Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Malta
In Malta haben Arbeitgeber verschiedene Steuerverpflichtungen, einschließlich Sozialversicherungsbeiträgen, Einkommensteuerabzug und Mehrwertsteuer (MwSt).
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer leisten Beiträge zur Sozialversicherung. Ab 2025 beträgt der Beitrag jeweils 10% des Gehalts des Arbeitnehmers. Für Arbeitnehmer, die am oder nach dem 1. Januar 1962 geboren sind und deren Jahresgehalt €28.303 übersteigt, gilt zusätzlich ein fester Wochenbeitrag von €54,43. Selbstständige zahlen 15% ihres Nettoeinkommens des Vorjahres, begrenzt auf €81,64 pro Woche für Personen, die am oder nach dem 1. Januar 1962 geboren sind. Diese Sätze unterliegen jährlichen Anpassungen, in der Regel nach oben.
Arbeitgeber ziehen unter dem Pay As You Earn (PAYE)-System Einkommensteuer vom Gehalt der Arbeitnehmer ab. Der einbehaltene Betrag wird vierteljährlich innerhalb der ersten 15 Tage des Monats nach Quartalsende an das Inland Revenue Department überwiesen. Das maltesische Einkommensteuersystem ist progressiv, mit Steuersätzen von 0% bis 35% für 2025. Der 35% Satz gilt für zu versteuerndes Einkommen über €60.000.
Für die Mehrwertsteuer registrierte Unternehmen müssen 18% auf die meisten Waren und Dienstleistungen erheben. Bestimmte Waren und Dienstleistungen können ermäßigte Sätze haben. Kleine Unternehmen, deren Haupttätigkeit die Erbringung von Dienstleistungen ist und deren Jahresumsatz €35.000 nicht übersteigt, sind möglicherweise nicht verpflichtet, MwSt zu erheben, könnten jedoch Registrierungspflichten haben, es sei denn, die Dienstleistungen sind vollständig befreit. MwSt-Erklärungen und Zahlungen sind vierteljährlich fällig. Für das Quartal, das im Dezember 2024 endet, ist die Frist der 15. Februar 2025.
Arbeitgeber sind auch dafür verantwortlich, verschiedene Formulare an die Behörden zu übermitteln, einschließlich FS3 und FS7 bis zum 15. Februar und FS5 bis zum Ende des Folgemonats, zusammen mit den entsprechenden Zahlungen.
Zum 1. Januar 2025 beträgt der Mindestlohn €221,78 pro Woche für Personen ab 18 Jahren, €215,00 für 17-Jährige und €212,16 für Personen unter 17 Jahren. Die Lebenshaltungskostenanpassung (COLA) beträgt €5,24 pro Woche für Vollzeitbeschäftigte und €0,13 pro Stunde für Teilzeitkräfte.
Das Einkommen aus einer Teilzeitarbeit wird bis zu einem Betrag von €10.000 jährlich mit einem Pauschalsatz von 10% besteuert. Einkommen, das diesen Schwellenwert überschreitet, unterliegt den regulären Einkommensteuersätzen. Nicht-geschäftsführende Vollzeitbeschäftigte, die einen Basiswochenlohn von €375 oder weniger verdienen, werden auf die ersten €10.000 Überstundenvergütung jährlich mit 15% besteuert. Überstunden, die diesen Betrag überschreiten, werden zu regulären Sätzen besteuert.
Obwohl es in Malta keine Lohnsteuer, Kapitalsteuer, Grundsteuer oder Übertragungssteuer gibt, sollten Arbeitgeber andere anwendbare Steuern beachten, wie z.B. Stempelsteuer auf bestimmte Dokumente und Übertragungen sowie Zoll- und Verbrauchsteuern auf bestimmte Waren.
Diese Informationen sind derzeit gültig ab dem 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen.
In Malta werden die Steuerabzüge für Arbeitnehmer durch Einkommenssteuerklassen, Sozialversicherungsbeiträge und spezifische abzugsfähige Aufwendungen bestimmt.
Dieser Überblick bietet eine allgemeine Zusammenfassung der Steuerabzüge für Arbeitnehmer in Malta. Steuergesetze sind komplex und können sich ändern, daher ist es immer ratsam, sich für eine personalisierte Beratung an einen Steuerfachmann zu wenden.
In Malta wird die Mehrwertsteuer (MWST), bekannt als It-taxxa fuq il-valur mizjud, auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben.
Diese Informationen sind aktuell ab dem 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Konsultieren Sie stets einen Steuerfachmann für individuelle Beratung.
Malta bietet eine Reihe von Steueranreizen für Unternehmen und Privatpersonen. Diese Anreize sind darauf ausgelegt, Investitionen zu fördern, Wirtschaftswachstum zu unterstützen und bestimmte Sektoren zu fördern. Stand heute, 5. Februar 2025, gelten die folgenden Anreize, wobei zu beachten ist, dass sich diese Details in Zukunft ändern können.
Business Development Scheme: Bietet Unterstützung in Form von Steuergutschriften und/oder Barzuschüssen bis zu 300.000 €, die bis zu 75 % der förderfähigen Kosten für wertschöpfende Projekte wie die Gründung, Erweiterung oder Modernisierung von Einrichtungen abdecken.
Smart and Sustainable Investment Grant Scheme: Bietet Steuervergünstigungen für förderfähige Unternehmen, die in bestimmten Branchen tätig sind.
Start-Up Finance Scheme: Unterstützt neue Unternehmen mit potenziellen steuerlichen Vorteilen.
Green Mobility Scheme: Gewährt Steuervergünstigungen für förderfähige Unternehmen, die im Bereich der grünen Mobilität tätig sind.
Steuerrückerstattung für Dividenden: Maltesische Unternehmen, die Dividenden an Aktionäre ausschütten, können eine Rückerstattung der auf die Gewinne gezahlten Steuern erhalten, aus denen die Dividenden stammen.
Beteiligungsfreistellung: Steuerbefreiung für Gewinne aus Beteiligungserträgen oder aus dem Verkauf von Anteilen.
Einseitige Entlastung: Bietet Entlastung für im Ausland gezahlte Steuern durch maltesische Unternehmen und Einzelpersonen, die außerhalb Maltas Einkommen beziehen. Diese Entlastung gilt auch für Unternehmen, die in Malta ansässig, aber nicht registriert sind.
Flat Rate Foreign Tax Credit: Verfügbar für in Malta gegründete Unternehmen, die bestimmte Einkommensarten (ausländische Investitionen, Lizenzgebühren, Zinsen, Mieteinnahmen, Dividenden) erhalten, die unter das Foreign Income Account für maltesische Steuerabrechnungen fallen.
Reduzierte Stempelsteuer für Familienunternehmen: Ein reduzierter Stempelsteuersatz von 1,5 % gilt für innerfamiliäre Übertragungen von Anteilen oder qualifizierten Familienunternehmen.
Anpassungen der Einkommensteuer für Privatpersonen: Erweitere Einkommensteuerklassen bieten potenzielle jährliche Einsparungen zwischen 345 € und 675 € für Steuerpflichtige.
Steuererleichterungen für Rentner: Rentner, die weiter arbeiten, können 80 % ihres Renteneinkommens von der Besteuerung ausnehmen.
Erhöhte Abzüge für private Bildung: Eltern von Kindern in privater Bildung können von erhöhten Steuerabzügen profitieren.
Wohnprogramme: Verschiedene Wohnprogramme bieten einen einheitlichen Steuersatz von 15 % auf überwiesenes, aus dem Ausland stammendes Einkommen und eine jährliche Mindeststeuerpflicht. Diese Programme umfassen:
Qualifizierte Beschäftigung in Innovation und Kreativität: Reduziert Steueraufwendungen für Nichtansässige in Positionen, die nicht leicht vom lokalen Arbeitsmarkt besetzt werden können. Kontakt Business 1st unter 144 für mehr Informationen.
Rückführung von Personen mit exzellenter Expertise Regeln: Bietet einen Rahmen für Personen, die die Anforderungen unter diesen Regeln erfüllen möchten.
Qualifizierte Beschäftigung im Luftfahrtsektor: Bietet einen Steuersatz von 15 % auf Erwerbseinkommen für qualifizierte Personen, die im Luftfahrtsektor arbeiten, unter bestimmten Bedingungen, einschließlich eines Mindesteinkommens von 45.000 € pro Jahr.
Steuergutschrift für Private Retirement Scheme (PRS): Personen, die zu einem PRS beitragen, können eine jährliche Steuergutschrift von 25 % der gesamten qualifizierten Beiträge erhalten, bis zu einem Höchstbetrag von 750 €.
Ausnahmen für Investmentdienstleistungen und Versicherungsexpatriates: Bestimmte Ausnahmen gelten, unter bestimmten Bedingungen.
Befreiung für Erstkäufer: Befreiung von der Immobilienübertragungssteuer für Erstkäufer, gültig für Übertragungen bis zum 31. Dezember 2025, mit Dokumenteneinreichung bis zum 28. Februar 2026.
Rückerstattung für Zweitkäufer: Rückerstattung der Abgaben auf die ersten 86.000 € für Zweitkäufer, die die Immobilie als ihren einzigen Wohnsitz nutzen, gültig für Erwerbe bis zum 31. Dezember 2025, mit Dokumenteneinreichung bis zum 28. Februar 2026.
Befreiung für Immobilien in leerstehenden/städtischen Erhaltungsgebieten: Befreiung für die ersten 750.000 € des Übertragungswertes für leerstehende Immobilien oder solche in städtischen Erhaltungsgebieten, gültig bis zum 31. Dezember 2025. Hinweis: Lagereigenschaften sind ab dem 1. Januar 2025 von dieser Entlastung ausgenommen.
Erleichterungen für Garagen: Erleichterungen sind für Garagen verfügbar, die zusammen mit einer Wohnimmobilie unter bestimmten Bedingungen übertragen werden.
Steuererleichterungen für Immobilien mit traditionellen maltesischen Merkmalen: Entlastungen sind für Immobilien vorgesehen, die für die Entwicklung mit traditionellen maltesischen Merkmalen vorgesehen sind, gültig bis zum 31. Dezember 2025, mit Dokumenteneinreichung bis zum 31. Januar 2026.
Zuschüsse für Elektrofahrzeuge: Zuschüsse von bis zu 8.000 € für Elektroautos und Lieferwagen und 2.000 € für Elektromotorräder sind verfügbar.
Steuerbefreiungen für Elektro-/Hybridfahrzeuge: Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge mit einer elektrischen Reichweite von mehr als 50 km sind fünf Jahre ab dem Zulassungsjahr von der Registrierungssteuer und der jährlichen Verkehrssteuer befreit.
Fahrzeugverschrottungsprämie: Erhalten Sie 1.000 € für das Verschrotten alter Autos und Lieferwagen (erhöht um 1.000 € für alte Fahrzeuge, die in Gozo registriert sind).
Für detaillierte Informationen und spezifische Berechtigungskriterien wird empfohlen, offizielle Regierungsquellen zu konsultieren oder professionelle Steuerberatung in Anspruch zu nehmen.
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