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Personalkostenrechner in Spanien

Arbeitskostenrechner für Spanien

Einstellung in Spanien? Berechnen Sie sofort Ihre Gesamtkosten für die Beschäftigung — Steuern, Leistungen und mehr

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Kostenrechner für Beschäftigungskosten in Spanien

Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Spanien-Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert genaue Schätzungen der Arbeitgeberkosten für fundierte Einstellungsentscheidungen.

Personalkosten berechnen

Spanien

Aufschlüsselung der Beschäftigungskosten

Wählen Sie ein Land aus und geben Sie ein Gehalt ein, um die Kostenaufstellung der Beschäftigung anzuzeigen.

Arbeitgebersteuerbeiträge

Steuerart Satz Basis
Sozialversicherung ~30,48% (allgemein) + variabel für Unfälle Bruttogehalt des Mitarbeiters (unterliegt Mindest-/Höchstgrenzen)
Arbeitslosenversicherung 5,5% (Arbeitgeber) Gehalt des Mitarbeiters
Berufliche Weiterbildung 0,7% (Arbeitgeber) Bruttogehalt des Mitarbeiters
Insolvenzgeldfonds (FOGASA) 0,2% (Arbeitgeber) Bruttogehalt des Mitarbeiters

Anmeldung & Einhaltung der Vorschriften

  • Sozialversicherungsbeiträge sind bis zum letzten Kalendertag des folgenden Monats fällig.
  • Einkommenssteuer (IRPF) Abzüge müssen bis zum 20. des folgenden Monats abgeführt werden.
  • Der Arbeitgeber ist verantwortlich dafür, die Arbeitnehmer vor oder am Beginn der Tätigkeit bei der Sozialversicherung zu registrieren.

In Spanien unterliegen Arbeitnehmer verschiedenen Steuerabzügen, hauptsächlich der Einkommenssteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen, die durch Faktoren wie Einkommenshöhe, Residenzstatus und spezifische Abzüge beeinflusst werden.

Einkommenssteuer (IRPF)

Ab dem Jahr 2026 folgt die spanische Einkommenssteuer (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas oder IRPF) einem progressiven System mit aktualisierten Sätzen und Steuerklassen für das Jahr:

  • Bis zu €12.450: 19%
  • €12.451 bis €20.200: 24%
  • €20.201 bis €35.200: 30%
  • €35.201 bis €60.000: 37%
  • €60.001 bis €300.000: 45%
  • Über €300.000: 47%

Beckham-Gesetz

Das Beckham-Gesetz bietet einen einheitlichen Einkommenssteuersatz von 24% für qualifizierte ausländische Arbeitnehmer, die nach Spanien zum Zwecke der Erwerbstätigkeit ziehen. Dies gilt für in Spanien erzieltes Einkommen und kann erheblichen Einsparungen im Vergleich zu den üblichen progressiven Steuersätzen bedeuten. Beachten Sie, dass bestimmte Einkommensarten wie Erbschaften, Kapitalgewinne und Geschenke aus Spanien vom Vorteil des Beckham-Gesetzes ausgeschlossen sind.

Steuerliche Abzüge und Freibeträge

Mehrere Abzüge und Freibeträge können das zu versteuernde Einkommen für ansässige Personen reduzieren:

  • Persönlicher Freibetrag: €5.550 (unter 65), €6.700 (65+), €8.100 (75+).
  • Kinderfreibetrag: €2.400 (erstes Kind), €2.700 (zweites), €4.000 (drittes), €4.500 (jeweils danach).
  • Abhängiger Verwandter Freibetrag: €1.150 (65+), €2.550 (75+).
  • Mutterschaftsförderung: €2.800 jährlich pro Kind unter drei Jahren.
  • Energieeffizienzmaßnahmen: Abzüge für haussanierende Maßnahmen im Zusammenhang mit Energieeffizienz sind bis Ende 2025 verfügbar.
  • Kauf von Elektrofahrzeugen: Abzüge für den Kauf von Elektrofahrzeugen und die Installation von Ladestationen werden bis 2025 verlängert.

Sozialversicherungsbeiträge

Sozialversicherungsbeiträge sind für Arbeitnehmer in Spanien verpflichtend, mit Beiträgen, die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt werden.

Beiträge des Arbeitnehmers

  • Sozialversicherung: 4,83% (einschließlich MEI).
  • Arbeitslosigkeit: 1,55%.
  • Berufliche Weiterbildung: 0,10%.
  • Solidaritätsbeitrag: 0,15% - 0,19% auf Einkünfte über €5.101,20 monatlich.

Arbeitgeberbeiträge (Informativ – nicht vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen)

  • Allgemeine Risiken: 23,60%
  • Arbeitslosigkeit: 5,50%
  • Berufliche Weiterbildung: 0,70%
  • Wettbewerbsfonds für Lohngarantie: 0,20%

Die Sätze und Grenzen für Sozialversicherungsbeiträge sowie bestimmte Einkommenssteuerabzüge (z.B. Solidaritätsbeitrag) unterliegen jährlichen Überprüfungen. Es ist empfehlenswert, diese Zahlen zu Beginn jedes Jahres zu validieren. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Werte variieren können.

Zusätzliche Überlegungen

  • Steuerjahr: Das spanische Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr, vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
  • Steuererklärung: Personen mit Einkommen von zwei oder mehr Zahlstellen, die €2.500 übersteigen, sind verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen. Die Steuererklärungssaison in Spanien findet in der Regel zwischen April und Juni des Folgejahres statt.

Diese Informationen sind Stand Februar 17, 2026. Steuergesetze und -regelungen können Änderungen unterliegen. Es wird empfohlen, einen Steuerberater für eine individuelle Beratung zu konsultieren.

Martijn
Daan
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