Urlaubstage
In Spanien regelt das Arbeitnehmerstatut hauptsächlich die Urlaubsansprüche.
Anspruch
Jeder Arbeitnehmer in Spanien hat Anspruch auf mindestens 30 Kalendertage bezahlten Urlaub pro Jahr, was ungefähr 22-23 Arbeitstagen entspricht. Wenn ein Arbeitnehmer weniger als ein volles Jahr beschäftigt war, wird sein Urlaub entsprechend anteilig berechnet. Einige Sektoren oder Unternehmen können großzügigere Urlaubsregelungen bieten, wie in ihren Tarifverträgen festgelegt.
Wichtige Überlegungen
In der Regel vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Urlaubspläne unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse. Das spanische Gesetz verbietet den Ersatz von angesammeltem Urlaub durch Geldzahlungen, außer im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Arbeitnehmer können auf ihr Recht auf Urlaub nicht verzichten.
Öffentliche Feiertage
In Spanien gibt es mehrere Feiertage, die im ganzen Land gefeiert werden. Dazu gehören:
- Neujahr: Wird am 1. Januar gefeiert.
- Heilige Drei Könige: Wird am 6. Januar gefeiert.
- Karfreitag: Das Datum variiert je nach Osterkalender.
- Tag der Arbeit: Wird am 1. Mai gefeiert.
- Mariä Himmelfahrt: Wird am 15. August gefeiert.
- Nationalfeiertag Spaniens: Wird am 12. Oktober gefeiert.
- Allerheiligen: Wird am 1. November gefeiert.
- Tag der Verfassung: Wird am 6. Dezember gefeiert.
- Mariä Empfängnis: Wird am 8. Dezember gefeiert.
- Weihnachten: Wird am 25. Dezember gefeiert.
Regionale & Lokale Feiertage
Zusätzlich zu den nationalen Feiertagen bestimmt jede der 17 autonomen Gemeinschaften Spaniens bis zu zwei weitere Feiertage mit regionalem Schwerpunkt. Darüber hinaus können Gemeinden bis zu zwei lokale Feiertage festlegen, die oft Schutzheilige oder Feste feiern.
Urlaubsarten
In Spanien haben Arbeitnehmer Anspruch auf verschiedene Arten von Urlaub.
Jahresurlaub
Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 30 Kalendertage bezahlten Jahresurlaub pro Jahr, was ungefähr 22-23 Arbeitstagen entspricht.
Krankheitsurlaub
Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub. Die Dauer und der Zahlungsbetrag hängen vom Grund der Abwesenheit ab und können von der Sozialversicherung abgedeckt werden.
Mutterschaftsurlaub
Die leibliche Mutter hat Anspruch auf 16 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Die ersten sechs Wochen nach der Geburt sind obligatorisch.
Vaterschaftsurlaub
Ab 2023 haben Väter Anspruch auf 16 Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub, gleichgestellt mit dem Mutterschaftsurlaub.
Elternzeit
Arbeitnehmer haben Anspruch auf bis zu drei Jahre unbezahlten Urlaub pro Kind für die Kinderbetreuung. Arbeitnehmer haben das Recht, nach ihrer Rückkehr an dieselbe oder eine ähnliche Position zurückzukehren.
Heiratsurlaub
Arbeitnehmer haben Anspruch auf 15 Tage bezahlten Urlaub für die Eheschließung.
Trauerurlaub
Die Dauer des Trauerurlaubs variiert je nach Beziehung zum Verstorbenen und ob eine Reise erforderlich ist. In der Regel werden 2-4 Tage gewährt.
Weitere Urlaubsarten
Es gibt auch andere Arten von Urlaub, wie Studienurlaub für Arbeitnehmer, die ihre Ausbildung fortsetzen, Schulungsurlaub, um an arbeitsbezogenen Schulungs- und Entwicklungskursen teilzunehmen, und Urlaub für öffentliche Pflichten, der je nach Art der Pflichten bezahlt oder unbezahlt sein kann.
Wichtige Überlegungen
Einige Tarifverträge bieten großzügigere Urlaubsregelungen als die gesetzlichen Mindestanforderungen. Spezifische Details zu Urlaubsverfahren finden sich oft in den Unternehmenshandbüchern.