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Personalkostenrechner in Slowenien

Arbeitskostenrechner für Slowenien

Einstellung in Slowenien? Berechnen Sie sofort Ihre Gesamtkosten für die Beschäftigung — Steuern, Leistungen und mehr

Slowenien employment-cost-calculator overview

Kostenrechner für Beschäftigungskosten in Slowenien

Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Slowenien-Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert genaue Schätzungen der Arbeitgeberkosten für fundierte Einstellungsentscheidungen.

Personalkosten berechnen

Slowenien

Aufschlüsselung der Beschäftigungskosten

Wählen Sie ein Land aus und geben Sie ein Gehalt ein, um die Kostenaufstellung der Beschäftigung anzuzeigen.

Arbeitgebersteuerbeiträge

Steuerart Satz Basis
Körperschaftsteuer 22% Gewinn des Unternehmens
Renten- & Invaliditätsversicherung 8,85% Bruttogehalt
Krankenversicherung 6,56% Bruttogehalt
Arbeitslosenversicherung 0,06% Bruttogehalt
Elternschutz 0,10% Bruttogehalt

Anmeldung & Compliance

  • Monatliche Meldung & Zahlung: Sozialversicherungsbeiträge und einbehaltene Einkommenssteuer sind bis zum 18. des Monats nach der Gehaltszahlung fällig.
  • Jährliche Meldung: Arbeitgeber müssen bis Ende Januar für das vorangegangene Steuerjahr Jahresberichte einreichen, die die gezahlten Einkommen und einbehaltenen Steuern für jeden Mitarbeiter detailliert aufzeigen.
  • Körperschaftsteuererklärung: Bis zum 31. März des Folgejahres für das vorherige Geschäftsjahr einzureichen.

In Slowenien sind Arbeitgeber für die Einbehaltung verschiedener Steuern vom Gehalt der Mitarbeiter verantwortlich, einschließlich Einkommenssteuer und Sozialversicherungsbeiträge.

Einkommensteuer

  • Progressive Steuersätze: Die Einkommensteuer in Slowenien ist progressiv, das bedeutet, höhere Einkommen werden mit höheren Prozentsätzen besteuert. Ab 2026 sind die Sätze wie folgt:

    Jährliches Einkommen (EUR) Steuersatz
    Bis 9.721,43 16%
    9.721,43 – 28.592,44 26%
    28.592,44 – 57.184,88 33%
    57.184,88 – 82.346,23 39%
    Über 82.346,23 50%
  • Allgemeine Steuerfreibeträge: Ein allgemeiner Steuerfreibetrag von €5.551,93 steht allen Steuerzahlern zur Verfügung und reduziert das zu versteuernde Einkommen.

  • Zusätzliche Freibeträge: Für bestimmte Umstände wie Dependents, Behinderung und Beschäftigung unter 29 Jahren sind zusätzliche Freibeträge erhältlich. Beispielsweise können Beschäftigte unter 29 Jahren im Jahr 2026 einen jährlichen Freibetrag von €1.300 erhalten.

  • Steuerdomizil: Einwohner werden weltweit auf ihr Einkommen besteuert, Nicht-Einwohner nur auf in Slowenien erzieltes Einkommen. Ab 2025 gibt es einen neuen Freibetrag, der eine 7%-ige Einkommensteuerrückzahlung für neue Steueransässige unter 40 Jahren für bis zu fünf Jahre bei bestimmten Voraussetzungen bietet.

Sozialversicherungsbeiträge

  • Gemeinsame Beiträge: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer leisten Beiträge zur Sozialversicherung.
  • Arbeitnehmerbeiträge: Ab 2026 belaufen sich die gesamten Beiträge der Arbeitnehmer auf 22,1 % des Bruttogehalts plus einen monatlichen Gesundheitsbeitrag von €35. Diese umfassen Renten- und Invalidenversicherung (15,5 %), Krankenversicherung (6,36 %), Arbeitslosigkeit (0,14 %), Elternzeit (0,10 %) und Arbeitsunfallversicherung.
  • Arbeitgeberbeiträge: Ab 2026 betragen die gesamten Arbeitgeberbeiträge 16,1 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers, inklusive Renten- und Invalidenversicherung (8,85 %), Krankenversicherung (6,56 %), Arbeitslosigkeit (0,06 %), Arbeitsschutz (0,53 %) und Elternversicherung (0,10 %).
  • Zahlung: Beiträge werden vom Arbeitgeber einbehalten und zusammen mit der Einkommensteuer abgeführt.

Weitere Abzüge und Steuern

  • Vorsteuerabzüge: Diese können Beiträge zu Altersvorsorgeplänen und Krankenversicherungen umfassen.
  • Nachsteuerabzüge: Dazu können zusätzliche Versicherungsbeiträge oder andere vereinbarte Abzüge gehören.
  • Spezielle Steuer für Arbeitsverträge: Bei Bruttobezahlungen für einzelne Arbeits- oder Dienstleistungsverträge gilt eine Steuer von 25 %.
  • Pflichtleistungen: Arbeitgeber müssen bestimmte Leistungen gewähren, wie Verpflegungsgeld (bis zu €7,96 pro Arbeitstag), Fahrtkostenzuschuss und Homeoffice-Zuschuss (bis zu 2 % des Monatsgehalts). Der Urlaubsanspruch muss ebenfalls bezahlt werden, wobei die steuerfreien Mindest- und Höchstsätze jährlich festgelegt werden.
  • Berichtspflichten und Fristen: Arbeitgeber müssen monatliche Berichte (Formular REK-1) über einbehaltene Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bei den Steuerbehörden und AJPES elektronisch über das eDavki-System einreichen. Die Frist beträgt in der Regel fünf Tage nach Gehaltsauszahlung.

Weitere Informationen

Die bereitgestellten Informationen spiegeln den Stand vom 17. Februar 2026 wider und können sich ändern. Es wird empfohlen, offizielle Regierungsquellen oder einen Steuerberater zu konsultieren, um die aktuellsten und spezifischsten Hinweise zu slowenischen Steuergesetzen zu erhalten.

Martijn
Daan
Harvey

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