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Arbeitserlaubnisse und Visa in Iran

Arbeitsgenehmigungen und Visabestimmungen

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Mitarbeitende in Iran sponsern.

Iran work-permits-and-visas overview

Die Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger im Iran erfordert das Navigieren durch einen spezifischen Regulierungsrahmen hinsichtlich Visa und Arbeitserlaubnissen. Der Prozess wird von verschiedenen Regierungsstellen verwaltet, hauptsächlich das Außenministerium für Visa und das Ministerium für Genossenschaften, Arbeit und Sozialwohlfahrt für Arbeitserlaubnisse. Das Verständnis dieser Anforderungen ist entscheidend für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um die gesetzliche Konformität zu gewährleisten und einen reibungslosen Übergang für den ausländischen Arbeiter zu ermöglichen.

Das iranische System unterscheidet zwischen dem Visa, das die Einreise und den temporären Aufenthalt gewährt, und der Arbeitserlaubnis, die die Beschäftigung autorisiert. In der Regel muss ein ausländischer Staatsangehöriger zunächst das entsprechende Einreisevisum sichern, das oft von einer iranischen Einrichtung gesponsert wird, bevor bei Ankunft oder im Zuge des Visa-Antragsprozesses eine Arbeitserlaubnis beantragt wird, abhängig von den spezifischen Umständen und der Staatsangehörigkeit.

Gängige Visaarten für ausländische Arbeitnehmer

Ausländische Staatsangehörige, die in Iran arbeiten möchten, benötigen typischerweise eine spezielle Art von Visum, das die Einreise zu Beschäftigungszwecken erlaubt. Die gebräuchlichste Visa-Kategorie, die für ausländische Arbeitnehmer relevant ist, ist das Entry Visa (Typ „A“), das für Geschäfts-, Arbeits- oder Fachkräftetätigkeiten ausgestellt wird. Dieses Visum wird üblicherweise von einem iranischen Unternehmen oder einer Organisation gesponsert.

Andere Visaarten existieren, erlauben jedoch in der Regel keine Beschäftigung:

  • Touristenvisum (Typ „B“): Nur für Tourismuszwecke.
  • Pilgerreisevisum (Typ „C“): Für religiöse Pilgerfahrten.
  • Diplomatisches/Service-Visum (Typ „D“/„S“): Für offizielle Regierungsvertreter.
  • Bildungsvisum (Typ „E“): Für Studierende oder Forscher.
  • Transitvisum (Typ „F“): Für Durchreise durch den Iran.
  • Medizinisches Visum (Typ „M“): Für medizinische Behandlungen.

Für die Beschäftigung ist das Typ „A“ Entry Visa die Standardvoraussetzung.

Visumtyp Zweck Beschäftigung erlaubt? Üblicher Sponsor
Entry Visa (A) Geschäfts-, Arbeits-, Fachkraftaktivitäten Ja Iranisches Unternehmen/Einrichtung
Touristenvisum (B) Tourismus Nein Privatperson/Agentur
Bildungsvisum (E) Studium, Forschung Nein Bildungseinrichtung

Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis

Der Erhalt einer Arbeitserlaubnis ist für ausländische Staatsangehörige, die legal in Iran beschäftigt werden möchten, verpflichtend. Der Prozess umfasst mehrere Schritte und erfordert umfangreiche Dokumentation sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom sponsoring Arbeitgeber.

Zulassungskriterien

Um für eine Arbeitserlaubnis in Frage zu kommen, muss ein ausländischer Staatsangehöriger in der Regel:

  • Im Besitz eines gültigen Typ „A“ Entry Visa sein oder sich in Iran in einem Status befinden, der die Antragstellung auf Arbeitserlaubnis erlaubt.
  • Ein Jobangebot eines iranischen Arbeitgebers vorweisen.
  • Über die erforderlichen Qualifikationen, Fähigkeiten oder Fachkenntnisse verfügen, die bei iranischen Staatsbürgern nicht leicht verfügbar sind. Dies ist eine zentrale Voraussetzung des Ministeriums für Arbeit.
  • Die vorgeschriebenen medizinischen Untersuchungen bestehen.
  • Eine saubere polizeiliche Führungszeugnis vorweisen.

Erforderliche Dokumente

Die für die Arbeitserlaubnisbeantragung benötigte Dokumentation ist umfangreich und umfasst Einreichungen sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber.

Vom Arbeitnehmer:

  • Ausgefülltes Antragsformular für die Arbeitserlaubnis.
  • Gültiger Reisepass mit ausreichender Gültigkeit.
  • Kopien relevanter Bildungsabschlüsse und Berufszertifikate (oft legalisiert).
  • Lebenslauf oder CV mit Arbeitszeugnissen.
  • Ergebnisse der medizinischen Untersuchungen von einer anerkannten Einrichtung.
  • Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Heimatland.
  • Passbilder.
  • Kopie des Einreisevisums.

Vom Arbeitgeber:

  • Gesellschaftsregistrierungsdokumente.
  • Offizielles Antragsschreiben für die Beschäftigung des ausländischen Mitarbeiters, inklusive Positionsbeschreibung, Verantwortlichkeiten und Begründung der Einstellung eines ausländischen Staatsangehörigen (Nachweis des Mangels an qualifizierten iranischen Kandidaten).
  • Kopie des Arbeitsvertrags.
  • Nachweis der finanziellen Stabilität des Unternehmens.
  • Anzeige der Stelle in den lokalen Medien (oft erforderlich, um Bemühungen bei der Suche nach iranischen Kandidaten nachzuweisen).
  • Steuernummer und weitere relevante Geschäftslizenzen.

Antragsverfahren

Der Ablauf umfasst in der Regel folgende Schritte:

  1. Der iranische Arbeitgeber reicht den ersten Antrag samt Unterlagen beim Ministerium für Genossenschaften, Arbeit und Sozialwohlfahrt ein.
  2. Das Ministerium prüft den Antrag, bewertet den Bedarf an einem ausländischen Arbeitnehmer in der jeweiligen Position und bestätigt die Legitimität des Arbeitgebers sowie die Qualifikation des Mitarbeiters.
  3. Bei Zustimmung in Grundzügen kann der ausländische Staatsangehörige mit der Visa-Beantragung fortfahren (falls noch nicht vorhanden).
  4. Bei Ankunft im Iran (oder bei bereits vorhandener gültiger Visum) durchläuft der ausländische Arbeitnehmer die erforderlichen medizinischen Checks und möglicherweise weitere Verfahren.
  5. Die endgültige Arbeitserlaubnis wird vom Ministerium für Arbeit ausgestellt.
  6. Der ausländische Arbeitnehmer muss sich anschließend bei der Polizei registrieren und eine Aufenthaltsgenehmigung auf Basis der Arbeitserlaubnis erhalten.

Bearbeitungszeiten und Gebühren

Die Bearbeitungszeiten können erheblich variieren, abhängig von der Auslastung des Ministeriums, der Komplexität des Antrags und der Staatsangehörigkeit des Antragstellers. Allgemein kann der Prozess der Arbeitserlaubnis zwischen 4 und 8 Wochen nach Einreichung aller Unterlagen dauern. Die Bearbeitung von Visa ist getrennt und ebenfalls variabel.

Gebühren für Arbeitserlaubnisse und zugehörige Prozesse (wie Visa und Aufenthaltsgenehmigungen) können sich ändern. Stand Anfang 2025 werden Gebühren meist in iranischen Rials gezahlt und belaufen sich auf mehrere Millionen Rials für die Arbeitserlaubnis selbst, zuzüglich separater Gebühren für Visa, medizinische Untersuchungen und Aufenthaltsgenehmigungen. Detaillierte Gebührenordnungen veröffentlicht die jeweilige Behörde.

Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung

Der Erwerb einer Daueraufenthaltsgenehmigung in Iran als ausländischer Arbeiter ist schwierig und kein automatischer oder direkt auf Arbeitserlaubnis basierender Prozess. Die iranischen Einwanderungsgesetze kennen kein klar definiertes Punktesystem oder einen direkten Weg zur Daueraufenthaltsgenehmigung durch langfristige Beschäftigung für die meisten ausländischen Arbeitnehmer.

Die Daueraufenthaltserlaubnis wird meist unter bestimmten, begrenzten Voraussetzungen gewährt, z. B. bei:

  • Signifikanter Investition in Iran.
  • Heirat mit einem iranischen Staatsbürger.
  • Außergewöhnlichen Beiträgen für das Land in speziellen Bereichen (z. B. Wissenschaft, Kultur), was selten ist und einer spezifischen Regierungsgenehmigung bedarf.

Für die Mehrzahl der ausländischen Arbeiter sind Aufenthalt und Residenz in Iran eng an die gültige Arbeitserlaubnis und die damit verbundene Aufenthaltserlaubnis geknüpft, die regelmäßig verlängert werden muss. Es gibt keinen festgelegten Weg, eine reguläre Arbeitserlaubnis in eine Daueraufenthaltsgenehmigung umwandeln zu können nach einer bestimmten Anzahl von Jahren.

Visum für Angehörige

Ausländische Staatsangehörige mit gültiger Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis im Iran können berechtigt sein, ihre unmittelbaren Familienangehörigen zu sponsern, um sie nach Iran zu holen. Zu den unmittelbaren Familien zählen in der Regel Ehepartner und minderjährige Kinder (meist unter 18 Jahren).

Der Antrag auf Familienvisa und Aufenthaltserlaubnisse umfasst:

  1. Der Facharbeiter beantragt bei der Außenstelle des Außenministeriums oder einer iranischen Botschaft bzw. einem Konsulat im Ausland Familienvisa.
  2. Nachweis der Familienbeziehung (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunden), oft mit Legalisierung.
  3. Nachweis ausreichender finanzieller Mittel, um die Familienangehörigen zu versorgen, ohne sie zur Arbeit zu verpflichten.
  4. Nach der Ankunft im Iran mit den Familienvisa müssen sich die Angehörigen registrieren und eigene Aufenthaltserlaubnisse erhalten, die mit dem Status des Hauptarbeiters verbunden sind.

Familienvisa und Aufenthaltserlaubnisse sind in der Regel für die gleiche Dauer wie die des Hauptarbeiters gültig und müssen gleichzeitig verlängert werden. Angehörige mit solchen Visa dürfen in der Regel nicht selbst in Iran arbeiten; sie müssten eine eigene Arbeitserlaubnis auf Basis eines separaten Jobangebots und entsprechender Voraussetzungen beantragen.

Verpflichtungen hinsichtlich Visa-Konformität für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Einhaltung der iranischen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze ist sowohl für den Sponsoring-Arbeitgeber als auch den ausländischen Mitarbeiter von zentraler Bedeutung. Verstöße können zu erheblichen Strafen führen, darunter Geldstrafen, Abschiebung des Mitarbeiters und rechtliche Folgen für den Arbeitgeber.

Verpflichtungen des Arbeitgebers

Iranische Arbeitgeber, die ausländische Arbeitnehmer beschäftigen, haben wichtige Pflichten, darunter:

  • Sicherstellen, dass der ausländische Mitarbeiter vor Arbeitsbeginn im Besitz des korrekten Visums und einer gültigen Arbeitserlaubnis ist.
  • Rechtzeitige Verlängerung der Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis vor Ablauf.
  • Meldung an das Arbeitsministerium und andere zuständige Behörden bei Änderungen im Status des Mitarbeiters (z. B. Rollenwechsel, Beendigung des Arbeitsverhältnisses).
  • Einhaltung iranischer Arbeitsgesetze bezüglich Arbeitsbedingungen, Löhnen und Benefits.
  • Unterstützung bei notwendigen Registrierungen (z. B. Polizeiregistrierung) und Dokumentationsprozessen.
  • Übernahme der Kosten für die Rückführung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Verpflichtungen des Mitarbeiters

Ausländische Mitarbeiter im Iran müssen ebenfalls bestimmte Pflichten einhalten:

  • Ständiger Nachweis eines gültigen Reisepasses, Visums, Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis.
  • Meldung an Behörden bei Änderungen des persönlichen Zustands (z. B. Adresse).
  • Einhaltung der Bedingungen ihres Visums und ihrer Arbeitserlaubnis (z. B. nur für den sponsoring Arbeitgeber in der genehmigten Rolle arbeiten).
  • Befolgen aller iranischen Gesetze und Vorschriften.
  • Regelmäßige medizinische Untersuchungen.
  • Das Land bei Ablauf oder Widerruf der Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis verlassen, sofern keine gültige Verlängerung oder alternative rechtliche Status vorliegt.

Beide Parteien müssen transparent kommunizieren und die Ablaufdaten im Blick behalten, um eine kontinuierliche rechtliche Status des ausländischen Mitarbeiters im Iran sicherzustellen.

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