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Malta

Urlaubs- und Freistellungsrichtlinien

Verstehen Sie die Vorschriften für Urlaub und andere Arten von Freistellungen in Malta

Urlaubszeit

Vollzeitbeschäftigte, die eine Standardwoche von 40 Stunden arbeiten, haben Anspruch auf mindestens vier Arbeitswochen und vier Tage bezahlten Jahresurlaub, was 192 Stunden entspricht. Dies steht im Einklang mit den Vorschriften zur Arbeitszeitgestaltung (S.L. 452.87).

Übertragung von Urlaubstagen

Obwohl der Urlaub idealerweise im Jahr seiner Entstehung genommen wird, können bis zu 50 % des Jahresurlaubsanspruchs auf das folgende Jahr übertragen werden, sofern eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber besteht. Übertragene Urlaubstage sollten im darauffolgenden Jahr zuerst genommen werden und können nicht erneut übertragen werden.

Entschädigung für nicht genutzten Urlaub

Mindestens vier Wochen (160 Stunden) Urlaub müssen genommen werden und können nicht durch finanzielle Entschädigung ersetzt werden, außer im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dies ist eine Anforderung der Vorschriften zur Arbeitszeitgestaltung.

Teilzeitbeschäftigte

Der Urlaubsanspruch für Teilzeitbeschäftigte wird proportional zu ihren Arbeitsstunden berechnet.

Feiertage

Malta feiert insgesamt 14 jährliche Feiertage. Diese sind in zwei Hauptkategorien unterteilt: Nationale Feiertage und Religiöse Feiertage.

Nationale Feiertage

  • Freiheitstag (Jum il-Ħelsien): Dieser Feiertag am 31. März feiert den Abzug der britischen Truppen und Maltas Umwandlung in eine Republik.
  • Sette Giugno: Am 7. Juni wird an die Unruhen von 1919 erinnert, als maltesische Bürger gegen die britische Herrschaft revoltierten.
  • Siegfest (Jum il-Vitorja): Gefeiert am 8. September, erinnert dieser Tag an mehrere Siege in der Geschichte Maltas, einschließlich der Großen Belagerung von Malta im Jahr 1565.
  • Unabhängigkeitstag (Jum l-Indipendenza): Dieser Feiertag am 21. September feiert Maltas Unabhängigkeit von Großbritannien im Jahr 1964.
  • Republiktag (Jum ir-Repubblika): Gefeiert am 13. Dezember, erinnert dieser Tag daran, als Malta 1974 eine Republik wurde.

Religiöse Feiertage

  • Neujahrstag (L-Ewwel tas-Sena): Gefeiert am 1. Januar.
  • Fest des Schiffbruchs des Heiligen Paulus (Nawfraġju ta' San Pawl): Dieses Fest wird am 10. Februar gefeiert.
  • Fest des Heiligen Josef (San Ġużepp): Gefeiert am 19. März.
  • Karfreitag (Il-Ġimgħa l-Kbira): Das Datum für diesen Feiertag variiert jedes Jahr und fällt entweder in den März oder April.
  • Fest der Heiligen Peter und Paul (L-Imnarja): Dieses Fest wird am 29. Juni gefeiert.
  • Fest der Himmelfahrt (Santa Marija): Gefeiert am 15. August.
  • Fest Unserer Lieben Frau der Siege (Il-Bambina): Dieses Fest wird ebenfalls am 8. September gefeiert.
  • Fest der Unbefleckten Empfängnis (Il-Kunċizzjoni): Gefeiert am 8. Dezember.
  • Weihnachtstag (Il-Milied): Gefeiert am 25. Dezember.

Urlaubsarten

Vollzeitbeschäftigte, die eine 40-Stunden-Woche arbeiten, haben Anspruch auf mindestens vier Arbeitswochen und vier Tage bezahlten Jahresurlaub. Dieser Urlaub wird im Laufe des Jahres allmählich angesammelt. Es ist nur eine begrenzte Übertragung in das folgende Jahr erlaubt, aber übertragener Urlaub muss vor dem neuen Anspruch genommen werden. Nicht genommener Urlaub kann bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses finanziell abgegolten werden.

Krankheitsurlaub

Mitarbeiter haben nach Abschluss einer Probezeit Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub. Die Höhe des bezahlten Krankheitsurlaubs wird durch den Arbeitsvertrag oder die entsprechenden Tarifverträge festgelegt. In der Regel ist ein ärztliches Attest für jede Abwesenheit von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen erforderlich.

Verletzungsurlaub

Mitarbeiter, die bei der Arbeit verletzt werden, haben Anspruch auf ein Jahr bezahlten Verletzungsurlaub, gefolgt von einem Jahr mit halbem Gehalt, wenn sie ihre ursprünglichen Aufgaben nicht mehr erfüllen können.

Mutterschaftsurlaub

Werdende Mütter haben Anspruch auf 18 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub, von denen 16 Wochen für die Mutter obligatorisch sind. Die verbleibenden zwei Wochen können vor dem voraussichtlichen Geburtstermin genommen werden. Arbeitgeber zahlen Beiträge in einen Mutterschaftsurlaubsfonds, der die Kosten der Mutterschaftsurlaubszahlungen deckt.

Vaterschaftsurlaub

Väter haben Anspruch auf 10 Arbeitstage bezahlten Vaterschaftsurlaub nach der Geburt des Kindes. Darüber hinaus haben sie Anspruch auf 1 Tag unbezahlten Urlaub zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes.

Trauerurlaub

Mitarbeiter haben Anspruch auf bis zu 3 Tage bezahlten Urlaub im Todesfall eines Ehepartners, Kindes, Elternteils oder Geschwisters. Ein Tag unbezahlter Urlaub kann im Todesfall anderer Familienmitglieder gewährt werden.

Dringender Familienurlaub

Mitarbeiter haben Anspruch auf 15 Stunden bezahlten Urlaub pro Jahr, um dringende Familienangelegenheiten, Krankheiten oder Unfälle von unmittelbaren Familienmitgliedern zu regeln. Dies wird vom Jahresurlaub abgezogen.

Andere Arten von Urlaub

Andere Arten von Urlaub umfassen Heiratsurlaub, Pflegeurlaub, Studienurlaub und Pflegeurlaub. Die spezifischen Ansprüche und Bedingungen für jede Art von Urlaub können je nach Arbeitsvertrag und Tarifverträgen variieren.

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