Papua-Neuguinea (PNG) verfügt über ein strukturiertes System zur Verwaltung des Eintritts und Aufenthalts von ausländischen Staatsangehörigen, insbesondere jener, die arbeiten möchten. Dieses System umfasst die Beantragung des entsprechenden Visums und, für Beschäftigungszwecke, einer Arbeitserlaubnis. Der Prozess wird von den zuständigen Regierungsbehörden überwacht, wobei der Fokus darauf liegt, sicherzustellen, dass ausländische Arbeitnehmer echte Qualifikationslücken füllen und positiv zur nationalen Wirtschaft beitragen, während gleichzeitig die lokalen Beschäftigungsmöglichkeiten geschützt werden.
Die Navigation durch die Anforderungen für Arbeitserlaubnisse und Visa in PNG kann komplex sein, da sie mehrere Schritte und spezifische Dokumentationen umfasst. Arbeitgeber, die ausländische Arbeitnehmer sponsern, müssen ihre Verpflichtungen verstehen, und Arbeitnehmer müssen sicherstellen, dass sie alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, bevor sie mit der Arbeit beginnen.
Gängige Visatypen für ausländische Arbeitnehmer
Ausländische Staatsangehörige, die in Papua-Neuguinea arbeiten möchten, benötigen in der Regel ein Visum, das eine Beschäftigung erlaubt. Die häufigste Kategorie ist das Employment Visa, das mit einem konkreten Jobangebot und einer genehmigten Arbeitserlaubnis verbunden ist. Andere Visatypen können kurzfristige Geschäftsaktivitäten oder spezifische Projektarbeit erlauben, erlauben jedoch im Allgemeinen keine langfristige, kontinuierliche Beschäftigung ohne die entsprechende Arbeitserlaubnis und das zugehörige Visum.
| Visatyp | Zweck | Typische Dauer | Wesentliche Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| Employment Visa | Langfristige Beschäftigung mit genehmigter Arbeitserlaubnis | Bis zu 2 Jahre | Genehmigte Arbeitserlaubnis, Arbeitsvertrag |
| Sonderausnahme | Kurzfristige, spezifische Projektarbeit | Variabel | Genehmigung für spezifisches Projekt, Einladung |
| Business Visa | Geschäftstreffen, Verhandlungen (keine Arbeit) | Bis zu 60 Tage | Geschäftseinladung |
Das Employment Visa ist der primäre Weg für ausländische Staatsangehörige, die in PNG für einen längeren Zeitraum wohnen und arbeiten möchten. Es hängt davon ab, dass der Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis für die Position erhält.
Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis
Der Erhalt einer Arbeitserlaubnis ist eine Voraussetzung für die meisten ausländischen Staatsangehörigen, die in PNG eine Beschäftigung suchen. Der Antragsprozess wird in der Regel vom sponsernden Arbeitgeber eingeleitet und beinhaltet den Nachweis, dass die Position nicht von einem qualifizierten PNG-Bürger besetzt werden kann.
Antragsverfahren
- Arbeitsmarkt-Test: Der Arbeitgeber muss die Stelle lokal ausschreiben, um zu demonstrieren, dass kein geeigneter lokaler Kandidat verfügbar ist.
- Einreichung des Antrags auf Arbeitserlaubnis: Der Arbeitgeber reicht den Antrag beim Department of Labour and Industrial Relations (DLIR) ein. Dieser Antrag enthält Details zur Position, zum ausländischen Arbeitnehmer und Nachweise über den Arbeitsmarkt-Test.
- Bewertung durch das DLIR: Das DLIR bewertet den Antrag anhand von Faktoren wie dem Bedarf an der Rolle, den Qualifikationen des ausländischen Mitarbeiters und der Einhaltung der lokalen Arbeitsgesetze.
- Genehmigung der Arbeitserlaubnis: Bei Genehmigung stellt das DLIR eine Arbeitserlaubnis aus.
- Visumantrag: Der ausländische Arbeitnehmer beantragt dann das entsprechende Visum (meist ein Employment Visa) bei einer PNG-Diplomatischen Vertretung im Ausland oder, in einigen Fällen, innerhalb PNG, falls berechtigt. Die genehmigte Arbeitserlaubnis ist ein obligatorisches Dokument für den Visumantrag.
- Visumausstellung: Nach erfolgreichem Visumantrag wird das Visum ausgestellt, das die Einreise nach PNG zum Zweck der Beschäftigung ermöglicht.
Wesentliche Anforderungen und Dokumentation
- Für den Arbeitgeber:
- Nachweis der Firmeneintragung in PNG.
- Nachweis des Arbeitsmarkt-Tests (Stellenanzeigen, Interviewaufzeichnungen).
- Begründung für die Einstellung eines ausländischen Mitarbeiters.
- Vorgeschlagene Details des Arbeitsvertrags.
- Steuernummer des Unternehmens.
- Für den Arbeitnehmer:
- Ausgefülltes Antragsformular für die Arbeitserlaubnis.
- Ausgefülltes Visumantragsformular.
- Gültiger Reisepass mit ausreichender Gültigkeit.
- Kopien von Bildungszertifikaten und beruflichen Qualifikationen.
- Lebenslauf (CV).
- Führungszeugnis aus dem Heimatland.
- Medizinischer Untersuchungsbericht.
- Passfoto.
- Arbeitsvertrag, unterschrieben von beiden Parteien.
- Weitere vom DLIR oder den Einwanderungsbehörden angeforderte Dokumente.
Bearbeitungszeiten und Gebühren
Die Bearbeitungszeiten für Arbeitserlaubnisse und Visa können erheblich variieren, abhängig vom Antragsvolumen, der Komplexität des Falls und der Effizienz der zuständigen Behörden.
- Bearbeitung der Arbeitserlaubnis: Typischerweise zwischen 4 und 8 Wochen, kann aber auch länger dauern.
- Visa-Bearbeitung: Kann zwischen 1 und 4 Wochen nach Genehmigung der Arbeitserlaubnis dauern, abhängig vom Antragsort (z.B. Auslandsmissionsstelle vs. innerhalb PNG).
Gebühren fallen sowohl für die Arbeitserlaubnis als auch für das Visum an. Diese Gebühren können sich ändern und hängen von der Dauer und Art der Erlaubnis/des Visums ab. Arbeitgeber sind oft für die Übernahme dieser Kosten verantwortlich. Spezifische Gebührensätze werden vom DLIR und der Immigration and Citizenship Authority (ICA) veröffentlicht.
Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung
Der Erwerb einer Daueraufenthaltsgenehmigung in Papua-Neuguinea ausschließlich auf Basis eines standardmäßigen Employment Visa ist kein üblicher oder einfacher Prozess. Das Einwanderungssystem PNGs konzentriert sich hauptsächlich auf temporäre Aufenthalte zu Arbeitszwecken. Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung sind begrenzt und erfordern oft erhebliche Investitionen, langfristigen Aufenthalt unter bestimmten Bedingungen oder enge familiäre Bindungen zu einem PNG-Bürger.
Ausländische Staatsangehörige, die längere Zeit (oft 8–10 Jahre oder mehr) in PNG mit gültigen langfristigen Visa gelebt haben, könnten möglicherweise für eine Daueraufenthaltsgenehmigung in Frage kommen, aber dies wird fallweise geprüft und ist nicht garantiert. Es besteht kein automatisches Recht auf Daueraufenthalt nach einer bestimmten Beschäftigungsdauer.
Optionen für Visum für Angehörige
Ausländische Staatsangehörige mit einem gültigen Employment Visa in Papua-Neuguinea dürfen in der Regel Visa für ihre berechtigten Angehörigen beantragen, um sie zu begleiten. Berechtigte Angehörige umfassen typischerweise den Ehepartner und abhängige Kinder (meist unter 18 Jahren oder älter, wenn Vollzeitstudenten oder medizinisch abhängig).
Antragsverfahren für Angehörige
- Sponsoring: Der primäre Visuminhaber (der Arbeitnehmer) sponsert die Anträge für seine Angehörigen.
- Visumantrag: Angehörige beantragen Dependent Visas bei einer PNG-Diplomatischen Vertretung im Ausland oder, in einigen Fällen, innerhalb PNG.
- Dokumentation: Erforderliche Dokumente umfassen Nachweise der Beziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden), Pässe, medizinische Berichte, polizeiliche Führungszeugnisse (für erwachsene Angehörige) und die Visa- und Arbeitserlaubnisdetails des primären Visuminhabers.
- Visumausstellung: Bei Genehmigung werden Dependent Visas ausgestellt, in der Regel entsprechend der Gültigkeitsdauer des Employment Visa des primären Visuminhabers.
Dependent Visa-Inhaber dürfen in PNG in der Regel nicht arbeiten, es sei denn, sie erhalten eine eigene Arbeitserlaubnis und ändern ihren Visastatus in ein Employment Visa.
Visa-Konformitätsverpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben erhebliche Verpflichtungen, um die Einhaltung der PNG-Einwanderungs- und Arbeitsgesetze sicherzustellen. Verstöße können zu Strafen, Geldbußen, Abschiebung und Einreise- oder Sponsoringverboten führen.
Verpflichtungen des Arbeitgebers
- Sponsoring-Verantwortlichkeiten: Sicherstellen, dass der ausländische Mitarbeiter eine gültige Arbeitserlaubnis und ein gültiges Visum für die Dauer der Beschäftigung besitzt.
- Einhaltung der Arbeitserlaubnisbedingungen: Sicherstellen, dass der Arbeitnehmer nur in der im Arbeitserlaubnis angegebenen Position und am angegebenen Ort arbeitet.
- Einhaltung des Arbeitsrechts: Bereitstellung von Beschäftigungsbedingungen, die den PNG-Arbeitsgesetzen entsprechen oder diese übertreffen.
- Meldung von Änderungen: Benachrichtigung des DLIR und der ICA über Änderungen im Beschäftigungsstatus, in der Rolle oder bei Beendigung der Beschäftigung.
- Repatriierung: Verantwortung für die Kosten der Rückführung des Mitarbeiters und seiner Angehörigen bei Beendigung der Beschäftigung oder Ablauf des Visums.
- Aufbewahrung von Aufzeichnungen: Führung genauer Aufzeichnungen über die Arbeitserlaubnisse, Visa und Beschäftigungsdetails der ausländischen Mitarbeiter.
Verpflichtungen des Arbeitnehmers
- Einhaltung der Visabedingungen: Einhaltung der Bedingungen ihres Visums, einschließlich der Arbeit nur für den sponsernden Arbeitgeber in der genehmigten Rolle.
- Gültige Dokumente: Sicherstellen, dass ihr Reisepass, ihre Arbeitserlaubnis und ihr Visum während ihres Aufenthalts und ihrer Beschäftigung gültig bleiben.
- Einhaltung der Gesetze: Befolgung aller PNG-Gesetze und -Vorschriften.
- Abreise: PNG bei Ablauf oder Beendigung ihres Visums und ihrer Arbeitserlaubnis verlassen, sofern kein neues Visum beantragt wird.
- Änderungen melden: Den Arbeitgeber und die zuständigen Behörden über bedeutende persönliche Änderungen informieren (z.B. Heirat, Scheidung, Familienzuwachs).
Die strikte Einhaltung ist für beide Parteien entscheidend, um eine reibungslose und rechtmäßige Beschäftigungsbeziehung in Papua-Neuguinea zu gewährleisten.
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