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Slowakei

Wesentliche Bestandteile von Arbeitsverträgen

Verstehen Sie die Schlüsselelemente von Arbeitsverträgen in Slowakei

Arten von Arbeitsverträgen

In der Slowakei werden Arbeitsverträge hauptsächlich in zwei Kategorien unterteilt: Arbeitsverträge und Nicht-Arbeitsverträge. Jede Art bietet einzigartige Vorteile und Nutzen, die auf die Art der Arbeit und die Anforderungen sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers zugeschnitten sind.

Arbeitsverträge (Pracovná zmluva)

Ein Arbeitsvertrag, oder 'trvalý pracovný pomer' auf Slowakisch, ist die vorherrschende Vereinbarung für Vollzeit- oder Teilzeitarbeit. Er bildet eine langfristige Arbeitsbeziehung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, ohne spezifisches Enddatum, es sei denn, dies wird im Vertrag erwähnt oder gemäß dem slowakischen Arbeitsgesetzbuch beendet.

Wesentliche Merkmale von Arbeitsverträgen sind:

  • Unbefristete Laufzeit: Diese Verträge sind der Standardtyp und bleiben gültig, bis sie von einer der Parteien gemäß den Verfahren im Arbeitsgesetzbuch gekündigt werden.
  • Arbeitnehmerleistungen: Arbeitnehmer mit Arbeitsverträgen haben Anspruch auf verschiedene Leistungen, einschließlich Sozial- und Krankenversicherungsbeiträgen, die vom Arbeitgeber gezahlt werden, bezahlten Urlaub, Krankheitsurlaub und mögliche Abfindungen bei Beendigung.
  • Verhandelbare Bedingungen: Während das Arbeitsgesetzbuch Mindestanforderungen festlegt, können viele Aspekte des Arbeitsvertrags, wie Arbeitszeiten, Gehalt und Leistungen, zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer verhandelt werden.

Befristete Arbeitsverträge

Das Arbeitsgesetzbuch erlaubt auch befristete Arbeitsverträge, die für einen festgelegten Zeitraum von höchstens zwei Jahren gültig sind. Diese Verträge können zweimal für maximal zwei Jahre verlängert oder erneuert werden, jedoch nur unter bestimmten im Arbeitsgesetzbuch festgelegten Umständen, wie z.B. zur Vertretung bei Mutterschaftsurlaub oder bei Abwesenheiten aufgrund von Krankheit.

Nicht-Arbeitsverträge

Nicht-Arbeitsverträge sind geeignet für Situationen, in denen eine traditionelle Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung möglicherweise nicht erforderlich ist. Diese Vereinbarungen bieten beiden Parteien mehr Flexibilität, bieten jedoch im Allgemeinen weniger Vorteile für den Arbeitnehmer im Vergleich zu Arbeitsverträgen.

Es gibt drei Haupttypen von Nicht-Arbeitsverträgen in der Slowakei:

  • Vereinbarung über Arbeitsleistung: Diese Vereinbarung ist geeignet für kurzfristige Projekte oder einmalige Aufgaben mit einer maximalen Dauer von 350 Stunden pro Kalenderjahr. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Sozial- oder Krankenversicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer unter dieser Vereinbarung zu leisten.
  • Vereinbarung über Arbeitsaktivität: Diese Vereinbarung erlaubt regelmäßigere Arbeitsaktivitäten mit maximal 10 Arbeitsstunden pro Woche. Ähnlich wie bei der Vereinbarung über Arbeitsleistung ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, Sozial- oder Krankenversicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer unter dieser Vereinbarung zu leisten.
  • Temporärer Studentenjobvertrag: Diese Vereinbarung ist speziell für Studenten konzipiert und erlaubt ihnen, maximal 20 Arbeitsstunden pro Woche zu arbeiten. Arbeitgeber sind verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge für Studenten, die unter dieser Vereinbarung arbeiten, zu leisten, jedoch nicht Krankenversicherungsbeiträge.

Wesentliche Klauseln

Arbeitsverträge in der Slowakei sollten dem slowakischen Arbeitsgesetzbuch entsprechen, um ein rechtlich einwandfreies Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gewährleisten. Die Kernaspekte des Arbeitsverhältnisses müssen im Vertrag selbst festgelegt werden.

Identifikation und Beginn der Beschäftigung

  • Beteiligte Parteien: Die vollständigen Namen und Kontaktdaten sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers sollten enthalten sein.
  • Startdatum: Das genaue Datum, an dem die Beschäftigung beginnt, sollte klar angegeben werden.

Stellenbeschreibung und Arbeitsplatz

  • Stellenbeschreibung: Eine prägnante Beschreibung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Arbeitnehmers sollte bereitgestellt werden.
  • Arbeitsort: Der Hauptarbeitsort, an dem der Arbeitnehmer seine Aufgaben ausführt, sollte angegeben werden. Wenn die Rolle mehrere Standorte umfasst, sollte die Methode zur Bestimmung des Arbeitsplatzes dargelegt werden.

Vergütung und Leistungen

  • Gehalt: Sofern nicht durch einen Tarifvertrag festgelegt, muss der Arbeitsvertrag die Höhe des Gehalts, einschließlich der Währung und der Zahlungsmethode, angeben.
  • Leistungen: Der Vertrag kann zusätzliche Leistungen wie Krankenversicherung, Boni oder Urlaubsgeld aufführen, obwohl dies nicht zwingend erforderlich ist.

Arbeitszeiten und Urlaub

  • Arbeitszeiten: In der Slowakei sind maximal 40 Arbeitsstunden pro Woche vorgeschrieben. Der spezifische Arbeitszeitplan kann im Vertrag oder in einem separaten Dokument, das auf das Arbeitsgesetzbuch verweist, festgelegt werden.
  • Urlaub: Der Mindestjahresurlaub beträgt 20 Tage, mit der Möglichkeit einer Verlängerung basierend auf Tarifverträgen oder dem Erreichen eines bestimmten Alters.

Probezeit

In der Slowakei erlaubt das Arbeitsgesetzbuch die Aufnahme einer Probezeit in Arbeitsverträge. Diese Phase dient als Testphase, in der sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer ihre Eignung für die Rolle bewerten können.

Maximale Dauer

Die maximale Länge der Probezeit wird durch die Rolle des Arbeitnehmers bestimmt:

  • Standardpositionen: Die Probezeit für die meisten Arbeitnehmer darf drei Monate nicht überschreiten.
  • Führungspositionen: Für Arbeitnehmer unter der direkten Führungskompetenz eines gesetzlichen Organs oder deren Vorgesetzten (zweite Führungsebene) kann die Probezeit bis zu sechs Monate betragen.

Kündigung während der Probezeit

Während der Probezeit haben sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer das Recht, das Arbeitsverhältnis aus beliebigem Grund oder sogar ohne Angabe von Gründen zu beenden. Es ist jedoch eine Mindestkündigungsfrist von drei Tagen vor dem beabsichtigten Kündigungsdatum erforderlich.

Ende der Probezeit

Wenn das Arbeitsverhältnis über die vereinbarte Probezeit hinaus fortgesetzt wird, wird der Vertrag automatisch zu einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Die damit verbundenen Rechte und Pflichten sind im slowakischen Arbeitsgesetzbuch festgelegt.

Zusätzliche Überlegungen

  • Die Probezeit kann nicht verlängert werden.
  • Wenn ein Arbeitnehmer während der Probezeit aus einem legitimen Grund abwesend ist, wird die Probezeit um einen Tag für jeden versäumten Tag verlängert.

Vertraulichkeits- und Wettbewerbsverbotsklauseln

In der Slowakei können Arbeitsverträge Vertraulichkeits- und Wettbewerbsverbotsklauseln enthalten, um die berechtigten Geschäftsinteressen eines Arbeitgebers zu schützen.

Vertraulichkeitsklauseln werden durch das slowakische Recht stark unterstützt, um Geschäftsgeheimnisse zu schützen. Arbeitgeber sind berechtigt, solche Klauseln aufzunehmen, um vertrauliche Geschäftsinformationen zu sichern. Der Arbeitnehmer ist dadurch daran gehindert, arbeitsbezogene Informationen an unbefugte Dritte weiterzugeben.

Mehrere slowakische Gesetze bilden die rechtliche Grundlage für Vertraulichkeitsklauseln, darunter das slowakische Zivilgesetzbuch, das Arbeitsgesetzbuch, das Gesetz über geistiges Eigentum und das Schiedsgerichtsgesetz. Abschnitt 81 des Arbeitsgesetzbuches verstärkt die gesetzliche Verpflichtung eines Arbeitnehmers, die Vertraulichkeit aller während seiner Beschäftigung erlangten Informationen oder Fakten zu wahren. Diese Bestimmung ermöglicht es Arbeitgebern, Vertraulichkeitsklauseln in Verträge aufzunehmen, um ihre Geschäftsinteressen auch nach dem Ausscheiden eines Mitarbeiters aus dem Unternehmen zu schützen.

Wettbewerbsverbotsklauseln

Die slowakische Gesetzgebung hat kürzlich einen flexibleren Ansatz für Wettbewerbsverbotsklauseln übernommen. Das Arbeitsgesetzbuch erkennt nun ausdrücklich das Konzept der Wettbewerbsverbotsbestimmungen an. Diese Klauseln unterliegen jedoch bestimmten Einschränkungen:

  • Maximale Zeitbegrenzung: Die Wettbewerbsverbotsklausel kann die wettbewerbliche Tätigkeit eines Arbeitnehmers für maximal 12 Monate nach Beendigung der Beschäftigung einschränken.
  • Mitarbeiterumfang: Diese Klauseln sind am durchsetzbarsten für Mitarbeiter, die Zugang zu vertraulichen Informationen oder Wissen haben, das anderweitig nicht leicht verfügbar ist.
  • Schutz der Arbeitgeberinteressen: Die Wettbewerbsverbotsklausel kann nur Tätigkeiten einschränken, die dem Geschäft des Arbeitgebers erheblichen Schaden zufügen würden, wenn sie vom Arbeitnehmer in einer wettbewerbsfähigen Rolle ausgenutzt würden.
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