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Arbeitsgenehmigungen und Visa in Spanien

Arbeitsgenehmigungen und Visaanforderungen

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Mitarbeiter in Spanien sponsern.

Spanien work-permits-and-visas overview

Spain bietet überzeugende Möglichkeiten für Unternehmen, die ihre globale Präsenz erweitern möchten, dank seiner robusten Wirtschaft, qualifizierten Arbeitskräfte und hohen Lebensqualität. Für Arbeitgeber kann die Nutzung dieses internationalen Talentpools erhebliche Vorteile bringen. Allerdings erfordert die erfolgreiche Einstellung oder Umsiedlung ausländischer Mitarbeiter nach Spanien ein klares Verständnis der komplexen Visa- und Arbeitserlaubnisprozesse des Landes.

Die Navigation durch diese Einwanderungsanforderungen ist nicht nur für einen reibungslosen Onboarding-Prozess wichtig; sie ist auch unerlässlich für die rechtliche Konformität. Die Beschäftigung eines ausländischen Staatsbürgers ohne ordnungsgemäße Genehmigung ist illegal und kann zu schweren Strafen führen, einschließlich hoher Geldstrafen und sogar Sperren für zukünftige ausländische Rekrutierungen. Dieser Leitfaden soll den Prozess entmystifizieren und Arbeitgebern eine umfassende Roadmap für die legale und ethische Förderung internationaler Talente in Spanien bieten.

Wer benötigt ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis in Spanien?

Der erste entscheidende Schritt ist die Feststellung, ob ein ankommender Mitarbeiter ein Arbeitsvisum oder eine Arbeitserlaubnis für Spanien benötigt. Dies hängt hauptsächlich von seiner Staatsangehörigkeit sowie der Dauer und dem Zweck seines Aufenthalts ab. EU/EEA/Schweizer Staatsangehörige profitieren vom Grundsatz der Freizügigkeit; sie benötigen kein Visum oder eine Arbeitserlaubnis, um in Spanien zu leben und zu arbeiten.

Die einzige Formalität für sie ist die Anmeldung beim Zentralregister der Ausländer, falls sie planen, länger als 90 Tage zu bleiben, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Das bedeutet, dass die Einstellung eines EU/EEA/Schweizer Staatsbürgers relativ unkompliziert ist, da Arbeitgeber keine Arbeitserlaubnis für sie sponsern müssen.

Nicht-EU-Staatsangehörige und Kurz- vs. Langaufenthalte

Im Gegensatz dazu benötigen Nicht-EU-Staatsangehörige aus Ländern außerhalb der EU/EEA/Schweiz stets ein Visum und eine Arbeitserlaubnis, um legal in Spanien zu arbeiten. Während viele Nicht-EU-Staatsangehörige für Kurzbesuche (bis zu 90 Tage für Tourismus oder Geschäftsreisen) visumfrei nach Spanien einreisen können, gewähren diese Kurzzeitvisa kein Recht auf Arbeit oder Gehalt.

Jede entlohnte Tätigkeit eines Nicht-EU-Staatsangehörigen in Spanien erfordert grundsätzlich eine vorherige Genehmigung, selbst für kurzfristige Einsätze. Die 90-Tage-Regel ist eine kritische Grenze: Aufenthalte unter 90 Tagen (in einem Zeitraum von 180 Tagen) gelten als "Kurzaufenthalt". Für längere Aufenthalte als 90 Tage oder bei formeller Beschäftigung ist eine Arbeitserlaubnis/ Aufenthaltserlaubnis unerlässlich.

Die meisten Arbeitgeber, die ausländisches Talent einstellen, werden auf Langzeit-Arbeitserlaubnisse für Beschäftigungen über drei Monate hinaus abzielen. Im Wesentlichen können EU-Bürger frei arbeiten (mit einfacher Anmeldung), während Nicht-EU-Bürger eine spanische Arbeitserlaubnis und ein Visum benötigen, um in Spanien beschäftigt zu werden. Im Folgenden werden die verschiedenen Arten von Arbeitserlaubnissen erläutert.

Gängige Arten von Arbeitserlaubnissen in Spanien

Das spanische Einwanderungssystem bietet verschiedene Visa- und Aufenthaltserlaubnispfade, die jeweils für unterschiedliche berufliche Profile und Situationen konzipiert sind. Die richtige Visaart für Ihren Mitarbeiter zu identifizieren, basierend auf seiner Rolle, Qualifikation und Art des Einsatzes, ist entscheidend. Hier eine Übersicht der wichtigsten Arbeitserlaubnisse und ihrer zentralen Zulassungskriterien.

1. Standard-Arbeitserlaubnis (Residencia y Trabajo por Cuenta Ajena)

Dies ist der traditionelle Weg, um einen Nicht-EU-Staatsbürger als Arbeitnehmer eines spanischen Unternehmens einzustellen. Oft als "Arbeitserlaubnis" bezeichnet, erfordert sie, dass der Arbeitgeber zunächst eine Arbeitserlaubnis für den spezifischen Mitarbeiter und die Stelle bei den spanischen Arbeitsbehörden beantragt. Ein entscheidender Aspekt dieser allgemeinen Arbeitserlaubnis ist der Arbeitsmarkttest.

Die Stelle muss in der Regel auf der spanischen Liste der Mangelberufe stehen, oder der Arbeitgeber muss nachweisen, dass kein geeigneter Kandidat innerhalb Spaniens oder der EU verfügbar war, um die Rolle zu besetzen. Das bedeutet oft, dass der Arbeitgeber die Stelle ausschreiben und ein Zertifikat des öffentlichen Arbeitsamtes vorlegen muss, das einen Mangel an lokalen Bewerbern bestätigt.

Aufgrund dieser Anforderung ist die Standard-Arbeitserlaubnis am praktikabelsten für Berufe mit hoher Nachfrage oder sehr spezifischen Fähigkeiten. Die anfängliche Genehmigung ist in der Regel ein Jahr gültig und kann verlängert werden. Sie ist eine gute Option für gewöhnliche Fach- oder Hilfskräfte, die nicht für andere spezielle Kategorien qualifizieren.

Zulassungsvoraussetzungen: Ein verbindliches Jobangebot/Vertrag eines spanischen Arbeitgebers, Genehmigung der Arbeitserlaubnis (mit Arbeitsmarkttest), ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis und die Erfüllung der Jobqualifikationen.

2. Hochqualifizierte Fachkräfte (HQP) Visa

Spanien fördert aktiv die Rekrutierung von Spitzeninternationalen Talenten durch die Autorización de Residencia para Profesionales Altamente Cualificados, bekannt als HQP-Visum. Diese vereinfachte Option ist für qualifizierte Fachkräfte, Manager und Techniker konzipiert, die in strategische oder leitende Positionen eingestellt werden. Sie fällt unter Spaniens "Gesetz der Unternehmer" (Ley 14/2013), das eine beschleunigte Bearbeitung und den Verzicht auf den Arbeitsmarkttest ermöglicht.

Um zugelassen zu werden, müssen die Stelle und das Unternehmen bestimmte Kriterien erfüllen. Typischerweise sollte der Arbeitgeber ein großes Unternehmen oder ein KMU in einem strategischen Sektor sein oder ein Projekt von besonderem wirtschaftlichem Interesse durchführen. Der Kandidat muss über einen starken beruflichen Hintergrund verfügen, in der Regel einen Hochschulabschluss oder mindestens 3 Jahre gleichwertige Berufserfahrung.

Es gilt eine Mindestgehaltsgrenze, die sicherstellt, dass die Rolle tatsächlich "hochqualifiziert" ist. Während kein fixer Betrag für alle Fälle gilt, erwarten die Behörden in der Regel ein Gehalt von mindestens ca. €40.000+ pro Jahr für technische/berufliche Rollen und höher (ca. €54.000+) für Führungspositionen. Ein Softwareingenieur außerhalb der EU mit fünf Jahren Erfahrung oder ein Finanzspezialist mit Master-Abschluss würde wahrscheinlich qualifizieren.

Der Hauptvorteil des HQP-Visums ist, dass die Genehmigung der Arbeitserlaubnis durch die Abteilung für Großunternehmen (UGE) erfolgt, was zu beschleunigten Bearbeitungszeiten führt, oft innerhalb von 20 Werktagen. Die initiale Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für bis zu 2 oder 3 Jahre (je nach Vertragslaufzeit) erteilt und ist verlängerbar. Diese Visakategorie erlaubt auch, dass unmittelbare Familienmitglieder als Angehörige nach Spanien ziehen können.

Zulassungskriterien zusammengefasst: Ein spezialisiertes Jobangebot von einem qualifizierten Unternehmen, das die Anforderungen an Abschluss/Erfahrung und Gehaltsniveau erfüllt, sowie ein sauberes Führungszeugnis. Der Arbeitgeber reicht einen speziellen Antrag ein, um zu beweisen, dass die Rolle und der Kandidat die hochqualifizierten Kriterien erfüllen.

3. EU Blue Card

Die EU Blue Card ist ein europaweites Arbeitserlaubnisprogramm für hochqualifizierte Fachkräfte, bei dem Spanien als teilnehmendes Land fungiert. Ähnlich wie das HQP-Visum zielt sie darauf ab, qualifizierte Talente anzuziehen, und bietet Vorteile auf EU-Ebene, wie z.B. erleichterte Mobilität in andere EU-Länder nach bestimmten Zeiten.

Um in Spanien für eine Blue Card zu qualifizieren, muss der ausländische Kandidat einen anerkannten Hochschulabschluss (mindestens ein 3-jähriger Bachelor) oder mindestens 5 Jahre relevante Berufserfahrung vorweisen. Außerdem muss ein fester Job in Spanien mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr vorliegen.

Entscheidend ist, dass das Gehalt eine bestimmte Schwelle erreicht: Ab 2025 liegt das Mindestgehalt für Blue-Card-Positionen bei etwa €40.077 pro Jahr. Für bestimmte Berufe oder höhergestellte Rollen kann die Schwelle höher liegen (z.B. Führungspositionen um die €54.000 jährlich).

Im Gegensatz zum Standard-Arbeitserlaubnis ist kein Arbeitsmarkttest für Blue-Card-Anträge erforderlich. Die Blue Card wird in Spanien in der Regel für eine Anfangszeit (oft 2 Jahre, manchmal bis zu 3 Jahre) erteilt und kann verlängert werden. Nach 5 Jahren Besitz einer Blue Card (einschließlich Zeit in anderen EU-Ländern) kann der Antrag auf eine langfristige EU-Aufenthaltserlaubnis gestellt werden.

Wichtig ist, dass die spanische Blue Card den Mitarbeiter mindestens für die ersten zwei Jahre an den spezifischen Arbeitgeber und die Rolle bindet; Änderungen vor Ablauf könnten eine neue Genehmigung erfordern.

Zulassungskriterien: Hochschulabschluss oder gleichwertige Erfahrung, ein Jobangebot mit Gehalts- und Vertragslaufzeit, sowie ggf. berufliche Zulassungsvoraussetzungen.

4. Intra-Unternehmen-Transfer (ICT) Permit

Wenn Sie einen bestehenden Mitarbeiter von einer Ihrer ausländischen Niederlassungen in eine verbundene Einheit in Spanien versetzen, ist die Intra-Company-Transfer-Route speziell für dieses Szenario vorgesehen. Spanien setzt die EU-ICT-Richtlinie um, die multinationale Konzerne befähigt, Personal für temporäre Einsätze nach Spanien zu transferieren.

Das ICT-Visum umfasst Manager, Spezialisten sowie Trainees, die in Spanien bei einem Unternehmen innerhalb derselben Konzerngruppe arbeiten sollen. Wesentliche Voraussetzungen sind, dass der Mitarbeiter mindestens 3 bis 6 Monate vor dem Transfer für Ihr Unternehmen oder Ihre Gruppe außerhalb Spaniens gearbeitet hat (3 Monate sind bei ICT in Spanien üblich).

Für Manager/Spezialisten müssen sie entweder einen Hochschulabschluss oder umfangreiche Berufserfahrung in ihrem Fachgebiet vorweisen. Die Zuweisung in Spanien muss in einer leitenden, professionellen oder Ausbildungsfunktion erfolgen, die ihrem Hintergrund entspricht. Ein großer Vorteil ist, dass ICT-Genehmigungen, wie HQP-Visa, über die Abteilung für Großunternehmen (UGE) im Rahmen des Unternehmergesetzes bearbeitet werden.

Das bedeutet, es gibt keinen Arbeitsmarkttest, und die Bearbeitung ist schneller als bei der allgemeinen Route. Das ICT-Visum kann für die erwartete Dauer des Einsatzes erteilt werden, bis zu 3 Jahre für Manager/Spezialisten (bis zu 1 Jahr für Trainees). In einigen Fällen kann es bei Bedarf auch etwas verlängert werden (Spanien erlaubt in bestimmten Fällen bis zu insgesamt 5 Jahre für ICT, im Einklang mit den Sozialversicherungsabkommen).

Während des Einsatzes bleibt der Mitarbeiter in der Regel auf der Gehaltsliste des Heimatunternehmens (und oft auch bei der Sozialversicherung des Heimatlandes, falls ein Abkommen besteht). Das ICT-Visum ist ideal für multinationale Unternehmen, die Personal für einige Jahre nach Spanien entsenden.

Zulassungskriterien: Ein Einsatzschreiben des Heimatunternehmens, Nachweis der intra-konzerne Beziehung, eine erforderliche vorherige Beschäftigungszeit und die Erfüllung der Rollen- und Qualifikationskriterien.

5. Digital Nomad Visa

Eine der neuesten Ergänzungen in Spaniens Visumangebot ist das Digital Nomad Visa, eingeführt im Jahr 2023. Dieses Visum (offiziell eine Form der Aufenthaltserlaubnis für internationales Telearbeiten) erlaubt es einem Nicht-EU-Staatsbürger, in Spanien zu leben, während er remote für einen Arbeitgeber oder Kunden außerhalb Spaniens arbeitet.

Für Unternehmen kann dies nützlich sein, wenn Sie einen ausländischen Mitarbeiter haben, der nach Spanien umziehen und remote arbeiten möchte, oder wenn Sie jemanden einstellen, der für Ihre ausländische Einheit arbeitet, aber in Spanien ansässig ist. Das Digital Nomad Visa ist zunächst bis zu einem Jahr gültig (als Visum) oder kann direkt als Aufenthaltserlaubnis für bis zu 3 Jahre ausgestellt werden, und ist verlängerbar (Gesamtdauer bis zu 5 Jahren).

Voraussetzung ist, dass die Person remote arbeitet, entweder als Angestellter eines Nicht-Spanischen Unternehmens oder als Freelancer mit überwiegend ausländischen Kunden. Sie dürfen nicht mehr als 20 % ihres Einkommens aus spanischen Unternehmen beziehen. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass sie hochqualifiziert oder erfahren in ihrem Fachgebiet sind (z.B. Hochschulabschluss, Berufszertifikat oder nachweisbare Expertise).

Finanzielle Anforderungen gelten: Die Person muss über ausreichendes Einkommen verfügen, um sich selbst zu versorgen. Das Gesetz bindet dies an den nationalen Mindestlohn (SMI). In der Praxis müssen Antragsteller ein monatliches Einkommen von mindestens 200 % des spanischen Mindestlohns nachweisen, der 2025 bei etwa €2.368 pro Monat (rund €28.500 pro Jahr) für eine Einzelperson liegt.

Dies kann durch Arbeitsverträge, Kundenvereinbarungen oder Kontoauszüge mit regelmäßigem Einkommen nachgewiesen werden. Wenn sie Familienmitglieder mitbringen, müssen zusätzliche Einkünfte (75 % des SMI für einen Ehepartner, 25 % für jedes Kind) nachgewiesen werden. Weitere Anforderungen sind eine Krankenversicherung und ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis.

Aus Sicht des Arbeitgebers wird das Digital Nomad Visa hauptsächlich vom Einzelnen selbst bearbeitet, aber Sie könnten gebeten werden, ein Schreiben zu hinterlegen, das bestätigt, dass die Person remote für Ihr Unternehmen arbeiten kann. Dieses Visum ist bei Tech-Profis und anderen, die von überall aus arbeiten können, sehr beliebt.

Zulassungskriterien: Nicht-EU-Remote-Arbeiter, Nachweis der Remote-Beschäftigung/-Vertrag, Erfüllung der Einkommensschwelle und erfolgreiche Hintergrundüberprüfung. Es ist eine großartige Option, Talente zu halten, die nach Spanien ziehen möchten, während sie weiterhin für Ihr Unternehmen im Ausland arbeiten.

6. Saisonarbeit-Visum

Für Arbeitgeber in Landwirtschaft, Gastgewerbe oder anderen Branchen, die auf kurzfristige saisonale Arbeitskräfte angewiesen sind, bietet Spanien ein spezielles Saisonarbeit-Visum. Diese Visa erlauben Nicht-EU-Arbeitern, für einen festen kurzen Zeitraum (bis zu 9 Monate innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums) nach Spanien zu kommen, um saisonale Arbeiten auszuführen (z.B. Erntearbeiten oder Tourismusseason).

Um ein Saisonarbeit-Visum zu erhalten, muss der Arbeiter einen unterschriebenen saisonalen Arbeitsvertrag mit einem spanischen Unternehmen für den jeweiligen Zeitraum vorweisen. Der Arbeitgeber muss während des Aufenthalts für angemessene Unterkunft sorgen und die Kosten für die Rückreise am Ende des Vertrags decken.

Es ist außerdem erforderlich, dass der Arbeiter sich verpflichtet, nach Abschluss der Saison in sein Heimatland zurückzukehren, was die rein temporäre Natur dieser Visa unterstreicht. In der Regel beantragt der Arbeitgeber die Arbeitserlaubnis ähnlich wie bei einem Standard-Arbeitsvisum, angepasst an die kurze Dauer.

Saisonvisa werden typischerweise für einige Monate ausgestellt (entsprechend der Vertragsdauer, z.B. eine 3-monatige Erntezeit) und können nicht in einen langfristigen Aufenthalt umgewandelt werden. Sie sind sehr jobspezifisch.

Zulassungskriterien: Ein saisonaler Job in einem genehmigten Sektor, Erfüllung der Unterkunfts- und Reisekostenpflichten sowie die Zustimmung des Arbeitnehmers, nach Abschluss des Jobs nach Hause zurückzukehren.

7. Selbstständigen- oder Unternehmer-Visum

Wenn der ausländische Talent, das Sie nach Spanien holen möchten, kein Angestellter auf Ihrer Gehaltsliste sein soll, sondern unabhängig arbeitet (oder ein Unternehmen in Spanien gründet), gibt es ebenfalls Visa-Optionen. Das Trabajo por Cuenta Propia (Selbstständigen-Arbeitserlaubnis) richtet sich an Nicht-EU-Bürger, die planen, in Spanien selbstständig tätig zu sein, z.B. als Freelancer, Berater oder bei der Gründung eines kleinen Unternehmens.

Um dieses Visum zu erhalten, muss die Person einen umfassenden Geschäftsplan vorlegen (falls sie ein neues Unternehmen oder Startup gründet) und nachweisen, dass sie die finanziellen Mittel besitzt, um während des Vorhabens zu investieren und sich selbst zu unterstützen. Die spanischen Behörden prüfen, ob das vorgeschlagene Geschäft tragfähig ist und den Lizenzanforderungen entspricht.

Der Antragsteller muss außerdem alle erforderlichen beruflichen Qualifikationen für die geplante Tätigkeit nachweisen und ggf. Kunden- oder Geschäftskontrakte vorlegen. Spanien möchte sicherstellen, dass ein selbstständiger Ausländer keine Belastung darstellt und dass sein Geschäft realistische Erfolgsaussichten hat. Ein autónomo-Visum (Selbstständigen-Visum) im Rahmen des allgemeinen Regimes wird zunächst für ein Jahr ausgestellt und kann verlängert werden.

Für innovative Unternehmer und Start-up-Gründer bietet Spaniens Entrepreneur Law (Ley 14/2013) eine spezielle Entrepreneur-Visum/-Aufenthaltserlaubnis. Diese richtet sich an diejenigen, die ein "Geschäftsprojekt von allgemeinem Interesse" vorschlagen – typischerweise ein Tech-Startup oder innovatives Unternehmen, das Arbeitsplätze schafft oder zur Wirtschaft Spaniens beiträgt.

Das Projekt muss von spanischen Behörden geprüft werden (z.B. durch ENISA oder das Wirtschaftsministerium), um seine Innovationsfähigkeit zu bestätigen. Erfolgreiche Antragsteller erhalten eine beschleunigte Aufenthaltserlaubnis (oft für 2 Jahre, verlängerbar) und können ihr Startup in Spanien betreiben. In beiden Fällen, selbstständig oder Unternehmer, ist der Antragsteller die Person, die ihr eigenes Visum beantragt.

Als Arbeitgeber könnten Sie auf diese Option stoßen, wenn Sie z.B. einen ausländischen Berater beauftragen oder wenn ein potenzieller Mitarbeiter tatsächlich ein Unternehmen gründen möchte und Sie mit ihm zusammenarbeiten wollen. Dieser Weg kann komplex sein, ist aber für die Person lohnend und trägt zur wachsenden Startup-Szene Spaniens bei.

Zulassungskriterien: Ein solider Geschäftsplan, Nachweis von Mitteln und beruflicher Qualifikation, erforderliche Lizenzen und bei der Unternehmer-Visum die Bestätigung der Innovationskriterien.

8. Golden Visa (Aufenthaltsvisum für Investoren)

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