Spain bietet überzeugende Möglichkeiten für Unternehmen, die ihre globale Präsenz erweitern möchten, dank ihrer robusten Wirtschaft, qualifizierten Arbeitskräfte und hoher Lebensqualität. Für Arbeitgeber kann die Nutzung dieses internationalen Talentpools erhebliche Vorteile bringen. Allerdings erfordert die erfolgreiche Einstellung oder Umsiedlung ausländischer Mitarbeiter nach Spanien ein klares Verständnis der komplexen Visa- und Arbeitserlaubnisprozesse des Landes.
Das Navigieren durch diese Einwanderungsanforderungen ist nicht nur eine Frage eines reibungslosen Onboardings; es ist entscheidend für die rechtliche Konformität. Die Einstellung eines ausländischen Staatsbürgers ohne die erforderliche Genehmigung ist Illegal und kann zu schweren Strafen führen, einschließlich empfindlicher Geldbußen und sogar zukünftigen Bannungen bei ausländischer Rekrutierung. Dieser Leitfaden zielt darauf ab, den Prozess zu entmystifizieren, und bietet Arbeitgebern eine umfassende Roadmap für die legale und ethische Förderung internationaler Talente in Spanien.
Wer benötigt in Spanien ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis?
Der erste entscheidende Schritt ist festzustellen, ob ein ankommender Mitarbeiter ein Arbeitsvisum oder eine Arbeitserlaubnis für Spanien benötigt. Dies hängt hauptsächlich von seiner Staatsangehörigkeit sowie von Dauer und Zweck seines Aufenthalts ab. EU/EWR/Schweizer Staatsbürger profitieren vom Prinzip der Freizügigkeit; sie benötigen kein Visum oder eine Arbeitserlaubnis, um in Spanien zu leben und zu arbeiten.
Die einzige Formalität für sie ist die Anmeldung beim Central Register of Foreign Nationals (Zentralregister der Ausländer), falls sie länger als 90 Tage bleiben möchten, und den Erhalt eines Aufenthaltsscheins. Das bedeutet, dass die Einstellung eines EU/EWR/Schweizer Bürgers relativ einfach ist, da Arbeitgeber keine Arbeitserlaubnis sponsern müssen.
Nicht-EU-Staatsangehörige und Kurz- vs. Langzeitaufenthalte
Im Gegensatz dazu benötigen Nicht-EU-Staatsangehörige aus Ländern außerhalb der EU/ EWR/Schweiz immer ein Visum und eine Arbeitserlaubnis, um legal in Spanien zu arbeiten. Während viele Nicht-EU-Staatsangehörige für Kurzbesuche (bis zu 90 Tage) visumfrei nach Spanien einreisen können (z.B. für Tourismus oder Geschäfte), berechtigen diese Kurzzeitvisa nicht zum Arbeiten oder zum Erwerb eines Gehalts.
Jegliche entlohnte Tätigkeit eines Nicht-EU-Staatsangehörigen in Spanien erfordert grundsätzlich eine vorherige Genehmigung, selbst bei kurzfristigen Einsätzen. Die 90-Tage-Regel ist eine entscheidende Grenze: Aufenthalte unter 90 Tagen (innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums) gelten als "Kurzaufenthalt". Für längere Aufenthalte als 90 Tage oder bei formeller Beschäftigung ist eine Arbeitserlaubnis/ Aufenthaltserlaubnis notwendig.
Die meisten Arbeitgeber, die ausländisches Talent einstellen, werden auf Langzeit-Arbeitserlaubnisse für Beschäftigungen von mehr als drei Monaten abzielen. Grundsätzlich können EU-Staatsbürger frei arbeiten (mit einfacher Registrierung), während Nicht-EU-Staatsangehörige eine spanische Arbeitserlaubnis und eine COR (Contractor of Record) benötigen, um in Spanien beschäftigt zu werden. Im Folgenden werden wir die verschiedenen Arten von Arbeitserlaubnissen und Visa betrachten.
Gängige Visumtypen in Spanien
Das spanische Einwanderungssystem bietet verschiedene Wege zum Visum und zur Aufenthaltserlaubnis, jeweils für unterschiedliche Berufsprofile und Situationen. Die Identifikation des richtigen Visumtyps für Ihren Mitarbeiter, basierend auf dessen Rolle, Qualifikationen und Art des Einsatzes, ist entscheidend. Hier eine Übersicht der wichtigsten Arbeitserlaubnisse und deren zentrale Voraussetzungen.
1. Standard-Arbeitserlaubnis (Residencia y Trabajo por Cuenta Ajena)
Dies ist der traditionelle Weg, um einen Nicht-EU-Staatsbürger als Mitarbeiter eines spanischen Unternehmens einzustellen. Oft als „Arbeitserlaubnis“ bezeichnet, erfordert sie, dass der Arbeitgeber zunächst eine Arbeitserlaubnis für den spezifischen Mitarbeiter und die konkrete Position bei den spanischen Arbeitsbehörden beantragt. Ein entscheidender Aspekt dieser allgemeinen Arbeitserlaubnis ist der Arbeitsmarkttest.
Die Stelle muss in der Regel auf der spanischen Kurzarbeitsliste stehen oder der Arbeitgeber muss nachweisen, dass kein geeigneter Kandidat in Spanien oder der EU für die Stelle erhältlich war. Das bedeutet oft, dass der Arbeitgeber die Position ausschreiben und eine Bescheinigung vom öffentlichen Arbeitsamt vorlegen muss, die einen Mangel an lokalen Bewerbern bestätigt.
Aufgrund dieser Anforderung ist die Standard-Arbeitserlaubnis für Positionen mit hoher Nachfrage oder sehr spezifischen Fähigkeiten am machbarsten. Die erste Genehmigung gilt meist für ein Jahr und ist verlängerbar. Sie ist eine gute Option für ordinary skilled oder semi-skilled Rollen, die keine besonderen Kategorien qualifizieren.
Voraussetzungen: Ein konkretes Jobangebot/Vertrag von einem spanischen Arbeitgeber, Genehmigung der Arbeitserlaubnis (inkl. Arbeitsmarkttests), sauberes polizeiliches Führungszeugnis und Erfüllung der Qualifikationen der Stelle.
2. Hochqualifizierte Fachkraft (HQP) Visum
Spanien fördert aktiv die Rekrutierung von Spitzenkräften durch die Autorización de Residencia para Profesionales Altamente Cualificados, bekannt als HQP Visum. Diese beschleunigte Option richtet sich an qualifizierte Fachkräfte, Manager und Techniker, die in strategische oder leitende Positionen eingestellt werden. Es fällt unter Spaniens "Gesetz über Unternehmer" (Ley 14/2013), das eine Schnellbearbeitung und den Verzicht auf den Arbeitsmarkttest ermöglicht.
Voraussetzung ist, dass die Stelle und das Unternehmen bestimmte Kriterien erfüllen. Das Unternehmen sollte meist ein großes Unternehmen oder ein KMU in einem strategischen Sektor sein oder ein Projekt mit besonderem wirtschaftlichem Interesse durchführen. Der Kandidat muss über einen starken beruflichen Hintergrund verfügen, in der Regel ein Hochschulabschluss oder mindestens 3 Jahre gleichwertige Berufserfahrung.
Ein Mindestgehaltsniveau gilt ebenfalls, um die Rolle als "hochqualifiziert" zu kennzeichnen. Die Behörden erwarten meist einen Jahreslohn von mindestens ca. €40.000+ für technische/professionelle Rollen und noch mehr (ca. €54.000+) für Führungskräfte. Beispielsweise könnte sich ein Nicht-EU-Softwareingenieur mit fünf Jahren Erfahrung oder ein Finanzspezialist mit Masterabschluss qualifizieren.
Der größte Vorteil des HQP-Visums ist, dass die Genehmigung der Arbeitserlaubnis durch die Großunternehmen-Einheit (UGE) erfolgt, was zu beschleunigten Bearbeitungszeiten führt, oft innerhalb von 20 Arbeitstagen. Die initiale Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für bis zu 2 oder 3 Jahre (verknüpft mit der Vertragslaufzeit) erteilt und ist verlängerbar. Diese Visumsart erlaubt auch, Familienmitglieder sofort nach Spanien zu holen, die als Dependents mitreisen.
Voraussetzungen: Spezielles Jobangebot eines qualifizierten Unternehmens, Erfüllung in Bezug auf Qualifikationen/Erfahrung und Gehaltsniveau sowie ein sauberes Führungszeugnis. Das Unternehmen muss einen Antrag vorlegen, um zu beweisen, dass die Rolle und der Kandidat die Kriterien für Hochqualifizierte erfüllen.
3. EU Blue Card
Die EU Blue Card ist ein europaweites Arbeitsgenehmigungssystem für hochqualifizierte Fachkräfte, wobei Spanien eine teilnehmende Nation ist. Ähnlich wie das HQP Visum zielt sie auf die Anwerbung qualifizierter Talente ab und bietet EU-weite Vorteile, wie z.B. die einfachere Mobilität in andere EU-Länder nach bestimmten Zeiten.
Um in Spanien qualifiziert zu sein, muss der ausländische Kandidat einen anerkannten Hochschulabschluss (mindestens ein 3-jähriger Bachelor) oder mindestens 5 Jahre relevante Berufserfahrung nachweisen. Zudem benötigt er ein festes Jobangebot in Spanien mit mindestens einjährigem Vertrag.
Ein entscheidendes Kriterium ist die Erfüllung eines spezifischen Gehaltsniveaus: Ab 2025 liegt die Mindestvergütung für Blue-Card-Positionen bei ca. €40.077 jährlich. Für bestimmte Berufsfelder oder höhergestellte Positionen kann das Gehalt höher sein (z.B. Managementpositionen benötigen ca. €54.000 jährlich).
Im Unterschied zum Standard-Arbeitserlaubnis ist kein Arbeitsmarkttest bei Blue Card-Anträgen erforderlich. Die Blue Card wird in Spanien meist zunächst für 2 Jahre (manchmal bis zu 3 Jahre) erteilt und kann verlängert werden. Nach 5 Jahren Besitz einer Blue Card (auch in anderen EU-Staaten) kann der Antrag auf eine langfristige EU-Aufenthaltsberechtigung gestellt werden.
Wichtig: Die spanische Blue Card bindet den Mitarbeiter mindestens die ersten zwei Jahre an den spezifischen Arbeitgeber und die Position; Veränderungen vor Ablauf könnten eine neue Erlaubnis erforderlich machen.
Voraussetzungen: Hochschulabschluss oder gleichwertige Erfahrung, Jobangebot mit Gehalt und Vertragsdauer, eventuell erforderliche Berufszulassungen.
4. Intra-Unternehmen-Transfer (ICT) Permit
Wenn Sie einen bestehenden Mitarbeiter von einer Ihrer Firmenzentrale im Ausland in eine Tochtergesellschaft in Spanien transferieren, ist die Intra-Company-Transfer (ICT) Route speziell dafür konzipiert. Spanien setzt die EU-ICT-Richtlinie um, die multinationalen Konzernen die temporäre Versetzung von Mitarbeitern nach Spanien ermöglicht.
Dieses Permit betrifft Manager, Spezialisten sowie Trainees, die nach Spanien kommen, um bei einem Unternehmen im selben Konzern zu arbeiten. Wesentliche Voraussetzungen sind, dass der Mitarbeiter mindestens 3 bis 6 Monate vor dem Transfer bereits für Ihr Unternehmen oder Ihre Gruppe außerhalb Spaniens gearbeitet hat (3 Monate sind in Spanien üblich).
Manager/Spezialisten müssen entweder einen Hochschulabschluss oder bedeutende Berufserfahrung in ihrem Fachbereich vorweisen. Der Einsatz in Spanien muss eine Management-, Fach- oder Ausbildungsfunktion sein, die ihrer Qualifikation entspricht. Vorteilhaft ist, dass ICT-Genehmigungen, wie auch HQP-Visa, beim Large Companies Unit (UGE) im Rahmen des Unternehmergesetzes bearbeitet werden.
Es entfällt die Arbeitsmarkttestpflicht, und die Bearbeitung erfolgt in der Regel schneller als bei der allgemeinen Genehmigung. Das ICT Permit wird für die voraussichtliche Dauer des Einsatzes erteilt, meist bis zu 3 Jahre für Manager/Spezialisten (und bis zu 1 Jahr für Trainees). In einigen Fällen kann es um einige Jahre verlängert werden.
Während des Einsatzes verbleibt der Mitarbeiter üblicherweise auf der Lohnliste des Heimatunternehmens (und meist auch Sozialversicherung im Heimatland, falls ein Abkommen besteht). Das ICT Permit ist ideal für multinationale Firmen, die Personal für einige Jahre nach Spanien entsenden.
Voraussetzungen: Beschäftigungsnachweis beim Heimatunternehmen, Nachweis der Beziehung innerhalb des Konzerns, vorherige Beschäftigungsdauer, Erfüllung der Rollen- und Qualifikationskriterien.
5. Digital Nomad Visa
Eine der neuesten Ergänzungen in Spanien ist das Digital Nomad Visa, eingeführt 2023. Dieses Visum (offiziell eine Form der Aufenthaltserlaubnis für internationales Telearbeiten) erlaubt es Nicht-EU-Ausländern, in Spanien zu leben, während sie remote für einen Arbeitgeber oder Kunden außerhalb Spaniens arbeiten.
Für Unternehmen kann dies nützlich sein, wenn Sie einen ausländischen Mitarbeiter haben, der nach Spanien umziehen und remote arbeiten möchte, oder wenn Sie jemanden einstellen, der für Ihre ausländische Einheit arbeitet, aber in Spanien ansässig ist. Das Digital Nomad Visa ist anfänglich bis zu einem Jahr gültig (als Visum) oder kann als Aufenthaltserlaubnis bis zu 3 Jahre direkt ausgestellt werden, und ist verlängerbar (Gesamtaufenthalt bis zu 5 Jahren).
Voraussetzung ist, dass die Person remote arbeitet, entweder als Angestellter eines Nicht-Spanischen Unternehmens oder als Freelancer mit überwiegend ausländischen Kunden. Sie dürfen nicht mehr als 20 % ihres Einkommens von spanischen Unternehmen beziehen. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass sie hochqualifiziert oder erfahren im Beruf sind (z.B. Hochschulabschluss, Berufszertifikat, nachweisbare Expertise).
Finanzielle Voraussetzungen: Die Person muss über ausreichendes Einkommen verfügen, um sich selbst zu unterstützen. Die Gesetzgebung setzt dieses in Bezug auf den nationalen Mindestlohn (SMI). In der Praxis müssen Antragsteller ein monatliches Einkommen von mindestens 200 % des spanischen Mindestlohns nachweisen, was 2025 ca. €2.368 pro Monat (rund €28.500 jährlich) für eine Einzelperson entspricht.
Dies lässt sich durch Arbeitsverträge, Kundenvereinbarungen oder Kontoauszüge mit regelmäßigem Einkommen nachweisen. Bei Familienbeihilfe muss zusätzlich Einkommen (75 % des SMI für einen Ehepartner, 25 % pro Kind) nachgewiesen werden. Weitere Anforderungen sind eine Krankenversicherung und ein sauberes Führungszeugnis.
Aus Sicht des Arbeitgebers wird das Digital Nomad Visa meist vom Arbeitnehmer selbst verwaltet, aber Sie können um eine Bestätigung bitten, dass die Person remote für Ihr Unternehmen arbeiten darf. Dieses Visum ist beliebt bei Tech-Profis und anderen, die ortsunabhängig arbeiten können.
Voraussetzungen: Nicht-EU Remote-Mitarbeiter, Nachweis der Remote-Beschäftigung, Erfüllung der Einkommensgrenze und positive Hintergrundprüfung. Eine großartige Option, um Talente zu halten, die nach Spanien ziehen möchten, aber weiterhin für Ihr Unternehmen im Ausland arbeiten.
6. Saisonarbeit
Für Arbeitgeber in Landwirtschaft, Gastronomie oder anderen Branchen, die auf kurzfristige Saisonarbeitskräfte angewiesen sind, bietet Spanien ein spezielles Saisonarbeitsvisum. Dieses erlaubt Nicht-EU-Arbeitnehmern, für eine festgelegte kurze Dauer (bis zu 9 Monate in einem 12-Monats-Zeitraum) saisonale Tätigkeiten auszuführen (z.B. Erntearbeit oder Tourismusseason).
Um ein Saisonarbeitsvisum zu erhalten, muss der Arbeitnehmer einen unterschriebenen Saisonarbeitsvertrag mit einem spanischen Unternehmen für den spezifischen Zeitraum haben. Der Arbeitgeber muss während des Aufenthalts eine angemessene Unterbringung garantieren und die Kosten für die Rückreise am Ende des Vertrags abdecken.
Es ist außerdem erforderlich, dass der Arbeitnehmer zusichert, nach Saisonende in sein Heimatland zurückzukehren, was die vorübergehende Natur dieser Visa unterstreicht. Meist beantragt der Arbeitgeber die Arbeitserlaubnis gemäß dem Standardverfahren, angepasst an die kurze Dauer.
Saisonvisa werden meist für einige Monate (entsprechend den Vertragsdaten, z.B. 3 Monate für Erntearbeiten) ausgestellt und können nicht in einen langfristigen Aufenthalt umgewandelt werden. Sie sind sehr jobspezifisch.
Voraussetzungen: Saisonarbeitsangebot in einem genehmigten Sektor, Erfüllung der Unterkunfts- und Reisekostenpflichten und die Zustimmung des Arbeitnehmers, nach Abschluss wieder in die Heimat zurückzukehren.
7. Selbstständige oder Unternehmer-Visum
Wenn die ausländischen Talente, die Sie nach Spanien holen möchten, keine Angestellten in Ihrer Lohnliste sein sollen, sondern eigenständig arbeiten (oder ein Unternehmen in Spanien gründen), gibt es entsprechende Visumoptionen. Das Trabajo por Cuenta Propia (Selbstständigen-Genehmigung) ist für Nicht-EU-Bürger, die planen, selbst in Spanien zu arbeiten, z.B. als Freelancer, Berater oder bei der Gründung eines kleinen Unternehmens.
Zur Erlangung dieses Visums muss die Person einen umfassenden Geschäftsplan (bei Firmengründung oder Startup) vorbereiten und nachweisen, dass sie die finanziellen Mittel zur Investition und Selbstversorgung während des Vorhabens hat. Die spanischen Behörden bewerten die Tragfähigkeit und Einhaltung aller Lizenzanforderungen.
Der Antragsteller muss auch erforderliche Berufszulassungen nachweisen sowie Kunden- oder Geschäftskontrakte, falls vorhanden. Spanien möchte sicherstellen, dass ein Selbstständiger keine Bürde darstellt und die Gründung Erfolgschancen hat. Eine autónomo (Selbständiger)-Visa wird zunächst für ein Jahr erteilt und kann verlängert werden.
Für innovative Unternehmer und Start-up-Gründer bietet die Entrepreneur Law (Ley 14/2013) eine spezielle Entrepreneur Visa/Residence Permit. Zielgruppe sind Unternehmer, die ein “Business-Projekt von allgemeinem Interesse” vorschlagen – etwa eine Tech-Startup oder eine innovative Unternehmung, die Arbeitsplätze schafft oder die spanische Wirtschaft fördert.
Das Projekt muss von spanischen Stellen geprüft werden (z.B. ENISA oder das Wirtschaftsministerium), um seine Innovation zu bestätigen. Erfolgreiche Antragsteller erhalten eine beschleunigte Aufenthaltserlaubnis (oft 2 Jahre, verlängerbar) und können ihr Startup in Spanien betreiben. Bei Selbstständigen und Unternehmern ist der Antragsteller stets die Person, die das Visum beantragt.
Als Arbeitgeber könnten Sie auf diese Wege stoßen, wenn z.B. ein externer Berater engagiert wird oder ein potenzieller Mitarbeiter ein Unternehmen aufbaut und Sie eine Partnerschaft eingehen möchten. Dieser Weg ist komplex, aber lohnend für den Einzelnen und fördert die wachende Startup-Szene Spaniens.
Voraussetzungen: Solider Geschäftsplan, Nachweis von Finanzmitteln und Fachkenntnissen, erforderliche Lizenzen und, bei Unternehmer-Visum, eine Innovationszertifizierung.
8. Golden Visa (Aufenthaltserlaubnis für Investoren)
Bis vor Kurzem bot Spanien ein Investoren-Programm, bekannt als Golden Visa. Dieses erlaubte Nicht-EU-Investoren, die eine bedeutende Investition tätigen, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, ohne eine separate Arbeitserlaubnis zu benötigen. Sie durften in Spanien wohnen und — wenn gewünscht — arbeiten. Güter der Investition umfassten: Kauf von Immobilien im Wert von mindestens €500.000 (pro Antragsteller), Investition von €1 Million in spanische Unternehmensanteile oder Bankeinlagen oder €2 Millionen in spanische Staatsanleihen.
Investoren konnten auch durch große Geschäftsvorhaben in Spanien, die allgemein von Interesse waren (z.B. Schaffung von Arbeitsplätzen oder Innovation), qualifizieren. Das Golden Visa war attraktiv, weil es eine schnelle Genehmigung hatte, keinen vorherigen Aufenthalt erforderte und flexible Aufenthaltsregeln
(Investoren mussten keine Mindestanzahl an Tagen in Spanien verbringen). Es erlaubte zudem, die Familie (Ehegatte, Kinder etc.) als Dependents mitzubringen.
Allerdings ist zu beachten,
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