Slowenien, als Mitgliedstaat der Europäischen Union und des Schengen-Raums, verfügt über ein strukturiertes System zur Regelung des Eintritts und des Aufenthalts von ausländischen Staatsangehörigen, die innerhalb seiner Grenzen arbeiten möchten. Dieses System umfasst die Beantragung des entsprechenden Visums oder Aufenthaltstitels, der oft mit der Sicherung einer Arbeitserlaubnis oder einer einzigen Genehmigung verbunden ist, die Aufenthalt und Arbeitserlaubnis kombiniert. Das Verständnis dieser Anforderungen ist sowohl für ausländische Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber, die sie einstellen möchten, unerlässlich, um die Einhaltung der nationalen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze sicherzustellen.
Der Prozess erfordert in der Regel die Beteiligung des slowenischen Arbeitgebers, der häufig die Beantragung der Arbeitserlaubnis im Namen des ausländischen Staatsangehörigen initiiert. Das Verständnis des spezifischen Genehmigungstyps, der erforderlichen Dokumente und der Verfahrensschritte ist entscheidend für einen reibungslosen und zeitgerechten Ablauf, sodass ausländisches Talent legal und effizient zur slowenischen Wirtschaft beitragen kann.
Gängige Visa- und Genehmigungstypen für ausländische Arbeitnehmer
Ausländische Staatsangehörige, die in Slowenien arbeiten möchten, benötigen in der Regel ein Langzeitvisum (Typ D) oder, häufiger, eine einzelne Genehmigung für Aufenthalt und Arbeit. Die Art der Genehmigung hängt von der Dauer und Art des geplanten Aufenthalts und der Arbeit ab.
| Genehmigungstyp | Zweck | Anfangs Gültigkeit | Wichtige Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| Single Permit (Aufenthalt & Arbeit) | Langfristiger Aufenthalt und Beschäftigung für Drittstaatsangehörige. | In der Regel 1 Jahr | Gültiger Arbeitsvertrag oder Jobangebot. |
| EU Blue Card | Gewinnung hochqualifizierter Drittstaatsfachkräfte. | In der Regel 2 Jahre | Hochschulabschluss, Mindestgehaltsgrenze. |
| Intra-Unternehmensübertragung (ICT) | Transfer von Managern, Spezialisten oder Trainees innerhalb eines multinationalen Konzerns. | 1-3 Jahre | Beschäftigung innerhalb der Gruppe für einen bestimmten Zeitraum. |
| Saisonarbeitserlaubnis | Kurzfristige Arbeit in bestimmten Sektoren wie Landwirtschaft oder Tourismus. | Bis zu 6 Monate | Spezifischer Saisonarbeitsvertrag. |
| Forschungspermit | Nicht-EU-Staatsangehörige, die Forschungsaktivitäten durchführen. | Variabel | Vereinbarung mit einer Forschungseinrichtung. |
Kurzaufenthaltsvisa (Typ C) sind in der Regel für Tourismus- oder Geschäftsreisen und erlauben keine Beschäftigung. Für jede Form bezahlter Arbeit ist eine Arbeitserlaubnis oder eine einzelne Genehmigung erforderlich.
Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis
Der häufigste Weg für ausländische Arbeitnehmer ist die Beantragung der Single Permit für Aufenthalt und Arbeit. Das Antragsverfahren wird hauptsächlich vom Arbeitgeber in Slowenien eingeleitet.
Zulassungskriterien
- Der ausländische Staatsangehörige muss einen gültigen Reisepass besitzen.
- Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass auf dem slowenischen oder EU-Arbeitsmarkt keine geeigneten Kandidaten für die Stelle verfügbar sind (Arbeitsmarkttest, wobei Ausnahmen gelten).
- Der ausländische Staatsangehörige muss die für die Stelle erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen erfüllen.
- Der Arbeitsvertrag muss mit dem slowenischen Arbeitsrecht übereinstimmen und Bedingungen bieten, die mit denen slowenischer Arbeitnehmer vergleichbar sind.
- Der Arbeitgeber muss in Slowenien registriert sein und bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen.
Erforderliche Dokumentation
Die Dokumentation ist sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer vorzulegen.
Arbeitgeberdokumentation:
- Nachweis der Firmeneintragung.
- Angaben zur Arbeitsstelle (Beschreibung, erforderliche Qualifikationen, Gehalt).
- Vorgeschlagener Arbeitsvertrag.
- Nachweis des Arbeitsmarkttests (falls zutreffend).
- Steuernummer des Arbeitgebers.
Arbeitnehmerdokumentation:
- Ausgefülltes Antragsformular.
- Gültiger Reisepass (mit ausreichender Gültigkeit über den geplanten Aufenthalt hinaus).
- Passfotos.
- Nachweise der Qualifikationen (Diplome, Zertifikate).
- Nachweis relevanter Berufserfahrung.
- Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Heimatland und den Ländern vorheriger Residenz.
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (manchmal erforderlich, aber oft genügt der Arbeitsvertrag).
- Nachweis einer Krankenversicherung.
- Medizinisches Attest (falls für den Beruf erforderlich).
- Nachweis der Unterkunft in Slowenien.
Antragsverfahren
- Arbeitgeber initiiert: Der slowenische Arbeitgeber reicht in der Regel den Antrag auf die Single Permit bei der zuständigen Verwaltungsbehörde in Slowenien oder beim Arbeitsamt Sloweniens ein.
- Arbeitsmarkttest: Das Arbeitsamt führt einen Arbeitsmarkttest durch, es sei denn, die Stelle ist ausgenommen (z.B. hochqualifizierte Fachkräfte im Rahmen des EU Blue Card-Programms, bestimmte Schlüsselpersonal).
- Prüfung durch Behörden: Der Antrag wird vom Arbeitsamt (für den Arbeitsanteil) und der Verwaltungsbehörde (für den Aufenthaltsanteil) geprüft.
- Entscheidung: Bei Genehmigung erteilt die Verwaltungsbehörde die Single Permit.
- Visumantrag (falls zutreffend): Wenn der ausländische Staatsangehörige aus einem Land stammt, das ein Visum für die Einreise in den Schengen-Rraum benötigt, muss er nach Genehmigung der Single Permit ein Typ D-Visum bei der slowenischen Botschaft oder dem Konsulat in seinem Heimatland beantragen. Die Single Permit wird in der Regel an die Botschaft/das Konsulat gesendet.
- Einreise und Anmeldung: Nach Ankunft in Slowenien muss der ausländische Staatsangehörige seinen Aufenthalt bei der örtlichen Verwaltungsbehörde anmelden.
Bearbeitungszeiten und Gebühren
Die Bearbeitungszeiten können je nach Verwaltungsbehörde, Komplexität des Falls und Antragsvolumen erheblich variieren.
- Bearbeitungszeit: In der Regel zwischen 1 und 3 Monaten nach Einreichung eines vollständigen Antrags. Bei komplexen Fällen oder in Spitzenzeiten kann es länger dauern.
- Gebühren: Für die Genehmigung und ggf. das Visum fallen Gebühren an. Die Gebühren ändern sich, liegen aber meist zwischen €100 und €200 für den Antrag auf die Single Permit. Für das Typ D-Visum fallen zusätzliche Gebühren an, falls erforderlich.
Sponsoring-Anforderungen
Der Arbeitgeber fungiert als Sponsor für den Antrag des ausländischen Arbeitnehmers auf die Single Permit. Dies umfasst:
- Initiierung und Einreichung des Antrags.
- Vorlage eines gültigen Arbeitsvertrags.
- Sicherstellung der Einhaltung des Arbeitsrechts hinsichtlich Gehalt, Arbeitsbedingungen und Sozialversicherungsbeiträgen.
- Benachrichtigung der Behörden über Änderungen im Beschäftigungsverhältnis.
Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung
Ausländische Staatsangehörige, die legal in Slowenien für einen ununterbrochenen Zeitraum wohnen, können berechtigt sein, einen Antrag auf Daueraufenthalt zu stellen.
- Zulassung: In der Regel können Drittstaatsangehörige nach legalem und ununterbrochenem Aufenthalt in Slowenien für fünf Jahre auf Grundlage einer temporären Aufenthaltserlaubnis (wie der Single Permit) eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen.
- Kontinuität: Abwesenheiten von Slowenien sind erlaubt, aber begrenzt. Insgesamt sollten Abwesenheiten 10 Monate innerhalb der fünf Jahre nicht überschreiten, und eine einzelne Abwesenheit sollte 6 Monate nicht übersteigen.
- Voraussetzungen: Antragsteller müssen in der Regel stabile und ausreichende finanzielle Mittel, eine gültige Krankenversicherung, Kenntnisse der slowenischen Sprache (meist auf Grundstufe, nach Bestehen einer Prüfung) und ein sauberes Führungszeugnis nachweisen.
- Antrag: Der Antrag wird bei der Verwaltungsbehörde in Slowenien eingereicht.
Der Besitz einer EU Blue Card kann einen leicht beschleunigten Weg oder flexiblere Regelungen hinsichtlich des Aufenthalts in anderen EU-Staaten bieten, die auf die fünf Jahre angerechnet werden, vorbehaltlich spezifischer Bedingungen.
Visum für Angehörige
Ausländische Arbeitnehmer mit einem gültigen Single Permit oder EU Blue Card in Slowenien können in der Regel eine Familienzusammenführung für ihre engsten Familienmitglieder beantragen.
- Zugelassene Angehörige: Dies umfasst in der Regel den Ehepartner oder eingetragenen Partner sowie minderjährige unverheiratete Kinder. In einigen Fällen können auch Eltern oder erwachsene Kinder unter bestimmten Bedingungen eingeschlossen werden.
- Antragsverfahren: Der Antrag auf eine temporäre Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung wird in der Regel vom Familienmitglied bei der slowenischen Botschaft oder dem Konsulat in seinem Heimatland gestellt. Der Sponsor (der ausländische Arbeitnehmer in Slowenien) kann den Vorgang auch in Slowenien initiieren.
- Voraussetzungen: Nachweise der Familienbeziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden), gültiger Aufenthaltstitel des Sponsors, Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Unterstützung der Familie, Nachweis der Unterkunft in Slowenien und Krankenversicherung sind in der Regel erforderlich.
- Rechte der Angehörigen: Nach Genehmigung erhalten die Angehörigen eine temporäre Aufenthaltserlaubnis. Ehepartner und Kinder über einem bestimmten Alter (in der Regel 15 Jahre) erhalten in der Regel Zugang zum Arbeitsmarkt, ohne eine separate Arbeitserlaubnis zu benötigen, wobei eine Anmeldung bei der Employment Service erforderlich sein kann.
Visum-Compliance-Verpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die Aufrechterhaltung des legalen Status erfordert eine kontinuierliche Einhaltung sowohl durch den Arbeitgeber als auch durch den ausländischen Arbeitnehmer.
Verpflichtungen des Arbeitgebers
- Genaue Antragstellung: Sicherstellen, dass alle im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gemachten Angaben korrekt und wahrheitsgemäß sind.
- Einhaltung des Arbeitsrechts: Befolgung der Bedingungen des Arbeitsvertrags und der slowenischen Arbeitsgesetzgebung hinsichtlich Gehalt, Arbeitszeiten, Urlaub und Sozialversicherungsbeiträge.
- Benachrichtigung bei Änderungen: Die zuständigen Behörden (Verwaltungsbehörde, Arbeitsamt) über Änderungen im Beschäftigungsverhältnis, wie Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Änderungen der Tätigkeit oder des Gehalts, innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist informieren.
- Aufzeichnung: Führung von Aufzeichnungen im Zusammenhang mit der Beschäftigung und dem Einwanderungsstatus des ausländischen Mitarbeiters.
- Zusammenarbeit: Zusammenarbeit bei Inspektionen durch Arbeits- oder Einwanderungsbehörden.
Verpflichtungen des Arbeitnehmers
- Gültigen Status aufrechterhalten: Sicherstellen, dass Aufenthaltstitel und Reisepass gültig bleiben. Rechtzeitig vor Ablauf eine Verlängerung beantragen.
- Befolgung der Bedingungen des Permits: Nur für den Arbeitgeber und in der auf dem Single Permit angegebenen Position arbeiten.
- Änderungen melden: Die Verwaltungsbehörde über Änderungen der persönlichen Umstände, wie Adresse oder Familienstand, informieren.
- Gesetze einhalten: Alle Gesetze und Vorschriften Sloweniens befolgen.
- Anmeldung: Bei Ankunft den Aufenthalt bei der örtlichen Verwaltungsbehörde anmelden und Änderungen der Adresse melden.
Die Nichtbeachtung dieser Verpflichtungen kann zu Strafen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer führen, einschließlich Bußgeldern, Widerruf der Genehmigungen und möglichen Einreise- oder Beschäftigungsverboten in Slowenien.
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