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Liechtenstein

Gesundheits- und Sicherheitsstandards

Erkunden Sie die Gesetze zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in Liechtenstein

Gesundheits- und Sicherheitsgesetze

In Liechtenstein sind die Kernprinzipien und Bestimmungen für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer in drei Hauptgesetzen festgelegt. Das Arbeitsvertragsgesetz (Arbeitsvertragsgesetz; ArtG) regelt das vertragliche Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, einschließlich Abschnitten über die Verantwortung des Arbeitgebers, sichere Arbeitsbedingungen bereitzustellen, und die Pflichten der Arbeitnehmer in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit. Das Arbeitsgesetz (Arbeitsgesetz: ArG) spezifiziert detailliert Vorschriften zu Arbeitsbedingungen, Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen, Arbeitszeiten, Pausen und Urlaubsansprüchen. Das Gesetz über die Gleichbehandlung von Frau und Mann (Gesetz über die Gleichbehandlung von Frau und Mann; GIBG) zielt darauf ab, Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und anderer Faktoren am Arbeitsplatz zu beseitigen und Chancengleichheit sowie Schutz vor Belästigung zu gewährleisten.

Pflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber in Liechtenstein haben eine umfassende Reihe von gesetzlichen Verpflichtungen in Bezug auf die Gesundheit und Sicherheit ihrer Arbeitnehmer. Dazu gehört die Durchführung gründlicher Risikobewertungen aller potenziellen Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz sowie die Ergreifung notwendiger Präventivmaßnahmen zur Risikominderung. Sie müssen Sicherheitsausrüstung, Schutzkleidung und einen sicheren Arbeitsplatz bereitstellen. Arbeitgeber sind auch verpflichtet, die Arbeitnehmer über Sicherheitsverfahren am Arbeitsplatz und sichere Arbeitspraktiken zu informieren und zu schulen. Sie müssen Aufzeichnungen über arbeitsbedingte Unfälle und Verletzungen führen, ausreichende Erste-Hilfe-Materialien und -Einrichtungen bereitstellen und sicherstellen, dass einige Mitarbeiter eine Erste-Hilfe-Ausbildung haben. Arbeitgeber müssen auch die Arbeitnehmer oder deren Vertreter aktiv in Gesundheits- und Sicherheitsangelegenheiten einbeziehen, einschließlich Risikobewertungen und der Entwicklung von Schutzmaßnahmen.

Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer

Arbeitnehmer in Liechtenstein haben ebenfalls mehrere Rechte und Pflichten in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Sie können Aufgaben ablehnen, von denen sie vernünftigerweise glauben, dass sie eine ernsthafte und unmittelbare Gefahr für ihre Gesundheit oder Sicherheit darstellen. Arbeitnehmer haben das Recht, über Gefahren am Arbeitsplatz und die Maßnahmen zu deren Schutz informiert zu werden. Sie müssen aktiv mit dem Arbeitgeber bei der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen zusammenarbeiten und die festgelegten Sicherheitsverfahren befolgen. Arbeitnehmer sind auch verpflichtet, Unfälle, Verletzungen und unsichere Bedingungen unverzüglich dem Arbeitgeber zu melden.

Spezifische Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften

Liechtenstein hat detaillierte Vorschriften für spezifische Gefahren und Branchen. Einige bemerkenswerte Bereiche umfassen die Sicherheit im Bauwesen, mit spezifischen Vorschriften für den Bausektor, um Themen wie Absturzsicherung, Arbeiten in der Höhe und Gerüstsicherheit zu adressieren. Es gibt strenge Vorschriften für den Umgang mit, die Lagerung und die Entsorgung von gefährlichen Chemikalien und Stoffen. Arbeitgeber müssen Maßnahmen ergreifen, um übermäßige Lärmbelastung zu mindern, die das Gehör der Arbeitnehmer schädigen könnte. Es gibt auch Vorschriften zur Minimierung von Risiken durch repetitive Belastungsverletzungen und schlechte Körperhaltung in Bürosettings.

Durchsetzung und Aufsicht

Das Amt für Volkswirtschaft ist die Hauptbehörde, die für die Einhaltung der Arbeitsgesetzgebung, einschließlich der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften in Liechtenstein, verantwortlich ist. Sie haben die Befugnis, Inspektionen durchzuführen, Verbesserungsmitteilungen zu erlassen und Geldbußen oder Sanktionen für Verstöße gegen Gesundheits- und Sicherheitsstandards zu verhängen.

Arbeitsschutz

Die Arbeits- und Sicherheitsstandards und -praktiken in Liechtenstein sind umfassend und decken verschiedene Aspekte der Arbeitsumgebung, Sicherheitsausrüstung, Mitarbeiterschulung, spezifische Branchenrisiken, Mitarbeiterbeteiligung und Überwachung ab.

Arbeitsplatzgestaltung und Umgebung

Das Amt für Volkswirtschaft gibt Richtlinien zur Arbeitsplatzgestaltung vor, die ausreichende Arbeitsflächen, ordnungsgemäße Belüftung, angemessene Beleuchtung und Maßnahmen zur Vermeidung von Muskel-Skelett-Erkrankungen aufgrund schlechter Arbeitsplatzgestaltung betonen. Das Arbeitsgesetz schreibt die Aufrechterhaltung angenehmer Temperaturen und einer guten Raumluftqualität vor. Es setzt auch spezifische Lärmgrenzen für Arbeitsplätze fest und verlangt von Arbeitgebern, Maßnahmen wie lärmmindernde Barrieren, Gerätemodifikationen oder das Bereitstellen von Gehörschutz zu ergreifen, wo dies notwendig ist.

Sicherheitsausrüstung und Schutzmaßnahmen

Arbeitgeber sind verpflichtet, geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) kostenlos bereitzustellen, wenn Gefahren am Arbeitsplatz nicht vollständig durch andere Mittel beseitigt werden können. Maschinen und Geräte müssen über eingebaute Schutzvorrichtungen und Not-Aus-Mechanismen verfügen, um Unfälle zu verhindern. Gebäude müssen den Brandschutzstandards entsprechen und über Brandschutzsysteme, klare Fluchtwege und regelmäßige Feuerübungen verfügen.

Mitarbeiterschulung und -bildung

Arbeitgeber müssen anfängliche und fortlaufende Sicherheitsschulungen anbieten, die sich auf die arbeitsplatzspezifischen Gefahren, Sicherheitsverfahren und den richtigen Gebrauch von PSA beziehen. Mitarbeiter haben das Recht, vollständig über die am Arbeitsplatz vorhandenen Risiken und die entsprechenden Schutzmaßnahmen informiert zu werden. Vorschriften verlangen, dass Erste-Hilfe-Kästen leicht zugänglich sind und eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern proportional zur Größe der Belegschaft in Erster Hilfe geschult ist.

Spezifische Branchen und Gefahren

Die Bauindustrie hat detaillierte Sicherheitsvorschriften aufgrund ihres höheren Risikoprofils. Strenge Vorschriften regeln die Verwendung, Lagerung, Kennzeichnung und Entsorgung gefährlicher Chemikalien. Für Gesundheitswesen und andere Branchen mit biologischen Gefahren setzt Liechtenstein Protokolle zur Kontrolle von Infektionsrisiken, zum Umgang mit blutübertragbaren Krankheitserregern und zur ordnungsgemäßen Entsorgung von biomedizinischem Abfall durch.

Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation

Für größere Unternehmen ist die Einrichtung eines gemeinsamen Gesundheits- und Sicherheitsausschusses mit Arbeitnehmervertretern oft erforderlich. Diese Ausschüsse tragen zu Risikobewertungen, Sicherheitsplanungen und Unfalluntersuchungen bei. Mitarbeiter werden ermutigt, Sicherheitsbedenken oder unsichere Praktiken ihren Arbeitgebern oder direkt dem Amt für Volkswirtschaft zu melden.

Überwachung und Durchsetzung

Das Amt für Volkswirtschaft führt Arbeitsplatzinspektionen durch, um die Einhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsstandards sicherzustellen. Arbeitgeber müssen Arbeitsunfälle und Krankheiten genau dokumentieren und melden. Diese Aufzeichnungen helfen bei der Analyse von Trends und der Verbesserung von Sicherheitsmaßnahmen.

Arbeitsplatzinspektion

Arbeitsplatzinspektionen sind ein kritisches Instrument, das von Organisationen genutzt wird, um die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften sicherzustellen, potenzielle Gefahren zu identifizieren und Schulungen sowie Anleitungen zu bewährten Sicherheitspraktiken bereitzustellen. Diese Inspektionen sind umfassend und decken eine breite Palette von Gesundheits- und Sicherheitsaspekten ab, wie z. B. den physischen Arbeitsplatz, Gefahrenkontrollmaßnahmen, chemische Sicherheit, Arbeitshygiene sowie Dokumentation und Schulung.

Inspektionskriterien

Arbeitsplatzinspektionen decken verschiedene Aspekte ab, einschließlich:

  • Physischer Arbeitsplatz: Dies beinhaltet die Überprüfung von Gebäudestrukturen, Ausrüstung, Maschinen, Arbeitsbereichen, Belüftung, Beleuchtung und Notausgängen.
  • Gefahrenkontrollmaßnahmen: Inspektionen bewerten Risikobewertungen, Sicherheitsausrüstung, Verfügbarkeit von persönlicher Schutzausrüstung (PSA), Maschinenschutz und Gefahrenkontrollprotokolle.
  • Chemische Sicherheit: Inspektoren beurteilen Lagerung, Kennzeichnung, Handhabung und Entsorgungspraktiken für gefährliche Chemikalien.
  • Arbeitshygiene: Dies umfasst die Bewertung von Lärmbelastung, Luftqualität, Temperaturkontrolle und ergonomischen Arbeitspraktiken.
  • Dokumentation und Schulung: Inspektoren überprüfen Sicherheitsunterlagen, Unfall- und Vorfallberichte, Erste-Hilfe-Vorkehrungen und das Bewusstsein der Mitarbeiter für Sicherheitsvorschriften.

Inspektionshäufigkeit

Die Häufigkeit von Arbeitsplatzinspektionen ist nicht strikt vorgeschrieben. Stattdessen wird ein risikobasierter Ansatz verwendet, um Inspektionen zu priorisieren. Hochrisikobranchen wie Bauwesen oder Fertigung werden wahrscheinlich häufiger inspiziert. Beschwerden über unsichere Bedingungen oder spezifische Vorfälle können ebenfalls gezielte Inspektionen auslösen. Selbst in weniger risikoreichen Branchen können Unternehmen mit regelmäßigen Inspektionen im Rahmen der routinemäßigen Überwachungsbemühungen rechnen.

Folgeaktionen

Die Ergebnisse einer Arbeitsplatzinspektion können zu mehreren möglichen Ergebnissen führen:

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung: Wenn der Arbeitsplatz keine oder nur geringfügige, leicht zu behebende Probleme aufweist, kann der Inspektor Empfehlungen aussprechen und die Inspektion abschließen.
  • Verbesserungsmitteilungen: Bei schwerwiegenderen Verstößen wird der Inspektor eine Verbesserungshinweis ausstellen, der die Mängel spezifiziert und eine Frist für Korrekturmaßnahmen setzt.
  • Geldstrafen und Sanktionen: Bei schwerwiegender oder wiederholter Nichteinhaltung können Geldstrafen verhängt oder sogar Arbeitsstopps angeordnet werden, bis die Sicherheitsstandards erfüllt sind.
  • Strafverfolgung: In seltenen Fällen schwerer Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Gefährdung können Arbeitgeber strafrechtlich verfolgt werden.

Bedeutung der Zusammenarbeit

Arbeitgeber werden erwartet, dass sie vollumfänglich mit Inspektoren kooperieren. Dies umfasst den Zugang zu allen Bereichen des Arbeitsplatzes, die Bereitstellung von Dokumentationen und die Ermöglichung von Mitarbeiterinterviews, falls erforderlich. Die Behinderung einer Inspektion kann zu zusätzlichen Strafen führen.

Arbeitsunfälle

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, schwere Arbeitsunfälle und Todesfälle unverzüglich dem Amt für Volkswirtschaft zu melden. Weniger schwere Unfälle müssen dennoch zeitnah gemeldet werden, in der Regel innerhalb weniger Tage. Arbeitgeber müssen ein internes Register oder Logbuch führen, in dem alle arbeitsbedingten Unfälle und Verletzungen, unabhängig von ihrer Schwere, dokumentiert werden. Die Meldung des Unfalls an den zuständigen Unfallversicherungsträger ist obligatorisch.

Untersuchungsprozesse

Der Arbeitgeber trägt die Hauptverantwortung für die interne Untersuchung von Arbeitsunfällen. Ziel ist es, die Grundursache und beitragende Faktoren zu identifizieren und Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, um zukünftige Vorfälle zu verhindern. Das Amt für Volkswirtschaft kann eigene Untersuchungen einleiten, insbesondere bei schweren Unfällen. Es hat die Befugnis, Zeugen zu befragen, Beweise zu sammeln und bei Bedarf Sanktionen zu verhängen. Von den Mitarbeitern wird in der Regel erwartet, dass sie bei Unfalluntersuchungen kooperieren und wahrheitsgemäße Informationen über den Vorfall und die Umstände liefern.

Entschädigungsansprüche

Das obligatorische Unfallversicherungssystem Liechtensteins bietet Entschädigungen für arbeitsbedingte Verletzungen und Krankheiten. Diese Versicherung deckt medizinische Kosten, Rehabilitationskosten, Lohnausfälle und Invaliditätsleistungen ab. Alle Arbeitnehmer, unabhängig von ihrer Rolle oder Branche, sind im Allgemeinen durch dieses Unfallversicherungssystem abgedeckt. Arbeitnehmer reichen in der Regel ihre Ansprüche über ihren Arbeitgeber ein, der dann mit dem Versicherer zusammenarbeitet, um den Anspruch zu bearbeiten. Streitigkeiten können durch das Gerichtssystem Liechtensteins vermittelt oder gelöst werden. Während die obligatorische Unfallversicherung die primäre Form der Entschädigung darstellt, können Arbeitnehmer in Fällen, in denen grobe Fahrlässigkeit des Arbeitgebers nachgewiesen wird, zusätzliche zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz außerhalb des regulären Versicherungssystems geltend machen.

Wichtige Punkte zum Merken

Die unverzügliche Meldung von Unfällen ist entscheidend, um Untersuchungen und den Entschädigungsprozess einzuleiten. Gründliche Unfalluntersuchungen helfen, ähnliche Vorfälle in der Zukunft zu verhindern. Das System Liechtensteins konzentriert sich auf eine verschuldensunabhängige Entschädigung für verletzte Arbeitnehmer durch ein obligatorisches Versicherungssystem.

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