Spain bietet überzeugende Möglichkeiten für Unternehmen, die ihre globale Präsenz ausbauen möchten, dank einer robusten Wirtschaft, einer qualifizierten Arbeitskraft und einer hohen Lebensqualität. Für Arbeitgeber kann die Nutzung dieses internationalen Talentpools bedeutende Vorteile bringen. Der erfolgreiche Einstieg oder die Umsiedlung ausländischer Mitarbeitender nach Spanien erfordert jedoch ein klares Verständnis der komplexen Visa- und Arbeitserlaubnisverfahren des Landes.
Das Navigieren durch diese Einwanderungsanforderungen ist nicht nur eine Frage eines reibungslosen Onboardings; es ist auch wesentlich für die rechtliche Konformität. Die Einstellung eines ausländischen Mitarbeiters ohne ordnungsgemäße Genehmigung ist illegal und kann zu schweren Strafen führen, einschließlich hoher Geldbußen und sogar zukünftigen Banns für ausländische Rekrutierungen. Dieser Leitfaden soll den Prozess entmystifizieren und Arbeitgebern eine umfassende Roadmap für die legale und ethische Unterstützung internationaler Talente in Spanien bieten.
Wer benötigt ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis in Spanien?
Der erste entscheidende Schritt ist festzustellen, ob ein ankommender Mitarbeiter ein Arbeitsvisum oder eine Arbeitserlaubnis für Spanien braucht. Dies hängt hauptsächlich von ihrer Nationalität sowie der Dauer und dem Zweck ihres Aufenthalts ab. EU/EEA/Schweizer Staatsangehörige profitieren vom Grundsatz der Freizügigkeit; sie benötigen kein Visum oder eine Arbeitserlaubnis, um in Spanien zu leben und zu arbeiten.
Die einzige Formalität für sie besteht darin, sich beim Zentralen Melderegister für Ausländer zu registrieren, falls sie vorhaben, länger als 90 Tage zu wohnen, um eine Aufenthaltsbescheinigung zu erhalten. Das bedeutet, die Einstellung eines EU/EEA/Schweizer Bürgers ist relativ unkompliziert, da Arbeitgeber kein Sponsoring für eine Arbeitserlaubnis benötigen.
Nicht-EU-Staatsangehörige und Kurz- vs. Langzeitaufenthalte
Im Gegensatz dazu benötigen Nicht-EU-Staatsangehörige aus Ländern außerhalb der EU/EEA/Schweiz immer ein Visum und eine Arbeitserlaubnis, um legal in Spanien zu arbeiten. Während viele Nicht-EU-Bürger für kurze Besuche (bis zu 90 Tage für Tourismus oder Geschäftsreisen) visumfrei nach Spanien einreisen können, gewähren diese Kurzzeitvisa kein Recht auf Arbeit oder Gehalt.
Jegliche bezahlte Arbeit durch einen Nicht-EU-Staatsangehörigen in Spanien erfordert grundsätzlich eine vorherige Genehmigung, selbst bei kurzfristigen Einsätzen. Die 90-Tage-Regel ist eine entscheidende Grenze: Aufenthalte unter 90 Tagen (in einem Zeitraum von 180 Tagen) gelten als "Kurzaufenthalt". Für jeden Aufenthalt, der länger als 90 Tage dauert, oder bei formeller Beschäftigung, ist eine Arbeits- / Aufenthaltserlaubnis unerlässlich.
Die meisten Arbeitgeber, die ausländisches Talent einstellen, werden eher auf langfristige Arbeitserlaubnisse für Aufenthalte von über drei Monaten schauen. Grundsätzlich können EU-Bürger ohne große Hürden arbeiten (mit einfacher Registrierung), während Nicht-EU-Bürger eine spanische Arbeitserlaubnis und -visum benötigen, um hier beschäftigt zu werden. Im Folgenden werden wir die verschiedenen Arten von Arbeitsvisa näher erläutern.
Gängige Arten von Arbeitserlaubnissen in Spanien
Das spanische Einwanderungssystem bietet verschiedene Visa- und Aufenthaltsmöglichkeiten, die jeweils für unterschiedliche berufliche Profile und Situationen ausgelegt sind. Ein passendes Visum für Ihren Mitarbeitenden basierend auf Rolle, Qualifikationen und Art des Einsatzes zu identifizieren, ist entscheidend. Hier eine Übersicht über die wichtigsten Arbeitserlaubnisse und ihre wesentlichen Zulassungskriterien.
1. Standard-Arbeitsvisum (Residencia y Trabajo por Cuenta Ajena)
Dies ist der traditionelle Weg, um einen Nicht-EU-Bürger als Angestellten eines spanischen Unternehmens zu beschäftigen. Häufig als "Arbeitserlaubnis" bezeichnet, erfordert es, dass der Arbeitgeber zunächst eine Arbeitsgenehmigung für den spezifischen Mitarbeitenden und die konkrete Stelle bei den spanischen Arbeitsbehörden beantragt. Ein entscheidender Aspekt ist der Arbeitsmarkt-Test.
Die Position muss in der Regel auf der spanischen Liste der Mangelberufe stehen oder der Arbeitgeber muss nachweisen, dass kein geeigneter Kandidat innerhalb Spaniens oder der EU für die Stelle verfügbar war. Das bedeutet oft, die Stelle zu veröffentlichen und ein Zertifikat der öffentlichen Arbeitsverwaltung zu erhalten, das einen Mangel an einheimischen Bewerbern bestätigt.
Aufgrund dieser Anforderung ist das Standard-Arbeitsvisum am praktikabelsten für Berufe mit hoher Nachfrage oder sehr spezifischen Fähigkeiten. Die Erstgenehmigung ist meist ein Jahr gültig und verlängerbar. Es ist eine gute Wahl für gewöhnliche Fach- oder Hilfsberufe, die nicht für andere Sonderkategorien qualifizieren.
Zulassungsvoraussetzungen: Ein schriftliches Jobangebot/-vertrag eines spanischen Arbeitgebers, die Genehmigung der Arbeitserlaubnis (mit positiven Arbeitsmarkt-Test), ein einwandfreier polizeilicher Führungszeugnisnachweis und die Erfüllung der Berufsqualifikationen.
2. Hochqualifizierte Fachkräfte (HQP)-Visum
Spanien fördert aktiv die Rekrutierung erstklassiger internationaler Talente durch die Autorización de Residencia para Profesionales Altamente Cualificados, bekannt als das HQP-Visum. Diese vereinfachte Option richtet sich an Fachkräfte, Manager und Techniker, die in strategische oder leitende Positionen eingestellt werden. Es fällt unter Spaniens Ley 14/2013, die eine beschleunigte Bearbeitung und den Verzicht auf den Arbeitsmarkt-Test ermöglicht.
Zur Zulassung muss die Stelle und das Unternehmen bestimmte Kriterien erfüllen. Üblicherweise sollte der Arbeitgeber ein Großunternehmen oder ein KMU in einem strategischen Sektor sein oder ein Projekt mit besonderem wirtschaftlichem Interesse verfolgen. Der Kandidat muss einen starken beruflichen Hintergrund nachweisen, meist durch einen Hochschulabschluss oder mindestens 3 Jahre gleichwertige Berufserfahrung.
Es wird auch eine Mindestgehaltsgrenze festgelegt, um sicherzustellen, dass die Rolle tatsächlich "hochqualifiziert" ist. Konkrete Beträge sind nicht fix, aber Behörden erwarten meist ein Gehalt von mindestens rund €40.000+ jährlich für technische/professionelle Rollen und noch mehr (ca. €54.000+) für leitende Positionen. Beispiel: Ein Nicht-EU-Softwareingenieur mit fünf Jahren Erfahrung oder ein Finanzspezialist mit Masterabschluss würde wahrscheinlich qualifizieren.
Der große Vorteil des HQP-Visums ist, dass die Genehmigung der Arbeitserlaubnis durch die Abteilung für große Unternehmen (UGE) erfolgt, was eine beschleunigte Bearbeitung innerhalb von oft 20 Werktagen ermöglicht. Die erste Dauer-Aufenthaltsgenehmigung wird meist für 2 oder 3 Jahre (je nach Vertragsdauer) erteilt und ist verlängerbar. Dieses Visum erlaubt auch sofortige Familienzusammenführung.
Zulassungskriterien: Ein spezialisiertes Jobangebot von einem qualifizierten Unternehmen, Erfüllung der Qualifikations- und Gehaltsanforderungen sowie ein sauberes Führungszeugnis. Das Unternehmen muss einen speziellen Antrag stellen, um den hohen Qualifikationsanspruch zu bestätigen.
3. EU Blue Card
Die EU Blue Card ist ein europaweites Arbeitserlaubnisprogramm für hochqualifizierte Fachkräfte, an dem auch Spanien teilnimmt. Sie ähnelt dem HQP-Visum bei ihrem Ziel, qualifiziertes Personal anzuziehen, bietet jedoch EU-weite Vorteile, wie eine erleichterte Mobilität in andere EU-Länder nach bestimmten Zeiten.
Um in Spanien für die Blue Card zugelassen zu werden, muss der ausländische Kandidat einen anerkannten Hochschulabschluss (mindestens 3 Jahre Bachelor) besitzen oder mindestens 5 Jahre relevante Berufserfahrung nachweisen. Außerdem muss ein festes, mindestens ein Jahr dauerndes Jobangebot in Spanien vorliegen.
Entscheidend ist, dass das Gehalt mindestens einem festgelegten Schwellenwert entspricht: Ab 2025 setzt Spanien die Untergrenze für Blue-Card-Positionen bei etwa €40.077 pro Jahr an. Dieser Wert kann für bestimmte Berufe oder führende Positionen höher liegen (z.B. Managementstellen mit ca. €54.000 jährlich).
Anders als bei der Standard-Arbeitserlaubnis ist für die Blue Card kein Arbeitsmarkt-Test notwendig. Die Blue Card in Spanien wird meist für eine Anfangszeit (oft 2 Jahre, manchmal bis zu 3 Jahre) erteilt und kann verlängert werden. Nach 5 Jahren Besitz einer Blue Card (inkl. Zeiten in anderen EU-Ländern) kann der Mitarbeitende eine dauerhafte EU-Residenz beantragen.
Wichtig: Die spanische Blue Card bindet den Mitarbeiter für mindestens die ersten zwei Jahre an den konkreten Arbeitgeber und die Rolle; vorzeitige Änderungen erfordern möglicherweise eine neue Genehmigung.
Zulassungskriterien: Hochschulabschluss oder gleichwertige Erfahrung, ein Jobangebot mit Gehalts- und Vertragslaufzeit, sowie ggf. das Vorliegen erforderlicher Berufslizenzen.
4. Intra-Unternehmen-Transfer (ICT)-Permit
Wenn Sie eine bestehende Mitarbeitende(r) von einer Ihrer Firmenstellen im Ausland in eine Tochtergesellschaft in Spanien versetzen, ist die Intra-Company-Transfer-Route speziell für dieses Szenario gedacht. Spanien implementiert die EU-ICT-Richtlinie, die multinationalen Konzernen ermöglicht, Mitarbeiter vorübergehend nach Spanien zu entsenden.
Das ICT-Visum gilt für Manager, Fachkräfte sowie Trainees, die in Spanien bei einem Unternehmen des gleichen Konzernverbundes arbeiten. Wesentliche Anforderungen sind, dass der Mitarbeiter mindestens 3 bis 6 Monate vor der Versetzung für Ihr Unternehmen außerhalb Spaniens gearbeitet hat (3 Monate sind Standard für ICT in Spanien).
Für Manager/Fachkräfte müssen sie entweder einen Hochschulabschluss oder umfangreiche Berufserfahrung vorweisen. Die Zuweisung in Spanien muss in leitender, fachlicher oder Ausbildungsfunktion erfolgen, die ihrem Hintergrund entspricht. Ein Vorteil ist, dass ICT-Genehmigungen wie HQP-Visa durch die Abteilung für große Unternehmen (UGE) bearbeitet werden, was einen schnelleren Ablauf ermöglicht.
Es entfällt der Arbeitsmarkt-Test, und die Bearbeitung erfolgt zügiger als beim allgemeinen Prozess. Das ICT-Visum kann für die voraussichtliche Dauer des Einsatzes erteilt werden, bis zu 3 Jahre für Manager/Fachkräfte (bis zu 1 Jahr für Trainees). In manchen Fällen ist eine Verlängerung möglich, insgesamt bis zu 5 Jahre, entsprechend den Grenzen der Sozialversicherungsabkommen.
Während des Einsatzes bleibt der Mitarbeiter in der Regel auf der Gehaltsliste des Heimatunternehmens und ggf. bei der Sozialversicherung im Heimatland (falls ein Abkommen besteht). Das ICT-Visum ist ideal für multinationale Unternehmen, die Mitarbeitende für einige Jahre nach Spanien entsenden.
Zulassungskriterien: Ein Einsatzschreiben des Heimatunternehmens, Nachweis der intra-Unternehmens-Beziehung, eine vorherige Beschäftigungsdauer, sowie Erfüllung der Rollen- und Qualifikationsanforderungen.
5. Digital Nomad Visum
Eine der neuesten Ergänzungen zu Spaniens Visa-Optionen ist das Digital Nomad Visum, eingeführt 2023. Dieses Visum (offiziell eine Aufenthaltsgenehmigung für internationale Telearbeit) erlaubt einem Nicht-EU-Bürger, in Spanien zu wohnen und gleichzeitig remote für einen Arbeitgeber oder Kunden außerhalb Spaniens zu arbeiten.
Für Unternehmen kann das nützlich sein, falls Sie einen ausländischen Mitarbeitenden haben, der nach Spanien umziehen und remote arbeiten möchte, oder wenn Sie eine Person einstellen, die für Ihre Auslandseinheit arbeitet, aber in Spanien ansässig ist. Das Digital Nomad Visum ist zunächst bis zu einem Jahr gültig (als Visum), kann aber auch als Aufenthaltsgenehmigung für bis zu 3 Jahre ausgestellt werden und ist verlängerbar (Gesamtdauer bis zu 5 Jahren).
Zulassungsvoraussetzung ist, dass die Person remote arbeitet, entweder als Angestellte eines Nicht-Spaniers oder als Freelancer mit überwiegend ausländischen Kunden. Es dürfen nicht mehr als 20 % des Einkommens aus spanischen Unternehmen stammen. Zudem muss nachgewiesen werden, dass sie hochqualifiziert oder erfahren in ihrem Bereich sind (z.B. Hochschulabschluss, Berufszertifikat oder nachweisliche Expertise).
Finanzielle Anforderungen: Die Person muss ausreichendes Einkommen nachweisen, um sich selbst zu versorgen. Die Gesetzgebung knüpft dies an den nationalen Mindestlohn (SMI). Praktisch müssen Antragstellende monatlich mindestens 200 % des spanischen Mindestlohns verdienen, was 2025 etwa €2.368 pro Monat (rund €28.500 im Jahr) für eine einzelne Person entspricht.
Dies kann durch Arbeitsverträge, Kundenvereinbarungen oder Kontoauszüge mit regelmäßigem Einkommen nachgewiesen werden. Bei Familiennachzug (Ehepartner, Kinder) sind zusätzliche Einkommensnachweise (75 % des SMI für den Ehepartner, 25 % für jedes Kind) erforderlich. Weitere Voraussetzungen sind eine Krankenversicherung und ein sauberes Führungszeugnis.
Aus Arbeitgebersicht wird das Digital Nomad Visum meist vom Mitarbeitenden selbst beantragt, Sie könnten aber gebeten werden, ein Schreiben zu hinterlegen, das bestätigt, dass die Person remote für Ihr Unternehmen arbeiten kann. Dieses Visum ist bei Tech-Fachkräften und anderen, die von überall arbeiten können, sehr beliebt.
Zulassungskriterien: Nicht-EU-Rückkehrer, Nachweis der remote Arbeit/Vertrag, Erfüllung der Einkommensgrenze, sowie positive Hintergrundüberprüfung.
6. Saisonarbeitsvisum
Für Arbeitgeber im Agrar-, Hospitality- oder anderen Branchen, die auf kurzfristige saisonale Arbeitskräfte angewiesen sind, bietet Spanien ein spezielles Saisonarbeitsvisum an. Diese Visa erlauben Nicht-EU-Arbeitnehmern, für eine festgelegte kurze Dauer (bis zu 9 Monate innerhalb eines Jahres) nach Spanien zu kommen, um saisonale Tätigkeiten (z.B. Erntearbeiten oder Tourismusseason) auszuführen.
Zur Erlangung eines Saisonarbeitsvisums muss der Arbeiter einen unterschriebenen saisonalen Arbeitsvertrag mit einem spanischen Unternehmen für den betreffenden Zeitraum vorweisen. Der Arbeitgeber muss geeignete Unterbringung während des Aufenthalts garantieren und die Rückreise auf Kosten übernehmen.
Es ist auch vorgeschrieben, dass der Arbeiter sich verpflichtet, nach Abschluss der Saison in sein Heimatland zurückzukehren, was die strikt temporäre Natur dieser Visa unterstreicht. Üblicherweise beantragt der Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis ähnlich wie bei einem Standard-Arbeitspermit, jedoch speziell für die kurze Dauer.
Saisonvisa werden meist für einige Monate ausgestellt (z.B. 3 Monate bei der Erntezeit) und können nicht in einen langfristigen Aufenthalt umgewandelt werden. Sie sind sehr auf die konkrete Tätigkeit beschränkt.
Zulassungskriterien: Saisonarbeit in einem zugelassenen Sektor, Erfüllung der Wohn- und Reisekostenpflichten, und die Zusicherung des Arbeitnehmers, nach Beendigung des Jobs nach Hause zurückzukehren.
7. Selbstständigen- oder Unternehmer-Visum
Wenn der ausländische Talent, das Sie nach Spanien holen möchten, kein Angestellter auf Ihrer Lohnliste ist, sondern eigenständig arbeitet (bzw. ein Unternehmen in Spanien gründet), gibt es dafür ebenfalls Visaoptionen. Das Trabajo por Cuenta Propia (Selbständigen-Arbeitserlaubnis) richtet sich an Nicht-EU-Bürger, die in Spanien selbstständig tätig sein wollen, z.B. als Freelancer, Berater oder bei Gründung eines kleinen Unternehmens.
Zur Erlangung dieses Visums muss die Person einen umfassenden Businessplan (bei Neugründungen) erstellen und nachweisen, dass sie die finanziellen Mittel besitzt, um die Investition und den Lebensunterhalt während der Gründungsphase zu bestreiten. Die spanischen Behörden prüfen die Wirtschaftlichkeit und die Einhaltung der erforderlichen Lizenzen.
Der Antragsteller muss außerdem ggf. die erforderlichen beruflichen Qualifikationen für die geplante Tätigkeit nachweisen und Businessverträge oder Kundenbelege vorlegen. Spanien will sicherstellen, dass ein Selbstständiger nicht nur eine Belastung darstellt, sondern auch eine realistische Erfolgschance hat. Das autónomo-Visum wird initial für ein Jahr ausgestellt und ist verlängerbar.
Separat gibt es für innovative Unternehmer und Start-up-Gründer das Entrepreneur Law (Ley 14/2013), das ein spezielles Entrepreneur Visa/Residence Permit vorsieht. Dieses zielt auf „Geschäftsprojekte von allgemeinem Interesse“, meistens Tech-Startups oder innovative Unternehmen, die Arbeitsplätze schaffen und die Wirtschaft Spaniens fördern.
Das Projekt muss von den spanischen Behörden (z.B. über ENISA oder das Wirtschaftsministerium) geprüft und hinsichtlich Innovation bestätigt werden. Bei positiver Entscheidung erhalten die Antragsteller eine beschleunigte Aufenthaltserlaubnis (oft für 2 Jahre, verlängerbar) und können ihr Startup in Spanien betreiben. In beiden Fällen – Selbstständige und Unternehmer – ist der Antragsteller die Person, die das Visum beantragt.
Als Arbeitgeber könnten Sie dies eventuell relevant finden, wenn Sie z.B. einen ausländischen Berater beauftragen oder ein künftiger Mitarbeitender plant, ein Unternehmen zu gründen und Sie eine Partnerschaft eingehen möchten. Dieser Weg ist komplex, aber lohnenswert für den Einzelnen und fördert die Startup-Szene in Spanien.
Zulassungskriterien: Guter Geschäftsplan, Finanzierungsnachweise, berufliche Qualifikationen, erforderliche Lizenzen, sowie bei der Unternehmer-Visa eine Innovationseignung.
8. Goldene Visa (Aufenthaltsvisa für Investoren)
Bis vor Kurzem bot Spanien ein Investoren-Programm, bekannt als die „Golden Visa“, das es Nicht-EU-Investoren ermöglichte, durch bedeutende Investitionen eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, ohne eine separate Arbeitserlaubnis zu benötigen (sie konnten frei in Spanien wohnen und auch arbeiten). Qualifizierende Investitionen umfassten z.B.: den Kauf von Immobilien im Wert von mindestens €500.000 (pro Antragsteller), Investitionen von €1 Million in spanische Aktien oder Bankeinlagen oder €2 Millionen in spanische Staatsan bonds.
Investoren konnten auch durch größere Geschäftsprojekte in Spanien qualifizieren, die von allgemeinem Interesse waren (z.B. Schaffung von Arbeitsplätzen). Die Golden Visa war attraktiv wegen eines schnellen Genehmigungsverfahrens, ohne vorherigen Aufenthalt in Spanien zu benötigen, und sehr flexiblen Aufenthaltsanforderungen.
Allerdings ist Spanien in
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