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Arbeitserlaubnisse und Visa in Armenien

Arbeitsgenehmigungen und Visabestimmungen

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Mitarbeitende in Armenien sponsern.

Armenien work-permits-and-visas overview

Armenien hat einen klaren Rahmen für ausländische Staatsangehörige geschaffen, die innerhalb seiner Grenzen leben und arbeiten möchten. Dieses System umfasst den Erhalt des geeigneten Visums für Einreise und Aufenthaltszweck, gefolgt von der Sicherung einer Arbeitserlaubnis, um Beschäftigungstätigkeiten aufzunehmen. Der Prozess ist darauf ausgelegt, den Arbeitsmarkt zu regulieren und gleichzeitig die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte und Investoren zu erleichtern, die zur Wirtschaft des Landes beitragen.

Die Navigation durch die Anforderungen für Visa und Arbeitserlaubnisse ist für sowohl ausländische Arbeitnehmer als auch ihre potenziellen Arbeitgeber wesentlich. Das Verständnis der spezifischen Kategorien, Antragsverfahren, erforderlichen Unterlagen und laufenden Verpflichtungen stellt die Einhaltung der armenischen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze sicher, sodass Personen legal arbeiten können und Arbeitgeber internationales Talent effektiv anstellen.

Gängige Visaarten für ausländische Arbeitnehmer

Ausländische Staatsangehörige, die in Armenien arbeiten möchten, benötigen in der Regel ein spezielles Visum, das einen langfristigen Aufenthalt und eine Beschäftigung erlaubt. Die relevanteste Visumkategorie für diesen Zweck ist die offizielle Visumkategorie für Arbeit.

  • Offizielles Visum (Typ O): Wird an ausländische Staatsangehörige ausgestellt, die nach Armenien kommen, um zu arbeiten. Dieses Visum ist Voraussetzung für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis und des anschließenden Aufent­haltsstatus.
    • Zulassungsvoraussetzung: Bedarf eines Arbeitsvertrags oder eines Absichtsschreibens eines Arbeitgebers in Armenien.
    • Dauer: Kann für einzelne oder multiple Einreisen ausgestellt werden, in der Regel gültig für bis zu 120 Tage oder ein Jahr, abhängig vom Basis- und Reciprocity-Abkommen. Der langfristige Aufenthalt wird durch die anschließende Aufenthaltserlaubnis erleichtert.

Während andere Visaarten existieren (z. B. Besuchervisum, Transit, diplomatisch), ist das Visum Typ O die primäre Kategorie für Personen, deren Hauptzweck der Einreise Arbeit ist.

Antrag auf Arbeitserlaubnis

Um legal in Armenien arbeiten zu dürfen, muss ein ausländischer Staatsangehöriger eine Arbeitserlaubnis beantragen. Diese Erlaubnis wird üblicherweise nach Einreise nach Armenien mit einem entsprechenden Visum (wie Typ O) beantragt und ist mit einem bestimmten Arbeitgeber verbunden.

Zulassungskriterien:

  • Besitz eines gültigen Langzeitvisums oder legalen Status in Armenien.
  • Ein Arbeitsvertrag oder ein bestätigtes Jobangebot von einer registrierten Einheit in Armenien.
  • Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Position nicht durch einen armenischen Staatsbürger mit gleichwertigen Qualifikationen besetzt werden kann, wobei Ausnahmen für bestimmte Berufe oder hochqualifizierte Personen möglich sind.

Antragsverfahren:

Der Antrag auf eine Arbeitserlaubnis wird in der Regel vom Arbeitgeber im Namen des ausländischen Mitarbeiters eingereicht.

  1. Der Arbeitgeber reicht die erforderlichen Unterlagen bei den zuständigen Behörden ein (z. B. beim Ministerium für Arbeit und Sozialangelegenheiten oder einer dafür bestimmten Stelle).
  2. Die Bewerbung wird geprüft, wobei Bedarf des Arbeitgebers und die Qualifikation des ausländischen Mitarbeiters bewertet werden.
  3. Bei Genehmigung wird eine Arbeitserlaubnis ausgestellt.
  4. Der ausländische Mitarbeiter nutzt dann die Arbeitserlaubnis, um eine temporäre Aufenthaltserlaubnis auf Beschäftigungsbasis zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen:

Unterlagen, die sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer benötigt werden, umfassen typischerweise:

  • Antragsformular.
  • Kopie des Reisepasses des ausländischen Mitarbeiters.
  • Kopie des Visums oder des Rechtsstatus-Dokuments des Mitarbeiters in Armenien.
  • Arbeitsvertrag oder Jobangebotsschreiben.
  • Registrierungsscheine des Arbeitgebers.
  • Nachweise der Qualifikationen des Mitarbeiters (Diplome, Zertifikate etc.).
  • Ärztliches Attest.
  • polizeiliches Führungszeugnis aus dem Heimatland.
  • Fotos des Mitarbeiters.
  • Nachweis der Zahlung staatlicher Gebühren.

Bearbeitungszeiten und Gebühren:

  • Bearbeitungszeit: Antrag auf Arbeitserlaubnis dauert typischerweise mehrere Wochen, meist zwischen 15 und 30 Arbeitstagen, je nach Arbeitsaufwand und Komplexität.
  • Gebühren: Es fallen staatliche Gebühren sowohl für die Arbeitserlaubnis als auch für die anschließende temporäre Aufenthaltserlaubnis an. Gebühren können sich ändern, umfassen aber üblicherweise eine staatliche Gebühr für Antragstellung und Ausstellung. Genaue Beträge sollten bei den zuständigen Behörden bestätigt werden.

Sponsoring-Anforderungen:

Der Arbeitgeber fungiert als Sponsor für den Antrag auf Arbeitserlaubnis. Er ist verantwortlich für die Einreichung des Antrags, die Bereitstellung der Dokumente bezüglich seines Unternehmens und des Beschäftigungsangebots sowie die Unterstützung des Mitarbeiters während des Verfahrens. Der Arbeitgeber muss eine rechtlich registrierte Einheit in Armenien sein.

Wege zur unbefristeten Aufenthaltserlaubnis

Ausländische Staatsangehörige, die legal in Armenien gelebt und gearbeitet haben, können berechtigt sein, einen Antrag auf unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu stellen.

  • Zulassungsvoraussetzungen: In der Regel setzt die Berechtigung eine kontinuierliche rechtmäßige Aufent­haltsdauer in Armenien über eine bestimmte Zeit (oft drei Jahre) auf Grundlage einer temporären Aufenthaltserlaubnis (z. B. auf Basis von Beschäftigung) voraus. Weitere Faktoren wie gesellschaftliche Integration, Kenntnisse der armenischen Sprache und stabile finanzielle Mittel können ebenfalls berücksichtigt werden.
  • Antrag: Der Antrag wird beim Pass- und Visamagazin der Polizei der Republik Armenien eingereicht.
  • Verfahren: Es umfasst das Einreichen eines Antragsformulars, Nachweise des kontinuierlichen Aufenthalts, Dokumente zur Unterstützung der Zulassungsvoraussetzungen sowie die Bezahlung der erforderlichen staatlichen Gebühren.
  • Dauer: Unbefristete Aufenthaltserlaubnisse werden in der Regel für eine längere Dauer, meist fünf Jahre, ausgestellt und sind verlängerbar.

Der Erhalt der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis bietet größere Stabilität und weniger Einschränkungen im Vergleich zu befristeten Aufenthaltserlaubnissen.

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Optionen für Angehörigenvisa

Ausländische Staatsangehörige, die in Armenien mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis arbeiten, können in der Regel ihre unmittelbaren Familienmitglieder dazu bringen, bei ihnen zu wohnen.

  • Zulässige Angehörige: Üblicherweise den Ehepartner und minderjährige Kinder. In einigen Fällen können auch Elternteile berechtigt sein.
  • Antrag: Angehörige beantragen ihre eigenen temporären Aufenthaltserlaubnisse auf Familienzusammenführung. Der Antrag ist an den Status des Hauptberechtigten gebunden.
  • Erforderliche Unterlagen: Nachweise der Beziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden), Kopien der Pässe, Fotos, medizinische Atteste, polizeiliche Führungszeugnisse sowie Dokumente zum Status und den finanziellen Mitteln des Hauptberechtigten zur Unterstützung der Angehörigen.
  • Dauer: Aufenthaltserlaubnisse für Angehörige werden in der Regel für die gleiche Dauer wie die des Hauptberechtigten ausgestellt und zeitgleich verlängert.
  • Arbeitsrecht für Angehörige: Ehepartner ausländischer Arbeitnehmer mit Aufenthaltserlaubnis können ggf. einen eigenen Arbeitspermit beantragen, um Beschäftigung in Armenien zu suchen.

Visa-Konformitätsverpflichtungen

Sowohl Arbeitgeber als auch ausländische Arbeitnehmer haben spezifische Verpflichtungen, um die Einhaltung der armenischen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze sicherzustellen.

Verpflichtungen für Arbeitgeber:

  • Sicherstellen, dass der ausländische Mitarbeiter vor Arbeitsaufnahme im Besitz des richtigen Visums und der Arbeitserlaubnis ist.
  • Korrekte und rechtzeitige Einreichung der Anträge für Arbeitserlaubnisse und Aufenthaltserlaubnisse im Namen der Mitarbeitenden.
  • Benachrichtigung der relevanten Behörden bei Änderungen im Status, den Arbeitsbedingungen oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  • Führung von Aufzeichnungen über die Arbeitserlaubnisse und Aufenthaltserlaubnisse der ausländischen Mitarbeitenden.
  • Einhaltung der armenischen Arbeitsgesetze bezüglich Arbeitsbedingungen, Löhne und Sozialleistungen für ausländische Mitarbeitende.

Verpflichtungen für Mitarbeitende:

  • Stets gültigen Reisepass und Aufenthaltserlaubnis behalten.
  • Die Bedingungen ihres Visums, ihrer Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis einhalten.
  • Änderungen in persönlichen Verhältnissen (z. B. Adresse) den Behörden melden.
  • Rechtzeitige Erneuerung der Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis vor Ablauf sicherstellen.
  • Armenien bei Ablauf der Erlaubnis verlassen, sofern nicht verlängert oder bei Arbeitsplatzende, sofern kein anderer rechtlicher Aufenthaltsgrund besteht.

Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu Geldstrafen, Abschiebung des Mitarbeiters und rechtlichen Konsequenzen für den Arbeitgeber führen. Offene Kommunikation und sorgfältige Dokumentation sind für beide Parteien von entscheidender Bedeutung.

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