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Arbeitserlaubnisse und Visa in Malta

Arbeitsgenehmigungen und Visabestimmungen

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Mitarbeitende in Malta sponsern.

Malta work-permits-and-visas overview

Malta, ein Mitgliedstaat der Europäischen Union, bietet verschiedene Möglichkeiten für ausländische Staatsangehörige, die innerhalb seiner Grenzen Beschäftigungsmöglichkeiten suchen. Der Prozess umfasst typischerweise das Erlangen des erforderlichen Visums zum Eintritt ins Land (falls notwendig, je nach Nationalität) sowie einer Arbeitserlaubnis, offiziell bekannt als Beschäftigungs­erlaubnis, um legal beschäftigt zu sein. Das Navigieren dieser Anforderungen ist für sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen, die internationales Talent einstellen möchten, entscheidend.

Das System ist darauf ausgelegt, den Arbeitsmarkt zu regulieren und gleichzeitig den Zugang für qualifizierte Arbeitskräfte und Fachkräfte zu erleichtern, die zur maltesischen Wirtschaft beitragen. Das Verständnis der spezifischen Arten von Genehmigungen und der Antragsverfahren ist der erste Schritt zu erfolgreicher internationaler Beschäftigung in Malta.

Gängige Visatypen für ausländische Arbeitnehmer

Während die primäre Voraussetzung für die Arbeit in Malta die Beschäftigungs­erlaubnis ist, hängt die Notwendigkeit eines Einreisevisums von der Nationalität des Antragstellers ab. Bürger der EU/EEE/Schweiz benötigen kein Visum oder eine Arbeitserlaubnis, um in Malta zu leben und zu arbeiten, und genießen Freizügigkeitsrechte. Drittstaatsangehörige (Nicht-EU/EEE/Schweiz) benötigen in der Regel sowohl ein Einreisevisum (falls zutreffend) als auch eine Beschäftigungs­erlaubnis.

Die wichtigsten Genehmigungstypen für Drittstaatsangehörige, die eine Beschäftigung suchen, umfassen:

  • Single Permit: Dies ist die gebräuchlichste Art, die die Aufenthaltserlaubnis und die Arbeitserlaubnis in einem Dokument vereint. Es ermöglicht dem Inhaber, legal in Malta bei einem bestimmten Arbeitgeber in einer bestimmten Position zu wohnen und zu arbeiten.
  • Key Employee Initiative (KEI): Ein Schnellverfahren für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige in leitenden oder hochtechnischen Positionen. Es bietet eine beschleunigte Bearbeitung.
  • Highly Qualified Persons Rules: Ein steuerbasiertes Anreizprogramm, das darauf abzielt, hochqualifizierte Personen in bestimmte Sektoren wie Finanzdienstleistungen, Gaming und Luftfahrt zu locken. Dies ist keine Arbeitserlaubnis an sich, sondern bietet Steuervergünstigungen bei Erhalt der erforderlichen Genehmigungen.
Genehmigungstyp Zielbewerber Hauptmerkmal
Single Permit Die meisten Drittstaatsangehörigen auf Arbeitssuche Vereint Aufenthalt und Arbeitserlaubnis
Key Employee Initiative Hochqualifizierte Manager/Techniker Beschleunigte Bearbeitung (in der Regel 5 Arbeitstage)
Highly Qualified Persons Hochverdiener in bestimmten Sektoren Steueranreize

Antrag auf Arbeitserlaubnis: Voraussetzungen und Verfahren

Der Antrag auf eine Beschäftigungs­erlaubnis (oder Single Permit) wird in der Regel vom potenziellen Arbeitgeber im Auftrag des ausländischen Mitarbeiters eingereicht. Dabei muss nachgewiesen werden, dass der Arbeitgeber vor der Beschäftigung auf dem lokalen Markt innerhalb der EU/EEE/Schweiz aktiv nach geeigneten Kandidaten gesucht hat (Labor Market Considerations - LMC). Bestimmte Positionen oder Programme wie die KEI können von einem vollständigen LMC-Test ausgenommen sein.

Zugangsvoraussetzungen:

  • Gültiges Jobangebot von einem registrierten maltesischen Arbeitgeber.
  • Qualifikationen und Erfahrung, die für die angebotene Position relevant sind.
  • Einwandfreier Vorstrafenanschlag.
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (falls erforderlich).
  • Gültiges Reisedokument (Reisepass).
  • Unterkunft in Malta.

Erforderliche Unterlagen:

  • Ausgefülltes Antragsformular.
  • Kopie des Reisepasses (alle Seiten).
  • Lebenslauf (CV).
  • Kopien von Bildungsnachweisen und beruflichen Qualifikationen.
  • Referenzschreiben früherer Arbeitgeber.
  • Vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterzeichneter Arbeitsvertrag.
  • Stellenbeschreibung.
  • Nachweis der Stellenanzeige (falls LMC erforderlich).
  • Unterkunftsvertrag/Nachweis des Wohnsitzes in Malta.
  • Führungszeugnis.
  • Passfoto.
  • Krankenversicherungspolice.

Verfahren:

  1. Der Arbeitgeber reicht den Antrag und die Unterstützungsunterlagen bei der Identity Malta Agency ein.
  2. Die Identity Malta bewertet den Antrag, einschließlich des LMC, falls zutreffend.
  3. Bei Genehmigung wird die Beschäftigungs­erlaubnis/Single Permit ausgestellt.
  4. Wenn der Antragsteller ein Drittstaatsangehöriger ist, der außerhalb Maltas wohnt, nutzt er den Genehmigungsbescheid, um bei der maltesischen Konsulat/Botschaft in seinem Wohnsitzland ein Einreisevisum zu beantragen (falls erforderlich).
  5. Nach Ankunft in Malta muss der Antragsteller seine Anwesenheit registrieren und biometrische Daten erfassen lassen, um die physische Aufenthaltserlaubnis (Single Permit) zu erhalten.

Gebühren und Bearbeitungszeiten:

Die Gebühren für den Antrag auf den Single Permit betragen typischerweise etwa €280 für den Erstantrag. Verlängerungsgebühren sind in der Regel niedriger.

Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Antragsart und Antragsvolumen.

  • Single Permit: Die Standardbearbeitung kann mehrere Monate dauern (z.B. 8-12 Wochen oder länger).
  • Key Employee Initiative: Ziel ist eine deutlich schnellere Bearbeitung, oft innerhalb von 5 Arbeitstagen, sofern alle Dokumente in Ordnung sind.

Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig vor dem geplanten Startdatum zu stellen.

Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung

Ausländische Staatsangehörige, die legal in Malta gelebt und gearbeitet haben, können für einen langfristigen Aufenthalt beantragen, was ein Schritt zur Daueraufenthaltsgenehmigung ist.

Allgemeine Voraussetzungen für die Daueraufenthaltsgenehmigung:

  • Rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Malta für fünf Jahre unmittelbar vor der Antragstellung. Abwesenheiten von Malta während dieses Zeitraums sollten nicht mehr als sechs aufeinanderfolgende Monate betragen und insgesamt zehn Monate innerhalb der fünf Jahre nicht überschreiten.
  • Nachweis stabiler und regelmäßiger finanzieller Ressourcen, die ausreichen, um sich und ihre Angehörigen ohne soziale Unterstützung zu versorgen.
  • Nachweis der Unterkunft.
  • Kenntnisse der maltesischen oder englischen Sprache.
  • Nachweis der Integration in die maltesische Gesellschaft (z.B. Teilnahme an Integrationsprogrammen).

Erwerb der Daueraufenthaltsgenehmigung gewährt Rechte, die denen maltesischer Bürger in vielen Bereichen ähneln, einschließlich Zugang zu Beschäftigung und Bildung. Diese Status ist eine Voraussetzung für eine mögliche Beantragung der maltesischen Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung, nachdem weitere Aufenthalts- und Integrationsvoraussetzungen erfüllt wurden, typischerweise nach 10 Jahren Aufenthalt.

Visum für Angehörige: Optionen

Ausländische Arbeitnehmer mit einer gültigen Single Permit oder anderen Daueraufenthaltsgenehmigungen in Malta können in der Regel ihre Familienmitglieder durch Familienzusammenführung dazu berechtigen, nachzukommen.

Zugelassene Angehörige:

  • Ehepartner oder eingetragener Partner.
  • Minderjährige Kinder (unter 18 Jahren), einschließlich adoptierter Kinder.
  • Abhängige erwachsene Kinder (unter bestimmten Umständen, z.B. Behinderung).
  • Abhängige Eltern (unter bestimmten Umständen, z.B. fehlende familiäre Unterstützung im Heimatland).

Antragsverfahren für Angehörige:

Der Antrag auf Familienzusammenführung wird in der Regel vom in Malta ansässigen Familienmitglied bei der Identity Malta Agency eingereicht. Das Verfahren erfordert den Nachweis der Familienbeziehung, eine ausreichende Unterkunft in Malta und den Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Unterstützung der Familie ohne öffentliche Mittel. Angehörigen wird in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, die ihnen das Wohnen in Malta erlaubt. In manchen Fällen kann die Erlaubnis auch das Recht auf Beschäftigung umfassen, was jedoch vom spezifischen Genehmigungstyp und den individuellen Umständen abhängt.

Visabestimmungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Einhaltungspflichten

Die Einhaltung der maltesischen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze ist eine gemeinsame Verantwortung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers.

Pflichten des Arbeitgebers:

  • Sicherstellen, dass der ausländische Mitarbeiter vor Arbeitsbeginn die korrekte und gültige Arbeitserlaubnis/Single Permit besitzt.
  • Einhaltung der in der Beschäftigungs­erlaubnis festgelegten Bedingungen (z.B. Position, Arbeitszeiten, Gehalt).
  • Information der Identity Malta Agency bei Änderungen der Umstände des Mitarbeiters (z.B. Rollenwechsel, Beendigung des Arbeitsverhältnisses).
  • Führen genauer Aufzeichnungen über den Einwanderungsstatus der Mitarbeiter.
  • Einhaltung aller maltesischen Arbeitsgesetze, einschließlich Mindestlohn, Arbeitszeiten und Urlaubsansprüche.
  • Zusammenarbeit bei Inspektionen durch die zuständigen Behörden.

Pflichten des Mitarbeiters:

  • Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis/Single Permit und ggf. eines erforderlichen Einreisevisums.
  • Nur für den Arbeitgeber und in der auf der Genehmigung angegebenen Position arbeiten.
  • Information der Identity Malta Agency bei Änderungen der persönlichen Umstände (z.B. Adressänderung).
  • Einhaltung der Bedingungen des Arbeitsvertrags und der maltesischen Arbeitsgesetze.
  • Rechtzeitige Antragstellung auf Verlängerung der Genehmigung vor Ablauf.
  • Malta bei Ablauf der Erlaubnis verlassen, falls keine Verlängerung oder alternative Status gewährt wird.

Die Nichtbeachtung dieser Pflichten kann für beide Parteien—Arbeitgeber und Arbeitnehmer—zu Strafen führen, einschließlich Geldbußen, Abschiebung und Einreise- oder Beschäftigungsverbote in Malta. Arbeitgeber, die einen Employer of Record nutzen, können die Expertise des EORs nutzen, um die vollständige Einhaltung dieser komplexen Anforderungen sicherzustellen.

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