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Work permits and visas in Liechtenstein

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Everything you need to know about work permits and visas for Liechtenstein

Updated on April 19, 2025

Liechtenstein, obwohl klein, hat eine robuste Wirtschaft, die Fachkräfte aus der ganzen Welt anzieht. Die Navigation durch das Arbeitsgenehmigungs- und Visasystem ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer unerlässlich, um die Einhaltung der lokalen Vorschriften sicherzustellen. Das Verständnis der Nuancen der Einwanderungspolitik Liechtensteins kann den Einstellungsprozess vereinfachen und ein produktives Arbeitsumfeld fördern.

Die Einwanderungspolitik Liechtensteins wird hauptsächlich durch die enge Beziehung zur Schweiz bestimmt. Als Teil des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) hält sich Liechtenstein im Allgemeinen an die schweizerischen Vorschriften bezüglich der Einreise und Beschäftigung von Ausländern, während es in bestimmten Bereichen eine gewisse Autonomie beibehält. Dies bedeutet, dass der Prozess zur Erlangung von Arbeitsgenehmigungen und Visa komplex sein kann und oft sorgfältige Aufmerksamkeit für Details und die Einhaltung spezifischer Protokolle erfordert.

Häufige Visatypen für ausländische Arbeitnehmer

Ausländer, die in Liechtenstein arbeiten möchten, benötigen in der Regel eine Arbeitsgenehmigung und ein entsprechendes Visum, abhängig von ihrem Herkunftsland. Hier sind einige häufige Visatypen:

  • Kurzaufenthaltsvisum (Schengen-Visum): Ermöglicht Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen für Tourismus, Geschäftszwecke oder kurzfristige Einsätze. Dieses Visum ist nicht für eine langfristige Beschäftigung geeignet.
  • Langzeitvisum (Nationales Visum): Erforderlich für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen zu Zwecken wie Beschäftigung, Studium oder Familienzusammenführung. Dieses Visum muss vor der Einreise nach Liechtenstein beantragt werden.
  • Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit: Wird Personen gewährt, die eine Beschäftigung in Liechtenstein gefunden haben. Die Gültigkeit der Bewilligung ist in der Regel an die Dauer des Arbeitsvertrags gebunden.
Visatyp Zweck Maximaler Aufenthalt Wichtige Anforderungen
Kurzaufenthalt (Schengen) Tourismus, Geschäft, kurzfristige Einsätze Bis zu 90 Tage Gültiger Reisepass, Nachweis einer Reiseversicherung, ausreichende finanzielle Mittel.
Langzeit (National) Beschäftigung, Studium, Familienzusammenführung Über 90 Tage Gültiger Reisepass, Arbeitsvertrag (falls zutreffend), Nachweis der Unterkunft, polizeiliches Führungszeugnis, Krankenversicherung.
Aufenthaltsbewilligung m. Erwerbstätigkeit Langfristige Beschäftigung Variiert Gültiger Reisepass, Arbeitsvertrag, Genehmigung vom Arbeitsmarktservice, Nachweis der Unterkunft, polizeiliches Führungszeugnis, Krankenversicherung. Erfordert in der Regel eine Arbeitgeberunterstützung.

Anforderungen und Verfahren zur Beantragung einer Arbeitsgenehmigung

Der Prozess zur Erlangung einer Arbeitsgenehmigung in Liechtenstein umfasst in der Regel mehrere Schritte und erfordert spezifische Dokumente. Der Arbeitgeber leitet in der Regel den Antrag im Namen des Arbeitnehmers ein.

  • Arbeitsmarkttest: Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass keine geeigneten qualifizierten Kandidaten aus Liechtenstein oder anderen EWR-/Schweizer Ländern verfügbar sind.
  • Antragseinreichung: Der Arbeitgeber reicht den Antrag auf Arbeitsgenehmigung beim Amt für Volkswirtschaft Liechtenstein ein.
  • Dokumentation: Erforderliche Dokumente umfassen typischerweise:
    • Reisepasskopie
    • Arbeitsvertrag
    • Lebenslauf (CV)
    • Bildungs- und Berufsqualifikationen
    • Nachweis der Unterkunft
    • Krankenversicherungsbestätigung
    • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Genehmigung und Visumantrag: Nach Genehmigung der Arbeitsgenehmigung kann der Arbeitnehmer das entsprechende Langzeitvisum bei der liechtensteinischen Botschaft oder dem Konsulat in seinem Wohnsitzland beantragen.
Schritt Beschreibung Verantwortliche Partei Zeitrahmen (ungefähr)
1. Arbeitsmarkttest Der Arbeitgeber schreibt die Stelle aus und weist nach, dass keine qualifizierten lokalen Kandidaten verfügbar sind. Arbeitgeber 4-8 Wochen
2. Genehmigungsantrag Der Arbeitgeber reicht den Antrag auf Arbeitsgenehmigung beim Amt für Volkswirtschaft mit allen erforderlichen Dokumenten ein. Arbeitgeber 2-4 Wochen
3. Visumantrag Der Arbeitnehmer beantragt nach Genehmigung der Arbeitsgenehmigung ein Langzeitvisum bei der liechtensteinischen Botschaft/dem Konsulat in seinem Wohnsitzland. Arbeitnehmer 2-6 Wochen
4. Registrierung Nach der Ankunft in Liechtenstein muss sich der Arbeitnehmer bei den lokalen Behörden registrieren. Arbeitnehmer 1-2 Wochen

Wege zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung

Die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in Liechtenstein bietet Ausländern die Möglichkeit, sich unbefristet im Land niederzulassen. Die Zulassungskriterien und Antragsverfahren sind unten aufgeführt.

  • Anforderungen:
    • Kontinuierlicher Aufenthalt in Liechtenstein für einen bestimmten Zeitraum (typischerweise 5-10 Jahre)
    • Finanzielle Unabhängigkeit
    • Ausreichende Deutschkenntnisse
    • Integration in die liechtensteinische Gesellschaft
    • Sauberes polizeiliches Führungszeugnis
  • Antragsverfahren:
    • Einreichung eines Antrags auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beim Amt für Volkswirtschaft.
    • Vorlage von Dokumenten, die die Erfüllung der Zulassungskriterien nachweisen.
    • Teilnahme an einem Interview mit den Einwanderungsbehörden.
  • Einbürgerung: Ausländer, die strengere Anforderungen erfüllen, einschließlich einer längeren Aufenthaltsdauer und einer Verpflichtung zu den Werten Liechtensteins, können die Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung beantragen.

Optionen für Abhängigkeitsvisa

Liechtenstein erlaubt es Familienangehörigen von Inhabern einer Arbeitsgenehmigung, sie im Land durch Abhängigkeitsvisa zu begleiten.

  • Berechtigung: Ehepartner und abhängige Kinder (in der Regel unter 18 Jahren) von Inhabern einer Arbeitsgenehmigung sind berechtigt.
  • Anforderungen:
    • Nachweis der Beziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde)
    • Nachweis des legalen Aufenthalts des Inhabers der Arbeitsgenehmigung in Liechtenstein
    • Ausreichende finanzielle Mittel zur Unterstützung der Angehörigen
    • Krankenversicherungsschutz für alle Familienmitglieder
    • Angemessene Wohnverhältnisse
  • Antragsverfahren: Der Inhaber der Arbeitsgenehmigung beantragt in der Regel die Abhängigkeitsvisa im Namen seiner Familienangehörigen.

Visumkonformitätspflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben spezifische Verpflichtungen, um die Visumkonformität in Liechtenstein zu gewährleisten.

  • Verpflichtungen des Arbeitgebers:
    • Sicherstellen, dass alle ausländischen Mitarbeiter gültige Arbeitsgenehmigungen und Visa haben.
    • Einhaltung der Arbeitsgesetze und Vorschriften.
    • Bereitstellung korrekter Informationen in Arbeitsgenehmigungsanträgen.
    • Benachrichtigung der Behörden über Änderungen im Beschäftigungsstatus.
  • Verpflichtungen des Arbeitnehmers:
    • Einhaltung der Bedingungen ihrer Arbeitsgenehmigung und ihres Visums.
    • Registrierung bei den lokalen Behörden nach Ankunft in Liechtenstein.
    • Aufrechterhaltung einer gültigen Krankenversicherung.
    • Benachrichtigung der Behörden über Änderungen in den persönlichen Umständen.
    • Einhaltung aller lokalen Gesetze und Vorschriften.

Die Nichteinhaltung der Visumvorschriften kann zu Geldstrafen, Abschiebung und anderen Sanktionen für sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer führen. Die regelmäßige Überprüfung und Einhaltung der neuesten Einwanderungspolitiken ist entscheidend für die Aufrechterhaltung des legalen Status und die Sicherstellung eines reibungslosen Arbeitserlebnisses in Liechtenstein.

Martijn
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