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Armenien

Mitarbeiterrechte und Schutzmaßnahmen

Erkunden Sie die Rechte der Arbeitnehmer und den rechtlichen Schutz in Armenien

Kündigung

Die Beendigung von Arbeitsverträgen in Armenien wird durch das Arbeitsgesetzbuch der Republik Armenien geregelt. Es ist wichtig, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer diese Vorschriften verstehen.

Gesetzliche Gründe für die Kündigung

Das Arbeitsgesetzbuch von Armenien legt die Gründe fest, auf denen ein Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag rechtmäßig kündigen kann:

Auf Initiative des Arbeitgebers

  • Liquidation der Organisation/Einstellung der Aktivitäten (für Einzelunternehmer): Eine Kündigung ist zulässig, wenn die Organisation aufgelöst wird oder der Einzelunternehmer seine Geschäftstätigkeit einstellt.
  • Personalabbau: Eine Verkleinerung oder Umstrukturierung kann eine Kündigung rechtfertigen.
  • Unvereinbarkeit mit der Position oder Arbeit: Die Fähigkeiten, Kompetenz oder Leistung eines Mitarbeiters können als unzureichend für die Stelle angesehen werden.
  • Systematisches Versagen bei der Erfüllung der Arbeitsaufgaben: Wiederholtes Versagen bei der Erfüllung der im Arbeitsvertrag festgelegten Pflichten trotz Verwarnungen kann zur Kündigung führen.
  • Verlust des Vertrauens: Eine Kündigung ist zulässig, wenn der Arbeitgeber einen gerechtfertigten Grund hat, die Zuverlässigkeit oder Vertrauenswürdigkeit des Mitarbeiters für die Position in Frage zu stellen.
  • Erscheinen am Arbeitsplatz unter Einfluss: Erscheinen in einem berauschten Zustand (Alkohol, Drogen usw.) oder in einem Zustand, der die Arbeitsfunktionen beeinträchtigt.
  • Unentschuldigtes Fehlen: Längeres oder wiederholtes Fehlen am Arbeitsplatz ohne triftigen Grund kann zur Kündigung führen.

Auf Initiative des Arbeitnehmers

  • Ein Arbeitnehmer kann sich entscheiden, durch schriftliche Kündigung (die spezifischen Bedingungen variieren je nach Arbeitsvertrag oder Arbeitsgesetzbuch) zu kündigen.

Kündigungsfristen

Die Kündigungsfristen variieren je nach den Gründen für die Kündigung und der Art des Arbeitsvertrags:

  • Einvernehmliche Vereinbarung: Die Bedingungen werden durch die Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgelegt.
  • Befristete Verträge: Erfordern in der Regel eine 10-tägige schriftliche Kündigung vor Ablauf.
  • Kündigung auf Initiative des Arbeitgebers: Die Kündigungsfristen variieren, konsultieren Sie das Arbeitsgesetzbuch für detaillierte Bestimmungen basierend auf dem Kündigungsgrund.
  • Kündigung auf Initiative des Arbeitnehmers: In der Regel ist eine 1-monatige schriftliche Kündigung erforderlich.

Abfindung

Das armenische Recht schreibt in einigen Fällen eine Abfindung bei Kündigung durch den Arbeitgeber vor. Die Höhe hängt vom Kündigungsgrund und der Dienstzeit des Mitarbeiters ab. Fälle, in denen eine Abfindung typischerweise erforderlich ist, umfassen:

  • Liquidation der Organisation
  • Personalabbau
  • Unvereinbarkeit mit der Position.

Diskriminierung

Armenien hat bedeutende Fortschritte bei der Schaffung rechtlicher Schutzmaßnahmen gegen Diskriminierung gemacht. Obwohl das umfassende Antidiskriminierungsgesetz des Landes noch in Arbeit ist, verankern die Verfassung und spezifische Gesetze das Prinzip der Gleichheit und verbieten Diskriminierung in bestimmten Bereichen.

Geschützte Merkmale

Armeniens Antidiskriminierungsschutz umfasst mehrere Merkmale. Verfassungsmäßig geschützte Merkmale umfassen Rasse, Geschlecht, Nationalität, ethnische Herkunft, Religion, Sprache, politische oder andere Meinungen, soziale Herkunft, Vermögensstatus und Geburt oder anderen Status. Andere Gesetze schützen vor Diskriminierung aufgrund von Behinderung, Gesundheitszustand (einschließlich HIV-Status) und Alter (im Kontext der Beschäftigung).

Rechtsbehelfsmechanismen

Trotz des Fehlens eines einzigen, umfassenden Antidiskriminierungsgesetzes gibt es Wege des Rechtsschutzes für diejenigen, die Diskriminierung erfahren. Der Menschenrechtsverteidiger (Ombudsmann) in Armenien spielt eine Rolle bei der Entgegennahme und Untersuchung von Diskriminierungsbeschwerden. Der Verteidiger kann sich an der Mediation beteiligen oder Empfehlungen zur Lösung der Situation abgeben. Diskriminierungsfälle können auch über das armenische Gerichtssystem verfolgt werden, insbesondere wenn Schadensersatz gefordert wird. Einige Formen der Diskriminierung können spezifische Rechtsbehelfsmechanismen haben. Zum Beispiel etabliert das Gesetz "Über die Gewährleistung gleicher Rechte und gleicher Chancen für Frauen und Männer" einen Gleichstellungsrat zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Diskriminierung.

Arbeitgeberpflichten

Auch ohne umfassende Antidiskriminierungsgesetzgebung haben Arbeitgeber in Armenien die Verantwortung, Nichtdiskriminierung und Gleichheit am Arbeitsplatz zu fördern. Dazu gehört die Einführung von Richtlinien, die Diskriminierung aus den oben genannten geschützten Gründen ausdrücklich verbieten, die Sicherstellung, dass alle Aspekte der Beschäftigung frei von Vorurteilen aufgrund geschützter Merkmale sind, proaktive Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Belästigung am Arbeitsplatz zu ergreifen und ein sicheres und respektvolles Umfeld für alle Mitarbeiter zu schaffen. Arbeitgeber sind auch dafür verantwortlich, Manager und Mitarbeiter dafür zu sensibilisieren, was Diskriminierung ausmacht und wie ein inklusiver Arbeitsplatz aufrechterhalten werden kann.

Arbeitsbedingungen

Armenien hält sich an spezifische Vorschriften bezüglich der Arbeitsbedingungen, um ein ausgewogenes und gesundes Arbeitsumfeld für die Mitarbeiter zu gewährleisten. Dieser Leitfaden untersucht wichtige Aspekte, einschließlich Arbeitszeiten, Ruhepausen und ergonomische Anforderungen.

Arbeitszeiten

Armenien legt eine Standardarbeitswoche mit Begrenzungen der maximalen Arbeitsstunden fest:

  • Normale Arbeitswoche: 40 Stunden pro Woche, typischerweise verteilt auf 8 Stunden pro Tag (Montag bis Freitag).
  • Maximale tägliche Arbeitszeit: Ohne Pausen darf die maximale Arbeitszeit 8 Stunden pro Tag nicht überschreiten.
  • Überstunden: Überstunden erfordern die Zustimmung des Mitarbeiters und dürfen 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten, mit maximal 12 Stunden pro Tag.

Ruhepausen

Die armenischen Arbeitsgesetze schreiben festgelegte Ruhepausen für Mitarbeiter vor, um Ermüdung zu verhindern und das Wohlbefinden zu gewährleisten:

  • Tägliche Ruhepause: Eine ununterbrochene Ruhepause von mindestens 30 Minuten ist innerhalb eines 6-Stunden-Arbeitstages erforderlich, mit einer längeren Pause je nach spezifischem Arbeitsplan.
  • Wöchentliche Ruhe: Alle Mitarbeiter haben Anspruch auf mindestens einen ununterbrochenen Ruhetag pro Woche, typischerweise Sonntag.

Ergonomische Anforderungen

Obwohl es kein einziges kodifiziertes Gesetz gibt, das ausschließlich der Ergonomie gewidmet ist, betonen die armenischen Arbeitsvorschriften die Schaffung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds. Dies fördert indirekt ergonomische Prinzipien:

  • Pflichten des Arbeitgebers: Das Arbeitsgesetzbuch verpflichtet Arbeitgeber, einen Arbeitsplatz bereitzustellen, der Hygiene- und Sicherheitsstandards entspricht. Ergonomie kann eine bedeutende Rolle dabei spielen, diese Standards zu erreichen, indem physische Belastungen minimiert und arbeitsbedingte Muskel-Skelett-Erkrankungen verhindert werden.
  • Inspektionen: Die Staatliche Arbeitsinspektion führt Arbeitsplatzinspektionen durch, um die Einhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften zu gewährleisten. Ergonomische Überlegungen können in diese Inspektionen einbezogen werden.

Gesundheit und Sicherheit

Armenien verfügt über einen umfassenden Rahmen von Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften, die das Wohlbefinden der Arbeitnehmer in den Vordergrund stellen. Dieser Rahmen skizziert die Pflichten der Arbeitgeber, die Rechte der Arbeitnehmer und die Rolle der Durchsetzungsbehörden.

Pflichten der Arbeitgeber

Die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in Armenien wird hauptsächlich durch das Gesetz Nr. 19587 über Hygiene und Sicherheit am Arbeitsplatz geregelt. Dieses Gesetz schreibt verschiedene Pflichten der Arbeitgeber vor, einschließlich:

  • Risikobewertung und Prävention: Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefahren am Arbeitsplatz proaktiv zu identifizieren und zu bewerten und präventive Maßnahmen zu ergreifen, um Risiken zu minimieren.
  • Sicheres Arbeitsumfeld: Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, einen physischen Arbeitsplatz bereitzustellen, der die Sicherheit priorisiert, einschließlich ausreichender Belüftung, Beleuchtung und Hygiene.
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Arbeitgeber müssen den Arbeitnehmern geeignete PSA für die spezifischen Aufgaben, die sie ausführen, zur Verfügung stellen.
  • Schulung und Information: Arbeitgeber müssen die Arbeitnehmer angemessen in Gesundheits- und Sicherheitsverfahren schulen und sie über potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz informieren.
  • Medizinische Untersuchungen: Je nach Art der Arbeit können Arbeitgeber verpflichtet sein, regelmäßige medizinische Untersuchungen für die Arbeitnehmer bereitzustellen.

Rechte der Arbeitnehmer

Das armenische Gesetz gewährt den Arbeitnehmern grundlegende Rechte in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz:

  • Sicheres Arbeitsumfeld: Arbeitnehmer haben das Recht, in einer sicheren Umgebung zu arbeiten, die frei von vorhersehbaren Risiken ist.
  • Verweigerung unsicherer Arbeit: Arbeitnehmer können sich weigern, Aufgaben auszuführen, von denen sie glauben, dass sie eine unmittelbare Gefahr für ihre Gesundheit oder Sicherheit darstellen.
  • Information und Schulung: Arbeitnehmer haben das Recht, über Gefahren am Arbeitsplatz informiert zu werden und eine angemessene Schulung zu Gesundheits- und Sicherheitsprotokollen zu erhalten.

Durchsetzungsbehörden

Die Superintendencia de Trabajo de Armenia (STA) ist die Hauptbehörde, die für die Durchsetzung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz verantwortlich ist. Zu den Aufgaben der STA gehören:

  • Durchführung von Arbeitsplatzinspektionen zur Sicherstellung der Einhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsgesetze.
  • Untersuchung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
  • Verhängung von Geldstrafen gegen Arbeitgeber, die gegen Vorschriften verstoßen.

Armenien fördert auch die Einführung von Arbeitsschutzmanagementsystemen (OSHMS), wie sie von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) beschrieben werden.

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