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Slowenien

Optionen für Remote- und Flexibles Arbeiten

Erfahren Sie mehr über Richtlinien für Fernarbeit en flexibele werkregelingen in Slowenien

Remote-Arbeit

Slowenien hat einen Anstieg in der Akzeptanz der Remote-Arbeitskultur verzeichnet, wobei immer mehr Unternehmen diese Option anbieten. Es ist wichtig, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer den rechtlichen Rahmen, die technologischen Anforderungen und die Verpflichtungen des Arbeitgebers im Zusammenhang mit Remote-Arbeit verstehen.

Rechtlicher Rahmen für Remote-Arbeit

Das Arbeitsbeziehungsgesetz (ERA) in Slowenien regelt die Remote-Arbeit und kategorisiert sie in zwei Typen:

  • Mobile Arbeit: Hierbei führen Mitarbeiter ihre Aufgaben außerhalb der Räumlichkeiten des Arbeitgebers aus, sind jedoch geografisch an einen bestimmten Ort gebunden, wie z.B. ein Homeoffice.
  • Remote-Arbeit: In diesem Fall haben Mitarbeiter die Flexibilität, ihre Aufgaben von jedem Ort aus zu erledigen.

Das ERA erfordert eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer für beide Arbeitsformen. Diese Vereinbarung sollte den Arbeitsumfang, den Arbeitszeitplan, die Bereitstellung technischer Ausrüstung, Gesundheits- und Sicherheitsüberlegungen sowie Verfahren zur Datensicherheit spezifizieren.

Technologische Anforderungen für Remote-Arbeit

Eine robuste technologische Infrastruktur ist entscheidend für eine erfolgreiche Remote-Arbeitsumgebung. Dazu gehören sichere Kommunikationstools, Cloud-Speicherlösungen, Cybersicherheitsmaßnahmen und eine zuverlässige Internetverbindung. Der Beitrag des Arbeitgebers zu diesen technologischen Bedürfnissen sollte in der schriftlichen Vereinbarung klar definiert sein.

Verpflichtungen des Arbeitgebers für Remote-Arbeit

Arbeitgeber haben bestimmte Verantwortlichkeiten gegenüber Remote-Mitarbeitern, die über die Bereitstellung technologischer Unterstützung hinausgehen. Dazu gehören das Angebot von Schulungen und Unterstützung für Remote-Arbeitsverfahren und den Einsatz von Technologie, das Setzen klarer Erwartungen an die Verfügbarkeit der Mitarbeiter, die Förderung einer positiven Remote-Arbeitskultur und die Implementierung von Leistungsbewertungsmethoden, die für eine Remote-Arbeitsumgebung geeignet sind.

Flexible Arbeitsregelungen

Slowenien bietet eine Vielzahl von flexiblen Arbeitsregelungen, die auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Mitarbeiter eingehen und eine Work-Life-Balance fördern. Diese Regelungen umfassen Teilzeitarbeit, Gleitzeit, Jobsharing sowie die Erstattung von Ausrüstung und Ausgaben.

Teilzeitarbeit

Teilzeitarbeit in Slowenien wird durch das Arbeitsbeziehungsgesetz (ZDR-1) geregelt. Diese Art der Arbeit umfasst weniger Stunden als eine reguläre Vollzeitstelle. Der spezifische Zeitplan, ob feste oder variable Stunden, wird vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einem schriftlichen Vertrag vereinbart. Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf die meisten Leistungen, die auch Vollzeitbeschäftigten zustehen, einschließlich anteiligem Urlaub, Krankheitsurlaub und Sozialversicherungsbeiträgen, die auf der Grundlage ihrer Arbeitsstunden anteilig berechnet werden.

Gleitzeit

Gleitzeit ermöglicht es den Mitarbeitern, ihre Arbeitszeiten innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens zu strukturieren und bietet Flexibilität rund um die Kernarbeitszeiten. Es gibt keine spezifischen gesetzlichen Bestimmungen für Gleitzeit im ZDR-1. Arbeitgeber haben jedoch die Flexibilität, Gleitzeitregelungen durch interne Unternehmensrichtlinien oder Vereinbarungen mit einzelnen Mitarbeitern umzusetzen. Gleitzeit kommt Mitarbeitern zugute, die persönliche Verpflichtungen haben oder frühere oder spätere Arbeitszeiten bevorzugen.

Jobsharing

Jobsharing bedeutet, dass zwei oder mehr Teilzeitbeschäftigte die Verantwortung für eine Vollzeitstelle teilen. Das ZDR-1 gilt auch für Jobsharing-Vereinbarungen. Jeder Jobsharing-Mitarbeiter hat einen individuellen Arbeitsvertrag, der seine spezifischen Arbeitszeiten und Verantwortlichkeiten innerhalb der geteilten Rolle festlegt. Jobsharing ermöglicht es Unternehmen, auf einen breiteren Talentpool zuzugreifen und erfahrene Mitarbeiter zu halten, die reduzierte Arbeitszeiten suchen.

Erstattung von Ausrüstung und Ausgaben

Das ZDR-1 schreibt keine spezifischen Erstattungsrichtlinien für Ausrüstung oder Ausgaben vor, die den Mitarbeitern durch flexible Arbeitsregelungen entstehen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können diese Details jedoch im schriftlichen Arbeitsvertrag oder in Anhängen vereinbaren. Die Vereinbarung sollte festlegen, ob der Arbeitgeber die für flexible Arbeitsregelungen benötigte Ausrüstung bereitstellt oder erstattet. Die Erstattung von Ausgaben wie Internetverbindung oder erhöhten Nebenkosten durch die Nutzung des Homeoffice kann ausgehandelt und in der Vereinbarung dokumentiert werden.

Datenschutz und Privatsphäre

Der Wechsel zu Remote-Arbeitsarrangements erfordert einen verstärkten Fokus auf Datenschutz und Privatsphäre sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer in Slowenien.

Pflichten des Arbeitgebers

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legt die Pflichten des Arbeitgebers in Bezug auf Mitarbeiterdaten fest:

  • Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: Arbeitgeber müssen eine rechtmäßige Grundlage für die Verarbeitung von Mitarbeiterdaten haben, wie z.B. die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen oder die Einholung der Zustimmung des Mitarbeiters für bestimmte Verwendungen.
  • Datenminimierung: Arbeitgeber sollten nur die minimal notwendigen Mitarbeiterdaten für Arbeitszwecke erheben und verarbeiten.
  • Datensicherheit: Die Implementierung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiterdaten vor unbefugtem Zugriff, Offenlegung, Veränderung oder Zerstörung ist entscheidend.
  • Transparenz und Rechenschaftspflicht: Arbeitgeber müssen transparent gegenüber den Mitarbeitern sein, wie ihre Daten erhoben, verwendet und gespeichert werden, und Rechenschaft über Datenschutzpraktiken ablegen.

Rechte der Arbeitnehmer

Unter der DSGVO haben Remote-Arbeiter in Slowenien spezifische Rechte in Bezug auf ihre persönlichen Daten:

  • Recht auf Zugang: Mitarbeiter haben das Recht, auf ihre persönlichen Daten, die vom Arbeitgeber gehalten werden, zuzugreifen und die Berichtigung etwaiger Ungenauigkeiten zu verlangen.
  • Recht auf Löschung: Unter bestimmten Umständen können Mitarbeiter die Löschung (Löschung) ihrer persönlichen Daten verlangen.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Mitarbeiter können die Verarbeitung ihrer Daten einschränken, was bedeutet, dass diese nur für bestimmte Zwecke gespeichert werden dürfen.

Beste Praktiken für Datensicherheit

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können zu einer sicheren Remote-Arbeitsumgebung beitragen:

  • Vom Arbeitgeber bereitgestellte Ausrüstung: Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass firmeneigene Geräte sicher konfiguriert sind, mit starken Passwörtern und Verschlüsselung, und Remote-Zugriffskontrollen implementieren.
  • Datenzugriffskontrollen: Den Mitarbeitern nur den Zugang zu den Daten zu gewähren, die für ihre Arbeitsfunktionen notwendig sind, minimiert das Risiko.
  • Mitarbeiterschulung: Regelmäßige Schulungen zu den besten Praktiken der Datensicherheit, einschließlich Phishing-Bewusstsein und Passworthygiene, befähigen die Mitarbeiter, Risiken zu erkennen und zu mindern.
  • Klare Datenverwendungsrichtlinien: Die Entwicklung und Durchsetzung klarer Richtlinien bezüglich der Datenverwendung, -speicherung und -übertragung minimiert versehentliche Datenverletzungen.
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