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Slowakei

Überblick über Leistungen und Ansprüche

Erfahren Sie mehr über obligatorische und optionale Mitarbeiterleistungen in Slowakei

Pflichtleistungen

In der Slowakei ist ein umfassendes Sozialversicherungssystem vorgeschrieben, das den Arbeitnehmern eine Vielzahl von Leistungen bietet. Arbeitgeber tragen zusammen mit den Arbeitnehmern zu diesem System bei und gewährleisten so ein Mindestmaß an Sicherheit für die Belegschaft.

Sozialversicherungsbeiträge

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sind verpflichtet, zur slowakischen Sozialversicherung beizutragen. Diese Beiträge decken verschiedene Sozialversicherungsprogramme ab, darunter:

  • Rentenversicherung: Dieses Programm bietet Altersrenten für berechtigte Arbeitnehmer.
  • Krankenversicherung: Dieses Programm bietet finanzielle Unterstützung bei Krankheit oder Verletzung.
  • Invalidenversicherung: Dieses Programm bietet Einkommensersatz für Arbeitnehmer, die arbeitsunfähig werden.
  • Arbeitslosenversicherung: Dieses Programm bietet vorübergehende finanzielle Unterstützung für arbeitslose Personen.
  • Garantieversicherung: Dieses Programm garantiert die Zahlung bestimmter Arbeitnehmeransprüche im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers.
  • Unfallversicherung: Dieses Programm bietet Entschädigungen für arbeitsbedingte Unfälle und Krankheiten.
  • Reservefonds: Dieser Fonds trägt zur langfristigen Nachhaltigkeit des Sozialversicherungssystems bei.

Die spezifischen Beitragssätze werden jährlich festgelegt.

Urlaubsansprüche

Das slowakische Arbeitsrecht garantiert den Arbeitnehmern verschiedene bezahlte Urlaubsansprüche, darunter:

  • Jahresurlaub (Ferien): Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 20 Arbeitstage Jahresurlaub pro Jahr. Dieser erhöht sich auf 25 Arbeitstage für Arbeitnehmer über 33 Jahre und solche mit Kindern. Bestimmte Berufe, wie Lehrer, können Anspruch auf noch mehr Urlaubstage haben.
  • Krankheitsurlaub: Während der ersten zehn Krankheitstage entschädigen die Arbeitgeber die Arbeitnehmer teilweise (25 % für die ersten 3 Tage und 55 % für die Tage 4-10). Danach übernimmt die Sozialversicherungsanstalt die Entschädigung (55 % des Standardgehalts des Arbeitnehmers), wobei für alle Abwesenheiten eine ärztliche Bescheinigung erforderlich ist.
  • Mutterschaftsurlaub (Elternzeit): Neue Mütter (oder Väter) haben Anspruch auf Elternzeit von bis zu drei Jahren mit teilweiser finanzieller Entschädigung.
  • Sonstige Urlaubsarten: Arbeitnehmer haben auch Anspruch auf verschiedene andere bezahlte Urlaubsarten, wie z. B. für die Teilnahme an einer Beerdigung, den Besuch eines Arztes oder zu Bildungszwecken.

Zusätzliche Überlegungen

Obwohl gesetzlich nicht vorgeschrieben, bieten einige Arbeitgeber in der Slowakei ein dreizehntes oder vierzehntes Monatsgehalt als Bonus an.

Optionale Leistungen

In der Slowakei bieten Arbeitgeber oft eine Reihe attraktiver optionaler Vorteile an, um sich im Wettbewerb um Spitzenkräfte zu behaupten. Diese Vorteile sind darauf ausgelegt, die Work-Life-Balance zu verbessern, finanzielle und Sicherheitsvorteile zu bieten und Gesundheit und Wohlbefinden zu fördern.

Verbesserung der Work-Life-Balance

  • Flexible Arbeitszeiten: Viele Unternehmen in der Slowakei bieten inzwischen Home-Office-Optionen oder flexible Arbeitszeiten an, sodass Mitarbeiter ihre Work-Life-Balance effektiver gestalten können.

  • Zusätzliche Urlaubstage: Einige Arbeitgeber gewähren zusätzliche bezahlte Urlaubstage, die über das gesetzliche Mindesturlaubskontingent hinausgehen.

Finanzielle und Sicherheitsvorteile

  • Firmenwagen: Ein sehr begehrtes Extra; einige Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern Firmenwagen an, die auch privat genutzt werden können.

  • Gruppenlebens-/Unfallversicherung: Dieser Vorteil bietet finanzielle Sicherheit für Mitarbeiter und deren Familien im Falle von Tod oder Invalidität durch einen Unfall.

  • Mitarbeiterrabatte: Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern Rabatte auf Produkte oder Dienstleistungen, die mit ihrer Branche oder anderen Partnerunternehmen in Verbindung stehen.

  • Boni: Leistungsbezogene Boni oder Jubiläumsboni können ein großer finanzieller Anreiz für Mitarbeiter sein.

Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden

  • Kantine oder Essensgutscheine: Subventionierte Mahlzeiten oder Essensgutscheine können die täglichen Ausgaben erleichtern und das Wohlbefinden der Mitarbeiter fördern.

  • Wellness-Programme: Einige Unternehmen bieten Wellness-Programme an, die Mitgliedschaften im Fitnessstudio, Fitnesskurse oder Gesundheitschecks umfassen.

Anforderungen an die Krankenversicherung

In der Slowakei ist die gesetzliche Krankenversicherung für alle Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag obligatorisch und deckt eine breite Palette von medizinischen Dienstleistungen ab. Dieses System stellt sicher, dass Arbeitnehmer während ihrer Tätigkeit im Land Zugang zur notwendigen Gesundheitsversorgung haben.

Wichtige Punkte zur Krankenversicherung für Arbeitnehmer in der Slowakei

  • Wer ist versichert: Jede ausländische Person, die mit einem Arbeitsvertrag in der Slowakei beschäftigt ist, unterliegt der obligatorischen gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Geteilte Verantwortung: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer tragen zur Krankenversicherungsprämie bei. Der Arbeitnehmer zahlt in der Regel 4 % seines Bruttolohns, während der Arbeitgeber 10 % (reduziert auf 5 % bei Beschäftigung einer behinderten Person) beiträgt.
  • Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, den Arbeitnehmer bei einer gesetzlichen Krankenkasse anzumelden und den Arbeitnehmerbeitrag vom Gehalt abzuziehen. Anschließend zahlt er den kombinierten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag an die Krankenkasse.
  • Wahl des Krankenversicherungsanbieters: Arbeitnehmer haben die Freiheit, ihre Krankenkasse aus einer Auswahl lizenzierter Anbieter in der Slowakei zu wählen.

Rentenpläne

In der Slowakei ist das Rentensystem eine mehrsäulige Struktur, die eine Kombination aus öffentlichen und privaten Plänen bietet, um finanzielle Sicherheit für Rentner zu gewährleisten.

Erste Säule: Pflichtversicherung der öffentlichen Rente

Die Grundlage des slowakischen Rentensystems ist die Pflichtversicherung der öffentlichen Rente. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zahlen einen Prozentsatz des Bruttogehalts des Arbeitnehmers an die Sozialversicherungsanstalt, die das öffentliche Rentensystem verwaltet. Der aktuelle Beitragssatz für Arbeitnehmer beträgt 9 % und für Arbeitgeber 14 % (reduziert auf 9 %, wenn eine behinderte Person beschäftigt wird). Die Höhe der öffentlichen Rente wird auf der Grundlage des durchschnittlichen Einkommens des Arbeitnehmers während seiner gesamten Berufslaufbahn und der Anzahl der Beitragsjahre berechnet. Sie ersetzt in der Regel einen Teil (etwa 40 %) des Vorruhestandseinkommens.

Zweite Säule: Freiwillige private Rentensparpläne

Eingeführt im Jahr 2004, ist die zweite Säule ein freiwilliges beitragsorientiertes System, das den Arbeitnehmern die Möglichkeit bietet, ein höheres Renteneinkommen zu erzielen. Arbeitnehmer entscheiden sich für die zweite Säule, indem sie sich bei einer privaten Rentenfondsgesellschaft anmelden. Arbeitnehmer zahlen einen Teil ihres Gehalts (bis zu 9 % ihres Bruttolohns) in den gewählten Rentenfonds ein, und der Arbeitgeber kann ebenfalls einen freiwilligen Betrag beisteuern. Die angesammelten Beiträge und Anlageerträge im Rentenfonds der zweiten Säule werden dem Arbeitnehmer bei Renteneintritt als Einmalzahlung oder monatliche Rente ausgezahlt.

Dritte Säule: Freiwillige ergänzende Rentensparpläne

Die dritte Säule ist ein völlig freiwilliger, privater Sparplan, der es Einzelpersonen ermöglicht, unabhängig für den Ruhestand zu sparen. Einzelpersonen können jeden gewünschten Betrag in ein Produkt der dritten Säule einzahlen, das von Banken, Versicherungsunternehmen oder Investmentfirmen angeboten wird. Es gibt steuerliche Vorteile im Zusammenhang mit Beiträgen zur dritten Säule. Die angesammelten Ersparnisse und Anlageerträge im Plan der dritten Säule werden der Person bei Renteneintritt oder unter bestimmten im Vertrag festgelegten Umständen, wie z.B. Behinderung oder schwerer Krankheit, ausgezahlt.

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