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Slowakei

Urlaubs- und Freistellungsrichtlinien

Verstehen Sie die Vorschriften für Urlaub und andere Arten von Freistellungen in Slowakei

Urlaubszeit

In der Slowakei ist das slowakische Arbeitsgesetzbuch das Hauptgesetz, das die Rechte der Arbeitnehmer in Bezug auf den Urlaub regelt. Hier sind die wichtigsten Punkte:

Jahresurlaub

Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 4 Wochen bezahlten Jahresurlaub pro Kalenderjahr. Für Arbeitnehmer über 33 Jahre erhöht sich der Mindestanspruch auf 5 Wochen Jahresurlaub. Der Urlaubsanspruch wird proportional über das Jahr hinweg erworben. Dies ist im slowakischen Arbeitsgesetzbuch, Abschnitt 100 und folgende, festgelegt.

Wichtige Überlegungen

Arbeitgeber entscheiden in der Regel, wann der Urlaub genommen wird, sollten jedoch die Präferenzen ihrer Arbeitnehmer so weit wie möglich berücksichtigen. Bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern, wie z.B. Menschen mit Behinderungen oder solche, die unter gefährlichen Bedingungen arbeiten, können Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage haben.

Feiertage

Die Slowakei feiert im Laufe des Jahres eine Vielzahl von nationalen, religiösen und historischen Feiertagen.

Nationale Feiertage

  • Neujahr: Gefeiert am 1. Januar, markiert es den Beginn des neuen Jahres.
  • Heilige Drei Könige: Dieser religiöse Feiertag wird am 6. Januar begangen.
  • Tag der Gründung der Slowakischen Republik: Dieser nationale Feiertag wird ebenfalls am 1. Januar gefeiert.
  • Tag der Verfassung der Slowakischen Republik: Dieser Tag, der die Annahme der slowakischen Verfassung markiert, wird am 1. September gefeiert.
  • Tag der Schmerzhaften Muttergottes (Schutzpatronin der Slowakei): Gefeiert am 15. September, ehrt dieser Tag die Schutzpatronin der Slowakei.
  • Allerheiligen: Dieser religiöse Feiertag wird am 1. November begangen.
  • Tag des Kampfes für Freiheit und Demokratie: Dieser nationale Feiertag wird am 17. November gefeiert.
  • Heiligabend: Gefeiert am 24. Dezember, markiert dieser Tag den Vorabend von Weihnachten.
  • Weihnachtstag: Dieser religiöse Feiertag, der die Geburt Jesu Christi markiert, wird am 25. Dezember gefeiert.
  • Stephanstag: Gefeiert am 26. Dezember, ehrt dieser Tag den heiligen Stephan, den ersten christlichen Märtyrer.

Religiöse Feiertage (Daten variieren)

  • Karfreitag: Dieser religiöse Feiertag gedenkt der Kreuzigung Jesu Christi.
  • Ostersonntag: Dieser Tag feiert die Auferstehung Jesu Christi.
  • Ostermontag: Dieser Tag ist der Tag nach dem Ostersonntag.
  • Tag der Heiligen Kyrill und Method: Gefeiert am 5. Juli, ehrt dieser Tag die Heiligen Kyrill und Method, die das Christentum zu den slawischen Völkern brachten.

Urlaubsarten

In der Slowakei ist das primäre Gesetz, das die verschiedenen Arten von Urlaub für Arbeitnehmer regelt, das slowakische Arbeitsgesetzbuch. Die Hauptkategorien des Urlaubs umfassen Jahresurlaub, Krankenurlaub, Mutterschaftsurlaub, Elternurlaub und andere Arten von Urlaub wie Urlaub für persönliche Hindernisse, Studienurlaub und öffentlichen Diensturlaub.

Jahresurlaub

Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 4 Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr und 5 Wochen für Arbeitnehmer über 33 Jahre. Dies ist in Abschnitt 100 und folgenden des slowakischen Arbeitsgesetzbuchs festgelegt.

Krankenurlaub

Arbeitnehmer können Anspruch auf bezahlten Krankenurlaub haben. Die Vergütungssätze und möglichen Dauer können je nach Art der Krankheit und anderen Faktoren variieren. Eine ärztliche Bescheinigung ist in der Regel erforderlich, insbesondere bei längeren Abwesenheiten.

Mutterschaftsurlaub

Weibliche Arbeitnehmer haben Anspruch auf 34 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Die Vergütung für diesen Urlaub wird vom Sozialversicherungssystem gezahlt.

Elternurlaub

Bis zu 3 Jahre Elternurlaub können einem der Elternteile zur Betreuung eines kleinen Kindes gewährt werden. Die Dauer kann im Falle der Betreuung eines behinderten Kindes verlängert werden. Je nach gewählter Dauer und Umständen kann dieser Urlaub unbezahlt oder teilweise durch das Sozialversicherungssystem kompensiert sein.

Andere Arten von Urlaub

Kurzurlaube können für Ereignisse wie Arzttermine, familiäre Notfälle oder die Teilnahme an einer Hochzeit/Beerdigung gewährt werden. Dies wird als Urlaub für persönliche Hindernisse bezeichnet. Studienurlaub kann Arbeitnehmern gewährt werden, die eine für ihre Beschäftigung relevante Ausbildung verfolgen. Öffentlicher Diensturlaub kann für bürgerliche Pflichten wie Jury-Dienst oder die Ausübung eines gewählten Amtes gewährt werden.

Wichtige Überlegungen

Spezifische Anspruchsvoraussetzungen können je nach Art des Urlaubs und der Dienstzeit gelten.

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