Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Slowenien
In Slowenien haben Arbeitgeber spezifische Steuerpflichten in Bezug auf die Gehälter und Löhne ihrer Mitarbeiter. Diese Pflichten umfassen das Einbehalten von Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen.
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einkommensteuer von den Gehältern und Löhnen der Mitarbeiter gemäß progressiver Steuersätze einzubehalten. Die einbehaltene Einkommensteuer muss monatlich an die zuständige Steuerbehörde abgeführt werden, in der Regel innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt des Gehalts durch den Mitarbeiter. Zusätzlich muss ein monatlicher Bericht, der die einbehaltene Einkommensteuer für jeden Mitarbeiter detailliert, bei den slowenischen Steuerbehörden mit dem Formular REK-1 eingereicht werden.
Die Sozialversicherungsbeiträge in Slowenien decken Renten-, Invaliditäts-, Gesundheits-, Arbeitslosen- und Elternpflegeversicherung ab. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zahlen in diese Fonds ein, mit unterschiedlichen Beitragssätzen. Arbeitgeber zahlen insgesamt 16,1% des Bruttogehalts des Mitarbeiters. Dies deckt ab:
Arbeitnehmer zahlen in dieselben Fonds ein (außer in die Unfallversicherung) mit einem Satz von 22,1%.
Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, eine ergänzende Altersvorsorge für Mitarbeiter bereitzustellen, können dies jedoch freiwillig tun.
Alle ansässigen Steuerzahler qualifizieren sich für einen allgemeinen Steuerfreibetrag. Der allgemeine Steuerfreibetrag für 2023 beträgt 4.500 EUR. Dieser Freibetrag wird vom zu versteuernden Einkommen des Arbeitnehmers abgezogen.
Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Einkommen bis zu einer bestimmten Schwelle sind berechtigt, einen zusätzlichen allgemeinen Steuerfreibetrag zu erhalten. Diese Schwelle wird jährlich angepasst. Der Freibetrag wird mittels einer Formel bestimmt, die zu einem linear abnehmenden Freibetrag für diejenigen im berechtigten Einkommensbereich führt.
Steuerzahler, die unterhaltsberechtigte Kinder oder andere unterhaltsberechtigte Familienangehörige unterstützen, sind berechtigt, Freibeträge für unterhaltsberechtigte Familienangehörige zu erhalten. Die Höhe des Freibetrags variiert je nach Anzahl der Unterhaltsberechtigten. Dieser Freibetrag wird vom zu versteuernden Einkommen des Arbeitnehmers abgezogen.
Beiträge zur Rentenversicherung sind für die meisten Arbeitnehmer obligatorisch. Diese Beiträge werden als Prozentsatz des Bruttogehalts berechnet und vom Arbeitgeber einbehalten. Der aktuelle Beitragssatz beträgt 22,1%.
Arbeitnehmer können zusätzliche Beiträge zu freiwilligen Rentenversicherungsplänen leisten. Die Abzugsgrenzen betragen bis zu 24% der Pflichtbeiträge zur Renten- und Invaliditätsversicherung oder 5,844% ihres Bruttogehalts, mit einem Höchstbetrag von 2.903,66 EUR jährlich. Diese Beiträge sind bis zu den angegebenen Grenzen steuerlich absetzbar.
Slowenien betreibt ein Mehrwertsteuersystem mit mehreren Sätzen im Einklang mit der Mehrwertsteuerrichtlinie der Europäischen Union. Der Standardsatz beträgt 22%, der auf die meisten Dienstleistungen und Waren angewendet wird. Es gibt auch ermäßigte Sätze von 9,5% und 5%. Der Satz von 9,5% gilt für bestimmte Dienstleistungen wie Hotelunterkünfte, Lebensmittel, Medizin, Bücher usw., während der Satz von 5% ausschließlich für E-Books seit dem 1. Januar 2020 gilt.
Bestimmte Dienstleistungen sind von der slowenischen Mehrwertsteuer befreit. Dazu gehören typischerweise Finanzdienstleistungen, Versicherungsdienstleistungen, Bildungsdienstleistungen und Gesundheitsdienstleistungen.
Unternehmen, die steuerpflichtige Dienstleistungen in Slowenien erbringen, müssen im Allgemeinen folgende Verfahren zur Mehrwertsteuererklärung befolgen:
Wenn Sie digitale Dienstleistungen an Kunden in Slowenien erbringen, können die Regeln je nach Kunde variieren, ob es sich um ein Unternehmen (B2B) oder einen Verbraucher (B2C) handelt:
Slowenien bietet eine Vielzahl von Steueranreizen, um die Geschäftstätigkeit zu stimulieren und Investitionen anzuziehen. Diese Anreize reichen von Investitionszulagen bis hin zu Steuererleichterungen für die Beschäftigung bestimmter Personen.
Unternehmen können einen Teil ihrer Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte von ihren zu versteuernden Gewinnen abziehen. Um sich zu qualifizieren, müssen die Investitionen im Zusammenhang mit der Gründung eines neuen Unternehmens, der Kapazitätserweiterung, der Produktdiversifizierung oder wesentlichen Änderungen des Produktionsprozesses stehen. Abhängig von der Größe des Unternehmens und dem Standort der Investition können Mindestinvestitionsschwellen gelten. Investitionsanreize werden in der Regel durch öffentliche Ausschreibungen gewährt, die von SPIRIT Slovenia, der nationalen Agentur für Unternehmertum und ausländische Investitionen, bekannt gegeben werden. Unternehmen reichen ihre Anträge gemäß den in der spezifischen Ausschreibung festgelegten Richtlinien ein.
Unternehmen können 100 % ihrer F&E-Ausgaben von ihren zu versteuernden Gewinnen abziehen. Die F&E-Aktivitäten müssen gemäß dem slowenischen F&E-Gesetz als solche definiert sein. Es ist keine formelle Bewerbung erforderlich. Unternehmen machen den F&E-Abzug einfach bei der Einreichung ihrer Steuererklärungen geltend.
Unternehmen erhalten Steuervergünstigungen für die Beschäftigung bestimmter Gruppen, die auf dem Arbeitsmarkt als benachteiligt gelten. Zu den förderfähigen Gruppen gehören junge Menschen unter 29 Jahren, Personen über 55 Jahren, Langzeitarbeitslose und behinderte Personen. Es können spezifische Bedingungen in Bezug auf die Dauer der Arbeitslosigkeit und die vorherige Beschäftigung im Unternehmen gelten. Unternehmen müssen sich nicht formell bewerben. Sie berechnen und beanspruchen die Steuererleichterung einfach bei der Einreichung ihrer Steuererklärungen.
Gemeinden in Slowenien können zusätzliche Steueranreize auf Einzelfallbasis anbieten. Diese Anreize hängen von individuellen Verhandlungen mit der Gemeinde ab und können Steuerferien, leichteren Zugang zu Industriegebieten und Unterstützung bei der Anschluss an Versorgungsunternehmen umfassen. Unternehmen wenden sich direkt an die Abteilung für Wirtschaftsentwicklung der jeweiligen Gemeinde, um sich über verfügbare lokale Anreize und Antragsverfahren zu informieren.
Slowenien bietet spezielle Steuerregime für diese Unternehmen, die möglicherweise reduzierte Körperschaftsteuersätze umfassen. Die spezifischen Kriterien und Antragsverfahren für diese Regime variieren.
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