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Verlassen in Slowenien

Urlaubs- und Abwesenheitsrichtlinien

Verstehen Sie die Urlaubsansprüche der Mitarbeitenden und deren Richtlinien in Slowenien

Slowenien leave overview

Verwaltung von Mitarbeiterurlaub und Urlaubsansprüchen ist ein wesentlicher Aspekt der Compliance und der Mitarbeitermotivation bei der Geschäftstätigkeit in Slowenien. Die Arbeitsgesetze des Landes bieten klare Richtlinien zu verschiedenen Arten von Urlaub, um sicherzustellen, dass Mitarbeitende ausreichend Zeit für Erholung, private Angelegenheiten, Krankheit und familiäre Verantwortlichkeiten erhalten. Das Verständnis dieser Vorschriften ist für Arbeitgeber unerlässlich, um die rechtliche Konformität zu gewährleisten und ein positives Arbeitsumfeld zu fördern.

Die slowenische Arbeitsgesetzgebung legt Mindestanforderungen für Jahresurlaub, gesetzliche Feiertage, Krankheitsurlaub und verschiedene Formen von Elternzeit sowie andere Sonderurlaubarten fest. Arbeitgeber müssen diese gesetzlichen Mindeststandards einhalten, und Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge können günstigere Bedingungen vorsehen. Die Einhaltung dieser Vorgaben sichert einen reibungslosen Betriebsablauf und eine angemessene Mitarbeitereinstellung.

Jahresurlaub

Mitarbeitende in Slowenien haben Anspruch auf eine Mindestmenge an bezahltem Jahresurlaub. Das gesetzliche Minimum beträgt vier Wochen pro Kalenderjahr, unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Dieser Mindestanspruch basiert auf einer Vollzeit-Arbeitswoche.

Bestimmte Mitarbeitende haben Anspruch auf zusätzliche Tage:

  • Mitarbeitende ab 53 Jahren: Mindestens drei zusätzliche Tage.
  • Mitarbeitende mit einem Kind unter 15 Jahren: Mindestens zwei zusätzliche Tage pro Kind.
  • Mitarbeitende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten: Mindestens drei zusätzliche Tage.

Der Gesamtanspruch auf Jahresurlaub kann zusätzlich durch Faktoren wie Dienstzeit, Komplexität der Arbeit, Arbeitsbedingungen und soziale Umstände erhöht werden, wie sie durch Tarifverträge oder interne Unternehmensregelungen festgelegt sind. Der Jahresurlaub wird in der Regel im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber genommen, wobei die Bedürfnisse des Arbeitsprozesses und die Wünsche des Mitarbeitenden zu berücksichtigen sind. Mindestens zwei Wochen Urlaub müssen am Stück genommen werden. Urlaub vom Vorjahr kann grundsätzlich übertragen und bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden, sofern im laufenden Jahr mindestens zwei Wochen genommen wurden.

Gesetzliche Feiertage

Slowenien begeht im Laufe des Jahres eine Reihe von gesetzlichen Feiertagen. Mitarbeitende haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung an diesen Tagen. Wenn Mitarbeitende an einem gesetzlichen Feiertag arbeiten müssen, steht ihnen in der Regel eine erhöhte Vergütung oder ein freier Ausgleichstag zu, wie es durch Gesetz oder Tarifverträge geregelt ist.

Hier sind die gesetzlichen Feiertage in Slowenien im Jahr 2026:

Datum Feiertag
1. Januar Neujahr
2. Januar Neujahrstag
8. Februar Prešeren-Tag, slowenischer Kulturfeiertag
5. April Ostersonntag
6. April Ostermontag
27. April Tag des Aufstands gegen die Besetzung
1. Mai Tag der Arbeit
2. Mai Tag der Arbeit – Feiertag
24. Mai Pfingstsonntag
25. Juni Staatsfeiertag
15. August Mariä Himmelfahrt
31. Oktober Reformationsfeiertag
1. November Allerheiligen
25. Dezember Weihnachten
26. Dezember Unabhängigkeitstag und Tag der Einheit

Krankheitsurlaub

Mitarbeitende in Slowenien haben bei Krankheit oder Verletzung Anspruch auf Krankheitsurlaub. Das Verfahren und die Entschädigung für Krankheitsurlaub hängen von der Dauer der Abwesenheit ab.

  • Kurzfristiger Krankheitsurlaub (bis zu 30 Tage pro Kalenderjahr): Für die ersten 30 Arbeitstage der Abwesenheit in einem Kalenderjahr wird die Entschädigung in der Regel vom Arbeitgeber gezahlt. Die Höhe beträgt üblicherweise 80 % des durchschnittlichen Bruttogehalts der letzten 12 Monate, Tarifverträge können jedoch höhere Sätze vorsehen. Ein ärztliches Attest ist erforderlich.
  • Langfristiger Krankheitsurlaub (über 30 Tage pro Kalenderjahr): Für Abwesenheiten über 30 Arbeitstage in einem Kalenderjahr (oder 90 Tage bei gleicher Krankheit über zwei Jahre) wird die Entschädigung vom Slowenischen Krankenversicherungsinstitut (ZZZS) gezahlt. Der Satz liegt typischerweise bei 80 % des durchschnittlichen Bruttogehalts der letzten 12 Monate, kann aber höher sein (z.B. 90 % oder 100 %) abhängig vom Grund der Abwesenheit (z.B. Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Organspende). Für längere Abwesenheiten ist ein ärztliches Attest und die Zustimmung einer medizinischen Kommission erforderlich.

Während des Krankheitsurlaubs bleibt das Beschäftigungsverhältnis bestehen, und der Mitarbeitende ist gegen eine Kündigung geschützt, außer in bestimmten gesetzlich festgelegten Fällen.

Elternzeit

Das slowenische Recht sieht umfassende Regelungen für Elternzeit vor, darunter Mutterschafts-, Vaterschafts- und Elternzeit sowie Adoptionsurlaub. Diese Urlaube sollen Eltern ermöglichen, sich um ihr neugeborenes oder frisch adoptiertes Kind zu kümmern.

  • Mutterschaftsurlaub: Eine weibliche Mitarbeitende hat Anspruch auf 105 Tage Mutterschaftsurlaub. Dieser beginnt in der Regel 28 Tage vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und setzt sich nach der Geburt fort. Die Entschädigung während des Mutterschaftsurlaubs zahlt das Gesundheitsversicherungssystem Sloweniens und basiert auf dem durchschnittlichen Lohn der Mitarbeitenden.
  • Vaterschaftsurlaub: Ein Vater hat Anspruch auf 30 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub. Dieser kann flexibel genommen werden, solange das Kind drei Jahre alt ist. Die Entschädigung zahlt das Gesundheitsversicherungssystem Sloweniens.
  • Elternzeit: Nach Ablauf von Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub haben Eltern gemeinsam Anspruch auf 260 Tage Elternzeit für das erste Kind (zusätzliche Tage bei Mehrlingsgeburten). Dieser Urlaub kann von einem der Elternteile genommen oder zwischen beiden aufgeteilt werden, bis das Kind acht Jahre alt ist. Die Entschädigung erfolgt durch das Gesundheitsversicherungssystem Sloweniens.
  • Adoptionsurlaub: Ähnliche Ansprüche gelten für Mitarbeitende, die ein Kind adoptieren, wobei die Dauer des Urlaubs vom Alter des Kindes bei der Adoption abhängt.

Die Entschädigung für Elternzeit wird in der Regel anhand des durchschnittlichen Einkommens der Eltern berechnet, und die Zahlungen erfolgen durch das Gesundheitsversicherungssystem Sloweniens.

Weitere Arten von Urlaub

Neben den Hauptkategorien erkennt das slowenische Arbeitsrecht und Tarifverträge weitere Urlaubsarten an, auf die Mitarbeitende Anspruch haben können:

  • Trauerurlaub: Mitarbeitende haben in der Regel Anspruch auf bezahlten Urlaub im Falle des Todes eines engen Familienmitglieds (z.B. Ehepartner, Kind, Eltern). Die Dauer beträgt üblicherweise 2–3 Tage, kann aber variieren.
  • Urlaub aus persönlichen Gründen: Mitarbeitende können jährlich Anspruch auf wenige Tage bezahlten Urlaub für bestimmte persönliche Anlässe haben, z.B. Umzug, Heirat oder besondere Familienveranstaltungen.
  • Studienurlaub: Mitarbeitende, die eine Ausbildung absolvieren, können Anspruch auf bezahlten oder unbezahlten Urlaub für Prüfungen oder andere studienbezogene Aktivitäten haben, wie in Tarifverträgen oder Unternehmensrichtlinien festgelegt.
  • Sabbatical: Obwohl kein gesetzliches Recht für alle Mitarbeitenden besteht, können längere unbezahlte Urlaubszeiten (Sabbatical) zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitendem vereinbart werden, z.B. für persönliche Weiterentwicklung oder längere Reisen.
  • Urlaub bei höher Gewalt: Bei unvorhergesehenen Umständen, die den Mitarbeitenden an der Arbeitsaufnahme hindern (z.B. Naturkatastrophe), kann bezahlter Urlaub gewährt werden.

Die spezifischen Bedingungen, Dauer und Entschädigung (falls vorhanden) für diese weiteren Urlaubarten sind häufig in Tarifverträgen oder internen Unternehmensregeln geregelt.

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