Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Papua-Neuguinea
Arbeitgeber haben mehrere Steuerpflichten, einschließlich Lohn- und Gehaltssteuer (SWT), Superannuitätsbeiträge und andere Steuern wie die Ausbildungsabgabe und die Gemeinwohlabgabe.
Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, SWT vom Gehalt der Mitarbeiter einzubehalten und an die Internal Revenue Commission (IRC) abzuführen. Auf das Einkommen der Mitarbeiter werden gestaffelte Steuersätze angewendet. SWT ist in der Regel monatlich fällig.
Arbeitgeber müssen 8,4 % des Bruttogehalts eines einheimischen Mitarbeiters an einen autorisierten Superannuitätsfonds beitragen. Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, die Beiträge der Mitarbeiter abzuziehen und sowohl ihre eigenen als auch die Beiträge der Mitarbeiter an den Superannuitätsfonds abzuführen. Superannuitätsbeiträge werden typischerweise monatlich oder vierteljährlich gezahlt, je nach den Anforderungen des Fonds.
Unternehmen mit einer Gehaltsabrechnung von über K200.000 unterliegen einer 2%igen Ausbildungsabgabe auf die Gehaltsabrechnung zur Finanzierung von Schulungen. Unternehmen im Bergbau- und Erdölsektor können zusätzliche Steuerverpflichtungen in Form einer Gemeinwohlabgabe haben.
Arbeitgeber müssen sich bei der IRC registrieren und detaillierte Gehaltsabrechnungsunterlagen für die Steuerberechnung und Prüfungszwecke führen. Die Nichteinhaltung der Steuerpflichten kann zu Strafen und Zinsbelastungen führen.
In Papua-Neuguinea wird die Gehalts- und Lohnsteuer (Salary and Wage Tax, SWT) auf alle Einkünfte aus Beschäftigung erhoben. Die Steuersätze sind gestaffelt, was bedeutet, dass sie mit der Höhe des erzielten Einkommens progressiv ansteigen.
Die Arbeitnehmer sind auch verpflichtet, einen obligatorischen Beitrag zu einem autorisierten Altersvorsorgefonds zu leisten. Dieser Beitrag wird mit 6 % des Nachsteuergehalts des Arbeitnehmers berechnet.
Arbeitnehmer können eine Rückerstattung von 25 % gegen ihre SWT für zulässige Abzüge geltend machen. Diese Abzüge können arbeitsbezogene Ausgaben wie Werkzeuge, Uniformen und berufliche Mitgliedschaften, Spenden an anerkannte Wohltätigkeitsorganisationen und begrenzte medizinische Ausgaben umfassen.
Es ist wichtig zu beachten, dass Arbeitnehmer Aufzeichnungen über diese zulässigen Abzüge führen müssen, um sie geltend zu machen. Die 25%ige Rückerstattung für Abzüge wird in der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht.
Gehalts- und Lohnempfänger haben Anspruch auf eine Rückerstattung von 25 % gegen SWT für zulässige Abzüge. Diese Abzüge können umfassen:
In Papua-Neuguinea wird die Mehrwertsteuer als Goods and Services Tax (GST) bezeichnet.
Der Standard-GST-Satz in Papua-Neuguinea beträgt 10%, der auf die meisten Dienstleistungen angewendet wird.
Mehrere Dienstleistungen sind in Papua-Neuguinea von der GST befreit. Dazu gehören:
Unternehmen, die steuerpflichtige Dienstleistungen in Papua-Neuguinea anbieten, müssen die folgenden Verfahren einhalten:
Steueranreize sind ein entscheidendes Instrument zur Förderung des Wirtschaftswachstums und zur Anziehung von Investitionen. Sie kommen in verschiedenen Formen, jede mit eigenen Zulassungskriterien und Antragsverfahren.
Dies ist eine vollständige oder teilweise Befreiung von der Körperschaftsteuer für einen festgelegten Zeitraum. Sie steht typischerweise neuen Unternehmen in ausgewiesenen ländlichen Entwicklungsgebieten zur Verfügung, die in bestimmten Branchen wie Landwirtschaft, Fertigung oder Tourismus tätig sind. Auch Unternehmen, die in bestimmten Sektoren tätig sind, die als entscheidend für das Wirtschaftswachstum gelten, wie z.B. Rohstoffverarbeitung, können berechtigt sein. Um sich zu bewerben, müssen Sie die Investment Promotion Authority (IPA) von Papua-Neuguinea für Details und Antragsverfahren kontaktieren.
Dieser Anreiz ermöglicht es Unternehmen, einen höheren Prozentsatz der Kosten von Kapitalanlagen im ersten Jahr ihrer Nutzung abzuschreiben. Er gilt im Allgemeinen für die meisten Unternehmen, spezifische Details können jedoch variieren. Um diesen Abzug geltend zu machen, konsultieren Sie einen Steuerberater für Unterstützung bei der Steuererklärung.
Unternehmen können im Rahmen dieses Anreizes bestimmte Ausrüstungen und Materialien zollfrei importieren. Die Berechtigung hängt von der Art der Ausrüstung und ihrer vorgesehenen Verwendung ab. Es kann relevant für Unternehmen sein, die in vorrangigen Sektoren tätig sind oder neue Betriebe gründen. Für Informationen zur Berechtigung und zu den Antragsverfahren kontaktieren Sie den PNG Customs Service.
Dieser Anreiz ermöglicht es Unternehmen, die Kosten für die Förderung von Exporten doppelt abzusetzen. Er steht Unternehmen zur Verfügung, die in den Export von in Papua-Neuguinea hergestellten Waren involviert sind. Hinweise zur Geltendmachung dieses Abzugs sind bei der Internal Revenue Commission (IRC) von Papua-Neuguinea erhältlich.
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