Urlaub
In Slowenien regelt das Arbeitsbeziehungsgesetz die Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer.
Jahresurlaub
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf mindestens 4 Wochen (20 Arbeitstage) bezahlten Jahresurlaub für jedes Kalenderjahr. Dieser Urlaubsanspruch wird proportional über das Beschäftigungsjahr hinweg erworben.
Wichtige Überlegungen
Der Zeitpunkt des Urlaubs wird in der Regel von den Arbeitgebern in Absprache mit den Arbeitnehmern festgelegt. Nicht genutzter Urlaub kann in der Regel auf das folgende Jahr übertragen werden, muss jedoch vor dem 30. Juni des darauffolgenden Jahres genommen werden. Es gibt Umstände, unter denen Arbeitnehmer Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage haben können. Diese können auf Faktoren wie Berufserfahrung, Behinderungsstatus oder familiäre Verpflichtungen basieren.
Feiertage
Slowenien feiert das ganze Jahr über eine Vielzahl von nationalen, religiösen und Gedenkfeiertagen.
Nationale Feiertage
- Neujahr: Wird am 1. und 2. Januar gefeiert.
- Prešeren-Tag (Slowenischer Kulturfeiertag): Dieser Feiertag wird am 8. Februar begangen.
- Tag des Widerstands: Wird am 27. April gefeiert.
- Tag der Arbeit: Dieser Feiertag wird am 1. und 2. Mai begangen.
- Tag der Staatlichkeit: Wird am 25. Juni gefeiert.
- Mariä Himmelfahrt: Dieser Feiertag wird am 15. August begangen.
- Reformationstag: Wird am 31. Oktober gefeiert.
- Allerheiligen: Dieser Feiertag wird am 1. November begangen.
- Weihnachtstag: Wird am 25. Dezember gefeiert.
- Unabhängigkeits- und Einigkeitstag: Dieser Feiertag wird am 26. Dezember begangen.
Weitere Feiertage
- Ostersonntag und -montag: Die Daten für diese Feiertage variieren jedes Jahr.
- Pfingstsonntag: Auch das Datum für diesen Feiertag variiert jedes Jahr.
Arten von Urlaub
In Slowenien ist das Arbeitsbeziehungsgesetz das primäre Gesetz, das die Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer regelt. Es gibt mehrere Arten von Urlaub, die den Arbeitnehmern zur Verfügung stehen, jede mit ihren eigenen Regeln und Vorschriften.
Jahresurlaub
Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 4 Wochen (20 Arbeitstage) bezahlten Jahresurlaub pro Jahr. Dies ist im Arbeitsbeziehungsgesetz (ZDR-1), Artikel 159-163, festgelegt.
Krankheitsurlaub
Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub. Die Vergütungssätze und möglichen Dauer können variieren, oft abhängig von der Art und Schwere der Krankheit. Eine ärztliche Bescheinigung ist erforderlich, insbesondere bei längeren Abwesenheiten. Die Regeln für den Krankheitsurlaub sind im Arbeitsbeziehungsgesetz (ZDR-1) und den dazugehörigen Vorschriften festgelegt.
Mutterschaftsurlaub
Weibliche Arbeitnehmer haben Anspruch auf 105 Tage bezahlten Mutterschaftsurlaub. Die Vergütung wird vom Gesundheitsversicherungsinstitut von Slowenien gezahlt. Dies ist im Gesundheits- und Krankenversicherungsgesetz geregelt.
Elternurlaub
Väter haben Anspruch auf 30 Tage voll bezahlten Urlaub innerhalb der ersten sechs Monate des Kindes, plus 60 zusätzliche Tage, die von der Mutter übertragen werden können. Es stehen auch 260 Tage zusätzlicher Urlaub zur Verfügung, die entweder Elternteil in Anspruch nehmen kann, mit unterschiedlichen Vergütungsniveaus je nach gewählter Dauer. Diese Bestimmungen sind im Gesetz über den Elternschutz und Familienleistungen festgelegt.
Andere Urlaubsarten
Kurzurlaube können für persönliche Bedürfnisse gewährt werden, wie z.B. Arzttermine oder familiäre Notfälle. Urlaub kann auch für Arbeitnehmer zur Verfügung stehen, die eine für ihre Beschäftigung relevante Ausbildung verfolgen. Zusätzlich kann Urlaub aus anderen Gründen gewährt werden, die durch Gesetz, Tarifvertrag oder den Arbeitsvertrag bestimmt sind.
Wichtige Überlegungen
Spezifische Anspruchsvoraussetzungen können je nach Art des Urlaubs und der Dienstzeit gelten. Einige Arbeitsplätze können durch Tarifverträge großzügigere oder spezifischere Urlaubsregelungen anbieten.