Rivermate Logo
Flag of Slowakei

Arbeitserlaubnisse und Visa in Slowakei

Arbeitsgenehmigungen und Visabestimmungen

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Mitarbeitende in Slowakei sponsern.

Slowakei work-permits-and-visas overview

Die Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger in der Slowakei erfordert die Navigation durch eine spezifische Reihe von Vorschriften bezüglich Visa und Arbeitserlaubnissen. Diese Verfahren sind darauf ausgelegt, den Eintritt und Aufenthalt von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Bürgern zu regeln, die innerhalb des Landes arbeiten möchten. Das System umfasst Anträge, die bei slowakischen Behörden eingereicht werden, wobei häufig eine Koordination zwischen dem potenziellen Mitarbeiter und dem Arbeitgeber erforderlich ist.

Das Verständnis der verschiedenen verfügbaren Arten von Aufenthaltstiteln und der involvierten Verfahren ist entscheidend, um die rechtliche Konformität sicherzustellen und einen reibungslosen Onboarding-Prozess für internationales Talent zu gewährleisten. Die primäre Genehmigung für die meisten ausländischen Arbeitskräfte ist eine kombinierte Aufenthalt- und Arbeitserlaubnis, oftmals als Single Permit bezeichnet, obwohl je nach Qualifikation der Person und Art der Arbeit auch andere Optionen bestehen.

Gängige Visakategorien für ausländische Arbeitskräfte

Für Personen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz ist die Arbeit in der Slowakei in der Regel an die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis gebunden, die gleichzeitig die Beschäftigung erlaubt. Die häufigsten Typen umfassen:

  • Single Permit (Kombinierte Aufenthalt- und Arbeitserlaubnis): Dies ist die Standarderlaubnis für die meisten Drittstaatsangehörigen, die in die Slowakei zu Beschäftigungszwecken kommen. Sie integriert die Genehmigung für Aufenthalt und Arbeit in einem einzigen Dokument. Die Berechtigung hängt oft von einem gültigen Arbeitsangebot und in vielen Fällen von einem Arbeitsmarkttest ab, der nachweist, dass die Stelle nicht durch einen slowakischen oder EU/EEA/Schweizer Bürger besetzt werden konnte.
  • EU Blue Card: Diese Erlaubnis ist speziell für hochqualifizierte Arbeitnehmer aus Drittstaaten. Sie erfordert eine höhere Gehaltsgrenze als das Single Permit und den Nachweis hoher beruflicher Qualifikationen (z.B. Universitätsabschluss). Die EU Blue Card bietet bestimmte Vorteile, wie eine erleichterte Mobilität innerhalb der EU nach einer Dauer des legalen Aufenthalts im ausstellenden Land.
  • Intra-Corporate Transfer (ICT) Permit: Dieses Permit gilt für Manager, Spezialisten und Trainee-Mitarbeiter, die innerhalb eines multinaionalen Unternehmens von einem Drittland zu einer Niederlassung in der Slowakei versetzt werden. Es gelten spezifische Bedingungen hinsichtlich der Beschäftigungsdauer innerhalb des Unternehmens und der Dauer des Transfers.

Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Typen:

Permit-Typ Zielgruppe Schlüsselanforderung Typische Gültigkeit
Single Permit Die meisten Drittstaatsangestellten Gültiges Arbeitsangebot, oft Arbeitsmarkttest Bis zu 2 Jahre
EU Blue Card Hochqualifizierte Drittstaatsangestellte Hochschulabschluss, hohe Gehaltsgrenze Bis zu 4 Jahre
Intra-Corporate Transfer (ICT) Versetzte Mitarbeiter innerhalb eines multinationalen Unternehmens Mitarbeiter eines außerhalb der EU ansässigen Unternehmens, spezielle Rolle Bis zu 3 Jahre

Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis

Der Prozess der Erlangung einer Arbeitserlaubnis in der Slowakei ist hauptsächlich mit dem Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung verbunden. Das Verfahren umfasst üblicherweise mehrere Schritte:

  1. Arbeitsangebot: Der ausländische Staatsangehörige muss zunächst einen gültigen Arbeitsvertrag oder ein bindendes Arbeitsangebot von einem slowakischen Arbeitgeber sichern.
  2. Arbeitsmarkttest (falls zutreffend): Der Arbeitgeber muss die zuständigen Arbeits-, Sozial- und Familienämter (ÚPSVaR) über die offene Stelle informieren. Falls die Position innerhalb einer bestimmten Frist (z.B. 20 Arbeitstage) nicht durch einen lokalen oder EU/EEA/Schweizer Bewerber besetzt werden kann, kann der Arbeitgeber mit der Einstellung eines Drittstaatsangehörigen fortfahren. Bestimmte Kategorien von Arbeitern oder Positionen sind von diesem Test ausgenommen.
  3. Antragseingang: Der ausländische Staatsangehörige reicht typischerweise den Antrag auf eine befristete Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung ein. Dies geschieht meist bei einer slowakischen Botschaft oder einem Konsulat im Heimat- oder Rechtsaufenthaltsland. In bestimmten Fällen ist es auch möglich, direkt in der Slowakei zu beantragen, sofern die Person eine bestimmte Visum- oder Aufenthaltserlaubnisart besitzt.
  4. Erforderliche Dokumente: Es sind umfassende Dokumente einzureichen, darunter:
    • Gültiger Reisepass
    • Arbeitsvertrag oder bindendes Arbeitsangebot
    • Nachweis der Unterkunft in der Slowakei
    • Nachweis finanzieller Mittel zur Deckung des Aufenthalts
    • Führungszeugnis aus dem Heimatland und allen Ländern des gewöhnlichen Aufenthalts in den letzten 3 Jahren
    • Ärztliches Gutachten, das keine übertragbaren Krankheiten bestätigt (kann nach Ankunft verlangt werden)
    • Nachweis über Ausbildung und Qualifikationen (übersetzt und legalisiert)
    • Zahlungsbestätigung für Verwaltungsgebühren
  5. Bearbeitung: Der Antrag wird von der Abteilung für auswärtige Polizei in der Slowakei geprüft. Diese prüft die Unterlagen, bewertet den Antrag und stimmt sich mit dem Arbeitsamt hinsichtlich des Beschäftigungsaspekts ab.
  6. Entscheidung und Erteilung: Bei Genehmigung wird der Antragsteller benachrichtigt. Bei Antragstellung aus dem Ausland erhalten sie ein nationales Visum (D-Visum), um in die Slowakei einzureisen, und können ihre Aufenthaltserlaubnis abholen. Bei Antragstellung innerhalb der Slowakei (seltene Fälle) wird die Aufenthaltserlaubnis direkt erteilt.

Sponsoring-Anforderungen: Der slowakische Arbeitgeber spielt eine entscheidende Rolle im Verfahren. Er muss das Arbeitsangebot stellen, gegebenenfalls den Arbeitsmarkttest durchführen und den Beschäftigten bei den erforderlichen Unterlagen und Informationen zum Antragsverfahren helfen. Der Arbeitgeber ist verantwortlich dafür, die Beschäftigungsbedingungen mit slowakischem Recht in Einklang zu bringen und die Behörden über Änderungen im Beschäftigungsverhältnis zu informieren.

Bearbeitungszeiten: Die Bearbeitungszeit kann erheblich variieren, abhängig vom Antragsvolumen und der jeweiligen Abteilung für auswärtige Polizei. Rechtlich sollte über einen Antrag auf vorübergehenden Aufenthalt innerhalb von 90 Tagen nach Eingang eines vollständigen Antrags entschieden werden. Bei komplexen Fällen oder bestimmten Kategorien (wie die EU Blue Card) kann diese Frist kürzer sein (z.B. 30 Tage). Es empfiehlt sich jedoch, mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, die manchmal die offiziellen Grenzen überschreiten.

Gebühren: Es fallen verschiedene Verwaltungsgebühren für die Antragstellung an, einschließlich Gebühren für die Beantragung der Befristeten Aufenthaltserlaubnis, für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis und ggf. für die Dokumentenprüfung. Diese Gebühren werden von der slowakischen Regierung festgelegt und können sich ändern. Stand April 2024 lag die Gebühr für die temporäre Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bei etwa €250, hinzu kamen Gebühren für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis (z.B. €6). Die Gebühren für die EU Blue Card können leicht abweichen.

Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung

Ausländische Staatsangehörige, die legal in der Slowakei für eine ununterbrochene Zeit gewohnt haben, könnten berechtigt sein, einen Antrag auf Daueraufenthalt zu stellen. Der Standardweg erfordert:

  • Fünf Jahre ununterbrochenen legalen Aufenthalt: Dies ist die Hauptanforderung für die meisten Antragsteller. Der Zeitraum von fünf Jahren basiert in der Regel auf der Dauer der gehaltenen temporären Aufenthaltstitel. Abwesenheiten von der Slowakei sind bis zu einem bestimmten Limit (z.B. nicht mehr als 6 aufeinanderfolgende Monate und insgesamt nicht mehr als 10 Monate in den fünf Jahren) erlaubt.
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel: Die Antragsteller müssen nachweisen, dass sie sich und ihre Angehörigen ohne Inanspruchnahme sozialer Leistungen versorgen können.
  • Nachweis der Unterkunft: Es ist eine sichere Wohnung in der Slowakei erforderlich.
  • Reisepass ohne Vorstrafen: Ein Führungszeugnis des Heimatlandes und aller Residenzländer der letzten 5 Jahre ist notwendig.
  • Kenntnisse der slowakischen Sprache: Die Antragsteller müssen in der Regel einen Grundkurs in slowakischer Sprache bestehen.

Der Antrag für die Daueraufenthaltsgenehmigung wird bei der Abteilung für auswärtige Polizei eingereicht. Die Bearbeitungszeit kann ebenfalls mehrere Monate betragen.

Visumsoptionen für Angehörige

Ausländische Staatsangehörige mit einer gültigen temporären oder unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in der Slowakei haben in der Regel das Recht auf Familienzusammenführung. Diese ermöglicht es engen Familienmitgliedern, einen Antrag auf eine temporäre Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Familienzusammenführung zu stellen. Berechtigte Familienmitglieder sind in der Regel:

  • Ehepartner
  • Abhängige unverheiratete Kinder unter 18 Jahren
  • Abhängige Kinder über 18, die aufgrund gesundheitlicher Gründe nicht für sich selbst sorgen können

Der Antrag für Angehörige ist ähnlich dem Antrag des Hauptantragstellers und muss bei einer slowakischen Botschaft/konsulat oder bei der Abteilung für auswärtige Polizei in der Slowakei eingereicht werden. Erforderliche Unterlagen umfassen Nachweise über die Familienbeziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden), Nachweis des gültigen Aufenthaltstitels des Sponsors, Nachweis der Unterkunft und Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die ganze Familie.

Familienangehörige, die durch Familienzusammenführung einen Aufenthaltstitel erhalten, haben in der Regel Zugang zum slowakischen Arbeitsmarkt, das heißt, sie können eine Beschäftigung aufnehmen, ohne eine separate Arbeitserlaubnis zu benötigen, wobei eine Anmeldung bei der Arbeitsverwaltung dennoch erforderlich sein könnte.

Visa-Konformitätsverpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben in der Slowakei erfordert die strikte Beachtung der immigration regulations durch sowohl den ausländischen Arbeitnehmer als auch das beschäftigende Unternehmen.

Pflichten des Arbeitgebers:

  • Gültige Genehmigungen sicherstellen: Der Arbeitgeber muss prüfen, dass der ausländische Staatsangehörige vor Beginn der Arbeit und während des Beschäftigungsverhältnisses über die entsprechenden und gültigen Aufenthalt- und Arbeitserlaubnisse verfügt.
  • Behörden informieren: Arbeitgeber sind verpflichtet, die zuständigen Arbeitsämter und die Abteilung für auswärtige Polizei über Beginn und Beendigung der Beschäftigung eines ausländischen Staatsangehörigen innerhalb vorgegebener Fristen (z.B. innerhalb von 7 Arbeitstagen) zu informieren.
  • Einhaltung des Arbeitsvertrags: Sicherstellen, dass die Arbeitsbedingungen (Position, Gehalt, Arbeitszeit) mit den im Antrag angegebenen übereinstimmen. Wesentliche Änderungen könnten eine erneute Anmeldung oder sogar eine Neubeantragung bei den Behörden erforderlich machen.
  • Dokumente aufbewahren: Kopien der Aufenthaltserlaubnisse und Arbeitserlaubnisse des Mitarbeiters aufbewahren.
  • Mit Behörden zusammenarbeiten: Vorbereitet sein auf mögliche Inspektionen durch Arbeits- oder Einwanderungsbehörden.

Pflichten des Arbeitnehmers:

  • gültigen Aufenthaltstitel aufrechterhalten: Sicherstellen, dass der Aufenthaltstitel gültig bleibt, und rechtzeitig vor Ablauf die Verlängerung beantragen.
  • Bedingungen des Aufenthaltstitels einhalten: Nur für den Arbeitgeber und in der im Titel angegebenen Position arbeiten.
  • Änderungen melden: Die Abteilung für auswärtige Polizei über wesentliche Änderungen wie Adresswechsel, Familienstand oder Arbeitgeber innerhalb der vorgeschriebenen Frist (z.B. innerhalb von 5 Arbeitstagen bei Adressänderungen) informieren.
  • Identifikation bei sich tragen: Die Aufenthaltserlaubnis als Nachweis des Legalstatus bei sich führen.
  • Gesetze einhalten: Alle slowakischen Gesetze und Vorschriften beachten.

Die Nichtbeachtung dieser Pflichten kann erhebliche Strafen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Folge haben, darunter Geldstrafen, Abschiebung des Mitarbeiters und Einreise- oder Beschäftigungsverbote in der Slowakei.

Gewinnen Sie Top-Talente in Slowakei durch unsere Employer of Record-Dienstleistung.

Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren EOR-Experten, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen in Slowakei helfen können.

martijn
terry
lucas
sonia
james
harvey
daan

Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren EOR-Experten, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen in Slowakei helfen können.

Von mehr als 1.000 Unternehmen weltweit geschätzt

G24.9/5 on G2
Trustpilot4.8/5 on Trustpilot
Capterra4.8/5 on Capterra
Google4.6/5 on Google
Martijn
Daan
Harvey

Bereit, Ihr globales Team zu erweitern?

Demo buchen