In Peru stehen Arbeitgeber vor verschiedenen steuerlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit Lohnabrechnung, Sozialversicherung und anderen Abgaben.
Arbeitgeberpflichten
- Einkommensteuerabzug: Arbeitgeber ziehen monatlich Einkommensteuer von den Gehältern der Mitarbeiter auf der Grundlage einer progressiven Skala ab. Ein Abzug von 7 UIT wird vor der Berechnung der Steuer angewendet. Die Sätze für 2025, basierend auf dem aktualisierten UIT-Wert von PEN 5.150, sind:
- Bis zu 5 UIT (PEN 25.750): 8%
- 5 bis 20 UIT (PEN 25.751 - PEN 103.000): 14%
- 20 bis 35 UIT (PEN 103.001 - PEN 180.250): 17%
- 35 bis 45 UIT (PEN 180.251 - PEN 231.750): 20%
- Über 45 UIT (PEN 231.751+): 30%
- Sozialversicherungsbeiträge (ESSALUD): Arbeitgeber leisten 9% des Gehalts jedes Mitarbeiters an das nationale Gesundheitssystem (ESSALUD oder EPS). Landwirtschaftliche Unternehmen zahlen einen reduzierten Satz von 6%.
- Beiträge zur Pensionskasse: Arbeitgeber ziehen die Rentenbeiträge der Mitarbeiter ab und überweisen diese. Mitarbeiter zahlen 13% an das Nationale Rentensystem (ONP) oder etwa 12,5% an das Private Rentensystem (AFP).
- Kompensation für Dienstzeiten (CTS): Arbeitgeber zahlen 9,72% des Gehalts eines Mitarbeiters in das CTS, einen Entschädigungsfonds, der unter bestimmten Bedingungen wie Entlassung oder Kündigung zugänglich ist.
- Lebensversicherung: Arbeitgeber bieten in der Regel verpflichtende Lebensversicherungen für Mitarbeiter an, wobei die Prämien je nach Police variieren.
- Familienzulage: Für Mitarbeiter mit Kindern unter 18 Jahren (oder bis zu 24 Jahren, wenn sie eine höhere Ausbildung absolvieren), zahlen Arbeitgeber eine monatliche Zulage von 10% des Mindestlohns (PEN 1.130 im Jahr 2025), was zu einer Zulage von PEN 113 führt.
- T-Registro-Meldung: Arbeitgeber müssen Neueinstellungen und Austritte von Mitarbeitern bei der SUNAT (Steuerbehörde) über das T-Registro-System registrieren und Details wie Mitarbeiter-ID, Position, Vertragsart, Eintrittsdatum und Austrittsgrund angeben.
- AFPnet für Pensionskassen: Arbeitgeber müssen sich bei AFPnet registrieren, um Rentenbeiträge elektronisch zu verwalten, wenn sie eine private Pensionskassenverwaltung (AFP) nutzen.
- Jahreseinkommensteuererklärung: Arbeitgeber müssen bis zur ersten Aprilwoche eine jährliche Einkommensteuererklärung einreichen, in der die Abzüge und Zahlungen des Jahres zusammengefasst werden.
Zusätzliche Überlegungen
- Nicht-ansässige Mitarbeiter: Ausländische Mitarbeiter, die weniger als 183 Tage in Peru arbeiten, gelten als nicht ansässig und werden pauschal mit 30% auf Einkommen aus peruanischen Quellen besteuert. Es gelten keine Abzüge.
- 13. und 14. Gehalt: Arbeitgeber zahlen zwei zusätzliche Monatsgehälter, eines im Juli und eines im Dezember.
Diese Informationen sind aktuell ab dem 5. Februar 2025 und können sich ändern. Es wird empfohlen, einen Steuerfachmann für spezifische Situationen zu konsultieren.
In Peru müssen Arbeitgeber verschiedene Steuern und Beiträge von den Gehältern der Mitarbeiter abziehen und diese an die entsprechenden staatlichen Stellen überweisen. Diese Übersicht deckt die wichtigsten Abzüge für 2025 ab. Beachten Sie, dass ab heute, dem 5. Februar 2025, einige der offiziellen Sätze und Zahlen für 2025 möglicherweise noch nicht finalisiert sind. Daher stellen diese Werte die neuesten verfügbaren Informationen dar und können sich ändern.
Einkommensteuer
- Progressive Sätze: Die Einkommensteuer wird auf der Grundlage einer progressiven Skala einbehalten. Der Wert der Steuerfläche (UIT) für 2025 beträgt PEN 4.600, obwohl dies noch bestätigt werden muss.
- Steuerklassen (basierend auf den Raten von 2024, ausstehende Aktualisierungen für 2025):
- Bis zu 5 UIT: 8%
- 5 bis 20 UIT: 14%
- 20 bis 35 UIT: 17%
- 35 bis 45 UIT: 20%
- Über 45 UIT: 30%
Sozialversicherung (Essalud)
- Mitarbeiterbeitrag: Auch wenn der Mitarbeiter diesen Beitrag nicht direkt als Abzug sieht, stellt er einen Teil seines gesamten Vergütungspakets dar, den der Arbeitgeber an Essalud zahlt (9% des Gehalts des Mitarbeiters, bis zu einem Höchstbetrag basierend auf dem aktuellen UIT).
Pensionsfonds (AFP)
- Mitarbeiterbeitrag: Die Mitarbeiter leisten zwischen 12,50 % und 13,00 % ihres Gehalts an ihren gewählten AFP. Der Arbeitgeber behält diesen Beitrag ein und überweist ihn.
Zusätzliche Abzüge
- Standardabzug: Bewohner haben Anspruch auf einen Standardabzug von 7 UIT gegen Einkommen aus Anstellung oder Selbständigkeit, plus 3 zusätzliche UIT für andere persönliche Ausgaben, die möglicherweise eine ordnungsgemäße Dokumentation zur Validierung erfordern. Dies bleibt für 2025 konstant, vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen.
- Weitere Abzüge: Es gibt Bestimmungen für Abzüge im Zusammenhang mit wohltätigen Beiträgen, begrenzt auf einen Prozentsatz des zu versteuernden Nettoeinkommens.
Arbeitgeberpflichten
- Neben dem Einbehalten und Überweisen von Mitarbeiterbeiträgen zahlen Arbeitgeber auch Essalud-Beiträge für ihre Mitarbeiter und können auch Verpflichtungen in Bezug auf 13.- und 14.-Monatszahlungen haben.
- Arbeitgeber können von Abzügen profitieren, indem sie Mitarbeiter im Alter zwischen 18 und 29 Jahren einstellen (50 % des Mitarbeitereinkommens, vorbehaltlich bestimmter Bedingungen) und für Ausgaben im Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung, obwohl die Einzelheiten eine weitere Beratung erfordern.
Wichtige Überlegungen
- Steuerfläche (UIT): Die jährliche Aktualisierung des UIT-Werts ist entscheidend für alle Berechnungen, und genaue Beträge benötigen eine Bestätigung von offiziellen Quellen, wenn sie veröffentlicht werden.
- Jahresendabgleich: Ein Jahresendabgleich stimmt etwa über- oder unterbezahlte Einkommensteuern ab.
- Compliance: Arbeitgeber müssen die T-Registro-Berichtsanforderungen einhalten und das AFPnet-System für Pensionsbeiträge nutzen.
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und spiegeln unser bestes Verständnis zum 5. Februar 2025 wider. Es ist wichtig, offizielle Ressourcen oder rechtlichen Rat für spezifische Situationen und aktualisierte Vorschriften für 2025 zu konsultieren, sobald diese offiziell bekannt gegeben werden.
In Peru wird die Mehrwertsteuer (VAT), vor Ort bekannt als Impuesto General a las Ventas (IGV), auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben.
Mehrwertsteuersätze und Anwendung
- Der Standard-Mehrwertsteuersatz beträgt 18 % und setzt sich aus 16 % IGV und 2 % kommunaler Fördersteuer (Impuesto de Promoción Municipal, IPM) zusammen. Dies gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
- Ein Satz von 0 % gilt für Exporte von Waren und Dienstleistungen.
Mehrwertsteuerregistrierung
- Es gibt keine Registrierungsschwelle. Unternehmen müssen sich bei SUNAT (Superintendencia Nacional de Administración Tributaria) registrieren und eine RUC (Registro Único de Contribuyentes) erhalten, bevor sie ihre erste steuerpflichtige Lieferung durchführen. Dies gilt sowohl für ansässige als auch für nicht ansässige Unternehmen.
- Nicht ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen für Verbraucher in Peru müssen sich ebenfalls registrieren, die Mehrwertsteuer erheben und abführen.
Mehrwertsteuererklärung und Zahlung
- Mehrwertsteuererklärungen (Formular 119) werden monatlich zwischen dem 7. und 16. Arbeitstag des Folgemonats eingereicht.
- Die Einreichung kann online oder persönlich bei autorisierten Banken erfolgen.
- Große Steuerpflichtige müssen auch eine jährliche ergänzende Erklärung (Declaración Anual de Operaciones con Terceros) abgeben.
- Die Mehrwertsteuerzahlung ist gleichzeitig mit der Steuererklärung fällig. Zahlungen können in PEN oder USD erfolgen.
- Nicht ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen müssen eine separate Mehrwertsteuererklärung (Virtuelles Formular Nr. 0623 - IGV - Digitalwirtschaft) innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Ablauf des Monats der Steuerpflicht einreichen.
Von der Mehrwertsteuer befreite Waren und Dienstleistungen
Mehrere Waren und Dienstleistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Dazu gehören bestimmte Lebensmittel (z. B. Fisch, Krustentiere, Weichtiere, frische oder gekühlte Kartoffeln, Bohnen, Artischocken), öffentlicher Verkehr (ausgenommen Eisenbahn und Flugverkehr), internationaler Frachttransport, Live-Kulturveranstaltungen und spezifische Finanzdienstleistungen wie Zinsen aus Krediten, die an Verbriefungsunternehmen übertragen werden.
Mehrwertsteuer für digitale Dienstleistungen (ab 1. Dezember 2024)
- Eine Mehrwertsteuer von 18 % gilt für digitale Dienstleistungen, die von Nichtansässigen an Verbraucher in Peru erbracht werden.
- Nicht ansässige Anbieter müssen sich für die Mehrwertsteuerregistrierung anmelden und die Steuer erheben.
- Versäumt der Anbieter die Registrierung, sind Zahlungsabwickler (Banken, Kreditkartenunternehmen) für die Einbehaltung der Mehrwertsteuer verantwortlich.
- Betroffene Dienstleistungen umfassen Software, Zugang zu sozialen Medien, Streaming-Dienste, Online-Publikationen, Werbung, Online-Auktionen, Website-Zugänge und Online-Schulungen.
- Die Vorsteuer kann in der Regel zurückgefordert werden, vorbehaltlich spezifischer Vorschriften und Dokumentationsanforderungen. Die Vorsteuer auf Einkäufe von 1.000 USD oder mehr ist nur abzugsfähig/erstattungsfähig, wenn die Zahlung über das Bankensystem erfolgt ist.
- Es gibt ein System zur frühzeitigen Rückforderung der Vorsteuer für Unternehmen mit erheblichen Investitionen (über 2 Millionen USD) und einer Vorbereitungsphase.
Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Eine Beratung durch einen Steuerberater wird für spezifische Situationen empfohlen.
Steuerliche Anreize in Peru (Stand: 5. Februar 2025)
Peru bietet mehrere steuerliche Anreize zur Förderung spezifischer Sektoren und Aktivitäten. Diese Anreize können die Steuerbelastung erheblich reduzieren und die Renditen steigern. Beachten Sie, dass diese Regelungen Änderungen unterliegen können.
Forschung und Entwicklung (F&E)
Peru gewährt erhebliche Steuerabzüge für Ausgaben im Zusammenhang mit wissenschaftlicher Forschung, technologischer Entwicklung und technologischer Innovation.
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Abzugsraten: Unternehmen mit einem Nettoeinkommen von maximal 2.300 Steuereinheiten (ca. 2.996.000 US-Dollar im Jahr 2022) können folgende Abzüge vornehmen:
- 240% der qualifizierten F&E-Ausgaben, wenn das Projekt direkt vom Steuerzahler oder einem peruanischen F&E-Zentrum durchgeführt wird.
- 190% der Ausgaben, wenn das Projekt über ein nicht-peruanisches F&E-Zentrum abgewickelt wird.
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Für Unternehmen, die die Schwelle von 2.300 Steuereinheiten überschreiten:
- 190% Abzug für Projekte, die vom Steuerzahler oder einem peruanischen F&E-Zentrum durchgeführt werden.
- 160% Abzug für Projekte, die von einem nicht-peruanischen F&E-Zentrum durchgeführt werden.
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Ablauf: Dieser Anreiz ist derzeit bis zum 31. Dezember 2025 gültig.
Energiesektor
- Beschleunigte Abschreibung: Unternehmen, die in die Stromerzeugung durch hydraulische oder andere erneuerbare Ressourcen investieren, können von einer beschleunigten Abschreibung profitieren. Ein globaler jährlicher Abschreibungssatz von bis zu 20% ist auf Maschinen, Ausrüstungen und Bauarbeiten anwendbar. Diese Vergünstigung wurde bis zum 31. Dezember 2030 verlängert.
Kapitalgewinne und Zinsbefreiung
Kapitalgewinne und Zinsen aus Wertpapieren, die von der peruanischen Regierung ausgegeben wurden, sind von der Einkommensteuer befreit. Diese Befreiung wurde auf Folgendes erweitert:
- Rückkauftransaktionen mit von der peruanischen Regierung ausgegebenen Wertpapieren.
- Veräußerung von Anteilen an Exchange Traded Funds (ETFs), die die Wertentwicklung eines von der peruanischen Regierung ausgegebenen Portfolios nachbilden.
Gastgewerbesektor (MwSt)
Ein ermäßigter MwSt-Satz gilt für den Gastgewerbesektor, einschließlich Hotels und Restaurants. Der genaue ermäßigte Prozentsatz wurde von der Quelle nicht angegeben.
Sonderwirtschaftszonen (SEZs)
Unternehmen, die in ausgewiesenen SEZs tätig sind, genießen mehrere steuerliche und zollrechtliche Vorteile:
- Befreiung von der Einkommensteuer, der MwSt, der Gemeindeförderungssteuer und anderen Steuern (ausgenommen Arbeitsabgaben).
- Befreiung von Einfuhrzöllen und Steuern für ausländische Waren, die innerhalb der SEZ verbleiben.
- Berechtigung zur Teilnahme an Handelsabkommen, die von Peru unterzeichnet wurden (vorausgesetzt, die Ursprungkriterien sind erfüllt).
Steuerliche Ratenzahlungen
Ein spezielles Ratenzahlungsregime steht für Steuerschulden, die bis zum 31. Dezember 2023 fällig werden, zur Verfügung. Die Frist für die Beantragung dieses Regimes wurde bis zum 28. Februar 2025 verlängert. Dieses Programm ermöglicht es berechtigten Unternehmen, ihre ausstehenden Steuerschulden in Raten zu begleichen und so ihre finanzielle Belastung zu reduzieren. Die genauen Bedingungen waren in der Quelle nicht verfügbar.
Textil- und Bekleidungsindustrie
Ein spezielles Abschreibungsregime besteht für Maschinen und Ausrüstungen, die in den Jahren 2024 und 2025 erworben wurden. Ein maximaler Abschreibungssatz von 33,33% gilt. Im Jahr 2026 können Maschinen und Ausrüstungen mit einem Satz von 25% abgeschrieben werden, und ab 2027 wird ein Satz von 16,67% angewendet.
Zusätzliche Überlegungen
- Drawback: Exporteure können einige oder alle von ihnen auf importierte Inputs gezahlten Zölle zurückerhalten, die in der Exportproduktion verwendet wurden. Der Drawback-Satz beträgt 3% des FOB-Wertes des exportierten Produkts.
- Frühe MwSt-Rückgewinnung: Vorbetriebliche Unternehmen mit bedeutenden Projekten können eine frühzeitige Rückerstattung der MwSt auf Investitionsgüter beantragen. Dies erfordert eine Investitionsvereinbarung mit dem zuständigen Ministerium.
- Diese Zusammenfassungen stellen keine offizielle Steuerberatung dar. Konsultieren Sie einen Steuerfachmann für spezifische Anleitungen.