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Papua-NeuguineaSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Papua-Neuguinea

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In Papua-Neuguinea stehen Arbeitgeber vor mehreren wichtigen Steuerverpflichtungen, einschließlich Lohn- und Gehaltssteuer, Superannuation-Beiträgen und Waren- und Dienstleistungssteuer.

Lohn- und Gehaltssteuer (SWT)

SWT wird vom Gehalt der Mitarbeiter abgezogen und an die Internal Revenue Commission (IRC) abgeführt. Die Steuer wird vierzehntägig berechnet und ist am 7. des folgenden Monats fällig. Alle Mitarbeiter, einschließlich Vollzeit- und Gelegenheitsarbeiter, müssen gemeldet werden. Zum heutigen Stand, dem 5. Februar 2025, müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass die SWT für Januar 2025 bis spätestens 7. Februar 2025 bezahlt ist.

Superannuation-Beiträge

Arbeitgeber mit 15 oder mehr Mitarbeitern müssen sich bei einem autorisierten Superannuation-Fonds registrieren und Beiträge für Mitarbeiter, die Bürger von Papua-Neuguinea sind, leisten. Der Arbeitgeberbeitrag beträgt 8,4 % des Bruttogrundgehalts des Mitarbeiters (ohne Überstunden, Boni und Provisionen), während der Mitarbeiter 6 % seines Bruttogrundgehalts beiträgt. Beiträge für nicht-bürgerliche Mitarbeiter sind derzeit freiwillig.

Waren- und Dienstleistungssteuer (GST)

Die GST ist eine Verbrauchssteuer, die mit einem Satz von 10 % auf die meisten in Papua-Neuguinea gelieferten Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 250.000 PGK oder mehr müssen sich für die GST registrieren. Unternehmen mit einem Umsatz unterhalb dieser Schwelle können sich freiwillig registrieren. GST-Rückgaben und Zahlungen sind am 21. des folgenden Monats fällig. Die GST und die GST65A-Erklärung für die Januar-Transaktionen sind bis zum 21. Februar 2025 fällig.

Körperschaftsteuer

Ansässige Unternehmen werden mit einem Satz von 30 % auf ihr zu versteuerndes Einkommen besteuert, während nicht-ansässige Unternehmen mit 48 % besteuert werden. Geschäftsbanken unterliegen einem Steuersatz von 45 %. Die jährliche Körperschaftsteuererklärung ist bis zum 28. Februar des folgenden Jahres oder bis zum 30. April abzugeben, wenn sie über einen registrierten Steuerberater eingereicht wird.

Einkommenssteuer

Der höchste Einkommenssteuersatz für Einwohner und Nichterwohner beträgt 42 % auf zu versteuerndes Einkommen, das über 250.000 PGK liegt. Jährliche Einkommenssteuererklärungen sind bis zum 28. Februar des folgenden Jahres fällig, oder zu einem späteren Zeitpunkt, wenn sie von einem Steuerberater eingereicht werden.

Sonstige Steuern

  • Quellensteuer auf Dividenden: Eine Quellensteuer von 15 % auf Dividenden gilt für ins Ausland überwiesene Gewinne.
  • Stempelsteuer: Wird mit unterschiedlichen Sätzen auf bestimmte Dokumente und Transaktionen angewendet.

Steuerjahr

Das Steuerjahr in Papua-Neuguinea läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen aktuell sind bis zum 5. Februar 2025 und Änderungen unterliegen können. Es wird empfohlen, einen Steuerberater oder die IRC zu konsultieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Papua-Neuguinea werden Arbeitnehmersteuerabzüge, bekannt als Salary or Wages Tax (SWT), durch ein progressives Steuersystem festgelegt, das spezielle Regelungen für verschiedene Zulagen und Leistungen vorsieht.

Salary or Wages Tax (SWT)

  • Steuerfreibetrag: PGK 20.000
  • Progressive Sätze: Die SWT verwendet progressive Steuersätze, die mit dem Einkommen steigen. Ab 2024 liegt der höchste Grenzsteuersatz bei 42 %. Die Sätze und Einkommensstufen können sich ändern. Ein Rabatt von 25 % ist für zulässige Abzüge bis zur Höhe der im Steuerjahr gezahlten SWT verfügbar.
  • Vierzehntägige Berechnung: SWT wird vierzehntägig berechnet und abgezogen, unabhängig von der tatsächlichen Lohnabrechnungsfrequenz (wöchentlich, monatlich usw.).
  • Erklärungsformulare: Arbeitnehmer müssen zu Beginn der Beschäftigung und bei Änderungen der Umstände Erklärungsformulare ausfüllen. Dadurch wird der Arbeitgeber und die Internal Revenue Commission (IRC) über abzugsfähige Ausgaben und Zulagen informiert, um eine genaue Steuerberechnung sicherzustellen. Unvollständige oder ungenaue Formulare können zu einer Besteuerung zum höchsten Grenzsatz führen.
  • Jährliche Steuererklärung: Arbeitnehmer, deren einziges Einkommen aus Gehalt oder Löhnen besteht, sind nicht verpflichtet, eine jährliche Einkommensteuererklärung abzugeben. Personen mit zusätzlichen Einkommensquellen (Zinsen, Mieteinnahmen usw., die K100 übersteigen, außer besteuerte Dividenden) müssen eine Erklärung abgeben.

Zulagen und Leistungen

  • Geldzulagen: Diese werden vollständig besteuert. Die Zulage wird zum Gehalt des Arbeitnehmers hinzugerechnet, und SWT wird auf den Gesamtbetrag berechnet. Beispiele sind Wohn- und Fahrzeugzulagen. Unter bestimmten Umständen kann ein Steuerabgleich vom Generaldirektor angefordert werden.
  • Leistungen im Ausland: Die vollen Kosten von Leistungen, die Arbeitnehmern außerhalb von Papua-Neuguinea bereitgestellt werden, gelten als steuerpflichtiges Einkommen und werden zum Gehalt des Arbeitnehmers für die SWT-Berechnung hinzugerechnet.
  • Nicht-abzugsfähige Leistungen für Arbeitgeber: Arbeitgeber können keine Steuerabzüge für Unterhaltungsaufwendungen oder Zahlungen für öffentliche Versorgungsleistungen, Hausmeisterdienste, Sicherheitsdienste und Clubmitgliedschaften geltend machen, die den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt werden.
  • Wohnraum: Vom Arbeitgeber bereitgestellter Wohnraum wird auf Grundlage festgelegter Sätze besteuert. Steuerabweichungen können über die IRC beantragt werden.
  • Kraftfahrzeug: Fahrzeugzulagen sind voll steuerpflichtig. Arbeitnehmer können über ihre jährliche Einkommensteuererklärung Rückerstattungen für geschäftsbezogene Fahrzeugkosten geltend machen.
  • Sicherheit: Arbeitgeberabzüge für Sicherheitsdienste sind nicht zulässig. Barzahlungen für Sicherheitszulagen sind voll steuerpflichtig, wenn sie an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden. Wenn der Arbeitgeber die Sicherheitsdienste direkt im Namen des Arbeitnehmers bezahlt, sind diese nicht steuerpflichtig.

Abhängigenrabatt

Arbeitnehmer können Abhängigenrabatte geltend machen, die in die nationalen Steuersätze einfließen. Erklärungsformulare für Abweichungen können eingereicht werden, um qualifizierende Ausgaben gegenüber der Zulage zu nominieren, aber Abzüge erfordern die Genehmigung der IRC.

Altersvorsorge

Papua-Neuguinea hat ein obligatorisches Altersvorsorgesystem. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zahlen einen Prozentsatz des Gehalts des Arbeitnehmers in einen Altersvorsorgefonds ein, der Altersleistungen bietet. Spezifische Beitragsraten und Details sind bei den zuständigen Behörden erhältlich.

Sonstige Abzüge und Rabatte

Ein Rabatt von 25 % für beschäftigungsbezogene Ausgaben ist verfügbar. Arbeitnehmer können bei der IRC eine Abweichung bei SWT-Abzügen auf der Grundlage erwarteter arbeitsbezogener oder anderer abzugsfähiger Ausgaben beantragen. Belege sind erforderlich. Allgemeine Abzüge für Verluste und Ausgaben, die bei der Erzielung von zu versteuerndem Einkommen anfallen, sind erlaubt, ausgenommen sind Kapital-, Privat- oder Haushaltsausgaben.

Arbeitgeberverantwortung

Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, SWT monatlich von den Löhnen abzuziehen und an die IRC abzuführen. Sie müssen auch eine jährliche Abrechnung bei der IRC einreichen. Steuerliche Rückstände werden beim Arbeitgeber und nicht beim Arbeitnehmer eingetrieben.

Die Angaben sind aktuell vom 5. Februar 2025 und können sich ändern.

Mehrwertsteuer

In Papua-Neuguinea (PNG) ist die Goods and Services Tax (GST) eine Mehrwertsteuer, die mit einem Standardsatz von 10 % auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben wird.

GST-Registrierung

Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über PGK 250.000 (stand heute etwa 68.540 USD) sind verpflichtet, sich für die GST zu registrieren. Kleinere Unternehmen können sich freiwillig registrieren. Auch ausländische Unternehmen, die in PNG tätig sind und diese Schwelle überschreiten, müssen sich registrieren.

Einreichung und Zahlung

GST-Erklärungen und Zahlungen sind monatlich bis zum 21. des Monats nach dem Steuerzeitraum fällig. Im Haushaltsplan 2025 wurden Änderungen vorgeschlagen, um die Frist für Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu PGK 1,5 Millionen zu verlängern, obwohl das Einführungsdatum im Quellenmaterial nicht angegeben ist. Informationen zu den Einzelheiten der vorgeschlagenen Verlängerung wurden in den bereitgestellten Quellen nicht gefunden. Der Haushaltsplan 2025 schlug außerdem vor, die Frist für GST-Rückerstattungen von acht auf vier Jahre zu verkürzen.

Sätze und Ausnahmen

Stand heute bleibt der Standardsatz der GST bei 10 %. Der Nationale Haushalt 2025 führt ab dem 1. Juli 2025 eine nullprozentige GST auf 13 grundlegende Haushaltsgegenstände ein. Dazu gehören Reis, Dosenfisch, Dosenfleisch, Huhn, Tee, Kaffee, Kekse, Nudeln, Mehl, Speiseöl, Damenhygieneprodukte, Seife und Windeln.

Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind allgemein von der GST befreit, darunter:

  • Finanzdienstleistungen
  • Medizinische Dienstleistungen
  • Bildungsdienstleistungen
  • Öffentlicher Straßenverkehr

Nullprozentige Lieferungen (0 % GST) umfassen:

  • Exportierte Waren und Dienstleistungen
  • Lieferungen an vorgeschriebene ausländische Hilfsorganisationen
  • Bestimmte Lieferungen an Rohstoffunternehmen
  • Verkauf eines Unternehmens im fortgeführten Betrieb

Andere steuerliche Überlegungen für Arbeitgeber in PNG

  • Salary or Wages Tax (SWT): Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, SWT von den Gehältern der Mitarbeiter einzubehalten und es bis zum 7. des Folgemonats an die IRC abzuführen. Die SWT wird auf Grundlage gestaffelter Steuersätze berechnet.
  • Corporate Income Tax (CIT): Der Körperschaftssteuersatz beträgt generell 30 %. Für Geschäftsbanken gelten spezielle Sätze: 40 % (für Einkommen unter PGK 300 Millionen) im Jahr 2025 und 35 % ab 2026; 44 % (für Einkommen ab PGK 300 Millionen) im Jahr 2025, jährlich um 1 % sinkend bis 2034.
  • Steuerfreigabeschein: Ein Steuerfreigabeschein ist erforderlich für alle kumulierten Offshore-Transaktionen, die in einem Geschäftsjahr PGK 500.000 übersteigen.

Diese Informationen sind aktuell per 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Es wird immer empfohlen, sich bei einem Steuerfachmann über die neuesten Vorschriften und individuelle Beratung zu informieren.

Steuervergünstigungen

Papua-Neuguinea bietet verschiedene Steueranreize für Unternehmen und Einzelpersonen.

Steuerliche Anreize für Unternehmen

  • Beschleunigte Abschreibung: Neue Industrieanlagen können bis zu 100 % der Kosten abschreiben, mit Flexibilität in der jährlich geltend gemachten Summe (kann keinen Verlust verursachen). Gilt für Anlagen, Gebäude zur Lagerung von Rohstoffen oder fertigen Produkten mit einer Nutzungsdauer von über fünf Jahren. Land- und Fischereiwirtschaftliche Vermögenswerte können im ersten Jahr zu 100 % abgeschrieben werden. Tauchboote für den Tourismus qualifizieren sich ebenfalls für 100 % Abschreibung im ersten Jahr. Eine zusätzliche Abschreibung im ersten Jahr von 20 % gilt für neue Anlagen (ausgenommen Wohnimmobilien über PGK 100.000), die in der Herstellung, Bauwirtschaft, Transport, Lagerung, Kommunikation oder landwirtschaftlichen Produktion verwendet werden, sowie für Modifikationen zur Treibstoffeinsparung und neue nicht-ölbefeuerte Anlagen. Die Umstellung auf nicht-ölbefeuerte Anlagen erhält 30 %.

  • Exportverkaufsausnahme: 100 % Befreiung auf Nettoeinkommen aus dem Export bestimmter Waren für die ersten drei Jahre. In den Jahren vier bis sieben gibt es Befreiungen für Exporteinkommen, die den Durchschnitt der ersten drei Jahre übersteigen.

  • Förderung für ländliche Entwicklung: Eine zehnjährige Steuerbefreiung für Unternehmen in ausgewiesenen am wenigsten entwickelten Gebieten. Verluste können gegen andere Geschäftseinkommen verrechnet werden. Gilt nur für Nicht-Rohstoffunternehmen.

  • Doppelte Abzüge: Verfügbar für Kosten der Exportmarktentwicklung, Mitarbeiterschulungen und Tourismusförderung im Ausland.

  • Bergbau- und Erdölanreize: Spezifische Anreize existieren für diese Sektoren, einschließlich bestimmter Gasprojekte.

  • Zusätzliche Anreize:

    • Lohnsubvention für Hersteller.
    • Sofortabzug für Kosten von Sonnenheizungsanlagen.
    • Zehnjährige Steuerbefreiung für neue Unternehmen in ausgewiesenen abgelegenen Gebieten.
    • Spezifischer Abzug für Umweltschutz- und Säuberungskosten.
    • Landwirtschaftliche Anreize umfassen vollständige Abzüge für Landräumung, Schädlingsbekämpfung, Unterkünfte für Arbeiter und Wasserbewahrung/-leitung. 100 % Abzug für neue landwirtschaftliche Anlagen, 20 % beschleunigte Abschreibung für Anlagen über fünf Jahre.
    • 20 Jahre Verlustvortrag für Verluste bei Primärproduktion. 150 % Abzug für kostenlose Dienstleistungen an Kleinbauern.
    • Ein Steuersatz von 20 % (statt der üblichen 30 % für Einwohner, 48 % für Nicht-Einwohner) gilt für bestimmtes Einkommen aus der Primärproduktion für bis zu zehn Jahre.

Steuerliche Anreize für Einzelpersonen

  • Abhängige Rabatte: Rabatte sind für abhängige Personen verfügbar, basierend auf der Bruttosteuer. Der erste Abhängige qualifiziert sich für 15 % (bis zu PGK 450, mindestens PGK 45). Der zweite und dritte Abhängige qualifizieren sich für 10 % (bis zu PGK 300, mindestens PGK 30).

  • KMU-Besteuerung: Vereinfachte Steuerregelungen für KMU, einschließlich einer Umsatzsteuer von 2 % für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als PGK 250.000 oder einer pauschalen jährlichen Gebühr von PGK 400 bei einem Umsatz von unter PGK 50.000.

  • Superannuation: Volle Steuerbefreiung auf Superannuation-Abhebungen für Einzelpersonen mit über 15 Jahren Dienstzeit.

  • Anreize für Erstkäufer von Eigenheimen: Die Befreiung von der Stempelsteuer wurde auf PGK 700.000 für Erstkäufer erhöht. Einkommensteuerbefreiungen sind auf von Arbeitgebern unterstützte Wohnungsdarlehen bis zu PGK 700.000 für staatsangehörige Mitarbeiter verfügbar.

Andere Steuerliche Anreize

  • GST Nullsätze: 13 wesentliche Güter, einschließlich Reis, Dosenfisch, Speiseöl und Seife, werden von der GST befreit.

  • Ausländische Steueranrechnung: Gutschrift verfügbar, um gezahlte ausländische Steuern gegen in PNG zu zahlende Steuern zu verrechnen (begrenzt auf die niedrigere Summe der gezahlten ausländischen Steuer oder der in PNG zu zahlenden Steuer auf das ausländische Einkommen).

  • Entlastung durch Steuerfreigabebescheinigung (TCC): Die TCC-Schwelle für Überweisungen ins Ausland wurde auf PGK 1,5 Millionen erhöht.

Anwendungsverfahren

Spezifische Anwendungsverfahren variieren je nach Anreiz. Konsultieren Sie die interne Steuerkommission (IRC) für detaillierte Informationen und relevante Formulare.

Diese Informationen sind ab dem 5. Februar 2025 aktuell und können Änderungen unterliegen. Überprüfen Sie stets mit offiziellen Quellen die neuesten Details.

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