Rivermate | Vereinigte Arabische Emirate flag

Vereinigte Arabische Emirate

Steuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Vereinigte Arabische Emirate

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) ist das Steuersystem im Vergleich zu vielen anderen Ländern einzigartig, da es keine persönliche Einkommensteuer gibt. Arbeitgeber haben jedoch bestimmte Steuerpflichten, die von der Nationalität ihrer Mitarbeiter abhängen.

Sozialversicherungsbeiträge

Für VAE-Staatsangehörige und GCC-Bürger sind Arbeitgeber in den VAE verpflichtet, zu einem Sozialversicherungssystem beizutragen. Dieser Beitrag ist ein Prozentsatz des Bruttogehalts des Mitarbeiters. Die Aufschlüsselung ist wie folgt:

  • Mitarbeiterbeitrag: 5%
  • Arbeitgeberbeitrag: 12,5%
  • Regierungsbeitrag: Zusätzlich 2,5% werden von der Regierung beigesteuert

Für Nicht-GCC-Staatsangehörige sind Arbeitgeber nicht verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiter zu leisten, die keine VAE-Staatsangehörigen oder GCC-Bürger sind.

Dieser Sozialversicherungsbeitrag hat das zuvor bestehende Abfindungssystem ersetzt. Arbeitgeber sind nun verpflichtet, monatliche Beiträge zu einem System zu leisten, anstatt eine einmalige Abfindungszahlung am Ende der Beschäftigung zu leisten.

Andere mögliche Steuern

Die VAE haben am 1. Juni 2023 eine pauschale Körperschaftssteuer von 9% für Unternehmen mit einem Nettogewinn von 375.000 AED oder mehr eingeführt. Dies ist eine separate Steuer, die nicht mit der Lohnsteuer zusammenhängt.

Die VAE haben einen Mehrwertsteuersatz von 5%, der für die meisten Waren und Dienstleistungen gilt. Dies ist jedoch eine Steuer, die Unternehmen von ihren Kunden erheben und an die Regierung abführen, keine direkte Arbeitgebersteuer.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In den Vereinigten Arabischen Emiraten gibt es keine Einkommensteuer. Dies gilt für Gehälter, Löhne, Boni, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit und die meisten anderen Standardarten von Einkommen.

Sozialversicherungsbeiträge

Für Arbeitnehmer, die Staatsangehörige der VAE oder anderer Länder des Golf-Kooperationsrats (Bahrain, Kuwait, Oman, Katar, Saudi-Arabien) sind, gibt es einen Beitrag zu einem Sozialversicherungssystem. Der Arbeitnehmerbeitrag beträgt 5% des Bruttogehalts.

Abfindung (für Expats unter alten Regelungen)

Es ist wichtig zu beachten, dass im Februar 2020 ein neues Defined Employment Workplace Savings Scheme (DEWS) eingeführt wurde. Dieses System soll schließlich die Abfindung für alle Arbeitnehmer ersetzen. Die Abfindung ist eine Einmalzahlung, die Arbeitgeber verpflichtet sind, an ausländische Arbeitnehmer zu zahlen, wenn sie ihre Beschäftigung unter bestimmten Bedingungen beenden. Die Berechnung basiert auf der Dienstzeit des Arbeitnehmers und dem Grundgehalt. Dies gilt hauptsächlich für Arbeitnehmer, die vor der Einführung des DEWS-Systems zu arbeiten begonnen haben.

Mehrwertsteuer

In den VAE unterliegen die meisten Dienstleistungen dem Standard-Mehrwertsteuersatz von 5%. Bestimmte Dienstleistungen qualifizieren sich jedoch für einen Nullsteuersatz. Dies bedeutet, dass zwar keine Mehrwertsteuer vom Kunden erhoben wird, das Unternehmen jedoch die auf die damit verbundenen Ausgaben gezahlte Vorsteuer zurückfordern kann. Zu den Dienstleistungen mit Nullsteuersatz gehören oft Exporte von Dienstleistungen außerhalb des GCC, internationaler Transport und damit verbundene Lieferungen sowie bestimmte Bildungs- und Gesundheitsdienstleistungen.

Andererseits sind einige Dienstleistungen vollständig von der Mehrwertsteuer befreit. Unternehmen, die befreite Dienstleistungen erbringen, können die Vorsteuer nicht zurückfordern. Dazu können bestimmte Finanzdienstleistungen, Wohnimmobilien (außer dem ersten Verkauf) und der lokale Personentransport gehören.

Verfahren zur Mehrwertsteuererklärung

Unternehmen, die die obligatorische Mehrwertsteuerregistrierungsschwelle (AED 375.000 an steuerpflichtigen Lieferungen in den letzten 12 Monaten) überschreiten, müssen die folgenden Verfahren zur Mehrwertsteuererklärung in den VAE einhalten:

  1. Registrierung: Registrierung bei der Bundessteuerbehörde (FTA) über deren Online-Portal.
  2. Aufzeichnung: Führen Sie detaillierte und genaue Aufzeichnungen über Verkäufe, Einkäufe und mehrwertsteuerbezogene Transaktionen.
  3. Mehrwertsteuererklärungen: Reichen Sie periodisch Mehrwertsteuererklärungen ein, in der Regel vierteljährlich oder monatlich, abhängig von Ihrem Geschäftsumsatz. Die Erklärungen werden online über das FTA-Portal eingereicht.
  4. Mehrwertsteuerzahlung: Zahlen Sie alle fälligen Mehrwertsteuerbeträge bis zu den festgelegten Fristen an die FTA.

Steuervergünstigungen

Die VAE sind bekannt für ihr unternehmensfreundliches Umfeld und bieten eine Reihe von Steueranreizen, um Investitionen anzuziehen und das Wirtschaftswachstum zu unterstützen. Diese Anreize kommen in verschiedenen Formen und haben unterschiedliche Qualifikationskriterien.

Steuerbefreiungen und -reduzierungen für Unternehmen

Erleichterungen für kleine Unternehmen: Das UAE Corporate Tax (CT) Gesetz bietet Steuererleichterungen für kleine Unternehmen. Unternehmen mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu AED 375.000 werden mit einem Satz von 0% besteuert. Einkommen über dieser Schwelle unterliegt dem standardmäßigen Körperschaftssteuersatz von 9%. Um sich zu qualifizieren, muss das Unternehmen steuerlich ansässig in den VAE sein und ein zu versteuerndes Einkommen unterhalb der Schwelle haben. Um die Erleichterung in Anspruch zu nehmen, sollten Unternehmen autorisierte Steuerberater konsultieren, um das zu versteuernde Einkommen während der Steuererklärung korrekt zu berechnen.

Freizonen-Anreize: Unternehmen, die in ausgewiesenen Freizonen innerhalb der VAE gegründet wurden, können Vorteile wie 100% ausländisches Eigentum, 0% Körperschaftssteuer (typischerweise für einen bestimmten Zeitraum), 0% Einfuhr- und Ausfuhrzölle, 0% Einkommensteuer und Befreiung von bestimmten regulatorischen Anforderungen genießen. Um sich zu qualifizieren, müssen Unternehmen in einer ausgewiesenen Freizone registriert und tätig sein und die spezifischen Anforderungen dieser Zone erfüllen. Für Informationen über Unternehmensgründung, Lizenzierung und verfügbare Anreize sollten Unternehmen die zuständige Freizonenbehörde kontaktieren.

Forschungs- und Entwicklungsanreize (F&E)

Die VAE fördern Innovationen durch Steueranreize für Unternehmen, die in F&E investieren. Während spezifische Details zu Qualifikation und Vorteilen noch entwickelt werden, könnten diese Steuervergünstigungen oder -abzüge für förderfähige F&E-Ausgaben und beschleunigte Abschreibungen für F&E-Vermögenswerte umfassen.

Weitere mögliche Anreize

Verlustvortrag: Unternehmen können möglicherweise Verluste aus früheren Jahren mit zu versteuerndem Einkommen in zukünftigen Jahren verrechnen.

Gruppensteuererleichterung: Qualifizierte Unternehmensgruppen können möglicherweise ihr zu versteuerndes Einkommen und ihre Verluste für bestimmte Steuervorteile konsolidieren.

Die Steuerlandschaft der VAE entwickelt sich ständig weiter, daher sollten Unternehmen über die neuesten Steuergesetze und Anreize auf dem Laufenden bleiben.

Rivermate | A 3d rendering of earth

Stellen Sie Ihre Mitarbeiter weltweit mit Vertrauen ein

Wir sind hier, um Ihnen bei Ihrer globalen Einstellungsreise zu helfen.