In Armenien haben Arbeitgeber verschiedene Steuerpflichten im Zusammenhang mit Löhnen, Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen.
Einkommensteuer
- Satz: Ein einheitlicher Satz von 20 % gilt für alle Einkommen der Arbeitnehmer.
- Einbehaltung: Arbeitgeber behalten die Einkommensteuer monatlich von den Gehältern der Arbeitnehmer ein.
- Zahlungsfrist: Die einbehaltene Steuer muss bis zum 20. des Folgemonats in den Staatshaushalt überwiesen werden.
- Anreize für den High-Tech-Sektor (2025-2031):
- 50 % Erstattung der Einkommensteuer für die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften.
- 60 % Erstattung der Einkommensteuer für Gehälter von beruflich tätigen Migranten (an den Arbeitgeber im Jahr 2025 gezahlt, ab 2026 direkt an den Arbeitnehmer).
- 60 % Erstattung der Einkommensteuer für neu eingestellte Mitarbeiter im Sektor.
- Gesamte Anreize sind auf 50 % der berechneten Einkommensteuer aller Mitarbeiter begrenzt.
- Umsatzsteuer für den High-Tech-Sektor (ab 2025): Reduzierter Satz von 1 % für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter AMD 115 Millionen.
Sozialversicherungsbeiträge
- Berechtigung: Pflicht für armenische Staatsbürger und ausländische Einwohner, die nach dem 1. Januar 1974 geboren sind.
- Sätze (ab 2024):
- 5 % für monatliches Einkommen bis zu AMD 500.000.
- 10 % für Einkommen über AMD 500.000 (abzüglich AMD 25.000). Maximaler Schwellenwert ist AMD 1.125.000.
- Beitrag zur Versicherungsstiftung für Soldaten: Eine monatliche Gebühr, die vom Arbeitgeber einbehalten wird, variiert je nach Einkommen und reicht von AMD 1.500 bis AMD 15.000.
Weitere Arbeitgeberpflichten
- Arbeitgeber müssen alle Steuern und Sozialversicherungsbeiträge berechnen, einbehalten und in den Staatshaushalt überweisen.
- Eine monatliche elektronische Meldung für die Einkommensteuer ist erforderlich.
- Zusätzliche Meldepflichten gelten für passive Einkommensbezieher und Nicht-Einwohner.
Wichtige Überlegungen
- Alle Geldbeträge sind in armenischen Dram (AMD) angegeben.
- Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar - 31. Dezember).
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen aktuell bis zum 5. Februar 2025 sind und Änderungen unterliegen können. Prüfen Sie stets die aktuellen Vorschriften bei offiziellen armenischen Regierungsressourcen oder konsultieren Sie einen Steuerberater, um die aktuellsten Details zu erhalten.
In Armenien ziehen Arbeitgeber verschiedene Steuern von den Gehältern der Arbeitnehmer ab, hauptsächlich Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge.
Einkommensteuer
- Satz: Einheitlicher Satz von 20% auf alle Formen von Vergütung.
- Umfang: Gilt für Gehälter, Leistungen, Boni und sonstige Vergütungen.
- Spezielle Fälle: Mitarbeiter zertifizierter IT-Unternehmen, die in F&E tätig sind, können von einem ermäßigten Einkommensteuersatz von 10% profitieren. Bestimmte High-Tech-Unternehmen können 60% der gezahlten Einkommensteuer für Neueinstellungen (einschließlich Arbeitsmigranten im Jahr 2025) und Mitarbeiter, die sich in Berufsausbildung befinden, unter bestimmten Bedingungen zurückerhalten. Diese Rückerstattung ist bis zum 31. Dezember 2031 anwendbar, mit Unterstützung für Neueinstellungen für drei Jahre ab dem Datum ihrer ersten beruflichen Anstellung.
Sozialversicherungsbeiträge
- Sätze & Stufen: 5% des monatlichen Bruttogehalts bis zu 500.000 AMD. Für Gehälter über 500.000 AMD beträgt der Beitrag 10% des Überschussbetrags, abzüglich 25.000 AMD, wobei der maximale Beitrag auf 87.500 AMD begrenzt ist.
- Maximale Grenze: Die Sozialversicherungsbeiträge sind auf das 15-fache des monatlichen Mindestlohns (derzeit 75.000 AMD) begrenzt, was bedeutet, dass das maximale monatliche Gehalt, das der Sozialversicherung unterliegt, 1.125.000 AMD beträgt.
Weitere Abzüge
- Abzüge können bezahlte Leistungen und Pensionsbeiträge umfassen, obwohl bestimmte Ausnahmen gemäß der armenischen Steuergesetzgebung gelten. Freiwillige kumulative Pensionsbeiträge (einschließlich Arbeitgeberbeiträge) sind bis zu 5% des Bruttoeinkommens eines Arbeitnehmers absetzbar.
Es ist wichtig zu beachten, dass spezifische Steuervergünstigungen und Abzüge je nach individuellen Umständen, Branche oder unternehmensspezifischen Vorschriften gelten können. Die obigen Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025 und können sich aufgrund gesetzlicher Änderungen ändern. Für spezifische und aktuelle Details zu Steuerabzügen für Arbeitnehmer wird empfohlen, sich mit einem Steuerfachmann zu beraten oder auf die neuesten offiziellen Steuervorschriften in Armenien zu verweisen.
In Armenien ist die Mehrwertsteuer (MwSt) eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben wird.
MwSt-Sätze
- Standardrate: 20% (Stand 5. Februar 2025. Diese Information ist zeitabhängig und kann sich ändern). Wenn die Mehrwertsteuer im Preis enthalten ist, wird sie mit 16,67% des Gesamtpreises berechnet.
- Nullrate: Gilt für Exporte, bestimmte internationale Dienstleistungen (wie Transport und Lohnfertigung) und Dienstleistungen, die an Nichtansässige erbracht werden (Werbung, Beratung, Ingenieurwesen, Recht, Buchhaltung, Übersetzung, Datenverarbeitung, Bankwesen, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, wenn sich der Geschäftssitz des Nichtansässigen außerhalb Armeniens befindet).
MwSt-Registrierung
- Schwellenwert: AMD 115 Millionen (ungefähr 297.000 USD am 5. Februar 2025). Unternehmen, die diesen Schwellenwert im vorhergehenden Kalenderjahr überschreiten, müssen sich für die MwSt registrieren. Unternehmen unterhalb des Schwellenwerts können sich freiwillig registrieren. Diese Schwelle gilt für den Gesamtumsatz in Armenien innerhalb eines beliebigen 12-Monats-Zeitraums, vergangen oder zukünftig.
- Registrierungsprozess: Unternehmen müssen einen Antrag auf MwSt-Registrierung zusammen mit unterstützenden Dokumenten (Gründungsurkunde, Steuer-ID, Nachweis der Geschäftstätigkeit, Nachweis der Adresse usw.) beim armenischen Staatlichen Einnahmenkomitee (SRC) einreichen, entweder persönlich oder online.
MwSt-Abgabe und Zahlung
- Allgemeine Abgabe: Monatlich für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als AMD 100 Millionen im vorhergehenden Kalenderjahr. Quartalsweise Abgabe für andere Unternehmen und nicht ansässige Anbieter von elektronischen Dienstleistungen. Seit Oktober 2021 hat sich die Berichterstattung für nicht ansässige Anbieter von elektronischen Dienstleistungen von monatlich auf quartalsweise geändert.
- Frist: 20. Tag des Monats nach dem Berichtszeitraum.
- E-Invoicing: Für MwSt-registrierte Steuerzahler verpflichtend. Steuerrechnungen müssen elektronisch ausgestellt und verifiziert werden.
- Erklärungen: Elektronisch über das e-VAT-System einzureichen. Die Berichterstattung kann in Russisch oder Englisch erfolgen.
MwSt-Befreiungen
Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind von der MwSt befreit. Zu den häufigen Befreiungen gehören:
- Die meisten Finanztransaktionen, die von Finanzinstituten durchgeführt werden
- Bildungsdienstleistungen, die von Sekundar-, Fach- und Hochschuleinrichtungen angeboten werden, sowie Lehrmaterialien.
- Zeitungen und Zeitschriften.
- Übertragung von Eigentumsrechten in einem Unternehmen oder einer Entität.
- Transaktionen im Zusammenhang mit der Umstrukturierung eines Unternehmens.
Reverse-Charge-Mechanismus
Gilt, wenn ein in Armenien MwSt-registriertes Unternehmen Dienstleistungen von einem im Inland nicht ansässigen Unternehmen ohne Betriebsstätte in Armenien erhält, sofern der Leistungsort Armenien ist. Das armenische Unternehmen ist verantwortlich für die Buchführung und Zahlung der MwSt. Dies gilt auch, wenn ein ausländisches Unternehmen ohne Betriebsstätte in Armenien Waren/Dienstleistungen liefert; der Empfänger muss die MwSt abführen.
Aufbewahrung von Aufzeichnungen
Unternehmen müssen Unterlagen mindestens fünf Jahre lang aufbewahren, einschließlich Verkäufe und Einkäufe, MwSt-Erklärungen, Finanzdaten und zugehörige Dokumentation wie Verträge und Zahlungsnachweise.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer ist ein vereinfachtes Regime, das in der Regel die MwSt für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einem Jahresumsatz unterhalb der MwSt-Schwelle ersetzt. Beachten Sie jedoch, dass die Regierung plant, die Umsatzsteuer zwischen 2022 und 2025 schrittweise abzuschaffen und Unternehmen in das allgemeine MwSt-System zu überführen. Ab Januar 2025 sind bestimmte Sektoren (juristische und notariellen Dienstleistungen) vom Umsatzsteuersystem ausgeschlossen, während andere Sektoren aus dem Kleinunternehmenssteuersystem ausgeschlossen sind und in das Umsatzsteuer- oder MwSt-System überführt werden müssen. Zusätzliche Sektoren wurden im Juli 2025 für den Ausschluss hinzugefügt. Ab Januar 2025 wird erwartet, dass der Umsatzsteuersatz auf 10% steigt. (Diese Information ist zeitabhängig und kann sich ändern.)
Elektronische Dienstleistungen (B2C)
- Nicht ansässige Anbieter von elektronischen Dienstleistungen an Verbraucher (B2C) in Armenien müssen sich im Allgemeinen für die MwSt registrieren, unabhängig von der Umsatzschwelle.
- Ermittlung des Leistungsorts: Verschiedene Faktoren werden verwendet (Adresse des Kunden, Adresse der Zahlungsmethode, IP-Adresse, Ländercode der Telefonnummer usw.), um festzustellen, ob die MwSt anfällt.
- MwSt-ID: Die Angabe einer gültigen MwSt-ID an Plattformen wie Upwork befreit Unternehmen von der MwSt.
Ab Januar 2025 wird der High-Tech-Sektor in Armenien von neuen Steueranreizen profitieren. Diese werden sich auf Körperschaftsteuerpflichtige und Umsatzsteuerpflichtige im Bereich High-Tech-Aktivitäten auswirken, wie von der Regierung definiert. Die Anreize gelten bis zum 31. Dezember 2031. (Diese Information ist zeitabhängig und kann sich ändern).
Steuerliche Anreize für Armenien 2025
Armenien bietet für 2025 steuerliche Anreize an, die darauf abzielen, den Hochtechnologiesektor zu fördern und das Wirtschaftswachstum zu stimulieren.
Anreize für den Hochtechnologiesektor
Ab dem 1. Januar 2025 stehen mehrere steuerliche Anreize für Unternehmen im Hochtechnologiesektor in Armenien zur Verfügung:
- Umsatzsteuersenkung: Der Umsatzsteuersatz für High-Tech-Unternehmen wurde von 5% auf 1% gesenkt.
- Einkommensteuererstattung für neueinstellungen: Eine Erstattung von 60% der Einkommensteuer ist für Gehälter verfügbar, die an neu eingestellte Mitarbeiter bis zum 31. Dezember 2031 gezahlt werden.
- Einkommensteuervergünstigungen für Einstellung und Schulung: 2025 steht eine Erstattung von 60% der Einkommensteuer auf Gehälter von professionellen Arbeitsmigranten zur Verfügung. Ab 2026 verschiebt sich dieser Vorteil auf die Arbeitnehmer selbst. Zusätzlich werden Unternehmen 50% der Einkommensteuer auf Gehälter für die Schulung und Umschulung von Facharbeitern bis zum 31. Dezember 2031 erstattet.
- Abzüge bei der Gewinnsteuer: Die Gehälter von Fachpersonal können das Bruttoeinkommen für Gewinnsteuerzwecke um bis zu 200% reduzieren, wobei dies auf 50% der steuerlichen Bemessungsgrundlage begrenzt ist. Weitere Erleichterungen können für forschungsintensive Unternehmen vorhanden sein.
- F&E-Anreize: Für in F&E verwendete Anlagegüter ist eine beschleunigte Abschreibung zulässig.
Allgemeine Steuerliche Anreize
Es gibt auch mehrere andere steuerliche Anreize und Vergünstigungen in Armenien:
- Freie Wirtschaftszonen: Vier Freie Wirtschaftszonen bieten 0% Gewinnsteuer, Mehrwertsteuer und Grundsteuern.
- Mikrounternehmen: Mikrounternehmen mit einem Jahresumsatz von unter ca. 298.000 USD profitieren von einer vereinfachten Besteuerung mit reduziertem Umsatzsteuersatz von 1,5% bis 10%. Einige Mikrounternehmen können für einen Null-Steuersatz qualifizieren.
- Unternehmen in Grenzgemeinden: Anreize wie Steuerbefreiungen werden Unternehmen gewährt, die in bestimmten Grenzstädten und -dörfern tätig sind.
- Exporteure: Steuerpflichtige Anwohner, die ausschließlich Exportaktivitäten nachgehen, können für einen reduzierten Gewinnsteuersatz von 5% oder 2% je nach Exportvolumen berechtigt sein.
- Kapitalgewinne: Armenien verfolgt im Allgemeinen eine großzügige Steuerpolitik in Bezug auf individuelle Kapitalgewinne.
- Steuerbefreiungen: Bestimmte Einkommensarten wie Versicherungs- und Rentenzahlungen, Geschenke, Erbschaften und Vermögen sind steuerfrei.
Doppelbesteuerungsabkommen
Armenien hat mit mehreren Ländern Doppelbesteuerungsabkommen, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.
Bitte beachten Sie: Diese Informationen sind aktuell ab dem 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Es wird empfohlen, sich für personalisierte Beratung und aktuelle Informationen an einen Steuerberater zu wenden.