Rivermate | Vereinigte Arabische Emirate flag

Vereinigte Arabische EmirateSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Vereinigte Arabische Emirate

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In den VAE haben Arbeitgeber verschiedene Steuerpflichten, die sich hauptsächlich auf Unternehmenssteuern und Sozialversicherungsbeiträge beziehen.

Unternehmenssteuer

  • Standardrate: Eine Unternehmenssteuer von 9 % gilt für zu versteuerndes Einkommen, das AED 375.000 übersteigt.
  • Große multinationale Unternehmen (Domestic Minimum Top-up Tax): Ab dem 1. Januar 2025 unterliegen multinationale Unternehmen (MNEs) mit globalen Einnahmen von mehr als 750 Millionen € (etwa 793 Millionen USD zum heutigen Datum) in mindestens zwei der vier vorangegangenen Geschäftsjahre einem DMTT von 15 %. Dies gilt für Gewinne, die innerhalb der VAE erwirtschaftet werden.
  • Freizonen: Unternehmen in bestimmten Freizonen bleiben von der Unternehmenssteuer befreit.

Sozialversicherungsbeiträge

  • Staatsangehörige der VAE: Arbeitgeber zahlen 12,5 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers in die Sozialversicherung ein (in Abu Dhabi auf 15 % erhöht). Arbeitnehmer zahlen 5 % (ebenfalls 5 % in Abu Dhabi). Die Beiträge werden auf ein monatliches Gehalt zwischen AED 1.000 und AED 50.000 berechnet.
  • Andere GCC-Staatsangehörige: Beiträge unterliegen den jeweiligen Vorschriften ihres Heimatlandes.
  • Expatriates (Nicht-GCC-Staatsangehörige): Von Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Sie haben jedoch Anspruch auf ein End-of-Service-Geschenk, das nach ihrer Dienstzeit berechnet wird.

Andere Steuern

  • Mehrwertsteuer (VAT): Ein Standardsatz von 5 % Mehrwertsteuer gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen. Bestimmte Waren und Dienstleistungen wie Exporte, internationaler Transport und Edelmetalle können mit einem Nullsatz besteuert werden.
  • Lohnsteuer: Es gibt keine Lohnsteuer in den VAE.
  • Kapitalabgabe/Immobiliensteuer: Weder Kapitalabgabe noch Immobiliensteuer existieren. In bestimmten Situationen können nominale Registrierungs-/Notar- oder Beglaubigungsgebühren anfallen.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen derzeit, am 5. Februar 2025, aktuell sind und möglicherweise Änderungen unterliegen können. Es wird empfohlen, einen Steuerfachmann zu konsultieren, um die aktuellste und spezifischste Beratung zu erhalten.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

Die VAE bieten ein steuerfreundliches Umfeld ohne persönliche Einkommenssteuer. Bestimmte Abzüge und Beiträge gelten jedoch, hauptsächlich für Staatsangehörige der VAE.

Sozialversicherungsbeiträge

  • Staatsangehörige der VAE: Zahlen 5% ihres Gehalts in die Sozialversicherung ein. Arbeitgeber leisten einen zusätzlichen Beitrag von 12,5%, und die Regierung fügt 2,5% hinzu, was insgesamt 20% ergibt. In Abu Dhabi ist der Gesamtbeitrag höher, nämlich 26%, wobei der Arbeitgeber und die Regierung mehr beisteuern.
  • Expatriates: Müssen keine Sozialversicherungsbeiträge leisten.

Rentenbeiträge

  • Staatsangehörige der VAE: Pflichtbeiträge zur Rente sind erforderlich. Während die spezifischen Sätze je nach Dienstjahren und anderen Faktoren variieren können, gelten allgemeine Richtlinien wie 5,83% des monatlichen Grundgehalts für Personen mit weniger als fünf Dienstjahren und 8,33% für Personen mit fünf oder mehr Dienstjahren. Auch der Arbeitgeber leistet Beiträge.
  • Expatriates: Unterliegen keiner Pflicht zur Rentenbeitragszahlung in den VAE.

Andere Abzüge

Es können mehrere andere Abzüge gelten, darunter:

  • Krankenkassenbeiträge (falls zutreffend und kostenbeteiligt).
  • Gehaltsvorschüsse oder Darlehen.
  • Bußgelder oder Strafen gemäß dem Arbeitsrecht der VAE.

Unternehmenssteuer

  • Seit dem 1. Juni 2023 gilt eine Unternehmenssteuer von 9%, die für Unternehmen mit einem Gewinn über einer Schwelle von AED 375.000 anwendbar ist.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen zum 5. Februar 2025 aktuell sind und aufgrund rechtlicher oder regulatorischer Änderungen Änderungen unterliegen können. Es wird stets empfohlen, einen Steuerberater für die neuesten Informationen und personalisierte Beratung zu konsultieren. Darüber hinaus, obwohl es keine persönliche Einkommensteuer gibt, können andere Steuern wie die Unternehmenssteuer indirekt die finanzielle Gesamtsituation eines Einzelnen beeinflussen. Schließlich können spezifische Vorschriften zwischen den Emiraten variieren, wie beispielsweise die höheren Sozialversicherungsbeiträge in Abu Dhabi. Über diese Unterschiede informiert zu bleiben, ist entscheidend für eine genaue Finanzplanung und Compliance.

Mehrwertsteuer

Die VAE erheben eine Mehrwertsteuer (VAT) von 5% auf die meisten Waren und Dienstleistungen.

Mehrwertsteuersätze und Anwendbarkeit

  • Standardsatz: 5% auf die meisten Waren und Dienstleistungen.
  • Nullsatz: 0% auf Exporte außerhalb des GCC, internationaler Transport, Rohöl/Erdgas, erste Lieferung von Wohnimmobilien und bestimmte Gesundheits- und Bildungsdienstleistungen. Gilt auch für Personen, die sich weniger als einen Monat in den VAE aufhalten, sofern ihre Anwesenheit nicht wesentlich mit der Lieferung verknüpft ist.
  • Befreit: Bestimmte Finanzdienstleistungen (solche ohne ausdrückliche Gebühren wie Kredit-Zinsen), nachfolgende Lieferung von Wohnimmobilien, unbebautes Land und öffentlicher Personennahverkehr. Transaktionen innerhalb bestimmter Freizonen können ebenfalls befreit sein.

Mehrwertsteuerregistrierung

  • Verpflichtend: Unternehmen mit jährlichen steuerpflichtigen Lieferungen und Importen über AED 375.000.
  • Freiwillig: Unternehmen mit Lieferungen/Importen oder Ausgaben zwischen AED 187.500 und AED 375.000.
  • Nicht-ansässige: Unternehmen, die steuerpflichtige Lieferungen in den VAE tätigen, müssen sich unabhängig vom Umsatz registrieren.
  • Mehrwertsteuer-Gruppierung: Unter bestimmten Bedingungen für verbundene Unternehmen möglich.

Mehrwertsteuererklärung und Zahlung

  • Häufigkeit: Typischerweise vierteljährlich, kann jedoch monatlich sein, basierend auf Zuweisung durch die FTA (für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als AED 150 Millionen).
  • Frist: 28. des Monats nach dem Berichtszeitraum.
  • Methode: Elektronisch über das FTA-Portal.
  • Strafen: AED 1.000 für nicht eingehaltene Fristen (AED 2.000 für wiederholte Verstöße innerhalb von 24 Monaten), plus 2% Anfangszinsstrafe auf verspätete Zahlungen, die sich jeden nächsten Monat um 4% erhöhen.

Steuerrechnungen und Aufzeichnungen

  • Registrierte Unternehmen müssen Steuerrechnungen für steuerpflichtige Lieferungen ausstellen.
  • Umfassende Finanzaufzeichnungen führen, einschließlich Kontoauszügen, Rechnungen, Gutschriften/Lastschriften und Import-/Exportdokumentation.

Beispiele für befreite Lieferungen:

  • Finanzdienstleistungen: Kredit-Zinsen, bestimmte Versicherungen ohne ausdrückliche Gebühren.
  • Immobilien: Vermietung von Wohnimmobilien (außer Erstverkauf), unbebautes Land.
  • Transport: Lokaler Passagiertransport innerhalb der VAE (Busse, Taxis, städtische Flüge).
  • Gesundheitswesen und Bildung: Bestimmte Dienstleistungen können befreit sein. Weitere Klärung ist in der VAT-Gesetzgebung der VAE verfügbar.

Beispiele für Nullsatz-Lieferungen:

  • Exporte: Waren und Dienstleistungen, die außerhalb der GCC-Mitgliedsstaaten exportiert werden.
  • Internationaler Transport: Transport von Waren oder Passagieren international.
  • Öl & Gas: Lieferung von Rohöl und Erdgas.
  • Wohnimmobilien: Erster Verkauf neuer Wohnimmobilien.
  • Edelmetalle: Gold, Silber, Platin und Palladium (99% Reinheit oder höher).

Vorsteuererstattung

Unternehmen können die Vorsteuer auf Einkäufe zurückfordern, vorbehaltlich bestimmter Verfahren und Dokumentationsanforderungen. Eine Rückforderung ist jedoch bei befreiten Lieferungen nicht möglich.

Jüngste Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes

Ab dem 5. Februar 2025 umfassen neueste Änderungen eine formelle Definition des „eInvoicing-Systems“, die dem Finanzministerium die Befugnis zur Implementierung erteilt. Die Definitionen von "Steuerrechnung" und "Steuergutschrift" wurden erweitert, um elektronische Versionen einzuschließen. Diese Änderungen zielen darauf ab, den Rechnungsstellungsprozess zu optimieren und zu automatisieren. Weitere Gesetzgebungen zur elektronischen Rechnungsstellung sind bis Q2 2025 zu erwarten, mit einem geplanten gestaffelten Rollout ab Juli 2026 für B2B- und B2G-Geschäfte.

Es ist wichtig, die neuesten offiziellen Ressourcen zu konsultieren und professionellen Rat für spezifische Umstände einzuholen, da die Regelungen zur Mehrwertsteuer komplex sein können und Änderungen unterliegen. Diese Informationen sind aktuell vom 5. Februar 2025 und könnten Aktualisierungen unterliegen.

Steuervergünstigungen

Die VAE bieten eine Reihe von Steueranreizen, die darauf abzielen, Investitionen anzuziehen und das Wirtschaftswachstum zu fördern.

Unternehmenssteueranreize

  • Erleichterungen für kleine Unternehmen: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter 3 Millionen AED sind von der Unternehmenssteuer befreit. Diese Erleichterung ist derzeit bis Ende 2026 verfügbar.
  • Vorteile in Freizonen: Qualifizierte Freizonen-Personen (QFZPs), die in ausgewiesenen Freizonen tätig sind, können von einem Steuersatz von 0% auf qualifizierte Einkünfte profitieren, sofern sie bestimmte betriebliche, wirtschaftliche Substanz- und Aktivitätserfordernisse erfüllen. Freizonen bieten zusätzliche Vorteile wie erneuerbare Steuerbefreiungen (15-50 Jahre), keine Beschränkungen für ausländischen Besitz oder Kapitalrückführungen und Befreiung von Einfuhrzöllen.
  • Erleichterungen bei Unternehmensumstrukturierungen: Diese Erleichterung minimiert Steuerbelastungen für Unternehmen, die Fusionen, Übernahmen oder andere Umstrukturierungsmaßnahmen durchführen, die bestimmte Bedingungen erfüllen, wie z. B. die Übertragung von Vermögenswerten oder Eigentum gegen Eigenkapital, nicht Bargeld.
  • Ausländische Steueranrechnungen: Diese Anrechnungen helfen Unternehmen, ihre Steuerbelastung bei internationalen Transaktionen zu minimieren.
  • Verlustvortrag: Unternehmen können zukünftige Gewinne mit früheren Verlusten verrechnen.

Vorgeschlagene Steueranreize (Stand 5. Februar 2025)

  • Steueranreiz für Forschung und Entwicklung (F&E): Eine rückerstattungsfähige Steueranrechnung von 30-50% wird für qualifizierte F&E-Aktivitäten innerhalb der VAE vorgeschlagen, die den OECD-Richtlinien entsprechen. Dieser Anreiz soll ab dem 1. Januar 2026 wirksam werden.

  • Hochwertige Beschäftigungsaktivitäten: Eine rückerstattungsfähige Steueranrechnung wird für Unternehmen vorgeschlagen, die Mitarbeiter in hochwertigen Rollen (einschließlich Führungskräftepositionen) einstellen, berechnet als Prozentsatz der förderfähigen Gehaltskosten. Diese Anrechnung soll ab dem 1. Januar 2025 wirksam werden.

Nationale Mindestzuschlagssteuer (DMTT)

Ab dem 1. Januar 2025 gilt eine 15% DMTT für multinationale Unternehmen (MNEs) mit einem konsolidierten globalen Umsatz von mindestens 750 Millionen EUR in mindestens zwei der vier vorhergehenden Geschäftsjahre. Dies richtet die VAE am OECD-Pillar-Two-Rahmenwerk für eine globale Mindeststeuer aus.

Weitere steuerliche Überlegungen

  • Keine Einkommensteuer für Privatpersonen: Die VAE erheben keine Steuer auf persönliche Einkünfte aus Gehältern, Investitionen, Mieteinkünften oder anderen Quellen.

  • Mehrwertsteuer (MwSt): Eine MwSt von 5% gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.

  • Verbrauchssteuer: Eine Verbrauchssteuer wird auf bestimmte als gesundheitsschädlich angesehene Waren erhoben.

Diese Informationen sind auf dem Stand vom 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Konsultieren Sie immer einen Steuerfachmann für die aktuellsten Ratschläge und individuelle Hinweise.

Rivermate | A 3d rendering of earth

Stellen Sie Ihre Mitarbeiter weltweit mit Vertrauen ein

Wir sind hier, um Ihnen bei Ihrer globalen Einstellungsreise zu helfen.