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Arbeitserlaubnisse und Visa in Slowakei

Arbeitsgenehmigungen und Visabestimmungen

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Mitarbeitende in Slowakei sponsern.

Slowakei work-permits-and-visas overview

Die Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger in der Slowakei erfordert die Navigation durch eine spezifische Regelungslandschaft hinsichtlich Visa und Arbeitserlaubnissen. Diese Prozesse sind darauf ausgelegt, die Einreise und den Aufenthalt von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staatsbürgern zu regeln, die im Land arbeiten möchten. Das System umfasst Anträge, die bei den slowakischen Behörden eingereicht werden, wobei häufig eine Koordinierung zwischen dem potenziellen Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber erforderlich ist.

Das Verständnis der verschiedenen verfügbaren Arten von Genehmigungen und der dafür erforderlichen Verfahren ist entscheidend, um die gesetzliche Konformität zu gewährleisten und einen reibungslosen Onboarding-Prozess für internationales Talent zu ermöglichen. Die primäre Zulassung für die meisten ausländischen Arbeitnehmer ist eine kombinierte Aufenthalt- und Arbeitserlaubnis, oft als Single Permit bezeichnet, obwohl je nach Qualifikation der Person und Art der Tätigkeit auch andere Optionen bestehen.

Gängige Visatypen für ausländische Arbeitnehmer

Für Personen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz ist die Arbeit in der Slowakei in der Regel mit dem Erwerb einer Aufenthaltserlaubnis verbunden, die auch die Beschäftigung erlaubt. Die häufigsten Typen sind:

  • Single Permit (Kombinierte Aufenthalt- und Arbeitserlaubnis): Dies ist die Standardgenehmigung für die Mehrheit der Drittstaatsangehörigen, die nach Slowakei kommen, um zu arbeiten. Sie integriert die Erlaubnis für Aufenthalt und Arbeit in einem einzigen Dokument. Die Berechtigung hängt oft von einem gültigen Jobangebot und in vielen Fällen von einem Arbeitsmarkttest ab, der zeigt, dass die Stelle nicht von einem slowakischen oder EU/EWR/Schweizer Staatsbürger besetzt werden konnte.
  • EU Blue Card: Diese Erlaubnis richtet sich speziell an hochqualifizierte Arbeitnehmer aus Drittländern. Sie erfordert eine höhere Einkommensschwelle als das Single Permit und den Nachweis hoher beruflicher Qualifikationen (z.B. Universitätsabschluss). Die EU Blue Card bietet gewisse Vorteile, wie eine erleichterte Mobilität innerhalb der EU nach einer bestimmten Zeit des rechtmäßigen Aufenthalts im ausstellenden Land.
  • Intra-Korporative Übertragung (ICT) Permit: Diese Erlaubnis ist für Manager, Spezialisten und Trainee-Mitarbeiter, die innerhalb eines multinationalen Unternehmens von einem Drittland in eine Niederlassung in der Slowakei versetzt werden. Es gelten spezielle Bedingungen bezüglich der Dauer der Anstellung innerhalb des Unternehmens und der Dauer der Versetzung.

Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Typen:

Permit-Typ Zielgruppe Schlüsselanforderung Typische Gültigkeit
Single Permit Die meisten Drittstaatsarbeitnehmer Gültiges Jobangebot, oft Arbeitsmarkttest Bis zu 2 Jahre
EU Blue Card Hochqualifizierte Drittstaatsarbeitnehmer Universitätsabschluss, hohe Einkommensschwelle Bis zu 4 Jahre
Intra-Korporative Übertragung (ICT) Übertragene Mitarbeiter innerhalb eines multinationalen Unternehmens Mitarbeiter eines außerhalb der EU ansässigen Unternehmens, bestimmte Rolle Bis zu 3 Jahre

Anforderungen und Verfahren für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis

Der Prozess zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis in der Slowakei ist primär mit der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung verbunden. Das Verfahren umfasst üblicherweise mehrere Schritte:

  1. Jobangebot: Der ausländische Staatsbürger muss zunächst ein gültiges Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Jobangebot eines slowakischen Arbeitgebers sichern.
  2. Arbeitsmarkttest (falls zutreffend): Der Arbeitgeber muss die zuständige Arbeits-, Sozial- und Familienbehörde (ÚPSVaR) über die offene Stelle informieren. Falls die Position innerhalb eines bestimmten Zeitraums (z.B. 15-30 Arbeitstage) nicht von einem lokalen oder EU/EEA/Schweizer Kandidaten besetzt werden kann, kann der Arbeitgeber einen Drittstaatsangehörigen einstellen. Bestimmte Kategorien von Arbeitern oder Positionen sind möglicherweise von diesem Test ausgenommen.
  3. Antragstellung: Der ausländische Staatsbürger reicht normalerweise den Antrag auf eine temporäre Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung beim slowakischen Konsulat oder bei der Botschaft in seinem Heimat- oder Aufenthaltsland ein. In einigen Fällen ist es möglich, direkt in der Slowakei zu beantragen, wenn die Person eine bestimmte Art von Visum oder Aufenthaltserlaubnis besitzt.
  4. Erforderliche Dokumente: Es sind umfangreiche Unterlagen erforderlich, darunter:
    • Gültiger Reisepass
    • Arbeitsvertrag oder verbindliches Jobangebot
    • Nachweis der Unterkunft in der Slowakei
    • Nachweis der finanziellen Mittel zur Deckung des Aufenthalts
    • Führungszeugnis aus dem Heimatland und allen Aufenthaltsländern der letzten 3 Jahre
    • Medizinischer Bericht, der keine ansteckenden Krankheiten bestätigt (kann nach Ankunft erforderlich sein)
    • Nachweise zu Ausbildung und Qualifikationen (übersetzt und legalisiert)
    • Zahlungsbestätigung für Verwaltungsgebühren
  5. Bearbeitung: Der Antrag wird von der Abteilung für Ausländerüberwachung in der Slowakei geprüft. Dabei erfolgt die Bewertung, Dokumentenprüfung und Beratung im Hinblick auf die Beschäftigung durch das Arbeitsamt.
  6. Entscheidung und Ausstellung: Bei Genehmigung wird der Antragsteller benachrichtigt. Bei Antragstellung im Ausland erhält er ein nationales Visum (D-Visum), um in die Slowakei einzureisen und seine Aufenthaltserlaubnis abzuholen. Bei Antragstellung innerhalb der Slowakei (in seltenen Fällen) erhält er die Aufenthaltserlaubnis direkt.

Voraussetzungen für die Sponsoring: Der slowakische Arbeitgeber spielt eine entscheidende Rolle im Verfahren. Er muss das Jobangebot bereitstellen, gegebenenfalls den Arbeitsmarkttest durchführen und den Arbeitnehmer bei der Dokumentation und dem Verfahren unterstützen. Der Arbeitgeber ist verantwortlich dafür, sicherzustellen, dass die Beschäftigungsbedingungen den slowakischen Gesetzen entsprechen und die Behörden über Änderungen im Beschäftigungsverhältnis informieren.

Bearbeitungszeiten: Die Bearbeitungsdauer kann erheblich variieren, abhängig vom Antragsvolumen und der jeweiligen Außenstelle für Ausländerüberwachung. Gesetzlich sollte die Entscheidung über einen Antrag auf temporären Aufenthalt innerhalb von 90 Tagen nach vollständigem Eingang erfolgen. Bei komplexen Fällen oder bestimmten Kategorien (wie EU Blue Card) kann diese Frist kürzer sein (z.B. 30 Tage). Es ist jedoch ratsam, mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, die manchmal diese offiziellen Grenzen übersteigen.

Gebühren: Es fallen verschiedene Verwaltungsgebühren an, etwa für die Einreichung des Antrags auf temporären Aufenthalt, die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis und gegebenenfalls die Dokumentenüberprüfung. Diese Gebühren werden von der slowakischen Regierung festgesetzt und können sich ändern. Ende 2024 lag die Gebühr für den Antrag auf temporären Aufenthalt im Regelfall bei etwa €165, zuzüglich einer Gebühr für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis (z.B. €4,50). Die Gebühren für die EU Blue Card können leicht variieren.

Wege zum Daueraufenthalt

Ausländische Staatsbürger, die legal in der Slowakei für einen ununterbrochenen Zeitraum gelebt haben, können sich für einen Daueraufenthalt bewerben. Der Standardweg umfasst:

  • Fünf Jahre ununterbrochener legaler Aufenthalt: Dies ist die Hauptvoraussetzung für die meisten Antragsteller. Der Zeitraum von fünf Jahren wird grundsätzlich anhand der Dauer der gehaltenen temporären Aufenthaltserlaubnisse berechnet. Aufenthalte außerhalb der Slowakei sind bis zu einem bestimmten Limit erlaubt (z.B. nicht mehr als 6 aufeinanderfolgende Monate und insgesamt nicht mehr als 10 Monate in den fünf Jahren).
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel: Antragsteller müssen nachweisen, dass sie sich und ihre Angehörigen ohne soziale Leistungen versorgen können.
  • Nachweis der Unterkunft: Sicheres Wohnen in der Slowakei ist erforderlich.
  • Führungszeugnis: Ein Auszug aus dem Führungszeugnis des Heimatlandes und aller Aufenthaltsländer der letzten 5 Jahre ist notwendig.
  • Kenntnisse der slowakischen Sprache: Antragsteller müssen in der Regel einen Grundkurs in slowakischer Sprache bestehen.

Der Antrag auf Daueraufenthalt wird bei der Abteilung für Ausländerüberwachung eingereicht. Die Bearbeitungszeit kann ebenfalls mehrere Monate betragen.

Visum für Angehörige

Ausländische Staatsangehörige mit gültiger temporärer oder permanenter Aufenthaltserlaubnis in der Slowakei haben in der Regel das Recht auf Familienzusammenführung. Dies ermöglicht ihren engen Familienangehörigen, einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Familienzusammenführung zu stellen. Anspruchsberechtigt sind meist:

  • Ehepartner
  • Unterhaltsberechtigte unverheiratete Kinder unter 18 Jahren
  • Unterhaltsberechtigte Kinder über 18 Jahre, die aufgrund gesundheitlicher Gründe nicht für sich selbst sorgen können

Das Antragsverfahren für Angehörige ähnelt dem des Hauptantragstellers, mit Einreichung bei einer slowakischen Botschaft/Konsulat oder bei der Abteilung für Ausländer in der Slowakei. Erforderliche Dokumente sind Nachweis der Familienbeziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden), Nachweis des gültigen Aufenthaltstitels des Sponsors, Nachweis der Unterkunft und Nachweis finanzieller Mittel für die ganze Familie.

Angehörige, die das Aufenthaltserlaubnis durch Familienzusammenführung erhalten, dürfen in der Regel Zugang zum slowakischen Arbeitsmarkt erhalten, was bedeutet, dass sie eine Beschäftigung suchen können, ohne eine separate Arbeitserlaubnis zu benötigen, obwohl eine Anmeldung bei der Arbeitsbehörde möglicherweise dennoch erforderlich ist.

Visa-Compliance-Verpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen in der Slowakei erfordert eine strikte Einhaltung der Einwanderungsbestimmungen durch sowohl den ausländischen Arbeitnehmer als auch das beschäftigende Unternehmen.

Verpflichtungen des Arbeitgebers:

  • Gültige Genehmigungen sicherstellen: Der Arbeitgeber muss prüfen, dass der ausländische Staatsbürger vor Arbeitsbeginn und während der Beschäftigung im Besitz der entsprechenden und gültigen Aufenthalt- und Arbeitserlaubnis ist.
  • Behördliche Benachrichtigungen: Arbeitgeber sind verpflichtet, die zuständige Arbeitsverwaltung und die Abteilung für Ausländer spätestens innerhalb von 7 Arbeitstagen über Beginn und Beendigung der Beschäftigung eines ausländischen Mitarbeiters zu informieren.
  • Einhaltung des Arbeitsvertrags: Sicherstellen, dass die Beschäftigungsbedingungen (Position, Gehalt, Arbeitszeit) mit denen im Antrag und im Vertrag übereinstimmen. Bei wesentlichen Änderungen ist möglicherweise eine erneute Benachrichtigung oder Antragstellung erforderlich.
  • Aufbewahrung von Unterlagen: Kopien der Aufenthalt- und Arbeitserlaubnisse der Mitarbeiter aufbewahren.
  • Mitwirkung bei Kontrollen: Für mögliche Kontrollen durch Arbeits- oder Einwanderungsbehörden gerüstet sein.

Pflichten des Arbeitnehmers:

  • Gültige Erlaubnis aufrechterhalten: Sicherstellen, dass die Aufenthaltserlaubnis gültig bleibt, und rechtzeitig vor Ablauf erneuern.
  • Einhaltung der Bedingungen: Nur für den Arbeitgeber und in der im Permit festgelegten Position arbeiten.
  • Information bei Änderungen: Die Außenbehörde über wesentliche Änderungen wie Adresswechsel, Familienstand oder Arbeitgeber innerhalb der vorgegebenen Frist informieren (z.B. innerhalb von 5 Arbeitstagen bei Adressänderungen).
  • Ausweisdokumente mitführen: Die Aufenthaltserlaubnis als Nachweis des legalen Status stets bei sich tragen.
  • Einhaltung der saarländischen Gesetze: Alle Gesetze und Vorschriften in der Slowakei einhalten.

Die Nichtbeachtung dieser Pflichten kann zu erheblichen Strafen für sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer führen, darunter Bußgelder, Abschiebung des Mitarbeiters und Einreise- oder Beschäftigungsverbote in der Slowakei.

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