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Armenien

Optionen für Remote- und Flexibles Arbeiten

Erfahren Sie mehr über Richtlinien für Fernarbeit en flexibele werkregelingen in Armenien

Remote-Arbeit

Armeniens Einführung von Fernarbeit nimmt zu, aber der rechtliche Rahmen befindet sich noch in der Entwicklung.

Gesetzliche Regelungen

Derzeit gibt es in Armenien kein spezifisches Gesetz, das Fernarbeitsvereinbarungen regelt. Der armenische Arbeitskodex (Gesetz Nr. Z-008-1) bildet jedoch die Grundlage für Arbeitsrechte und -pflichten, die auch für Fernarbeit gelten.

Wichtige Überlegungen aus dem Arbeitskodex:

  • Arbeitsverträge: Fernarbeitsvereinbarungen sollten durch schriftliche Änderungen an bestehenden Arbeitsverträgen formalisiert werden. Diese Änderungen sollten Arbeitsaufgaben, Kommunikationserwartungen, Arbeitszeiten und Pflichten sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer klar definieren.
  • Arbeitnehmerrechte: Standard-Arbeitnehmerrechte, die im Arbeitskodex festgelegt sind, wie Mindestlohn, Urlaubszeit und Krankheitsurlaub, gelten auch für Fernarbeiter.
  • Gesundheit und Sicherheit: Arbeitgeber haben weiterhin die Verantwortung, auch in einem Fernarbeitsumfeld eine sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Dies kann die Bereitstellung von Anleitungen zur Ergonomie für das Homeoffice und die Einrichtung von Verfahren zur Meldung von arbeitsbedingten Verletzungen oder Krankheiten umfassen.

Der Bedarf an zukünftigen Regelungen:

Das Fehlen spezifischer Regelungen für Fernarbeit kann zu Unsicherheiten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer führen. Zukünftige Entwicklungen wie Änderungen des Arbeitskodex oder die Einführung separater Fernarbeitsgesetze sind zu beobachten, um einen klareren rechtlichen Rahmen zu schaffen.

Technologische Infrastrukturanforderungen

Armenien hat bedeutende Fortschritte bei der Entwicklung seiner technologischen Infrastruktur gemacht:

  • Internetverfügbarkeit: In den großen Städten gibt es eine gute Internetverbindung mit Glasfaseroptionen. In ländlichen Gebieten können jedoch Bandbreitenbeschränkungen bestehen, die Herausforderungen für Fernarbeit darstellen können, die auf große Datenübertragungen angewiesen ist.

Überlegungen für Arbeitgeber:

  • Geografische Verteilung der Belegschaft: Arbeitgeber mit Fernarbeitern sollten deren Standorte und mögliche Unterschiede in der Internetverbindung berücksichtigen. Es könnte notwendig sein, flexible Arbeitszeiten oder alternative Lösungen für Mitarbeiter in Gebieten mit begrenzter Bandbreite anzubieten.
  • Investition in Technologie: Arbeitgeber müssen möglicherweise in Technologien investieren, die die Kommunikation und Zusammenarbeit bei der Fernarbeit erleichtern, wie Videokonferenzplattformen und cloudbasierte Projektmanagement-Tools.

Arbeitgeberverantwortlichkeiten

Auch ohne spezifische Fernarbeitsregelungen haben Arbeitgeber in Armenien bestimmte Verantwortlichkeiten:

  • Klare Kommunikation und Richtlinien: Die Entwicklung klarer und umfassender schriftlicher Richtlinien zu Fernarbeitsvereinbarungen ist entscheidend. Diese Richtlinien sollten die Berechtigung zur Fernarbeit, Arbeitszeiten, Kommunikationserwartungen und Praktiken zur Bereitstellung von Ausrüstung oder zur Erstattung von Ausgaben (falls zutreffend) behandeln.
  • Datensicherheit: Mit der Fernarbeit wird die Datensicherheit von größter Bedeutung. Arbeitgeber sollten geeignete Sicherheitsmaßnahmen implementieren, um Unternehmensdaten, die remote abgerufen werden, zu schützen. Dies kann Maßnahmen wie Zugangskontrollen und Verschlüsselung umfassen.
  • Kommunikation und Zusammenarbeit: Die Aufrechterhaltung offener Kommunikationskanäle und die Förderung eines Gefühls der Zusammenarbeit zwischen Fern- und Büroangestellten ist entscheidend. Arbeitgeber sollten in Tools und Strategien investieren, die eine effektive Kommunikation und Teamarbeit in einem Fernarbeitsumfeld erleichtern.

Armeniens zunehmende Akzeptanz von Fernarbeit erfordert die Anpassung des rechtlichen Rahmens, um sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern Klarheit und Schutz zu bieten. Die Zusammenarbeit zwischen Regierungsstellen, Arbeitgebern und Arbeitnehmerorganisationen wird entscheidend sein, um eine zukunftssichere Fernarbeitslandschaft in Armenien zu gestalten.

Flexible Arbeitsregelungen

Armeniens Rechtsrahmen behandelt flexible Arbeitsregelungen nicht ausdrücklich, aber es gibt bestehende Arbeitsgesetze und aufkommende Trends, die berücksichtigt werden sollten. Hier ist eine Untersuchung der gängigen flexiblen Arbeitsoptionen:

Teilzeitarbeit (Կիսաժամանք աշխատանք - Kisazhamanc ashkhanq)

Teilzeitarbeit beinhaltet, dass Mitarbeiter einen vorgegebenen Zeitplan mit weniger Stunden als eine Vollzeitstelle arbeiten. Das armenische Arbeitsgesetzbuch (Gesetz Nr. Z-008-1) legt Mindestrechte für alle Arbeitnehmer fest, einschließlich Teilzeitbeschäftigter. Diese Rechte umfassen anteilige Urlaubszeit und Gehalt basierend auf ihren Arbeitsstunden.

Gleitzeit (Ժամանակակարգ աշխատանք - Zhamanakarg ashkhanq)

Gleitzeit ermöglicht es Mitarbeitern, ihre Arbeitszeiten innerhalb festgelegter Parameter flexibel zu gestalten, oft mit Kernarbeitszeiten während des Tages. Es gibt keine spezifischen gesetzlichen Regelungen zur Gleitzeit. Vereinbarungen über Gleitzeitpläne sollten jedoch im Arbeitsvertrag dokumentiert werden, gemäß den allgemeinen Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches bezüglich der Arbeitszeiten.

Jobsharing (Աշխատանքի բաժանում - Ashkhanqi bazhanum)

Jobsharing beinhaltet, dass zwei oder mehr qualifizierte Personen die Verantwortung für eine einzige Vollzeitstelle teilen, wobei sie Arbeitsstunden und Gehalt aufteilen. Es gibt keine spezifischen gesetzlichen Regelungen für Jobsharing. Einzelne Jobsharer gelten jedoch als Arbeitnehmer mit Rechten nach dem Arbeitsgesetzbuch. Eine schriftliche Vereinbarung, die Verantwortlichkeiten, Arbeitszeiten und Vergütung für jeden Jobsharer festlegt, ist entscheidend.

Ausrüstung und Kostenerstattungen

Das armenische Arbeitsgesetzbuch schreibt keine Ausrüstungs- oder Kostenerstattungen für flexible Arbeitsregelungen vor. Arbeitgeber haben jedoch die Flexibilität, Vereinbarungen mit Mitarbeitern bezüglich dieser Aspekte zu treffen. Der Arbeitsvertrag oder eine separate Vereinbarung kann festlegen, ob der Arbeitgeber Ausrüstung (Laptops, Software) für flexible Arbeitsregelungen bereitstellt oder ob die Mitarbeiter diese Kosten selbst tragen. Arbeitgeber können wählen, ob sie den Mitarbeitern arbeitsbedingte Ausgaben erstatten, die aufgrund einer flexiblen Arbeitsregelung anfallen.

Transparenz und Kommunikation

Klare Kommunikation und die Etablierung transparenter Richtlinien sind entscheidend für erfolgreiche flexible Arbeitsregelungen in Armenien. Arbeitgeber sollten Erwartungen bezüglich der Nutzung von Ausrüstung und Kostenerstattungen (falls zutreffend) mit Mitarbeitern, die flexible Arbeitsoptionen wählen, besprechen.

Da sich die Arbeitslandschaft in Armenien weiterentwickelt, könnten durch Änderungen des Arbeitsgesetzbuches oder neue Vorschriften rechtliche Klarstellungen bezüglich Ausrüstung, Kosten und spezifischer flexibler Arbeitsregelungen entstehen.

Datenschutz und Privatsphäre

Der Anstieg der Fernarbeit in Armenien hat den Datenschutz und die Privatsphäre sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer in den Vordergrund gerückt. Da Armenien keine spezifische Gesetzgebung zur Fernarbeit hat, ist das Verständnis bestehender Rahmenbedingungen und bewährter Praktiken entscheidend.

Pflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber in Armenien haben spezifische Verantwortlichkeiten in Bezug auf den Datenschutz für Fernarbeiter:

  • Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) (falls zutreffend): Obwohl Armenien kein umfassendes Datenschutzgesetz hat, müssen Organisationen, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) tätig sind oder Waren und Dienstleistungen für Personen im EWR anbieten, die DSGVO einhalten. Dies kann für bestimmte armenische Unternehmen gelten, die Fernarbeiter im EWR beschäftigen oder mit Daten von EWR-Bewohnern umgehen.

  • Armenisches Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (falls zutreffend): Armenien entwickelt derzeit ein eigenes Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten. Sobald es in Kraft tritt, müssen Arbeitgeber dessen Bestimmungen in Bezug auf die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Mitarbeiterdaten, einschließlich der aus der Ferne abgerufenen Daten, einhalten.

  • Sicherheitsmaßnahmen: Unabhängig von spezifischen Vorschriften sollten Arbeitgeber geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um Unternehmensdaten, die aus der Ferne abgerufen werden, zu schützen. Dies kann Folgendes umfassen:

    • Zugangskontrollen: Beschränkung des Zugriffs auf sensible Daten nach dem Prinzip der geringsten Privilegien.
    • Datenverschlüsselung: Verschlüsselung von Daten im Ruhezustand und während der Übertragung, um das Risiko eines unbefugten Zugriffs zu minimieren.
    • Mitarbeiterschulung: Regelmäßige Schulungen für Fernarbeiter zu bewährten Sicherheitspraktiken, wie z. B. Erkennung von Phishing-Versuchen, Passworthygiene und ordnungsgemäße Datenhandhabungsverfahren.

Rechte der Arbeitnehmer

Auch im Fernarbeitsumfeld behalten Arbeitnehmer bestimmte Datenschutzrechte:

  • Vertraulichkeit: Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Vertraulichkeit der Unternehmensinformationen, auf die sie aus der Ferne zugreifen, zu wahren.
  • Rechte auf Datenzugriff (falls zutreffend): Abhängig von den spezifischen Datenschutzbestimmungen, die gelten (z. B. DSGVO), haben Arbeitnehmer möglicherweise das Recht, auf ihre vom Arbeitgeber gespeicherten personenbezogenen Daten zuzugreifen und gegebenenfalls deren Berichtigung zu verlangen.

Die Entwicklung des armenischen Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten wird voraussichtlich klarere Rechte für Fernarbeiter in Bezug auf ihre Daten bieten.

Bewährte Praktiken zur Sicherung von Daten

Hier sind einige bewährte Praktiken für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um die Datensicherheit in Fernarbeitsvereinbarungen zu gewährleisten:

  • Verwendung sicherer Verbindungen: Fernarbeiter sollten nur über sichere WLAN-Netzwerke und virtuelle private Netzwerke (VPNs) auf Unternehmensdaten zugreifen, wenn sie öffentliches WLAN nutzen.
  • Starke Passwörter: Durchsetzung starker Passwortrichtlinien und Ermutigung der Mitarbeiter, nicht dasselbe Passwort für Arbeits- und Privatkonten zu verwenden.
  • Getrennte Geräte (wenn möglich): Ermutigung der Mitarbeiter, getrennte Geräte für Arbeits- und Privatnutzung zu verwenden, um das Risiko von Datenverletzungen auf persönlichen Geräten zu minimieren.
  • Datenminimierung: Arbeitgeber sollten nur die minimal erforderlichen Mitarbeiterdaten für legitime Geschäftszwecke erheben und verarbeiten.
  • Regelmäßige Backups: Implementierung regelmäßiger Datensicherungsverfahren, um eine Wiederherstellung im Falle eines Cyberangriffs oder Systemausfalls zu gewährleisten.

Durch die Befolgung dieser bewährten Praktiken und die Einhaltung sich entwickelnder Vorschriften können Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Armenien eine sichere Fernarbeitsumgebung schaffen, die sensible Daten schützt und Datenschutzrechte wahrt.

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