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Steuern in Peru

349 EURpro Mitarbeiter/Monat

Learn about tax regulations for employers and employees in Peru

Updated on April 24, 2025

Arbeitgebersteuerpflichten

In Peru stehen Arbeitgeber vor verschiedenen steuerlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit Lohn- und Gehaltsabrechnung, Sozialversicherung und anderen Beiträgen.

Arbeitgeberpflichten

  • Einkommensteuerabzug: Arbeitgeber ziehen monatlich die Einkommensteuer von den Gehältern der Mitarbeiter ab, basierend auf einer progressiven Skala. Vor der Berechnung der Steuer wird ein Abzug von 7 UIT angewendet. Die Sätze für 2025, unter Verwendung des aktualisierten UIT-Werts von PEN 5.150, sind:
    • Bis zu 5 UIT (PEN 25.750): 8%
    • 5 bis 20 UIT (PEN 25.751 - PEN 103.000): 14%
    • 20 bis 35 UIT (PEN 103.001 - PEN 180.250): 17%
    • 35 bis 45 UIT (PEN 180.251 - PEN 231.750): 20%
    • Über 45 UIT (PEN 231.751+): 30%
  • Sozialversicherungsbeiträge (ESSALUD): Arbeitgeber leisten 9% des Gehalts jedes Mitarbeiters an das nationale Gesundheitssystem (ESSALUD oder EPS). Landwirtschaftliche Unternehmen leisten einen reduzierten Satz von 6%.
  • Beiträge zur Pensionskasse: Arbeitgeber ziehen die Pensionsbeiträge der Mitarbeiter ab und überweisen sie. Mitarbeiter zahlen 13% für das Nationale Pensionssystem (ONP) oder etwa 12,5% für das Private Pensionssystem (AFP).
  • Vergütung für Dienstzeit (CTS): Arbeitgeber leisten 9,72% des Gehalts eines Mitarbeiters an die CTS, einen Ausgleichsfonds, der unter bestimmten Bedingungen wie Kündigung oder Rücktritt zugänglich ist.
  • Lebensversicherung: Arbeitgeber stellen in der Regel eine obligatorische Lebensversicherung für Mitarbeiter bereit, wobei die Prämien je nach Police variieren.
  • Familienzulage: Für Mitarbeiter mit Kindern unter 18 Jahren (oder bis zu 24 Jahre, wenn sie eine höhere Bildung anstreben) zahlen Arbeitgeber eine monatliche Zulage von 10% des Mindestlohns (PEN 1.130 im Jahr 2025), was zu einer Zulage von PEN 113 führt.
  • T-Registro Meldung: Arbeitgeber müssen Neueinstellungen und Abgänge von Mitarbeitern bei der SUNAT (Steuerbehörde) über das T-Registro-System registrieren und Details wie Mitarbeiter-ID, Position, Vertragstyp, Startdatum und Grund für das Ausscheiden angeben.
  • AFPnet für Pensionsfonds: Arbeitgeber müssen sich bei AFPnet registrieren, um die Pensionsbeiträge elektronisch zu verwalten, wenn sie einen privaten Pensionsfonds-Administrator (AFP) nutzen.
  • Jährliche Steuererklärung: Arbeitgeber müssen bis zur ersten Aprilwoche eine jährliche Einkommensteuererklärung einreichen, die die Abzüge und Zahlungen des Jahres zusammenfasst.

Zusätzliche Überlegungen

  • Nicht-Domizilierte Mitarbeiter: Ausländische Mitarbeiter, die in Peru weniger als 183 Tage arbeiten, gelten als nicht-domiziliert und werden mit einem Pauschalsatz von 30% auf peruanisch-quelle Einkommen besteuert. Es gelten keine Abzüge.
  • 13. und 14. Gehalt: Arbeitgeber zahlen zwei zusätzliche Monatsgehälter, eines im Juli und eines im Dezember.

Diese Informationen sind Stand Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Es wird empfohlen, einen Steuerfachmann für spezifische Situationen zu konsultieren.

Arbeitnehmersteuerabzüge

In Peru müssen Arbeitgeber verschiedene Steuern und Beiträge von den Gehältern der Arbeitnehmer abziehen und an die entsprechenden Regierungsbehörden abführen. Dieser Überblick deckt die wichtigsten Abzüge für 2025 ab. Beachten Sie, dass zum heutigen Datum, dem 5. Februar 2025, einige der offiziellen Raten und Zahlen für 2025 möglicherweise noch nicht endgültig feststehen, sodass diese Werte die neuesten verfügbaren sind und Änderungen vorbehalten bleiben.

Einkommensteuer

  • Progressive Sätze: Die Einkommensteuer wird auf Basis einer progressiven Skala einbehalten. Der Wert der Steuerliche Einheit (UIT) für 2025 beträgt PEN 4.600, allerdings bedarf es weiterer Bestätigung.
  • Steuersätze (basierend auf den Raten von 2024, ausstehende Aktualisierung für 2025):
    • Bis zu 5 UIT: 8%
    • 5 bis 20 UIT: 14%
    • 20 bis 35 UIT: 17%
    • 35 bis 45 UIT: 20%
    • Über 45 UIT: 30%

Sozialversicherung (Essalud)

  • Arbeitnehmerbeitrag: Während der Arbeitnehmer dies nicht direkt als Abzug sieht, stellt es einen Teil seines Gesamtvergütungspakets dar, den der Arbeitgeber an Essalud abführt (9% des Gehalts des Arbeitnehmers, bis zu einem Höchstbetrag basierend auf der aktuellen UIT).

Pensionsfonds (AFP)

  • Arbeitnehmerbeitrag: Arbeitnehmer leisten Beiträge zwischen 12,50% und 13,00% ihres Gehalts an die gewählte AFP. Der Arbeitgeber zieht diesen Beitrag ab und führt ihn ab.

Zusätzliche Abzüge

  • Standardabzug: Einwohner haben Anspruch auf einen Standardabzug von 7 UIT gegen Einkommen aus Beschäftigung oder Selbstständigkeit, zuzüglich 3 zusätzlicher UIT für andere persönliche Ausgaben, die möglicherweise eine ordnungsgemäße Dokumentation zur Validierung erfordern. Dieser bleibt für 2025 konstant, vorbehaltlich legislativer Änderungen.
  • Weitere Abzüge: Es gibt Bestimmungen für Abzüge im Zusammenhang mit wohltätigen Spenden, begrenzt auf einen Prozentsatz des Nettobesteuerbaren Einkommens.

Verpflichtungen des Arbeitgebers

  • Neben dem Einbehalten und Abführen der Arbeitnehmerbeiträge zahlen Arbeitgeber Beiträge an Essalud für ihre Mitarbeiter und können auch Verpflichtungen im Zusammenhang mit den 13. und 14. Monatsgehältern haben.
  • Arbeitgeber können von Abzügen profitieren, wenn sie Mitarbeiter im Alter zwischen 18 und 29 Jahren einstellen (50% des Gehalts des Mitarbeiters, vorbehaltlich spezifischer Bedingungen) und für Ausgaben im Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung, wobei die Details einer weiteren Beratung bedürfen.

Wichtige Überlegungen

  • Steuerliche Einheit (UIT): Die jährliche Aktualisierung des UIT-Werts ist entscheidend für alle Berechnungen, und genaue Beträge müssen bei offiziellen Quellen bestätigt werden, wenn sie veröffentlicht werden.
  • Jahresendabgleich: Ein Jahresendabgleich korrigiert zu viel gezahlte oder zu wenig gezahlte Einkommensteuer.
  • Compliance: Arbeitgeber müssen die T-Registro-Berichtspflichten einhalten und das AFPnet-System für Pensionsbeiträge nutzen.

Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und spiegeln unser bestes Verständnis zum 5. Februar 2025 wider. Es ist unerlässlich, offizielle Ressourcen oder rechtlichen Beistand für spezifische Situationen und aktualisierte 2025-Regelungen zu konsultieren, sobald diese offiziell bekannt gegeben werden.

Mehrwertsteuer

In Peru wird die Mehrwertsteuer (MwSt.), lokal bekannt als Impuesto General a las Ventas (IGV), auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben.

MwSt.-Sätze und Anwendung

  • Der Standard-MwSt.-Satz beträgt 18 %, bestehend aus 16 % IGV und 2 % Kommunaler Fördersteuer (Impuesto de Promoción Municipal, IPM). Dies gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
  • Ein Satz von 0 % gilt für den Export von Waren und Dienstleistungen.

MwSt.-Registrierung

  • Es gibt keine Registrierungsschwelle. Unternehmen müssen sich bei SUNAT (Superintendencia Nacional de Administración Tributaria) registrieren und eine RUC (Registro Único de Contribuyentes) erhalten, bevor sie ihre erste steuerpflichtige Lieferung tätigen. Dies gilt sowohl für ansässige als auch für nicht ansässige Unternehmen.
  • Nicht ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen an Verbraucher in Peru müssen sich ebenfalls registrieren, MwSt. erheben und abführen.

MwSt.-Abgabe und Zahlung

  • MwSt.-Erklärungen (Formular 119) werden monatlich eingereicht, zwischen dem 7. und 16. Arbeitstag des folgenden Monats.
  • Die Einreichung kann online oder persönlich bei autorisierten Banken erfolgen.
  • Große Steuerzahler müssen auch eine jährliche Ergänzungsdeklaration (Declaración Annual de Operaciones con Terceros) einreichen.
  • Die MwSt.-Zahlung ist gleichzeitig mit der Erklärung fällig. Zahlungen können in PEN oder USD erfolgen.
  • Nicht ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen müssen innerhalb von 10 Arbeitstagen nach dem Monat, in dem die Steuerpflicht besteht, eine separate MwSt.-Erklärung (Virtuelles Formular N° 0623 - IGV - Digital Economy) einreichen.

Steuerbefreite Waren und Dienstleistungen

Mehrere Waren und Dienstleistungen sind von der MwSt. befreit. Dazu gehören bestimmte Lebensmittel (z. B. Fisch, Krustentiere, Muscheln, frische oder gekühlte Kartoffeln, Bohnen, Artischocken), öffentlicher Nahverkehr (ohne Bahn und Luftverkehr), internationaler Frachttransport, Live-Kulturveranstaltungen und bestimmte Finanzdienstleistungen wie Zinsen aus Krediten, die an Verbriefungsgesellschaften übertragen werden.

MwSt. für Digitale Dienstleistungen (Gültig ab 1. Dezember 2024)

  • Eine MwSt. von 18 % gilt für digitale Dienstleistungen, die von Nicht ansässigen an Verbraucher in Peru erbracht werden.
  • Nicht ansässige Anbieter müssen sich für MwSt. registrieren und die Steuer erheben.
  • Wenn der Anbieter die Registrierung versäumt, sind Zahlungsabwickler (Banken, Kreditkartenunternehmen) verantwortlich für die Einbehaltung der MwSt.
  • Betroffene Dienstleistungen umfassen Software, Zugriff auf soziale Medien, Streaming-Dienste, Online-Publikationen, Werbung, Online-Auktionen, Website-Zugriff und Online-Schulungen.

Zusätzliche Informationen

  • Vorsteuer kann in der Regel zurückgefordert werden, vorbehaltlich spezifischer Regeln und Dokumentationsanforderungen. Vorsteuer auf Einkäufe von USD 1.000 oder mehr ist nur abziehbar/rückzahlbar, wenn die Zahlung über das Banksystem erfolgt ist.
  • Für Unternehmen mit erheblichen Investitionen (über USD 2 Millionen) und einer Vorbereitungsphase besteht ein System zur frühzeitigen Rückforderung der Vorsteuer.

Diese Informationen sind aktuell bis zum 5. Februar 2025 und können sich ändern. Es wird empfohlen, einen Steuerfachmann für spezifische Situationen zu konsultieren.

Steuervorteile

Peru bietet ab dem 5. Februar 2025 mehrere Steueranreize zur Förderung bestimmter Sektoren und Aktivitäten. Diese Anreize können die Steuerbelastung erheblich reduzieren und die Renditen steigern. Beachten Sie, dass diese Vorschriften Änderungen unterliegen können.

Forschung und Entwicklung (R&D)

Peru gewährt erhebliche Steuerabzüge für Ausgaben im Zusammenhang mit wissenschaftlicher Forschung, technologischem Fortschritt und technologische Innovation.

  • Abzugsraten: Unternehmen mit Nettoeinkommen von nicht mehr als 2.300 Steuereinheiten (etwa US$2.996.000 ab 2022) können abziehen:

    • 240 % der qualifizierten R&D-Ausgaben, wenn das Projekt direkt vom Steuerzahler oder einem peruanischen R&D-Zentrum durchgeführt wird.
    • 190 %, wenn das Projekt durch ein nicht-peruanisches R&D-Zentrum durchgeführt wird.
  • Für Unternehmen, die die 2.300 Steuereinheiten-Grenze überschreiten:

    • 190 % Abzug für Projekte, die vom Steuerzahler oder einem peruanischen R&D-Zentrum ausgeführt werden.
    • 160 % Abzug für Projekte, die von einem nicht-peruanischen R&D-Zentrum ausgeführt werden.
  • Ablauf: Dieser Anreiz ist derzeit bis zum 31. Dezember 2025 gültig.

Energiesektor

  • Beschleunigte Abschreibung: Unternehmen, die in die Stromerzeugung mit hydraulischen oder anderen erneuerbaren Ressourcen investieren, können von einer beschleunigten Abschreibung profitieren. Ein globaler jährlicher Abschreibungssatz von bis zu 20 % ist auf Maschinen, Ausrüstung und Bauarbeiten anwendbar. Dieser Vorteil wurde bis zum 31. Dezember 2030 verlängert.

Kapitalgewinne und Zinsbefreiung

Kapitalgewinne und Zinsen aus Wertpapieren, die von der peruanischen Regierung ausgegeben werden, sind von der Einkommensteuer befreit. Diese Befreiung wurde ausgeweitet auf:

  • Rückkauftransaktionen mit von der peruanischen Regierung ausgegebenen Wertpapieren.
  • Veräußerung von Einheiten in Exchange Traded Funds (ETFs), die die Performance eines Portfolios von Wertpapieren der peruanischen Regierung replizieren.

Hospitality Sector (MwSt)

Ein reduzierter MwSt-Satz gilt für den Hospitality-Sektor, einschließlich Hotels und Restaurants. Der genaue reduzierte Prozentsatz wurde von der Quelle nicht angegeben.

Sonderwirtschaftszonen (SEZs)

Unternehmen, die innerhalb ausgewiesener SEZs tätig sind, profitieren von mehreren Steuer- und Zollvorteilen:

  • Befreiung von Einkommensteuer, MwSt, kommunaler Fördersteuer und anderen Steuern (ohne Arbeitsbeiträge).
  • Befreiung von Einfuhrzöllen und Steuern für ausländische Waren, die innerhalb der SEZ verbleiben.
  • Anspruch auf Handelsabkommen, die von Peru unterzeichnet wurden (vorausgesetzt, die Herkunftskriterien sind erfüllt).

Steuerzahlungsraten

Ein spezielles Ratenzahlungsregime steht für Steuerschulden bis zum 31. Dezember 2023 zur Verfügung. Die Frist für die Beantragung dieses Regimes wurde bis zum 28. Februar 2025 verlängert. Dieses Programm ermöglicht es berechtigten Unternehmen, ihre ausstehenden Steuerverbindlichkeiten in Raten zu zahlen, um ihre finanzielle Belastung zu verringern. Die genauen Bedingungen waren in der Quelle nicht verfügbar.

Textil- und Bekleidungsindustrie

Ein spezielles Abschreibungsregime gilt für Maschinen und Ausrüstung, die 2024 und 2025 erworben wurden. Es gilt ein maximaler Abschreibungssatz von 33,33 %. Im Jahr 2026 können Maschinen und Ausrüstung mit einem Satz von 25 % abgeschrieben werden, und ab 2027 gilt ein Satz von 16,67 %.

Zusätzliche Überlegungen

  • Drawback: Exportierer können einen Teil oder alle Zölle zurückerhalten, die auf importierte Vorleistungen gezahlt wurden, die in der Exportproduktion verwendet werden. Die Drawback-Rate beträgt 3 % des FOB-Werts des exportierten Produkts.
  • Frühzeitige MwSt-Rückforderung: Vorbetriebene Unternehmen mit bedeutenden Projekten können eine frühzeitige MwSt-Rückforderung auf Investitionsgüter beantragen. Dies erfordert eine Investitionsvereinbarung mit dem zuständigen Ministerium.
  • Diese Zusammenfassungen stellen keine offizielle Steuerberatung dar. Konsultieren Sie einen Steuerfachmann für spezifische Hinweise.
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