Erkunden Sie die Rechte der Arbeitnehmer und den rechtlichen Schutz in Slowakei
In der Slowakei legt das Gesetz die Gründe, aus denen ein Arbeitgeber den Vertrag eines Arbeitnehmers kündigen kann, strikt fest. Diese Gründe umfassen organisatorische Gründe wie die Einstellung des Betriebs oder die Verlagerung des Unternehmens sowie die Redundanz des Arbeitnehmers aufgrund von organisatorischen Veränderungen. Gesundheitliche Gründe wie der Verlust der medizinischen Fähigkeit des Arbeitnehmers, die Arbeit zu verrichten, oder das Risiko einer Berufskrankheit qualifizieren sich ebenfalls. Verhaltens- oder Leistungsprobleme des Arbeitnehmers, wie das Nichterfüllen der Arbeitserwartungen trotz Unterstützung oder ein schwerwiegender Verstoß gegen die Arbeitsdisziplin, können ebenfalls zur Kündigung führen. Andere spezifische Umstände, wie der Verlust der für den Job erforderlichen Sicherheitsfreigabe durch den Arbeitnehmer, können ebenfalls Gründe für eine Entlassung sein.
Für eine ordentliche Kündigung muss diese schriftlich erfolgen und der anderen Partei zugestellt werden. Es gibt Mindestkündigungsfristen, die auf der Dauer der Betriebszugehörigkeit eines Arbeitnehmers basieren. Sie beträgt mindestens 1 Monat im Allgemeinen, mindestens 2 Monate bei einer Betriebszugehörigkeit von 1 Jahr bis 5 Jahren und mindestens 3 Monate bei einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 5 Jahren. Eine fristlose Kündigung oder Entlassung ist nur in Fällen zulässig, in denen ein Arbeitnehmer wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt wird oder ein besonders schwerwiegender Verstoß gegen die Arbeitsdisziplin vorliegt. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer innerhalb von 2 Monaten nach Kenntnisnahme des Grundes und innerhalb von 1 Jahr nach Eintritt des Grundes schriftlich benachrichtigen.
Im Falle einer Entlassung aus organisatorischen Gründen oder aufgrund medizinischer Unfähigkeit ist in der Slowakei eine Abfindung vorgeschrieben. Die Höhe der Abfindung wird wie folgt bestimmt: mindestens ein durchschnittliches Monatsgehalt bei einer Betriebszugehörigkeit von weniger als 2 Jahren, mindestens zwei durchschnittliche Monatsgehälter bei einer Betriebszugehörigkeit von 2 bis 5 Jahren und mindestens drei durchschnittliche Monatsgehälter bei einer Betriebszugehörigkeit von 5 bis 20 Jahren.
Arbeitsverträge können längere Kündigungsfristen oder großzügigere Abfindungspakete vorsehen als gesetzlich vorgeschrieben. Besondere Schutzbestimmungen können für bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern gelten, wie schwangere Frauen, Arbeitnehmer in Elternzeit oder Gewerkschaftsvertreter.
In der Slowakei ist das Antidiskriminierungsgesetz (Gesetz Nr. 365/2004 Slg.) die Hauptgesetzgebung, die Antidiskriminierung regelt. Dieses Gesetz bietet in Verbindung mit dem slowakischen Arbeitsgesetzbuch einen starken Schutz vor Diskriminierung in verschiedenen Bereichen, einschließlich der Beschäftigung.
Diskriminierung ist in der Slowakei aus folgenden Gründen verboten:
Es stehen mehrere Optionen zur Verfügung, um für Personen, die Diskriminierung erfahren, Rechtsbehelfe zu suchen:
Arbeitgeber in der Slowakei sind gesetzlich verpflichtet, Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz zu verhindern. Dies umfasst:
In der Slowakei legt das Arbeitsgesetzbuch Vorschriften fest, die einen Standard des Wohlbefindens der Arbeitnehmer gewährleisten. Diese Vorschriften decken Aspekte wie Arbeitszeiten, Ruhezeiten und ergonomische Anforderungen ab.
Die typische Arbeitswoche in der Slowakei umfasst 40 Stunden, mit einem täglichen Maximum von 8 Stunden und einem monatlichen Maximum von 150 Stunden. Eine Verlängerung über diese Standardzeiten hinaus ist mit Zustimmung des Arbeitnehmers möglich. Allerdings beträgt die maximal zulässige Überstundenzeit 48 Stunden pro Woche und 250 Stunden jährlich.
Arbeitnehmer in der Slowakei haben Anspruch auf Pausen während des Arbeitstages. Die Dauer und Häufigkeit dieser Pausen hängen von der Gesamtarbeitszeit ab. Für einen Arbeitstag, der 6 Stunden überschreitet, ist eine Mindestpause von 30 Minuten vorgeschrieben. Das slowakische Arbeitsrecht garantiert auch mindestens zwei aufeinanderfolgende Ruhetage pro Woche, die typischerweise den Sonntag einschließen.
Das slowakische Arbeitsgesetzbuch betont die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Arbeitgeber sind generell verpflichtet, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu bewerten und präventive Maßnahmen zu ergreifen, um Risiken zu minimieren. Sie haben auch die Verantwortung, den Arbeitnehmern geeignete Arbeitsmittel und Ausrüstungen bereitzustellen, die den ergonomischen Grundsätzen entsprechen. In einigen Fällen können Arbeitgeber verpflichtet sein, Schulungen zu sicheren Arbeitspraktiken und richtiger Körperhaltung anzubieten, um das Risiko arbeitsbedingter Verletzungen zu minimieren.
Die Slowakei legt großen Wert auf das Wohlbefinden der Mitarbeiter und verfügt über ein umfassendes Rahmenwerk für Sicherheit und Gesundheitsschutz (OSH) am Arbeitsplatz.
Nach slowakischem Recht tragen Arbeitgeber eine erhebliche Verantwortung dafür, eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Dies wird durch das Gesetz Nr. 124/2006 Coll., das Gesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, vorgeschrieben. Zu den wichtigsten Pflichten des Arbeitgebers gehören:
Mitarbeiter haben Rechte, die es ihnen ermöglichen, aktiv zur Aufrechterhaltung einer sicheren Arbeitsumgebung beizutragen. Dazu gehören:
Die slowakische Regierung setzt die OSH-Vorschriften durch ein Netzwerk von Behörden durch. Dazu gehören:
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