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Arbeitserlaubnisse und Visa in Slowenien

Arbeitsgenehmigungen und Visabestimmungen

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Mitarbeitende in Slowenien sponsern.

Slowenien work-permits-and-visas overview

Slowenien, als Mitgliedstaat der Europäischen Union und des Schengen-Raums, verfügt über ein strukturiertes System zur Verwaltung des Eintritts und des Aufenthalts ausländischer Staatsangehöriger, die in seinem Gebiet arbeiten möchten. Dieses System umfasst die Beantragung des entsprechenden Visums oder Aufenthaltstitels, häufig verbunden mit der Sicherung einer Arbeitserlaubnis oder einer einzigen Genehmigung, die Aufenthalt und Arbeitserlaubnis kombiniert. Das Navigieren durch diese Anforderungen ist sowohl für ausländische Arbeiter als auch für die Arbeitgeber, die sie einstellen möchten, entscheidend, um die Einhaltung der nationalen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze sicherzustellen.

Der Prozess erfordert in der Regel die Beteiligung des slowenischen Arbeitgebers, der oft die Beantragung der Arbeitserlaubnis im Namen des ausländischen Staatsangehörigen initiiert. Das Verständnis des spezifischen Genehmigungstyps, der erforderlichen Dokumente und der Verfahrensschritte ist entscheidend für einen reibungslosen und zeitnahen Ablauf, um ausländische Talente legal und effizient in die slowenische Wirtschaft einzubringen.

Häufige Visa- und Aufenthaltstypen für ausländische Arbeitnehmer

Ausländische Staatsangehörige, die in Slowenien arbeiten möchten, benötigen im Allgemeinen ein Langzeitvisum (Typ D) oder, häufiger, eine einzelne Genehmigung für Aufenthalt und Arbeit. Die Art der Genehmigung hängt von der Dauer und Art des vorgesehenen Aufenthalts und der Arbeit ab.

Genehmigungstyp Zweck Anfangliche Gültigkeit Wesentliche Voraussetzung
Einzelgenehmigung (Aufenthalt & Arbeit) Langfristiger Aufenthalt und Beschäftigung für Drittstaatsangehörige. In der Regel 1 Jahr Gültiger Arbeitsvertrag oder Stellenangebot.
EU Blue Card Anziehung hochqualifizierter Drittstaatsprofessionals. In der Regel 2 Jahre Höhere Bildungsnachweise, Mindestgehaltsgrenze.
Intra-Konzern-Transfer (ICT) Transfer von Managern, Spezialisten oder Praktikanten innerhalb eines multinationalen Konzerns. 1-3 Jahre Beschäftigung innerhalb der Gruppe für einen festgelegten Zeitraum.
Saisonarbeitserlaubnis Kurzfristige Arbeit in bestimmten Branchen wie Landwirtschaft oder Tourismus. Bis zu 6 Monate Spezifischer saisonaler Arbeitsvertrag.
Forschererlaubnis Nicht-EU-Staatsangehörige, die Forschungsaktivitäten durchführen. Variabel Vereinbarung mit einer Forschungseinrichtung.

Kurzaufenthaltsvisa (Typ C) sind im Allgemeinen für Tourismus oder Geschäftsreisen bestimmt und erlauben keine Beschäftigung. Für jede Form bezahlter Arbeit ist eine Arbeitserlaubnis oder eine einzelne Genehmigung erforderlich.

Voraussetzungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis

Der gängigste Weg für ausländische Arbeiter ist die Erlangung der Single Permit für Aufenthalt und Arbeit. Das Antragsverfahren wird hauptsächlich vom Arbeitgeber in Slowenien eingeleitet.

Voraussetzungen

  • Der ausländische Staatsangehörige muss einen gültigen Reisepass besitzen.
  • Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass keine geeigneten Kandidaten auf dem slowenischen oder EU-Arbeitsmarkt für die Position verfügbar sind (Arbeitsmarkttest, wobei Ausnahmen gelten).
  • Der ausländische Staatsangehörige muss die spezifischen Qualifikationen und Erfahrungen für die Stelle erfüllen.
  • Der Arbeitsvertrag muss den slowenischen Arbeitsgesetzen entsprechen und Bedingungen bieten, die mit denen slowenischer Arbeitnehmer vergleichbar sind.
  • Der Arbeitgeber muss in Slowenien registriert sein und bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen.

Erforderliche Dokumentation

Die Dokumentation ist sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer vorzulegen.

Arbeitgeber-Dokumentation:

  • Nachweis der Firmenregistrierung.
  • Details der Stellenbeschreibung (Beschreibung, erforderliche Qualifikationen, Gehalt).
  • Vorgeschlagener Arbeitsvertrag.
  • Nachweis des Arbeitsmarkttests (falls zutreffend).
  • Steuer-Nummer des Arbeitgebers.

Arbeitnehmer-Dokumentation:

  • Ausgefülltes Antragsformular.
  • Gültiger Reisepass (mit ausreichender Gültigkeit über den geplanten Aufenthalt hinaus).
  • Passfotos.
  • Nachweise der Qualifikationen (Diplome, Zertifikate).
  • Nachweise relevanter Berufserfahrung.
  • Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Heimatland und Ländern vorheriger Residence.
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (gelegentlich erforderlich, das Arbeitsvertragsangebot reicht oft aus).
  • Nachweis einer Krankenversicherung.
  • Medizinisches Attest (falls für den Beruf notwendig).
  • Nachweis der Unterkunft in Slowenien.

Antragsverfahren

  1. Arbeitgeber Initiert: Der slowenische Arbeitgeber reicht in der Regel den Antrag auf die Single Permit bei der zuständigen Verwaltungsstelle in Slowenien oder beim Arbeitsamt Slowenien ein.
  2. Arbeitsmarkttest: Das Arbeitsamt führt einen Arbeitsmarkttest durch, sofern die Position nicht ausgenommen ist (z.B. hochqualifizierte Fachkräfte im Rahmen des EU Blue Card-Systems, bestimmte Schlüsselpersonal).
  3. Prüfung durch Behörden: Der Antrag wird vom Arbeitsamt (für den Arbeitsanteil) und der Verwaltungsstelle (für den Aufenthaltsanteil) geprüft.
  4. Entscheidung: Bei Genehmigung stellt die Verwaltungsstelle die Single Permit aus.
  5. Visumantrag (falls erforderlich): Wenn der ausländische Staatsangehörige aus einem Land kommt, das für die Einreise in den Schengen-Raum ein Visum benötigt, muss er nach Genehmigung der Single Permit bei der slowenischen Botschaft oder Konsulat im Heimatland ein Typ-D-Visum beantragen. Die Single Permit wird in der Regel an die Botschaft/das Konsulat gesendet.
  6. Einreise und Anmeldung: Nach Ankunft in Slowenien muss der ausländische Staatsangehörige seinen Aufenthalt bei der örtlichen Verwaltungsstelle anmelden.

Bearbeitungszeiten und Gebühren

Bearbeitungszeiten können je nach Verwaltungsstelle, Komplexität des Falls und Anzahl der Anträge stark variieren.

  • Bearbeitungszeit: Typischerweise von 1 bis 3 Monaten nach Einreichung eines vollständigen Antrags. Bei komplexen Fällen oder in Stoßzeiten kann es länger dauern.
  • Gebühren: Für die Genehmigung sowie ggf. für das Visum fallen Gebühren an. Diese ändern sich, liegen aber in der Regel zwischen 100 € und 200 € für die Single Permit-Antragstellung. Für das Typ-D-Visum können zusätzliche Gebühren anfallen, falls erforderlich.

Sponsoring-Anforderungen

Der Arbeitgeber fungiert als Sponsor für den Antrag auf die Single Permit des ausländischen Arbeitnehmers. Dabei ist erforderlich:

  • Antrag initiieren und einreichen.
  • Gültigen Arbeitsvertrag vorlegen.
  • Einhaltung der Arbeitsgesetze bezüglich Gehalt, Arbeitsbedingungen und Sozialversicherungsbeiträge sicherstellen.
  • Behörden über Änderungen im Beschäftigungsverhältnis informieren.

Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung

Ausländische Staatsangehörige, die legal in Slowenien für einen ununterbrochenen Zeitraum wohnen, können sich für eine Daueraufenthaltsgenehmigung bewerben.

  • Voraussetzungen: Drittstaatsangehörige können im Allgemeinen nach fünfjährigem legalen und ununterbrochenen Aufenthalt in Slowenien auf Grundlage eines befristeten Aufenthaltstitels (wie der Single Permit) eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen.
  • Kontinuität: Abwesenheiten vom Land sind erlaubt, aber begrenzt. Insgesamt sollten Abwesenheiten innerhalb der fünf Jahre 10 Monate nicht überschreiten, und eine einzelne Abwesenheit sollte 6 Monate nicht übersteigen.
  • Anforderungen: Nachweise über stabile und ausreichende finanzielle Mittel, gültige Krankenversicherung, Grundkenntnisse der slowenischen Sprache (in der Regel durch eine Prüfung nachgewiesen), sowie ein sauberes Führungszeugnis.
  • Antrag: Der Antrag wird bei der Verwaltungsstelle in Slowenien eingereicht.

Das Besitz einer EU Blue Card kann einen leicht beschleunigten Weg oder flexiblere Regeln bezüglich des Aufenthalts in anderen EU-Staaten bieten, die auf die fünf Jahre zählen, vorbehaltlich spezifischer Bedingungen.

Visum- und Aufenthaltstitel für Angehörige

Ausländische Arbeitnehmer mit gültiger Single Permit oder EU Blue Card in Slowenien können in der Regel eine Familienzusammenführung für ihre Angehörigen beantragen.

  • Begünstigte Angehörige: Dies umfasst in der Regel den Ehepartner oder eingetragene Partner sowie minderjährige unverheiratete Kinder. In manchen Fällen können auch Eltern oder erwachsene Kinder unter bestimmten Bedingungen eingeschlossen werden.
  • Antragsprozess: Der Antrag auf eine befristete Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung wird normalerweise vom Familienmitglied bei der slowenischen Botschaft oder dem Konsulat im Heimatland eingereicht. Der Sponsor (der ausländische Arbeitnehmer in Slowenien) kann das Verfahren auch in Slowenien initiieren.
  • Voraussetzungen: Nachweis der Familienbeziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden), gültiger Aufenthaltstitel des Sponsors, Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Unterstützung der Familie, Nachweis der Unterkunft in Slowenien sowie Krankenversicherung sind erforderlich.
  • Rechte der Angehörigen: Nach Genehmigung erhalten die Angehörigen eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Ehepartner und Kinder über einem bestimmten Alter (meist 15 Jahre) erhalten in der Regel Zugang zum Arbeitsmarkt, ohne eine separate Arbeitserlaubnis zu benötigen, wobei eine Anmeldung bei der Employment Service erforderlich sein kann.

Verpflichtungen zur Visum-Compliance für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Aufrechterhaltung des legalen Status erfordert laufende Einhaltung der Vorschriften seitens Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Arbeitgeber-Pflichten

  • Korrekte Antragstellung: Sicherstellen, dass alle bei der Antragstellung bereitgestellten Informationen korrekt und wahrheitsgemäß sind.
  • Einhaltung des Arbeitsrechts: Die Bedingungen des Arbeitsvertrages und die slowenische Arbeitsgesetzgebung bezüglich Gehalt, Arbeitszeiten, Urlaub und Sozialversicherungsbeiträge einhalten.
  • Mitteilung von Änderungen: Behörden (Verwaltungsstelle, Arbeitsamt) über Änderungen im Beschäftigungsverhältnis, wie Beendigung, Rollenwechsel oder Gehaltsänderungen, innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist informieren.
  • Aufbewahrung von Aufzeichnungen: Alle Unterlagen zum Beschäftigungsverhältnis und zur Einwanderungssituation des ausländischen Mitarbeiters aufbewahren.
  • Kooperation: Bei Kontrollen durch Arbeits- oder Einwanderungsbehörden kooperieren.

Arbeitnehmer-Pflichten

  • Gültigen Status aufrechterhalten: Sicherstellen, dass der Aufenthaltstitel und der Reisepass gültig bleiben. Rechtzeitig vor Ablauf erneuern.
  • Einhaltung der Bedingungen: Nur für den Arbeitgeber und in der auf der Single Permit angegebenen Position arbeiten.
  • Änderungen melden: Die Verwaltungsstelle über Änderungen in persönlichen Umständen wie Adresse oder Familienstand informieren.
  • Gesetze respektieren: Mit allen slowenischen Gesetzen und Vorschriften konform sein.
  • Registrierung: Bei Ankunft den Aufenthalt bei der lokalen Verwaltungsstelle anmelden und Änderungen der Adresse melden.

Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu Strafen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer führen, einschließlich Geldbußen, Entzug der Genehmigungen und potenziellen Bannungen für zukünftige Einreise oder Beschäftigung in Slowenien.

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