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Arbeitszeiten in Slowakei

Arbeitszeit- und Überstundenregelungen

Informieren Sie sich über die üblichen Arbeitszeiten und Überstundenregelungen in Slowakei.

Slowakei working-hours overview

Die Navigation durch die Komplexität des internationalen Arbeitsrechts ist für Unternehmen, die Beschäftigte im Ausland einstellen, unerlässlich. In der Slowakei werden die Regelungen zur Arbeitszeit hauptsächlich durch den Arbeitsgesetzbuch (Labor Code) geregelt, das klare Standards für reguläre Arbeitszeiten, Überstunden, Ruhezeiten und andere damit zusammenhängende Beschäftigungsaspekte festlegt. Das Verständnis und Einhaltung dieser Regeln sind entscheidend für die Sicherstellung der Compliance, die Aufrechterhaltung positiver Mitarbeiterbeziehungen und die Vermeidung potenzieller rechtlicher Probleme.

Diese Regelungen sind darauf ausgelegt, das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu schützen, indem übermäßige Arbeitsstunden begrenzt und angemessene Ruhezeiten gewährleistet werden. Arbeitgeber, die in der Slowakei tätig sind, egal ob durch eine lokale Einheit oder durch die Nutzung eines Employer of Record-Services, müssen Richtlinien und Praktiken implementieren, die mit diesen gesetzlichen Vorgaben im Einklang stehen, um legal und ethisch im Land zu operieren.

Reguläre Arbeitszeiten und Arbeitswoche

Die reguläre Arbeitszeit für einen Mitarbeiter in der Slowakei ist im Allgemeinen auf 40 Stunden pro Woche begrenzt. Diese Grenze gilt für Mitarbeiter, die in Ein-Schicht-Betrieben arbeiten. Für Mitarbeiter in Mehrschichtbetrieben ist die maximale reguläre Arbeitszeit typischerweise reduziert.

  • Ein-Schicht-Betrieb: Maximal 40 Stunden pro Woche
  • Zwei-Schicht-Betrieb: Maximal 38,75 Stunden pro Woche
  • Drei-Schicht- oder Dauerbetrieb: Maximal 37,5 Stunden pro Woche

Die Arbeitswoche ist typischerweise über fünf Tage strukturiert. Die Verteilung der Arbeitsstunden über die Woche liegt im Ermessen des Arbeitgebers und des Mitarbeiters, sofern sie den täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten entspricht.

Überstundenregelungen und Entgeltanforderungen

Überstunden werden definiert als Arbeit, die ein Mitarbeiter auf Anweisung oder mit Zustimmung des Arbeitgebers über die festgelegte wöchentliche Arbeitszeit hinaus und außerhalb der Schichtverteilung leistet. Es gibt strenge Begrenzungen für die Menge an Überstunden, die ein Mitarbeiter leisten darf.

  • Ein Arbeitgeber kann bis zu 150 Überstunden pro Kalenderjahr verlangen.
  • Mit schriftlicher Zustimmung des Mitarbeiters können Überstunden auf maximal 400 Stunden jährlich erhöht werden.
  • Überstunden dürfen im Durchschnitt acht Stunden pro Woche nicht überschreiten, gemessen über einen Referenzzeitraum von vier Monaten, sofern nicht mit den Arbeitnehmervertretungen eine längere Frist (bis zu zwölf Monate) vereinbart wurde.

Die Entschädigung für Überstunden ist gesetzlich vorgeschrieben. Zusätzlich zum erzielten Lohn hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Zuschlagszahlung für Überstundenarbeit.

Art der Überarbeit Mindestzuschlag (als % des durchschnittlichen Einkommens)
Standard-Überstunden 25%
Überstunden bei Nachtarbeit 35%
Überstunden am Wochenende 50%
Überstunden an Feiertagen 100%

Alternativ kann anstelle des Zuschlags eine Vereinbarung über den Ausgleich durch Freizeit erfolgen. Wenn ein Ausgleich durch Freizeit gewährt wird, hat der Mitarbeiter Anspruch auf Freizeit in der Dauer der geleisteten Überstunden.

Ruhezeiten und Pausenansprüche

Das slowakische Arbeitsrecht sieht bestimmte Ruhezeiten vor, um das Wohlbefinden der Mitarbeitenden zu sichern und Erschöpfung zu verhindern.

  • Tägliche Ruhe: Ein Mitarbeiter hat Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 12 Stunden zwischen Ende einer Schicht und Beginn der nächsten. Diese Zeit kann unter bestimmten Umständen (z.B. Dauerbetrieb, dringende Arbeiten) auf mindestens 8 Stunden reduziert werden, sofern die folgende Ruhezeit entsprechend verlängert wird.
  • Wöchentliche Ruhe: Ein Mitarbeiter hat Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 35 Stunden pro Woche. Diese Ruhezeit sollte idealerweise auf einen Sonntag fallen. Bei Dauerbetrieb oder Arbeit an Wochenenden sind alternative Regelungen für die wöchentliche Ruhe zulässig, aber die Mindestzeit von 35 Stunden muss weiterhin gewährleistet sein.
  • Pausen: Mitarbeitende haben Anspruch auf eine Ruhe- und Essenspause von mindestens 30 Minuten nach jeweils sechs Stunden ununterbrochener Arbeit. Diese Pause ist nicht Bestandteil der Arbeitszeit. Für Mitarbeitende, die mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten, gelten andere Pausenregelungen.

Nacht- und Wochenendarbeitregelungen

Arbeit, die nachts oder am Wochenende erfolgt, unterliegt speziellen Regelungen und Entgeltanforderungen.

  • Nachtarbeit: Nachtarbeit ist definiert als Arbeit, die zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr geleistet wird. Mitarbeitende, die regelmäßig Nachtarbeit leisten (mindestens 3 Stunden ihrer Schicht oder mindestens 500 Stunden pro Jahr), gelten als Nachtarbeitende und unterliegen speziellen Gesundheitsbewertungen und Arbeitszeitbeschränkungen.
  • Wochenendarbeit: Arbeit am Samstag und Sonntag gilt als Wochenendarbeit.

Arbeitende, die in diesen Perioden tätig sind, haben Anspruch auf Zuschläge zusätzlich zu ihrem regulären Lohn:

Art der Arbeit Mindestzuschlag (als % des durchschnittlichen Einkommens)
Nachtarbeit 40%
Arbeit am Samstag 50%
Arbeit am Sonntag 100%
Arbeit an Feiertagen 100%

Diese Zuschläge sind Mindestwerte, höhere Raten können in Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen vereinbart werden.

Verpflichtungen der Arbeitgeber zur Arbeitszeitdokumentation

Arbeitgeber in der Slowakei sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden genau zu dokumentieren. Dazu gehört die Erfassung der Beginn- und Endzeiten der Schichten sowie etwaiger Überstunden, Nachtarbeit, Wochenendarbeit und Arbeit an Feiertagen.

Genaue Arbeitszeitaufzeichnungen sind essenziell für:

  • Die korrekte Berechnung von Löhnen und Zuschlägen.
  • Die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen.
  • Die Vorlage von Nachweisen bei Kontrollen durch die Arbeitsschutzbehörden.
  • Das Management von Mitarbeitendenanwesenheit und Urlaub.

Arbeitgeber müssen diese Aufzeichnungen aufbewahren und auf Anfrage den zuständigen Behörden zugänglich machen. Das Versäumnis, genaue Aufzeichnungen zu führen, kann zu Strafen führen. Der Einsatz von zuverlässigen Zeiterfassungssystemen ist ein wesentlicher Aspekt der Compliance für Arbeitgeber, die in der Slowakei tätig sind.

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