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Verlassen in Papua-Neuguinea

Urlaubs- und Abwesenheitsrichtlinien

Verstehen Sie die Urlaubsansprüche der Mitarbeitenden und deren Richtlinien in Papua-Neuguinea

Papua-Neuguinea leave overview

Das Navigieren durch die Urlaubsansprüche von Mitarbeitenden in Papua-Neuguinea erfordert ein klares Verständnis der Arbeitsgesetze und Vorschriften des Landes. Arbeitgeber müssen die gesetzlichen Anforderungen bezüglich Jahresurlaub, gesetzlicher Feiertage, Krankheitsurlaub, Elternurlaub und anderer Formen genehmigter Abwesenheit einhalten.

Eine ordnungsgemäße Verwaltung des Mitarbeiterurlaubs gewährleistet nicht nur die rechtliche Konformität, sondern trägt auch zum Wohlbefinden und zur Produktivität der Mitarbeitenden bei. Dieser Leitfaden fasst die wichtigsten Urlaubsregelungen zusammen, die für Papua-Neuguinea im Jahr 2026 gelten, und bietet wesentliche Informationen für Arbeitgeber, die im Land tätig sind.

Jahresurlaub

Mitarbeitende in Papua-Neuguinea haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, nachdem sie eine bestimmte Beschäftigungsdauer erreicht haben. Der Mindestanspruch beträgt in der Regel zwei Wochen bezahlten Urlaub für jedes abgeschlossene Jahr ununterbrochener Beschäftigung.

  • Ansammlung: Der Urlaub entsteht fortlaufend im Laufe des Beschäftigungsjahres.
  • Zeitpunkt: Der Urlaub wird im Allgemeinen nach 12 Monaten Beschäftigung genommen, obwohl Vereinbarungen auch frühzeitig oder angesparten Urlaub vorsehen können.
  • Zahlung: Mitarbeitende erhalten während des Jahresurlaubs ihr reguläres Gehalt.

Gesetzliche Feiertage

Papua-Neuguinea feiert jährlich eine Reihe nationaler gesetzlicher Feiertage. Mitarbeitende haben im Allgemeinen Anspruch auf einen bezahlten freien Tag an diesen Feiertagen. Wird an einem gesetzlichen Feiertag gearbeitet, erhält der Mitarbeitende in der Regel Zuschläge gemäß den entsprechenden Tarifverträgen oder Vereinbarungen.

Hier sind dieStandard-gesetzlichen Feiertage in Papua-Neuguinea im Jahr 2026:

Feiertag Datum Wochentag
Neujahrstag 1. Januar Donnerstag
Nationaler Gedenktag 26. Februar Donnerstag
Karfreitag 3. April Freitag
Heiligsansamstag 4. April Samstag
Ostersonntag 5. April Sonntag
Ostermontag 6. April Montag
Geburtstag des Königs 15. Juni Montag
Nationaler Gedenktag 23. Juli Donnerstag
Tag der Buße 26. August Mittwoch
Unabhängigkeitstag 16. September Mittwoch
Weihnachten 25. Dezember Freitag
Boxing Day 26. Dezember Samstag

Hinweis: Einige regionale oder provinzielle Feiertage können ebenfalls gelten.

Krankheitsurlaub

Mitarbeitende haben Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub im Falle von persönlicher Krankheit oder Verletzung. Der Standardanspruch beträgt sechs Tage bezahlten Krankheitsurlaub pro Jahr.

  • Anspruch: 6 Tage pro Jahr.
  • Ansammlung: Krankheitsurlaub wird in der Regel jährlich angesammelt.
  • Ärztliches Attest: Arbeitgeber können ein ärztliches Attest eines registrierten Mediziners verlangen, bei Abwesenheiten, die eine bestimmte Dauer überschreiten (häufig zwei aufeinanderfolgende Tage), oder bei jeder Abwesenheit auf Verlangen.
  • Zahlung: Krankheitsurlaub wird zum regulären Stunden- oder Tagessatz des Mitarbeitenden bezahlt.

Elternurlaub

Die Regelungen für Elternurlaub in PNG decken hauptsächlich Mutterschaftsurlaub ab, mit begrenzten oder keinen gesetzlichen Ansprüchen auf Vaterschafts- oder Adoptionsurlaub nach dem allgemeinen Arbeitsrecht, obwohl spezielle Tarifverträge oder Unternehmensrichtlinien diese vorsehen können.

  • Mutterschaftsurlaub:
    • Dauer: Weibliche Mitarbeitende haben in der Regel Anspruch auf sechs Wochen Mutterschaftsurlaub.
    • Zeitpunkt: Dieser Urlaub wird üblicherweise rund um den erwarteten Entbindungstermin genommen.
    • Bezahlung: Mutterschaftsurlaub ist oft unbezahlt nach dem allgemeinen Arbeitsrecht, obwohl einige Tarifverträge oder Arbeitsverträge bezahlten Urlaub vorsehen.
    • Voraussetzungen: Oft sind eine Mindestdauer der ununterbrochenen Beschäftigung und andere Voraussetzungen zu erfüllen.
  • Vaterschaftsurlaub: Es besteht im Allgemeinen kein gesetzlicher Anspruch auf bezahlten Vaterschaftsurlaub im Hauptarbeitsgesetz. Etwaige Regelungen beruhen typischerweise auf spezifischen Industriezusagen oder Arbeitgeberpolitiken.
  • Adoptionsurlaub: Ähnlich wie beim Vaterschaftsurlaub gibt es im Allgemeinen keinen gesetzlichen Anspruch auf Adoptionsurlaub nach dem Hauptarbeitsgesetz.

Weitere Urlaubsarten

Neben den primären Kategorien können Mitarbeitende je nach konkreter Situation, Tarifverträgen oder Unternehmensrichtlinien Anspruch auf weitere Urlaubsarten haben.

  • Beileid (Mitgefühls-)Urlaub: Obwohl dies nicht immer ein gesetzlicher Anspruch ist, bieten viele Tarifverträge und Arbeitgeber eine kurze bezahlte oder unbezahlte Auszeit (z.B. 1-3 Tage) im Todesfall eines nahen Familienmitglieds.
  • Studienurlaub: Manche Tarifverträge oder Arbeitsverträge sehen bezahlten oder unbezahlten Urlaub für Mitarbeitende vor, die genehmigte Weiterbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit absolvieren.
  • Sabbatical: Ein Sabbatical ist kein gesetzlicher Anspruch, wird aber oftmals von Arbeitgebern für langjährige Mitarbeitende angeboten, z.B. für berufliche Weiterentwicklung oder Erholung.
  • Jurydienst: Mitarbeitende, die für die Jurypflicht herangezogen werden, haben möglicherweise Anspruch auf Urlaub, wobei die genaue Ausgestaltung der Bezahlung variieren kann.

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