen bei Immobilien oder finanzieller Unterstützung für die Schaffung von Arbeitsplätzen an. Die Berechtigung hängt von Faktoren wie Investitionshöhe und Projektstandort ab. Eine Genehmigung der slowakischen Behörden ist erforderlich, und wenn diese erteilt wird, kann die Erleichterung für zehn Jahre nach der Bewilligung genutzt werden. Ein zusätzlicher Abzug für Investitionen mit höherem Mehrwert (Industrie 4.0) kann ebenfalls verfügbar sein.
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Anreize für Forschung und Entwicklung (F&E): Unternehmen, die sich mit F&E beschäftigen, können von einem Superabzug profitieren, der es ihnen ermöglicht, 125 % der qualifizierten F&E-Kosten abzuziehen. Ein zusätzlicher Abzug von 150 % ist möglich, wenn die aktuellen qualifizierten F&E-Ausgaben die des Vorjahres übersteigen. Nicht genutzte Abzüge können bis zu vier Jahre vorgetragen, aber nicht mit anderen Anreizen kombiniert werden. Ein spezielles Programm bietet eine 50%ige Steuerbefreiung auf Einkünfte aus der kommerziellen Nutzung selbstentwickelter immaterieller Vermögenswerte.
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Steuererleichterungen für Technologiezentren: Unternehmen, die sich in weniger entwickelten Regionen niederlassen oder expandieren, wird eine Steuergutschrift von 25 % bis 35 % der qualifizierten Kosten (Investitionen in Sachanlagen oder zweijährige Personalkosten) angeboten. Die Höhe der Gutschrift hängt von der jeweiligen Region ab und wird gegen die jährliche Einkommensteuerschuld aufgerechnet, bis sie vollständig genutzt oder verfallen ist (10 Jahre). Eine Barzuschussalternative kann ebenfalls verfügbar sein.
Steuerliche Anreize für Einzelpersonen
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Steuerbonus für unterhaltsberechtigte Kinder: Ein monatlicher Steuerbonus ist für unterhaltsberechtigte Kinder verfügbar. Der Bonus beträgt 100 € für Kinder unter 15 Jahren und 50 € für Kinder im Alter von 15 bis 18 Jahren. Zu den Anspruchsvoraussetzungen gehören steuerpflichtige Einkünfte aus Beschäftigung oder Unternehmertum sowie slowakische Steuerresidenz (oder für Nichtansässige, wenn mindestens 90 % der Welteinkünfte aus slowakischen Quellen stammen).
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Persönliche Freibeträge: Freibeträge sind für den Steuerpflichtigen, den Ehepartner, Kinder und Angehörige erhältlich, die bestimmte Anforderungen erfüllen. Ein Freibetrag von bis zu 1.200 € pro Jahr ist für Hypothekenzinsen unter bestimmten Bedingungen verfügbar. Ein zusätzlicher Freibetrag von bis zu 1.800 € gilt für bestehende Hypothekendarlehen, unterliegt jedoch bestimmten Bedingungen. Eine Entlastung von ausländischen Steuern ist ebenfalls durch Steuergutschriften für im Ausland gezahlte Steuern möglich. Ein persönlicher Freibetrag, derzeit 5.646,48 € für das Jahr 2024, ist auch für Einkommen bis zu einem bestimmten Limit verfügbar und reduziert sich dann schrittweise gemäß einer Formel.
Weitere steuerliche Überlegungen
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Mindeststeuern auf Einkünfte: Unternehmen unterliegen jetzt einer neuen Mindeststeuer auf Einkünfte, die auf Basis des Umsatzes berechnet wird. Diese Mindeststeuer kann als Vorauszahlung für die nächsten drei Jahre behandelt werden.
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Steuerliche/ buchhalterische Abschreibung: Die buchhalterische Abschreibung erfolgt basierend auf der erwarteten Lebensdauer von materiellen Anlagegütern oder der voraussichtlichen Nutzung von immateriellen Vermögenswerten.
Es wird empfohlen, sich mit einem Steuerexperten oder den entsprechenden slowakischen Behörden in Verbindung zu setzen, um die aktuellsten und umfassendsten Informationen zu diesen Anreizen, den Anspruchsvoraussetzungen und den Antragsverfahren zu erhalten.