Kostenrechner für Beschäftigungskosten in Vereinigte Arabische Emirate
Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Vereinigte Arabische Emirate-Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert genaue Schätzungen der Arbeitgeberkosten für fundierte Einstellungsentscheidungen.
Personalkosten berechnen
Aufschlüsselung der Beschäftigungskosten
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Arbeitgebersteuerbeiträge
| Steuerart | Satz | Bemessungsgrundlage |
|---|---|---|
| Körperschaftsteuer | 0% (bis AED 375.000) | Steuerpflichtiges Einkommen |
| 9% (über AED 375.000) | Steuerpflichtiges Einkommen | |
| Mehrwertsteuer (MwSt) | 5% | Die meisten Waren und Dienstleistungen, die geliefert werden |
| Sozialversicherung (UAE Staatsangehörige) | 12,5% (Arbeitgeber) / 15% (Arbeitgeber - Abu Dhabi) | Bruttogehalt / Gesamtgehalt |
| DIFC DEWS (Arbeitgeber) | 5,83% oder 8,33% | Grundgehalt des Mitarbeiters |
Einreichung & Compliance
- Körperschaftsteuererklärungen sind in der Regel innerhalb von neun Monaten nach Ende des Steuerzeitraums fällig.
- Mehrwertsteuererklärungen werden typischerweise vierteljährlich eingereicht, bis zum 28. Tag nach Ende des Steuerzeitraums. Für bestimmte Unternehmen kann eine monatliche Einreichung erforderlich sein.
- Sozialversicherungsbeiträge für UAE Staatsangehörige sind bis zum 15. Tag des folgenden Monats fällig.
Das Vereinigte Arabische Emirate (VAE) bietet ein steuerfreundliches Umfeld ohne Einkommensteuer. Allerdings gelten spezifische Abzüge und Beiträge, vor allem für Staatsbürger der VAE.
Sozialversicherungsbeiträge
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VAE Staatsbürger: Zahlen 11 % ihres Gehalts als Beitrag zur Sozialversicherung. Arbeitgeber leisten einen zusätzlichen Beitrag von 15 %, insgesamt also 26 %. In Abu Dhabi ist der Gesamtbeitrag höher, wobei der Arbeitgeber 15 % beiträgt und die Regierung 6 %, was insgesamt 32 % ergibt.
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Expatriates: Sind nicht verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge zu leisten.
Rentenbeiträge
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VAE Staatsbürger: Es gelten obligatorische Rentenbeiträge. Während sich die spezifischen Sätze je nach Dienstzeit und anderen Faktoren unterscheiden können, gelten allgemein Richtlinien: 5,83 % des Grundgehalts pro Monat für Personen mit weniger als fünf Jahren Dienstzeit und 8,33 % für Personen mit fünf oder mehr Jahren Dienstzeit. Der Arbeitgeber leistet ebenfalls Beiträge.
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Expatriates: Sind in den VAE nicht verpflichtet, an Rentenbeiträgen teilzunehmen.
Weitere Abzüge
Es können auch weitere Abzüge anfallen, darunter:
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Beiträge zur Krankenversicherung (falls zutreffend und kostenbeteiligend).
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Vorschüsse auf das Gehalt oder Darlehen.
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Geldstrafen oder Bußgelder laut Arbeitsrecht der VAE.
Körperschaftsteuer
- Seit dem 1. Juni 2023 gilt eine Körperschaftsteuer von 9 %, die für Unternehmen oberhalb einer Gewinnschwelle von AED 375.000 anfällt.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen aktuell sind (Stand Februar 2026) und sich aufgrund rechtlicher oder regulatorischer Änderungen ändern können. Es wird stets empfohlen, einen Steuerberater für die neuesten Informationen und eine individuelle Beratung zu konsultieren. Zudem existiert zwar keine persönliche Einkommensteuer, aber andere Steuern, wie die Körperschaftsteuer, können die finanzielle Gesamtsituation einer Person indirekt beeinflussen. Schließlich können sich spezifische Vorschriften zwischen den Emiraten unterscheiden, etwa die höheren Sozialversicherungsbeiträge in Abu Dhabi. Es ist entscheidend, über diese Nuancen informiert zu bleiben, um eine genaue Finanzplanung und Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.



