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MaltaSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Malta

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In Malta haben Arbeitgeber verschiedene Steuerverpflichtungen, einschließlich Sozialversicherungsbeiträgen, Einkommensteuerabzug und Mehrwertsteuer (MwSt).

Sozialversicherungsbeiträge

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer leisten Beiträge zur Sozialversicherung. Ab 2025 beträgt der Beitrag jeweils 10% des Gehalts des Arbeitnehmers. Für Arbeitnehmer, die am oder nach dem 1. Januar 1962 geboren sind und deren Jahresgehalt €28.303 übersteigt, gilt zusätzlich ein fester Wochenbeitrag von €54,43. Selbstständige zahlen 15% ihres Nettoeinkommens des Vorjahres, begrenzt auf €81,64 pro Woche für Personen, die am oder nach dem 1. Januar 1962 geboren sind. Diese Sätze unterliegen jährlichen Anpassungen, in der Regel nach oben.

Einkommensteuerabzug (PAYE)

Arbeitgeber ziehen unter dem Pay As You Earn (PAYE)-System Einkommensteuer vom Gehalt der Arbeitnehmer ab. Der einbehaltene Betrag wird vierteljährlich innerhalb der ersten 15 Tage des Monats nach Quartalsende an das Inland Revenue Department überwiesen. Das maltesische Einkommensteuersystem ist progressiv, mit Steuersätzen von 0% bis 35% für 2025. Der 35% Satz gilt für zu versteuerndes Einkommen über €60.000.

Mehrwertsteuer (MwSt)

Für die Mehrwertsteuer registrierte Unternehmen müssen 18% auf die meisten Waren und Dienstleistungen erheben. Bestimmte Waren und Dienstleistungen können ermäßigte Sätze haben. Kleine Unternehmen, deren Haupttätigkeit die Erbringung von Dienstleistungen ist und deren Jahresumsatz €35.000 nicht übersteigt, sind möglicherweise nicht verpflichtet, MwSt zu erheben, könnten jedoch Registrierungspflichten haben, es sei denn, die Dienstleistungen sind vollständig befreit. MwSt-Erklärungen und Zahlungen sind vierteljährlich fällig. Für das Quartal, das im Dezember 2024 endet, ist die Frist der 15. Februar 2025.

Andere Verpflichtungen des Arbeitgebers

Arbeitgeber sind auch dafür verantwortlich, verschiedene Formulare an die Behörden zu übermitteln, einschließlich FS3 und FS7 bis zum 15. Februar und FS5 bis zum Ende des Folgemonats, zusammen mit den entsprechenden Zahlungen.

Mindestlohn und Lebenshaltungskostenanpassung

Zum 1. Januar 2025 beträgt der Mindestlohn €221,78 pro Woche für Personen ab 18 Jahren, €215,00 für 17-Jährige und €212,16 für Personen unter 17 Jahren. Die Lebenshaltungskostenanpassung (COLA) beträgt €5,24 pro Woche für Vollzeitbeschäftigte und €0,13 pro Stunde für Teilzeitkräfte.

Besteuerung von Teilzeitarbeit und Überstunden

Das Einkommen aus einer Teilzeitarbeit wird bis zu einem Betrag von €10.000 jährlich mit einem Pauschalsatz von 10% besteuert. Einkommen, das diesen Schwellenwert überschreitet, unterliegt den regulären Einkommensteuersätzen. Nicht-geschäftsführende Vollzeitbeschäftigte, die einen Basiswochenlohn von €375 oder weniger verdienen, werden auf die ersten €10.000 Überstundenvergütung jährlich mit 15% besteuert. Überstunden, die diesen Betrag überschreiten, werden zu regulären Sätzen besteuert.

Andere Steuern

Obwohl es in Malta keine Lohnsteuer, Kapitalsteuer, Grundsteuer oder Übertragungssteuer gibt, sollten Arbeitgeber andere anwendbare Steuern beachten, wie z.B. Stempelsteuer auf bestimmte Dokumente und Übertragungen sowie Zoll- und Verbrauchsteuern auf bestimmte Waren.

Diese Informationen sind derzeit gültig ab dem 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Malta werden die Steuerabzüge für Arbeitnehmer durch Einkommenssteuerklassen, Sozialversicherungsbeiträge und spezifische abzugsfähige Aufwendungen bestimmt.

Einkommenssteuer

  • Steuerklassen: Für 2025 sind die ersten 12.000 € des Jahreseinkommens steuerfrei. Die Einkommenssteuer wird dann auf das verbleibende Einkommen anhand progressiver Steuerklassen berechnet. Diese Klassen können sich jährlich ändern, daher ist es wichtig, die neuesten offiziellen Sätze zu berücksichtigen.
  • Sätze: Allgemeine Einkommenssteuersätze reichen von 15% bis 35%. Ein ermäßigter Satz von 7,5% gilt für registrierte professionelle Fußball- oder Wasserballspieler, Sportler oder lizenzierte Trainer. Bestimmte Personen, die spezifische Beschäftigungsbedingungen erfüllen, können sich für einen Steuersatz von 15% qualifizieren. Zu diesen Bedingungen gehören ein Arbeitsvertrag, der dem maltesischen Recht unterliegt, für tatsächliche und effektive Arbeit in Malta, das Vorweisen beruflicher Qualifikationen und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung.
  • Endbesteuerung: Einige Einkommensquellen, wie Dividenden, können einer endgültigen Quellenbesteuerung unterliegen, die der Steuerzahler wählen kann. Das bedeutet, dass auf dieses spezifische Einkommen keine weitere Steuer anfällt.
  • Veranlagung und Zahlung: Die Steuer auf Erwerbseinkommen wird direkt vom Lohn im Rahmen des Final Settlement Systems (FSS) abgezogen. Der Arbeitgeber überweist diese Abzüge an die Steuerbehörden.

Sozialversicherungsbeiträge

  • Arbeitnehmerbeitrag: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer leisten Beiträge zur Sozialversicherung. Für 2025 beträgt der Beitrag des Arbeitnehmers in der Regel 10% seines Gehalts. Für Personen, die am oder nach dem 1. Januar 1962 geboren wurden und jährlich über 28.303 € verdienen, beträgt der Beitrag ein festgelegter Satz von 54,43 € pro Woche.
  • Arbeitgeberbeitrag: Arbeitgeber leisten ebenfalls 10% des Gehalts des Arbeitnehmers, begrenzt auf dieselben Niveaus wie der Arbeitnehmerbeitrag.
  • Selbstständige: Selbstständige leisten 15% ihres jährlichen Nettoeinkommens aus dem Vorjahr, bis zu einem Höchstbetrag von 81,64 € pro Woche für Personen, die am oder nach dem 1. Januar 1962 geboren wurden.
  • Abzug: Sozialversicherungsbeiträge werden direkt vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen, ähnlich wie die Einkommenssteuer.

Abzugsfähige Ausgaben und Zulagen

  • Begrenzte Abzugsfähigkeit: Während bestimmte Geschäftsausgaben für Selbstständige und Geschäftsinhaber abzugsfähig sind, sind die Abzüge für Arbeitnehmerkosten auf „ganz, ausschließlich und notwendigerweise“ bei der Ausübung der beruflichen Pflichten entstandene Kosten beschränkt. Das bedeutet, dass die Ausgaben direkt mit der Arbeit verbunden sein müssen, nicht für den persönlichen Gebrauch bestimmt und essentiell für die Ausübung der Arbeit sein sollten. Erstattete Ausgaben sind in der Regel nicht steuerpflichtig, es sei denn, sie führen zu einem Gewinn für den Arbeitnehmer.
  • Spezifische Abzüge: Einige spezifische Abzüge stehen Einzelpersonen zur Verfügung, einschließlich:
    • Gebühren für private unabhängige Schulen, Kinderbetreuung und tertiäre Bildung
    • Gebühren für Betreuungsdienste
    • Genehmigte Sportaktivitätsgebühren
    • Gebühren für private Heime für ältere oder behinderte Menschen
    • Gebühren für genehmigte kreative oder kulturelle Kurse
    • Schultransportgebühren
  • Pensionseinkommensbefreiung: Für 2025 sind 80% des Pensionseinkommens bis zu 13.309 € für Pensionäre, die weiterarbeiten, von der Besteuerung befreit.
  • Alimente: An einen getrennt lebenden Ehepartner gezahlte Alimente sind für den Zahler abzugsfähig und für den Empfänger steuerpflichtig.

Allgemeine Informationen

  • Steuerjahr und Bewertung: Das Steuerjahr in Malta entspricht dem Kalenderjahr. Einkommen, das in einem bestimmten Jahr erzielt wird, wird im folgenden Jahr bewertet und besteuert. Zum Beispiel wird das Einkommen von 2025 im Jahr 2026 bewertet.
  • Registrierung: Arbeitnehmer müssen sich beim Inland Revenue Department registrieren und eine Steuernummer beantragen, damit ihr Arbeitgeber die Lohnabrechnung korrekt bearbeiten kann.

Dieser Überblick bietet eine allgemeine Zusammenfassung der Steuerabzüge für Arbeitnehmer in Malta. Steuergesetze sind komplex und können sich ändern, daher ist es immer ratsam, sich für eine personalisierte Beratung an einen Steuerfachmann zu wenden.

Mehrwertsteuer

In Malta wird die Mehrwertsteuer (MWST), bekannt als It-taxxa fuq il-valur mizjud, auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben.

MWST-Sätze

  • Standardsatz: 18% (gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen)
  • Ermäßigte Sätze:
    • 12% (bestimmte Gesundheitsdienste, Anmietung von Freizeitbooten, Kreditmanagement)
    • 7% (lizensierte Hotelunterkünfte, Sportveranstaltungen und verwandte Dienstleistungen)
    • 5% (Haushaltsstrom, medizinische Versorgung, arbeitsintensive Lieferungen wie Reparaturen und Haushaltsreinigung, Kunstwerke, gedruckte und elektronische Publikationen, bestimmte Süßwaren)
  • Nullsatz (0%): Lebensmittel (mit einigen Ausnahmen), verschriebene Medikamente, innergemeinschaftliche Lieferungen, Exporte und internationaler Personentransport.
  • Steuerbefreiungen:
  • E-Learning-Aktivitäten: Bildungslieferungen sind befreit.
  • Glücksspielaktivitäten: Dienstleistungen von Spielbetreibern sind befreit.
  • Andere: Öffentliche Radio- und Fernsehtätigkeiten (nicht-kommerziell).

MWST-Registrierung

  • Grenzwerte:
    • €35.000 für Waren (lokale Unternehmen)
    • €30.000 für Dienstleistungen (lokale Unternehmen)
    • €10.000 für grenzüberschreitende digitale Dienstleistungen und Waren innerhalb der EU
    • Keine Schwelle für nicht ansässige Unternehmen, die steuerpflichtige Waren/Dienstleistungen in Malta liefern.
  • Kleine Unternehmen: Unternehmen mit einem jährlichen EU-Umsatz bis zu €100.000 können ab dem 1. Januar 2025 eine MWST-Befreiung wählen.

MWST-Meldung und -Rückgaben

  • Häufigkeit: In der Regel vierteljährlich (monatlich auf Anfrage).
  • Frist: 22. Tag des zweiten Monats nach dem Berichtszeitraum. Eine 7-tägige Verlängerung gilt für elektronische Einreichung und Zahlung ab dem 1. Januar 2011.
  • Strafe bei verspäteter Einreichung: Der höhere Betrag von €20 oder 1% der monatlich zahlbaren MWST.

Steuerfreie Waren und Dienstleistungen

  • Immobilien (Ausnahmen, z.B. lizenzierte touristische Unterkünfte)
  • Versicherungs- und Finanzdienstleistungen
  • Kulturelle und religiöse Einrichtungen
  • Lotterien und Glücksspiel
  • Postdienste
  • Bildungsdienste
  • Gesundheitseinrichtungen (einige Ausnahmen gelten, siehe 12% ermäßigter Satz)
  • Wasserversorgung durch Behörden

Zusätzliche Informationen

  • Reverse-Charge-Verfahren: Gilt für innergemeinschaftliche Lieferungen von nicht ansässigen, nicht registrierten Lieferanten.
  • Elektronische Rechnungsstellung: Erlaubt mit ordnungsgemäßem Signaturprozess und Zustimmung des Empfängers.
  • Vereinfachte Rechnungen: Erlaubt für Beträge bis zu €100.

Diese Informationen sind aktuell ab dem 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Konsultieren Sie stets einen Steuerfachmann für individuelle Beratung.

Steuervergünstigungen

Malta bietet eine Reihe von Steueranreizen für Unternehmen und Privatpersonen. Diese Anreize sind darauf ausgelegt, Investitionen zu fördern, Wirtschaftswachstum zu unterstützen und bestimmte Sektoren zu fördern. Stand heute, 5. Februar 2025, gelten die folgenden Anreize, wobei zu beachten ist, dass sich diese Details in Zukunft ändern können.

Unternehmensanreize

  • Business Development Scheme: Bietet Unterstützung in Form von Steuergutschriften und/oder Barzuschüssen bis zu 300.000 €, die bis zu 75 % der förderfähigen Kosten für wertschöpfende Projekte wie die Gründung, Erweiterung oder Modernisierung von Einrichtungen abdecken.

  • Smart and Sustainable Investment Grant Scheme: Bietet Steuervergünstigungen für förderfähige Unternehmen, die in bestimmten Branchen tätig sind.

  • Start-Up Finance Scheme: Unterstützt neue Unternehmen mit potenziellen steuerlichen Vorteilen.

  • Green Mobility Scheme: Gewährt Steuervergünstigungen für förderfähige Unternehmen, die im Bereich der grünen Mobilität tätig sind.

  • Steuerrückerstattung für Dividenden: Maltesische Unternehmen, die Dividenden an Aktionäre ausschütten, können eine Rückerstattung der auf die Gewinne gezahlten Steuern erhalten, aus denen die Dividenden stammen.

  • Beteiligungsfreistellung: Steuerbefreiung für Gewinne aus Beteiligungserträgen oder aus dem Verkauf von Anteilen.

  • Einseitige Entlastung: Bietet Entlastung für im Ausland gezahlte Steuern durch maltesische Unternehmen und Einzelpersonen, die außerhalb Maltas Einkommen beziehen. Diese Entlastung gilt auch für Unternehmen, die in Malta ansässig, aber nicht registriert sind.

  • Flat Rate Foreign Tax Credit: Verfügbar für in Malta gegründete Unternehmen, die bestimmte Einkommensarten (ausländische Investitionen, Lizenzgebühren, Zinsen, Mieteinnahmen, Dividenden) erhalten, die unter das Foreign Income Account für maltesische Steuerabrechnungen fallen.

  • Reduzierte Stempelsteuer für Familienunternehmen: Ein reduzierter Stempelsteuersatz von 1,5 % gilt für innerfamiliäre Übertragungen von Anteilen oder qualifizierten Familienunternehmen.

Individuelle Anreize

  • Anpassungen der Einkommensteuer für Privatpersonen: Erweitere Einkommensteuerklassen bieten potenzielle jährliche Einsparungen zwischen 345 € und 675 € für Steuerpflichtige.

  • Steuererleichterungen für Rentner: Rentner, die weiter arbeiten, können 80 % ihres Renteneinkommens von der Besteuerung ausnehmen.

  • Erhöhte Abzüge für private Bildung: Eltern von Kindern in privater Bildung können von erhöhten Steuerabzügen profitieren.

  • Wohnprogramme: Verschiedene Wohnprogramme bieten einen einheitlichen Steuersatz von 15 % auf überwiesenes, aus dem Ausland stammendes Einkommen und eine jährliche Mindeststeuerpflicht. Diese Programme umfassen:

    • The Residence Programme
    • The Global Residence Programme
    • The Malta Retirement Programme
  • Qualifizierte Beschäftigung in Innovation und Kreativität: Reduziert Steueraufwendungen für Nichtansässige in Positionen, die nicht leicht vom lokalen Arbeitsmarkt besetzt werden können. Kontakt Business 1st unter 144 für mehr Informationen.

  • Rückführung von Personen mit exzellenter Expertise Regeln: Bietet einen Rahmen für Personen, die die Anforderungen unter diesen Regeln erfüllen möchten.

  • Qualifizierte Beschäftigung im Luftfahrtsektor: Bietet einen Steuersatz von 15 % auf Erwerbseinkommen für qualifizierte Personen, die im Luftfahrtsektor arbeiten, unter bestimmten Bedingungen, einschließlich eines Mindesteinkommens von 45.000 € pro Jahr.

  • Steuergutschrift für Private Retirement Scheme (PRS): Personen, die zu einem PRS beitragen, können eine jährliche Steuergutschrift von 25 % der gesamten qualifizierten Beiträge erhalten, bis zu einem Höchstbetrag von 750 €.

  • Ausnahmen für Investmentdienstleistungen und Versicherungsexpatriates: Bestimmte Ausnahmen gelten, unter bestimmten Bedingungen.

Anreize für Immobilientransfers

  • Befreiung für Erstkäufer: Befreiung von der Immobilienübertragungssteuer für Erstkäufer, gültig für Übertragungen bis zum 31. Dezember 2025, mit Dokumenteneinreichung bis zum 28. Februar 2026.

  • Rückerstattung für Zweitkäufer: Rückerstattung der Abgaben auf die ersten 86.000 € für Zweitkäufer, die die Immobilie als ihren einzigen Wohnsitz nutzen, gültig für Erwerbe bis zum 31. Dezember 2025, mit Dokumenteneinreichung bis zum 28. Februar 2026.

  • Befreiung für Immobilien in leerstehenden/städtischen Erhaltungsgebieten: Befreiung für die ersten 750.000 € des Übertragungswertes für leerstehende Immobilien oder solche in städtischen Erhaltungsgebieten, gültig bis zum 31. Dezember 2025. Hinweis: Lagereigenschaften sind ab dem 1. Januar 2025 von dieser Entlastung ausgenommen.

  • Erleichterungen für Garagen: Erleichterungen sind für Garagen verfügbar, die zusammen mit einer Wohnimmobilie unter bestimmten Bedingungen übertragen werden.

  • Steuererleichterungen für Immobilien mit traditionellen maltesischen Merkmalen: Entlastungen sind für Immobilien vorgesehen, die für die Entwicklung mit traditionellen maltesischen Merkmalen vorgesehen sind, gültig bis zum 31. Dezember 2025, mit Dokumenteneinreichung bis zum 31. Januar 2026.

Anreize für Elektrofahrzeuge

  • Zuschüsse für Elektrofahrzeuge: Zuschüsse von bis zu 8.000 € für Elektroautos und Lieferwagen und 2.000 € für Elektromotorräder sind verfügbar.

  • Steuerbefreiungen für Elektro-/Hybridfahrzeuge: Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge mit einer elektrischen Reichweite von mehr als 50 km sind fünf Jahre ab dem Zulassungsjahr von der Registrierungssteuer und der jährlichen Verkehrssteuer befreit.

  • Fahrzeugverschrottungsprämie: Erhalten Sie 1.000 € für das Verschrotten alter Autos und Lieferwagen (erhöht um 1.000 € für alte Fahrzeuge, die in Gozo registriert sind).

Für detaillierte Informationen und spezifische Berechtigungskriterien wird empfohlen, offizielle Regierungsquellen zu konsultieren oder professionelle Steuerberatung in Anspruch zu nehmen.

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