Kostenrechner für Beschäftigungskosten in Guinea
Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Guinea-Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert genaue Schätzungen der Arbeitgeberkosten für fundierte Einstellungsentscheidungen.
Personalkosten berechnen
Aufschlüsselung der Beschäftigungskosten
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Basierend auf den verfügbaren Informationen sind die Arbeitgebersteuerpflichten in Guinea für 2026 wie folgt:
Arbeitgebersteuerbeiträge
| Steuerart | Satz | Bemessungsgrundlage |
|---|---|---|
| Körperschaftsteuer (CIT) | 25 % (allgemein), 30 % (Bergbau), 35 % (Telekommunikation, Banken, Versicherungen, Erdöl) | Steuerpflichtiger Gewinn |
| Sozialversicherung (CNSS) | 19,5 % (Arbeitgeberanteil) | Bruttomonatsgehalt (begrenzt) |
| Lohnsteuerabzug (IRPP) | Progressiver Tarif (z. B. bis zu 35 % für die höchste Steuerklasse) | Netto steuerpflichtiges Einkommen des Arbeitnehmers |
Einreichung & Compliance
- Monatliche Steuererklärungen und Sozialversicherungsbeiträge sind in der Regel bis zum 15. oder 20. des Folgemonats fällig.
- Arbeitgeber müssen den Arbeitnehmern jährliche Einkommens- und Steuerbescheinigungen ausstellen.
- Neue Mitarbeiter müssen bei der National Social Security Fund (CNSS) und den Steuerbehörden registriert werden.
In Guinea umfassen die Mitarbeitertaxabzüge die Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und andere anwendbare Abzüge.
Lohnsteuer
Ein progressives Lohnsteuersystem ist vorhanden, bei dem die Sätze je nach Einkommensniveau variieren. Ein neuer Lohnsteuersatz von 8 % gilt für Einkünfte zwischen GNF 3.000.000 und GNF 5.000.000. Bestimmte steuerfreie Zulagen sind auf 25 % des Bruttogehalts begrenzt.
Sozialversicherungsbeiträge
Mitarbeiter zahlen Beiträge in das nationale Sozialversicherungssystem. Die spezifischen Beitragssummen und -sätze variieren je nach mehreren Faktoren und sollten mit lokalen Behörden oder einem qualifizierten Fachmann bestätigt werden.
Andere Abzüge
- Spenden, Trinkgelder und Geschenke: Diese sind bis zu 1,5 % des Einkommens absetzbar.
- Ausrüstung, Werkzeuge und Büromöbel: Abzüge für diese Gegenstände sind auf einen Einheitswert von GNF 5.000.000 begrenzt.
Zusätzliche Informationen zur guineischen Besteuerung
- Steuerbefreiungen: Steuerbefreiungen erfordern die Ratifizierung durch die Nationale Versammlung.
- Pauschalsteuer (BIC): Dieser Abgabe gilt für lokale Einkäufe bei nicht registrierten Mehrwertsteueranbietern und betrifft eine breitere Gruppe von Personen und Unternehmen.
- Flexibilität bei Steuerzahlungen: Die guineische Regierung bietet Optionen zur Staffelung der Steuerzahlungen für Steuerpflichtige in vorübergehenden Schwierigkeiten.
- Lehrlingssteuer: Diese Steuer gilt jetzt für Unternehmen mit weniger als 30 Mitarbeitern.
- Unternehmenssteuer: Verluste aus einem Geschäftsjahr sind bis zu 70 % des steuerpflichtigen Gewinns des folgenden Jahres absetzbar. Der verbleibende Verlust kann unbegrenzt vorgetragen werden, innerhalb desselben Limits.
- Kapitalertragsteuer auf Nicht-Lohn-Einkommen (RNS): Gilt für Dienstleister ohne effektives Management in Guinea. Dienstleistungen, die Nebenleistungen zu Warenlieferungen sind, sind davon befreit.
- Lizenzsteuer: Der Satz basiert auf dem Umsatz des Vorjahres.
Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass Steuergesetze komplex sind und Änderungen unterliegen können. Die bereitgestellten Informationen sind aktuell ab heute, dem 17. Februar 2026, und spiegeln möglicherweise keine zukünftigen Änderungen oder Auslegungen wider. Konsultieren Sie stets offizielle Regierungsquellen oder einen qualifizierten Steuerberater für personalisierte Beratung.



