Ab dem heutigen Tag, dem 5. Februar 2025, stehen Arbeitgeber in Spanien vor verschiedenen Steuerpflichten, einschließlich Sozialversicherungsbeiträgen, Körperschaftssteuer und spezifischen Anforderungen für kleine und mittlere Unternehmen. Das Verständnis dieser Pflichten ist entscheidend für die Einhaltung des spanischen Steuerrechts.
Arbeitgeberbeiträge
- Sozialversicherung: Arbeitgeber leisten einen erheblichen Anteil der Arbeitnehmerverdienste zur Sozialversicherung, die Bereiche wie Renten, Arbeitslosigkeit und Gesundheitsversorgung umfasst. Der Beitragssatz des Arbeitgebers zur Sozialversicherung beträgt etwa 30,48 % des Gehalts des Arbeitnehmers.
- Mechanismus zur intergenerationalen Gerechtigkeit (MEI): In den Sozialversicherungsbeiträgen enthalten, ist der MEI darauf ausgelegt, die langfristige Nachhaltigkeit des Rentensystems zu stärken. Der genaue Satz für 2025 bedarf noch der Bestätigung.
- Arbeitslosigkeit: Arbeitgeber tragen zum Arbeitslosenfonds bei, um die Absicherung der Arbeitnehmer im Falle eines Arbeitsplatzverlusts zu gewährleisten. Der Satz für 2025 bedarf noch der Bestätigung.
- Lohnzahlungsgarantie (Fondo de Garantía Salarial - FOGASA): Arbeitgeber zahlen in FOGASA ein, um unbezahlte Löhne im Falle einer Unternehmensinsolvenz abzudecken. Der Satz für 2025 bedarf noch der Bestätigung.
- Berufliche Weiterbildung: Arbeitgeber tragen zu Programmen der beruflichen Weiterbildung bei. Der Beitrag für 2025 bedarf der Bestätigung.
- Arbeitsunfallversicherung: Arbeitgeber sind für die Arbeitsunfallversicherung verantwortlich. Die Sätze variieren je nach spezifischer Branche und Risikostufe und bedürfen der Bestätigung für 2025.
- Solidaritätsbeitrag: Auf Einkünfte, die die maximale Basis der Sozialversicherung übersteigen (4.909,50 € monatlich im Jahr 2024, Aktualisierung für 2025 ausstehend), wird ein gestaffelter Beitrag erhoben, dessen Sätze vom Überschuss abhängen. Für 2025 bedürfen die Stufen und genauen Sätze der Bestätigung.
Körperschaftssteuer (KSt)
- Allgemeiner Satz: Der Standard-KSt-Satz in Spanien beträgt 25 %.
- Ermäßigte Sätze: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Mikro-Unternehmen können von ermäßigten KSt-Sätzen profitieren. Für Mikro-Unternehmen (mit einem Umsatz von weniger als 1 Million €) wird 2025 ein Satz von 21 % für die ersten 50.000 € des zu versteuernden Gewinns und 22 % für den verbleibenden Betrag erwartet. Mittlere Unternehmen (mit einem Umsatz von weniger als 10 Millionen €) sollen 2025 voraussichtlich einen Satz von 24 % haben. Genaue Sätze und Schwellenwerte für 2025 könnten noch einer Bestätigung bedürfen.
Steuererleichterungen für Expatriates (Beckham-Gesetz)
- Ausländische Arbeitnehmer, die nach Spanien ziehen, können unter bestimmten Bedingungen für ihre ersten sechs Jahre eines Aufenthalt einen festen Einkommensteuersatz von 24 % wählen.
Einkommensteuer (Einkommensteuer - PIT)
- Progressive Sätze: Die Einkommensteuer in Spanien ist progressiv gestaltet, was bedeutet, dass höher Verdienende einen höheren Prozentsatz zahlen. Die spezifischen Stufen und Sätze für 2025 bedürfen noch der Bestätigung.
- Steuererklärungsabgabe: Arbeitgeber sind verantwortlich für die Einbehaltung der Einkommensteuer von den Gehältern der Arbeitnehmer und deren Abführung an die Steuerbehörden.
Zusätzliche Arbeitgeberpflichten
- Mindestlohn: Arbeitgeber müssen sich an den nationalen Mindestlohn Spaniens halten.
- Arbeitszeiten und Urlaub: Arbeitgeber müssen die Regelungen zu Arbeitszeiten, einschließlich Überstundenbegrenzungen und Urlaubsansprüchen, einhalten.
- Fernarbeitszulage: Wenn Mitarbeiter 30 % oder mehr ihrer Arbeitszeit von zu Hause arbeiten, kann eine Fernarbeitszulage erforderlich sein. Die genaue Höhe hängt von Tarifverträgen und individuellen Vereinbarungen ab.
Wichtige Daten und Fristen
- Steuerjahr: Das Steuerjahr in Spanien entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).
- Einkommensteuererklärung: Der Zeitraum für die Abgabe der Einkommensteuererklärungen beginnt in der Regel im April und endet im Juni des Folgejahres. Die genauen Termine für 2025 sind noch nicht bekannt.
Es ist wichtig zu beachten, dass die bereitgestellten Informationen ab heute, dem 5. Februar 2025, gültig sind und Änderungen unterliegen können. Es ist unerlässlich, offizielle Quellen für die aktuellsten Informationen und Regelungen zu konsultieren.
In Spanien unterliegen Arbeitnehmer verschiedenen Steuerabzügen, hauptsächlich Einkommenssteuer und Sozialversicherungsbeiträgen, die von Faktoren wie Einkommen, Wohnsitzstatus und spezifischen Abzügen beeinflusst werden.
Einkommenssteuer (IRPF)
Ab 2025 folgt die spanische Einkommenssteuer (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas oder IRPF) einem progressiven System mit für das Jahr aktualisierten Sätzen und Stufen:
- Bis zu 12.450 €: 19%
- 12.451 € bis 20.200 €: 24%
- 20.201 € bis 35.200 €: 30%
- 35.201 € bis 60.000 €: 37%
- 60.001 € bis 300.000 €: 45%
- Über 300.000 €: 47%
Beckham Law
Das Beckham-Gesetz bietet einen festen Einkommenssteuersatz von 24% für qualifizierte ausländische Arbeitnehmer, die zur Arbeit nach Spanien ziehen. Dies gilt für Einkünfte aus spanischen Quellen und kann im Vergleich zu den regulären progressiven Sätzen erhebliche Einsparungen bieten. Bestimmte Einkommensarten wie Erbschaften, Kapitalgewinne und Schenkungen aus spanischen Quellen sind jedoch von den Vorteilen des Beckham-Gesetzes ausgeschlossen.
Steuerabzüge und Freibeträge
Mehrere Abzüge und Freibeträge können das zu versteuernde Einkommen für Einwohner senken:
- Persönlicher Freibetrag: 5.550 € (unter 65), 6.700 € (65+), 8.100 € (75+).
- Kinderfreibetrag: 2.400 € (erstes Kind), 2.700 € (zweites), 4.000 € (drittes), 4.500 € (jedes weitere).
- Freibetrag für unterhaltsberechtigte Angehörige: 1.150 € (65+), 2.550 € (75+).
- Mutterschaftszuschuss: 2.800 € jährlich pro Kind unter drei Jahren.
- Energetische Sanierungsmaßnahmen: Abzüge für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sind bis Ende 2025 verfügbar.
- Käufe von Elektrofahrzeugen: Abzüge für den Kauf von Elektrofahrzeugen und die Installation von Ladestationen werden bis 2025 verlängert.
Sozialversicherungsbeiträge
Sozialversicherungsbeiträge sind für Arbeitnehmer in Spanien verpflichtend und werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.
Arbeitnehmerbeiträge
- Sozialversicherung: 4,83% (einschließlich MEI).
- Arbeitslosigkeit: 1,55%.
- Berufsausbildung: 0,10%.
- Solidaritätsbeitrag: 0,16% - 0,20% auf Einkünfte über 4.909,50 € monatlich.
Arbeitgeberbeiträge (Informativ - nicht vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen)
- Allgemeine Risiken: 23,60%
- Arbeitslosigkeit: 5,50%
- Berufsausbildung: 0,70%
- Lohn-Ausgleichsfonds: 0,20%
Die Sätze und Schwellenwerte für die Sozialversicherung und bestimmte Einkommenssteuerabzüge (d.h. der Solidaritätsbeitrag) unterliegen jährlichen Überarbeitungen, daher ist es empfehlenswert, diese Zahlen zu Beginn eines jeden Jahres zu überprüfen. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Zahlen variieren können.
Weitere Überlegungen
- Steuerjahr: Das spanische Steuerjahr richtet sich nach dem Kalenderjahr und läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
- Steuererklärung: Personen mit Einkünften aus zwei oder mehr Quellen, die 2.500 € übersteigen, sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. In der Regel findet die Steuererklärungssaison in Spanien zwischen April und Juni des Folgejahres statt.
Diese Informationen sind aktuell vom 5. Februar 2025. Steuergesetze und -vorschriften können Änderungen unterliegen. Es wird empfohlen, für eine persönliche Beratung einen Steuerberater zu konsultieren.
Mehrwertsteuer (MwSt) in Spanien
Die Mehrwertsteuer (VAT), bekannt als Impuesto sobre el Valor Añadido (IVA) in Spanien, ist eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben wird.
Mehrwertsteuersätze in Spanien
- Standardsatz: 21% (die meisten Waren und Dienstleistungen). Ab dem 1. Januar 2025 bleibt der Standardsatz bei 21%.
- Ermäßigter Satz: 10% (grundlegende Waren und Dienstleistungen wie Personenbeförderung, Hotelunterkünfte, einige Lebensmittel, Wasser sowie bestimmte kulturelle und sportliche Veranstaltungen).
- Super-Ermäßigter Satz: 4% (grundlegende Lebensmittel wie Brot, Milch, Käse, Eier, Obst, Gemüse, Hülsenfrüchte, Getreide und Olivenöl, Bücher, Zeitungen und Medikamente). Dieser Satz war zuvor vorübergehend für einige Grundnahrungsmittel auf 0% reduziert, kehrte jedoch am 1. Januar 2025 auf 4% zurück.
- Nullsatz: Gilt für bestimmte Waren und Dienstleistungen wie Exporte, innergemeinschaftliche Warenlieferungen und bestimmte internationale Transportdienstleistungen.
MwSt-Registrierung
- In Spanien gibt es keine Umsatzgrenze für die MwSt-Registrierung. Jedes Unternehmen, das in Spanien steuerpflichtige Waren oder Dienstleistungen anbietet, muss sich vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit für die MwSt registrieren, unabhängig vom Umsatz. Dies gilt sowohl für ansässige als auch für nicht ansässige Unternehmen.
MwSt-Anmeldung und -Zahlung
-
Anmeldungsfrequenz:
- Monatlich: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als €6.010.121,04 im Vorjahr oder solche, die am monatlichen Mehrwertsteuererstattungssystem teilnehmen, melden monatlich.
- Vierteljährlich: Unternehmen unterhalb der genannten Umsatzgrenze melden typischerweise vierteljährlich.
-
Fristen:
- Monatlich: Der 20. des Folgemonats.
- Vierteljährlich: Der 20. des Folgemonats für die ersten drei Quartale. Die Frist für Q4 (Oktober-Dezember) ist der 30. Januar des folgenden Jahres.
-
Jahreszusammenfassung: Eine jährliche Zusammenfassung der MwSt-Erklärung (Modelo 322) ist bis zum 30. Januar des folgenden Jahres fällig. Dies gilt für die meisten Unternehmen, einschließlich derjenigen, die monatlich oder vierteljährlich MwSt-Erklärungen abgeben.
-
Zahlung: Die MwSt-Zahlung ist gleichzeitig mit der Einreichung der Erklärung fällig.
Steuerbefreite Waren und Dienstleistungen
Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind in Spanien von der MwSt befreit, darunter:
- Gesundheits-, Bildungs- und Sozialdienste
- Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
- Immobiliengeschäfte (mit einigen Ausnahmen)
- Kulturelle und sportliche Aktivitäten (einige Ausnahmen gelten, mit spezifischen Sätzen für bestimmte Veranstaltungen)
- Wetten und Glücksspiele.
Es ist wichtig, offizielle Quellen für detaillierte Informationen zu konsultieren. Die Vorschriften können sich ändern, und dieser Überblick ist aktuell ab dem 5. Februar 2025.
Spanien bietet 2025 verschiedene Steueranreize für Einzelpersonen und Unternehmen an. Diese Anreize zielen darauf ab, die wirtschaftliche Aktivität zu stimulieren, Investitionen anzuziehen und bestimmte Sektoren zu unterstützen. Hier ist eine Zusammenfassung vom heutigen Tag, dem 5. Februar 2025:
Steueranreize für Einzelpersonen
-
Beckham Law: Dieses spezielle Regime ermöglicht es qualifizierten ausländischen Arbeitnehmern und Unternehmern, mit einem festen Steuersatz von 24% auf spanische Einkünfte bis zu 600.000 € während der ersten sechs Jahre des Aufenthalts besteuert zu werden. Einkünfte, die diesen Betrag überschreiten, werden mit 47% besteuert. Dies ist signifikant niedriger als die üblichen progressiven Einkommenssteuersätze, die bis zu 47% erreichen können. Zu den Voraussetzungen der Berechtigung gehört, dass man neuer Steuerresident in Spanien ist und einen Arbeitsvertrag in Spanien hat. Die Beckham Law ist auch für hochqualifizierte Unternehmer und Selbstständige verfügbar, die Dienstleistungen für aufstrebende Unternehmen (Startups) erbringen, sowie für Ehepartner und Kinder unter 25 Jahren.
-
Nicht-gewohnheitsmäßiges Aufenthalt-Regime (NHR): Das NHR bietet steuerliche Vorteile für Personen, die in Spanien steuerlich ansässig werden und in den vorhergehenden 10 Jahren nicht spanische Steuerresidenten waren. Dieses Regime erlaubt Befreiungen oder reduzierte Besteuerung auf bestimmte Arten ausländischer Einkünfte, wie Dividenden, Zinsen und Kapitalgewinne.
-
Sparanreiz: Anpassungen der Sparskala in der Einkommenssteuer (IRPF) kommen kleinen Sparern mit niedrigeren Steuersätzen in den Anfangsstufen zugute.
Steueranreize für Unternehmen
-
Reduzierte Körperschaftsteuersätze für kleine und Kleinstunternehmen:
- Kleinstunternehmen (Nettoumsatz unter 1 Million €): 23% im Jahr 2025 (schrittweise gesenkt von 21%), ab 2029 20%. Der darüber hinausgehende Betrag über 50.000 € folgt einem ähnlichen Trend und wird ab 2027 auf 20% reduziert.
- Kleine Unternehmen (Nettoumsatz unter 10 Millionen €): 24% im Jahr 2025 und wird schrittweise bis 2029 auf 20% gesenkt.
- Genossenschaften, die als "steuerlich geschützt" eingestuft sind: 20%.
-
Kapitalisierungsrücklage: Unternehmen können einen Teil ihres Gewinns abziehen, wenn dieser zur Stärkung ihrer Finanzstruktur und zur Förderung der Reinvestition verwendet wird.
-
Mehrwertsteuerreduktionen und -befreiungen:
- Reduzierter Mehrwertsteuersatz für Olivenöle (4%).
- Ein spezielles Franchise-Regime für Freiberufler vereinfacht das Steuerverwaltung für kleine Unternehmen, das den Betrieb ohne Mehrwertsteuererhebung unter einer bestimmten Einkommensgrenze ermöglicht.
Andere Steueranreize
-
Ruhestandsbezüge aus dem öffentlichen Dienst: Ruhestandsbezüge aus dem öffentlichen Dienst (Feuerwehr, Polizei, Beamte, Streitkräfte und lokale Behörden) sind von der spanischen Steuer befreit. Der Pensionsbetrag wird jedoch bei der Berechnung der gesamten Steuerbelastung berücksichtigt.
-
Steuererleichterungen für Altersvorsorgepläne: Steuervergünstigungen für Arbeitgeber und gelockerte Beitragshöchstgrenzen für Arbeitnehmer fördern die Teilnahme an Altersvorsorgeplänen. (Gültig ab dem 2. Juli 2023).
-
Steuervergünstigungen und Anreize für Vermieter, um erschwinglichen Wohnraum bereitzustellen, insbesondere für jüngere Menschen.
Es ist wichtig, sich mit einem Steuerberater für personalisierte Beratung bezüglich der Berechtigung und Antragsverfahren für diese Steueranreize in Verbindung zu setzen. Steuerrecht kann sich ändern, daher ist es wichtig, über die neuesten Regelungen informiert zu bleiben. Diese Informationen sind aktuell am 5. Februar 2025.