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Urlaubs- und Abwesenheitsrichtlinien

Verstehen Sie die Urlaubsansprüche der Mitarbeitenden und deren Richtlinien in Mauritius

Mauritius leave overview

Verwaltung der Urlaubsansprüche von Mitarbeitern in Mauritius erfordert ein klares Verständnis der Arbeitsgesetze und -vorschriften des Landes. Arbeitgeber müssen die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich verschiedener Urlaubsarten einhalten, um eine faire Behandlung und Compliance sicherzustellen. Diese Ansprüche decken wesentliche Bereiche wie Jahresurlaub, gesetzliche Feiertage, Krankheitsurlaub und Elternzeit ab und bieten den Mitarbeitern die erforderliche Auszeit für Erholung, persönliche Belange und Familienverantwortlichkeiten.

Die Navigation durch diese Anforderungen ist entscheidend für Unternehmen, die in Mauritius tätig sind, unabhängig davon, ob sie eine lokale Gesellschaft haben oder remote beschäftigen. Die Einhaltung dieser Richtlinien sorgt nicht nur für die rechtliche Konformität, sondern trägt auch zum Wohlbefinden und zur Bindung der Mitarbeitenden bei. Die folgenden Abschnitte erläutern die wichtigsten Urlaubsbestimmungen, die in Mauritius gelten.

Jahresurlaub

Mitarbeiter in Mauritius haben Anspruch auf eine Mindestanzahl an bezahltem Jahresurlaub, der basierend auf ihrer Beschäftigungsdauer erworben wird. Dieser Urlaub dient der Erholung und Freizeitgestaltung.

Beschäftigungsdauer Mindestanspruch auf Jahresurlaub
Weniger als 1 Jahr Pro-rata
1 Jahr oder mehr (bei 5 Arbeitstagen/Woche) 22 Arbeitstage
1 Jahr oder mehr (bei 6 Arbeitstagen/Woche) 26 Arbeitstage
Mitarbeiter, die weniger als 5 Tage/Woche arbeiten Pro-rata
Mitarbeiter auf Auftrags- oder Stücklohnbasis Pro-rata
  • Der Urlaub wächst in der Regel monatlich an.
  • Mitarbeiter sind im Allgemeinen verpflichtet, ihren angesammelten Urlaub innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu nehmen, meist im Jahr seiner Ansammlung oder kurz danach, vorbehaltlich einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.
  • Nicht genommener Urlaub kann übertragen oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt werden, abhängig von den spezifischen Umständen und Vereinbarungen.

Gesetzliche Feiertage und Observanzen

Mauritius beobachtet im Laufe des Jahres mehrere gesetzliche Feiertage. Mitarbeitende haben im Allgemeinen Anspruch auf einen bezahlten Ruhetag an diesen Feiertagen. Wenn ein Mitarbeitender an einem Feiertag arbeiten muss, steht ihnen in der Regel eine Premiumvergütung zu.

Während die genauen Termine einiger Feiertage jährlich variieren, umfasst die Standardliste der gesetzlichen Feiertage:

  • Neujahrstag (1. Januar)
  • Tag der Abschaffung der Sklaverei (1. Februar)
  • Chinesisches Frühlingsfest (terminlich variierend)
  • Maha Shivaratri (terminlich variierend)
  • Unabhängigkeitstag (12. März)
  • Ougadi (terminlich variierend)
  • Tag der Arbeit (1. Mai)
  • Eid al-Fitr (terminlich variierend)
  • Ganesh Chaturthi (terminlich variierend)
  • Divali (terminlich variierend)
  • Tag der Himmelfahrt (15. August)
  • Allerheiligen (1. November)
  • Weihnachten (25. Dezember)

Hinweis: Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Sonntag, wird in der Regel der darauffolgende Montag als bezahlter Feiertag berücksichtigt.

Policies und Bezahlung bei Krankheitsurlaub

Mitarbeiter in Mauritius haben Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub zur Genesung bei Krankheit oder Verletzung. Es bestehen spezifische Anforderungen bezüglich der Benachrichtigung über die Abwesenheit und der Vorlage eines ärztlichen Attests.

Anspruch Bedingungen
15 Arbeitstage pro Jahr Für Mitarbeitende mit mindestens 12 aufeinanderfolgenden Monaten Beschäftigung.
Pro-rata Für Mitarbeitende mit weniger als 12 Monaten Beschäftigungsdauer.
Bezahlt zum normalen Stundensatz des Mitarbeiters
Ärztliches Attest Wird bei Abwesenheit über eine bestimmte Anzahl aufeinanderfolgender Tage (z.B. 2 Tage) oder gemäß Unternehmenspolitik verlangt.
Anrechnung Nicht genommener Krankheitsurlaub kann bis zu einer bestimmten Grenze angesammelt werden (z.B. 90 Tage).

Arbeitgeber können von Mitarbeitenden verlangen, sie so früh wie möglich von ihrer Krankmeldung in Kenntnis zu setzen.

Elternzeitansprüche

Mauritius gewährt gesetzliche Elternzeit für Mitarbeitende, die ein neues Kind begrüßen, inklusive Mutterschafts-, Vaterschafts- und Adoptionsurlaub.

Urlaubsart Anspruch Bezahlung
Mutterschaft 16 Wochen (in der Regel 8 Wochen vor dem voraussichtlichen Termin, 8 Wochen nach der Geburt) Vom Arbeitgeber zum normalen Stundensatz des Mitarbeiters bezahlt.
Zusätzliche unbezahlte Elternzeit kann unter bestimmten Bedingungen gewährt werden.
Vaterschaft 4 aufeinanderfolgende Wochen Vom Arbeitgeber zum normalen Stundensatz des Mitarbeiters bezahlt.
Muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Geburt genommen werden (z.B. innerhalb von 5 Tagen).
Adoption 16 Wochen Vom Arbeitgeber zum normalen Stundensatz des Mitarbeiters bezahlt.
Gilt für weibliche Mitarbeitende, die ein Kind unter einem bestimmten Alter adoptieren. Ähnliche Regelungen können auch für männliche Mitarbeitende unter speziellen Gesetzen gelten.

Spezifische Bedingungen und Anspruchsberechtigungen gelten für jede Elternzeitart, inklusive Anforderungen hinsichtlich Beschäftigungsdauer und Benachrichtigung.

Weitere Urlaubsarten

Neben den Hauptkategorien können Mitarbeitende in Mauritius auch Anspruch auf andere Urlaubsarten haben, sei es durch Gesetz, Kollektivvertrag oder Unternehmenspolitik.

  • Trauerurlaub: Obwohl nicht immer ein gesetzlich festgelegter Mindestanspruch für alle Fälle, gewähren viele Arbeitgeber bezahlte Freistellung bei Trauer um den Tod eines nahen Familienmitglieds.
  • Studienurlaub: Einige Arbeitgeber gewähren Urlaub für Mitarbeitende, die eine Weiterbildung oder relevante Schulung absolvieren, oft unter bestimmten Bedingungen und Vereinbarungen.
  • Sabbatical: Dies ist in der Regel kein gesetzlicher Anspruch, kann aber von Arbeitgebern als Benefit für langjährige Mitarbeitende angeboten werden und eine längere Abwesenheit für persönliche oder berufliche Weiterentwicklung ermöglichen.
  • Urlaub für Gewerkschaftstätigkeiten: Mitarbeitende, die Funktionäre einer registrierten Gewerkschaft sind, können Anspruch auf angemessene Freistellung zur Wahrnehmung ihrer Gewerkschaftsaufgaben haben.

Die Verfügbarkeit und die Bedingungen dieser »anderen« Urlaubsarten können zwischen Arbeitgebern und Branchen erheblich variieren. Es ist ratsam, dass Arbeitgeber ihre Policen zu diesen Urlaubsarten klar in Arbeitsverträgen oder Mitarbeitermanualen festlegen.

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