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Arbeitserlaubnisse und Visa in Iran

Arbeitsgenehmigungen und Visabestimmungen

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Mitarbeitende in Iran sponsern.

Iran work-permits-and-visas overview

Die Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger im Iran erfordert die Navigation durch eine spezielle Regulierung im Hinblick auf Visa und Arbeitserlaubnisse. Der Prozess wird von verschiedenen Regierungsstellen verwaltet, hauptsächlich dem Außenministerium für Visa und dem Ministerium für Kooperationen, Arbeit und Sozialfürsorge für Arbeitserlaubnisse. Das Verständnis dieser Anforderungen ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer entscheidend, um die Einhaltung der Gesetze zu gewährleisten und einen reibungslosen Übergang für den ausländischen Arbeiter sicherzustellen.

Das iranische System unterscheidet zwischen dem Visa, das den Eintritt und einen vorübergehenden Aufenthalt gewährt, und der Arbeitserlaubnis, die die Beschäftigung autorisiert. In der Regel muss ein ausländischer Staatsbürger zunächst das passende Eintrittsvisum, häufig gesponsert von einer iranischen Entität, sichern, bevor er bei Ankunft oder im Zusammenhang mit dem Visumantrag eine Arbeitserlaubnis beantragt, abhängig von den spezifischen Umständen und der Nationalität.

Gängige Visumarten für ausländische Arbeiter

Ausländische Staatsangehörige, die in Iran arbeiten möchten, benötigen in der Regel ein spezielles Visum, das den Eintritt zu Beschäftigungszwecken erlaubt. Die häufigste Visumkategorie für ausländische Arbeiter ist das Entry Visa (Typ "A"), das für geschäftliche, arbeits- oder auskunftstätigkeiten erteilt wird. Dieses Visum wird in der Regel von einer iranischen Firma oder Organisation gesponsert.

Andere Visumarten sind vorhanden, erlauben aber im Allgemeinen keine Beschäftigung:

  • Touristenvisum (Typ "B"): Nur für touristische Zwecke.
  • Pilgervisum (Typ "C"): Für religiöse Pilgerreise.
  • Diplomatische/ Dienstvisum (Typ "D"/"S"): Für offizielle Regierungsvertreter.
  • Studienvisum (Typ "E"): Für Studierende oder Forschende.
  • Transitvisum (Typ "F"): Für Durchreise durch den Iran.
  • Medical Visa (Typ "M"): Für medizinische Behandlungen.

Für die Beschäftigung ist das Typ "A" Entry Visa die Standardanforderung.

Visumtyp Zweck Beschäftigung erlaubt? Üblicher Sponsor
Entry Visa (A) Geschäft, Arbeit, Expertenaktivitäten Ja Iranisches Unternehmen/Entität
Touristenvisum (B) Tourismus Nein Privatpersonen/Agentur
Studienvisum (E) Studium, Forschung Nein Bildungseinrichtung

Anforderungen und Verfahren zur Beantragung der Arbeitserlaubnis

Das Erhalten einer Arbeitserlaubnis ist für ausländische Staatsbürger, die legal im Iran beschäftigt sein wollen, obligatorisch. Der Prozess umfasst mehrere Schritte und erfordert umfangreiche Dokumentation sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom sponsorizierenden Arbeitgeber.

Anspruchsvoraussetzungen

Um für eine Arbeitserlaubnis infrage zu kommen, muss eine ausländische Person üblicherweise:

  • Ein gültiges Typ "A" Entry Visa besitzen oder sich im Iran in einem Status befinden, der die Antragstellung einer Arbeitserlaubnis erlaubt.
  • Ein Jobangebot eines iranischen Arbeitgebers vorweisen.
  • Über die notwendigen Qualifikationen, Fähigkeiten oder Fachkenntnisse verfügen, die unter iranischen Staatsbürgern nicht leicht verfügbar sind. Dies ist eine wichtige Überlegung für das Ministerium für Arbeit.
  • Alle erforderlichen medizinischen Untersuchungen bestehen.
  • Keine Vorstrafen im Führungszeugnis haben.

Erforderliche Dokumente

Die für einen Antrag auf Arbeitserlaubnis benötigten Dokumente sind umfangreich und umfassen Einreichungen sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber.

Vom Arbeitnehmer:

  • Ausgefülltes Antragformular für die Arbeitserlaubnis.
  • Gültiger Reisepass mit ausreichender Gültigkeit.
  • Kopien relevanter Bildungsabschlüsse und Berufszeugnisse (oft legalisiert).
  • Lebenslauf oder CV mit beruflicher Erfahrung.
  • Ergebnisse der medizinischen Untersuchung von einer anerkannten Einrichtung.
  • Führungszeugnis aus dem Heimatland.
  • Passfoto.
  • Kopie des Eintrittsvisums.

Vom Arbeitgeber:

  • Gründungsdokumente des Unternehmens.
  • Offizielles Anforderungsschreiben für die Beschäftigung des ausländischen Arbeitnehmers, mit Angabe der Position, Verantwortlichkeiten und Begründung für die Einstellung eines ausländischen Staatsbürgers (Nachweis des Mangels an qualifizierten iranischen Kandidaten).
  • Kopie des Arbeitsvertrags.
  • Nachweis der finanziellen Stabilität des Unternehmens.
  • Anzeige der Position in lokalen Medien (oft erforderlich, um Bemühungen zur Suche eines iranischen Kandidaten zu demonstrieren).
  • Steueridentifikationsnummer und andere relevante Geschäftslizenzen.

Ablauf des Antragsverfahrens

Der Antragprozess umfasst üblicherweise folgende Schritte:

  1. Der iranische Arbeitgeber reicht den ersten Antrag und die unterstützenden Dokumente beim Ministerium für Kooperationen, Arbeit und Sozialfürsorge ein.
  2. Das Ministerium prüft den Antrag, bewertet den Bedarf an einem ausländischen Arbeiter in der konkreten Rolle und überprüft die Legitimität des Arbeitgebers sowie die Qualifikationen des Arbeitnehmers.
  3. Bei vorläufiger Zustimmung kann der ausländische Staatsbürger mit dem Visumantrag fortfahren (falls noch nicht vorhanden).
  4. Bei Ankunft im Iran (oder falls bereits mit dem richtigen Visum vorhanden) müssen die ausländischen Staatsbürger die erforderlichen medizinischen Checks und ggf. weitere Verfahren durchlaufen.
  5. Das endgültige Arbeitserlaubnis wird vom Ministerium für Arbeit ausgestellt.
  6. Der ausländische Arbeiter muss sich anschließend bei der Polizei registrieren und eine Aufenthaltserlaubnis auf Basis der Arbeitserlaubnis erhalten.

Bearbeitungszeiten und Gebühren

Die Bearbeitungszeiten können erheblich variieren, abhängig von der Arbeitsbelastung des Ministeriums, der Komplexität des Antrags und der Nationalität des Antragstellers. Allgemein kann das Verfahren für die Arbeitserlaubnis 4 bis 8 Wochen nach Einreichung aller Dokumente dauern. Visabearbeitungszeiten sind getrennt und ebenfalls variabel.

Die Gebühren für Arbeitserlaubnisse und verwandte Prozesse (wie Visum und Aufenthaltserlaubnisse) sind Änderungen unterworfen. Anfang 2026 werden Gebühren meist in iranischen Rials bezahlt und können mehrere Millionen Rials für die Arbeitserlaubnis selbst betragen, zuzüglich separater Gebühren für Visumanträge, medizinische Untersuchungen und Aufenthaltserlaubnisse. Die spezifischen Gebührensätzen werden von den zuständigen Ministerien veröffentlicht.

Wege zur permanenten Aufenthaltserlaubnis

Die Erlangung einer permanenten Aufenthaltserlaubnis im Iran als ausländischer Arbeiter ist schwierig und kein direkter oder automatischer Prozess, der ausschließlich auf dem Besitz einer Arbeitserlaubnis für eine bestimmte Dauer beruht. Irans Einwanderungsgesetze haben kein eindeutig definiertes Punktesystem oder einen direkten Weg zur permanenten Aufenthaltserlaubnis durch langfristige Beschäftigung für die meisten ausländischen Arbeiter.

Die permanente Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel unter bestimmten, eingeschränkten Umständen gewährt, wie zum Beispiel:

  • Wesentliche Investitionen im Iran.
  • Heirat mit einem iranischen Staatsbürger.
  • Außerordentliche Beiträge für das Land in bestimmten Bereichen (z.B. Wissenschaft, Kultur), was jedoch selten vorkommt und der spezifischen Regierungsgenehmigung bedarf.

Für die Mehrheit der ausländischen Arbeiter ist ihr Aufenthalt und die Möglichkeit, im Iran zu leben, direkt an ihre gültige Arbeitserlaubnis und die damit verbundene Aufenthaltserlaubnis gebunden, die regelmäßig erneuert werden muss. Es gibt keinen etablierten Weg, eine Standard-Arbeitserlaubnis in eine permanente Aufenthaltserlaubnis umzuwandeln, nachdem eine bestimmte Anzahl von Jahren vergangen ist.

Optionen für Dependents Visa

Ausländische Staatsangehörige mit gültiger Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis im Iran können berechtigt sein, ihre unmittelbaren Familienmitglieder zur Mitreise einzuladen. Zu den unmittelbaren Familienmitgliedern zählen in der Regel Ehepartner und abhängige Kinder (meist unter 18 Jahre).

Das Verfahren zur Beantragung von Dependents Visa und Aufenthaltserlaubnissen umfasst:

  1. Der Hauptarbeitnehmer beantragt Dependents Visa für Familienmitglieder beim Außenministerium oder einer iranischen Botschaft/Konsulat im Ausland.
  2. Nachweisen der Familienbeziehung (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunden), häufig mit Legalisierung.
  3. Nachweis ausreichender finanzieller Mittel, um die Familiemitglieder zu unterstützen, ohne dass diese eine Beschäftigung aufnehmen.
  4. Nach Ankunft im Iran mit dem Dependents Visa müssen die Familienmitglieder sich ebenfalls registrieren und eigene Aufenthaltserlaubnisse erhalten, welche mit dem Status des Hauptarbeitnehmers verbunden sind.

Dependents Visa und Aufenthaltserlaubnisse sind in der Regel für die gleiche Dauer wie die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis des Hauptarbeitnehmers gültig und müssen gleichzeitig verlängert werden. Dependents auf diesen Visa dürfen im Allgemeinen nicht in Iran arbeiten; sie müssten ihre eigene Arbeitserlaubnis auf Basis eines separaten Stellenangebots und entsprechender Voraussetzungen beantragen.

Visa-Compliance-Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Einhaltung iranischer Einwanderungs- und Arbeitsgesetze ist für den sponsorizierenden Arbeitgeber sowie für den ausländischen Arbeitnehmer essenziell. Verstöße können zu erheblichen Strafen, einschließlich Geldbußen, Abschiebung des Arbeitnehmers und rechtlichen Konsequenzen für den Arbeitgeber führen.

Pflichten des Arbeitgebers

Iranische Arbeitgeber, die ausländische Arbeiter beschäftigen, haben erhebliche Verantwortlichkeiten, darunter:

  • Sicherstellen, dass der ausländische Staatsbürger vor Beginn der Beschäftigung ein korrektes Visum und eine gültige Arbeitserlaubnis hat.
  • Rechtzeitige Erneuerung der Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis vor Ablauf.
  • Mitteilung an das Ministerium für Arbeit und andere relevante Behörden über Änderungen im Status des Mitarbeiters (z.B. Rollenwechsel, Beendigung des Arbeitsverhältnisses).
  • Einhaltung der iranischen Arbeitsschutzgesetze hinsichtlich Arbeitsbedingungen, Löhnen und Benefits für den ausländischen Mitarbeiter.
  • Unterstützung des Mitarbeiters bei notwendigen Registrierungen (z.B. Polizei-Registrierung) und Dokumentationsprozessen.
  • Übernahme der Kosten für die Rückführung im Falle einer Kündigung.

Pflichten des Mitarbeiters

Ausländische Arbeitnehmer im Iran müssen ebenfalls bestimmte Pflichten erfüllen:

  • Besitz eines gültigen Reisepasses, Visums, Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis zu jeder Zeit.
  • Benachrichtigung der Behörden bei Änderungen im persönlichen Status (z.B. Adresse).
  • Einhaltung der Bedingungen ihres Visums und ihrer Arbeitserlaubnis (z.B. nur für den sponsorierenden Arbeitgeber in der genehmigten Rolle arbeiten).
  • Beachtung aller iranischen Gesetze und Vorschriften.
  • Regelmäßige medizinische Untersuchungen.
  • Das Land bei Ablauf oder Stornierung ihrer Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis verlassen, sofern sie keine gültige Verlängerung oder alternative legale Status erhalten.

Beide Parteien müssen eine offene Kommunikation pflegen und die Ablaufdaten sorgfältig überwachen, um einen kontinuierlichen legalen Status für den ausländischen Arbeiter im Iran sicherzustellen.

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